Vaterschaft

bearbeitet 26. 10. 2013, 10:54 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben,

Ich hätte ein Anliegen. Wie ist das verfahren bei dem Amt zur vaterschaftsanerkennung? Kann mir vielleicht einer weiter helfen? Ich verzweifel langsam bei der jugendwohlfahrt. Es kann mir nicht wirklich einer weiterhelfen.

Freue mich auf Antwortennvon euch
«1

Kommentare

  • MalinarcoMalinarco

    7,306

    bearbeitet 15. 10. 2013, 17:45
    Das machst eig auf der Gemeinde/Standesamt :-/
  • Bei uns machen sie das direkt im KH schon!
    Ansonsten im Magistrat/Gemeindeamt! :)
  • Aufs Standesamt gehen mit dem Kindesvater und dort dann ein paarmal unterschreiben und schon ist es fertig. Ein paar Dokumente musst mitnehmen, Meldezettel, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis.
  • Bei uns gings am Standesamt (obwohl i deutsch bin und die deutsche bürokratie is Horror!)
  • Danke für die zahlreichen schnellen Antworten.
    @tanjasche ich bin auch deutsche und zu mir hat man gesagt es würde hier nicht gehen. Müsste dafür nach Deutschland.
  • Seit ihr verheiratet???
    Bei uns haz der standesbeamte aus Zams die Augen zugedrückt weil der joNAS am 13.1 aud die Welt kam und wir am 14.2 geheiratet haben.
    UNVERHEIRATET gibt es wohl die möglichkeit die Vaterschaft schon während der Schwangerschaft anerkennen zu lassen aber schreib mal ans Konsulat in Innsbruck oder ans auswärtige Amt in Wien die könne dir des genau beantworten
  • Nein wir sind nicht verheiratet. Danke für deine Info. Das Konsulat habe ich kontaktiert, nur irgendwie lassen die sich zeit mit er Antwort. Wir hatte ja auch vor jetzt vor der Geburt die Vaterschaft an zuerkennen, nu wird man hier irgendwie von hümnach hop geschickt.
  • Die haben bei mir auch ewig gebraucht bis sie angerufen haben. Sonst melde dich bei dem meldeamt in Deutschland wo du zuletzt gemeldet warst.
    Und da ihr unverheiratet seit bekommt das Kind nur!!! Deine staatsbürgerschaft. Wenn dein Partner österreicher ist.
    Ich kann evtl mal ne Freundin Fragen die arbeitet im Standesamt münchen ob die dir weiter helfen kann
    Lg
  • Warum sollte man als Deutsche in Österreich keine Vaterschaftsanerkennung machen können?
    Ich bin nach Österreich gezogen, weil ich mit dem Land so wenig wie möglich zu tun haben will?

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html

    Hier steht auch nichts davon, dass man es nicht könne. Außer das der Vater z.B. wenn er Ausländer ist sein Reisepass mitbringen muss?!
  • @Trude das hätte bei uns nicht gereicht ;( eben nur weil der standesbeamte so nett war hat es ohne Probleme funtioniert. Sonst wären wir nur nach deutschem recht behandelt worden und das is wohl nicht so einfach
    Aber frag mich nicht wie es dann genau ist ich sag nur deutsche bürokratie
  • Dankender eure lieben Infos und Hilfe. Wenn man deutsche ist wird man nach deutschen Gesetz behandelt in gewissen Dingen. Österreich möchte nichts davon wissen, mit der Vaterschaftsanerkennung. Finde ich auch sehr umständlich hier.
  • Das stimmt hat mich auch gestört
  • Wir hatten das Thema auch gerade und bei uns war das so :ich bin deutsche, mein LG Österreicher wir sind nicht verheiratet. Wir waren hier am zuständigen Standesamt vor gut vier Wochen und haben eine vaterschaftsanerkennung in der Ss gemacht. Da bekommt man so eine Art Vaterschaftsvoranmeldung mit die man dann mit nimmt wenn man das Kind beim Standesamt des geburtsortes meldet.War gar kein Problem und musste auch nix mit deutschen Behörden klären. Achtung es gibt seit September ein neues Gesetz was die Staatsbürgerschaft betrifft. Die Mutter kann jetzt frei entscheiden welche das Kind haben wird. D oder ö oder beide sind möglich.
  • Wir sind beide deutsche das ist das Problem hier. Deshalb wird er auch deutscher Staatsbürger,so war die letzte Info von mir.
  • Achsoooo na das ist dann natürlich was anderes ;) sorry muss ich überlesen haben :D
  • Ist doch nicht schlimm. Werde heute selbst bei standesamt noch mal vorbei gehen. Kann nicht sein das mir keiner richtig weiter helfen kann......
  • Dann mal alles gut @steffitirol
  • ich muss mich auch mal erkundingen wie das alles funktioniert weil bei mir wirds glaub noch ein stückchen komplizierter :/ das ist alles so doof :/
  • @tanjasche danke. Wird schon.
    @lena20 noch komplizierter? Das ist Bürokratie. Leider.
  • ja weil ich widerum serbische staatsbürgerin bin und mein freund österreichischerstaatsbürger :/ ich darf die ganzen papiere von unten zu kommen lassen :( und serbien ist nicht mal in der EU -.-
  • Aber wenn er von hier ist dürfte es die Sache vereinfachen
  • ja er ist auch serbe aber hat österreichischestaatsbürgerschaft und er will erst den vaterschaftstest machen... wir sind zwar noch zusammen aber nicht verheiratet und ich will mich auch rausziehen das der kleine nicht seinen nachnahmen bekommt solang wir nicht verheiratet sind...
  • So lange ihr nicht verheiratet seit bekommt das Kind den Namen der Mutter. Möchte er nicht die Vaterschaft anerkennen? Den er Brauch doch kein Test dazu
  • wir leben zusammen und alles auch harmonisch nur meine damalige freundin hat mir per sms vorgeworfen das es sicherlich nicht sein kind ist und er hats leider gelesen und will seit dem den test machen das er es schwarz auf weiss hat... kann ich auch teilweise verstehn :/ ja nur er will in der bh den antrag stellen das der kleine seinen nachnahmen bekommt... ich hab eh den dauerAufenthalt und könnt locker ö-staatsbürgerschaft bekommen will aber i wie nicht weil ich mir immer denk es ist nicht mein gebürtiges land...
  • So einfach geht Estnische das der kleine seinen Nachnamen bekommt. Ihr seit nicht verheiratet und wenn musst du es einwilligen. Des gleiche ist bei mir. Ich von zwar noch in Deutschland verheiratet aber lebe jetzt in Scheidung. Wenn die Scheidung nicht mehr vor der Geburt durch geht, bekommt der kleine logisch den Name des Vaters. Ausgenommen er bekommt den Namen von dem biologischen Vater, also meinen Partner. Nur muss ich da auch einwillig. Du hast in moment das Sorgerecht für das Kind. Ohne Unterschrift von dir geht garnichts
  • ok das ist gut zu wissen weil ich immer angst habe dem kleinen den nachnahmen von ihm zu geben und falls wir uns trennen das ich dan in der scheisse bin weil wenn ich dann in urlaub geh mim kleinen werden sie sich fragen warum der kleine nen anderen nachnahmen hat als ich das kann zu problemen führen...und das will ich vermeiden...
  • Ich lasse auch den Nachname bei meinen kleinen, auch wenn es mir nicht passt. Den nach der Scheidung bekommt er meinen alten Mädchen Name. Der Gedanke Kamm mi auch, was ist wenn wir uns doch trennen und er hat den Name von meinen Partner, vollem ich kann mich nicht anfreunden das der kleine anders heißt als ich. Das geht nicht.
  • das mit dem namen wär mir noch egal kann er von mir aus später umändern aber solang er ein kind ist möcht ich keine probleme bekommen...
  • Wird schon alles gut gehen.,wann hast du ET .
  • am 22.1.14
  • Ui 2 Tage vor mir
  • Meinte nach mir
  • hihi das freut mich ^^
  • Später den Namen ändern ist so weit ich weiß mit kosten verbunden. Aber wie schon hier erwähnt, du bist die Mutter und ohne deine einwilligung geht gar nix. Das Kind kommt in erster Linie immer nach der Mutter.
  • das wär mir egal mit den kosten dann zahl ich aber wenn der kleine jetzt auf die weld kommt und ich ein jahr später heirate kann ich dann endscheiden welchen nachnahmen der kleine haben wird? oder ändert der sich mit ?! jetzt bei dem leiblichem vater...
  • Nein der ändert sich nicht mit. Das musst dann wieder beantragen, neuen pass usw fürn kleinen brauchst dann auch.
  • ok gut zu wissen :)
  • Guten morgen Mädels
  • Wie geht es euch heute?
  • Ich war heute beim standesamt und die können mir sich nicht helfen. Soll mich an die deutschen Behörden melden, obwohl ich da kein Wohnsitz mehr habe. Einfach nur Wahnsinn.
  • Also ich glaube das in Deutschland die vaterschaftsanerkennung übers Jugendamt läuft oder ? Hmm, würde mal auf einem meldeamt in d anrufen und fragen oder nochmal bei der deutschen Botschaft. Kann ja net sein das sich keiner auskennt ?! Aber das is wieder so typisch Behörden. Da muss man immer von ponzius zu pilatus bis man jemanden gefunden hat der sich auskennt. Vor allem wird das ja net soooo selten der Fall sein.
  • @steffitirol du darfst auf keinen Fall vergessen sofort nach der Geburt einen Reisepass fürs baby zu beantragen. Der gilt als Staatsbürgerschaftsnachweis den du brauchst um das hiesige Kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Das sollte man so schnell als möglich beantragen weil die ja ne Weile zum bearbeiten brauchen.Nur so als tipp falls du es noch nicht weißt ;)
  • @ Dani vorher kann ich nicht das betreuungsgeld beantragen? Bekomme ich dann garnichts solange ich nicht den Pass habe? Meine Auskunft ist. Das ich mit der ewr Bürgerschaft von den kleinen es beantragen kann. Die mache ich auf der BH nach der Geburt.
    @Dani auf den Meldeamt war ich auch schon und ein schickten mich eben so zur botschaft. Wiederum die meinten zum standesamt. Die mich wieder zurück zum Amt. Bloß weil bei uns deutsch davor steht ist gleich alles so kompliziert.dachte wir sind eu. Aber wenn es um Geld geht, Dan sind sie überall schnell.
  • Ja, echt kompliziert.

    Also meines Wissens nach ist das von der bh kein Staatsbürgerschaftsnachweis. Ich kann dir nur aus der Erfahrung einer Freundin berichten deren Kind Deutsche Staatsbürgerschaft hat. Die brauchte unbedingt den Reisepass. Aber das ist sich zeitlich bei ihr ausgegangen alles. Du bekommst ja bei einer normalen Geburt noch 8 Wochen das wochengeld wenn du gearbeitet hast. Bei ihr ist sich das alles ausgegangen, die haben für den Reisepass "nur" 3 Wochen gebraucht. Aber wie gesagt, das ist nicht meine eigene Erfahrung. Kann natürlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, wäre ja nicht untypisch ;)
    Ich erspar mir das, mein Kind wird die ö bekommen. Evtl die d noch dazu aber da wird es dann wieder kompliziert, da kennt sich dann wieder keiner aus :(
  • Wenn dein Partner deutscher ist kann ich doch meinen kleinen keine Österreich Staatsbürgerschaft geben. Aber wie sieht das aus wenn ich in vorzeigen Mutterschutz gegangen bin? Bekomme ich auch das Wochengeld acht Wochen weiter?
  • @steffitirol kinderberteuunggeld kannst ganz nirmal auf der Gkk beantragen aber Du brauchst von dir die ewr Bescheinigung und informier dich ib du die vom Zwerg und deinem partner auch braucht dein Kind kann nur deutscher sein wenn Uhr beide deutsch seit und wochengeld bekommst Du ganz normal aus Österreich da Du in diesem Land lebst und in Deutschland somit gar keinen Anspruch hast.
  • Es ist gut zu wissen. Danke euch.
  • Na mein LG is ja ö
  • Ja du bekommst trotzdem 8 Wochen wochengeld, Frühzeitiger muschu spielt da keine rolle ;)
  • @dani nur wenn ihr verheiratet seit sonst wird des Kind automatisvh deutsch ind die Anerkennung ohne Ehe dauert glaib i
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum