Hallo ich hab eine Frage an euch. Im April hab ich mein erstes Kind bekommen. Ein zweites Kind möchten wir auch haben. Ich habe gehört das wenn man während des Bezuges von KBG wieder schwanger wird, dann bekommt man bis zum Wochenschutz des 2. Kindes das bisherige KBG weiter. Stimmt das? Also ich müsste im Juli 2014 wieder arbeiten gehn...und wenn ich bis dahin erneut schwanger bin kann ich zu Hause bleiben und bekomm weiter KBG? Danke schon mal :-)
Kommentare
3,143
http://www.babyforum.at/discussion/comment/230867#Comment_230867
7,306
mein Kleiner kam am 24.06.2012 zur Welt. Ich wählte die Variante 20+4. Dh meine Karenz läuft im Februar aus. Ich bin jz wieder schwanger und komme mit November in den Mutterschutz. Dh die 4 Monate Restkarenz verfallen mir.
Würde ich erst ab April in MuSchu kommen, bekäme ich in der Zwischenzeit kein Geld. Erst ab Eintritt in den MuSchu wieder.
10,139
84
3,248
16,197
Du bekommst Wochengeld fürs zweite Kind wenn du KBG beziehst und vorher schon Wochengeld fürs erste Kind bekommen hast.
Jedoch wird das Wochengeld nicht berechnet, sondern es beträgt fix rund 780€, egal welche KBG Variante du beziehst! KBG ruht leider sobald du Wochengeld beziehst!
Wenn du kein KBG mehr beziehst musst du arbeiten gehen, damit du Wochengeld bekommst.
Wenn du nun mit deinem zweiten Kind schwanger bist und die Bestätigung des ET vom Arzt hast, musst du es deinem AG und der KK melden, im Prinzip wie bei der ersten Ss!
5,732
7,306
und die 10h zählen ned ^^
5,732
5,732
5,732
5,732
16,197
Aja darf ma gratulieren?
653
geringfügig bist ja unfallversichert und krankenversichert durch das Kbg; von der Geringfügigen bekommen nur die ein Wochengeld (ca 9 Euro/Tag) , die die Selbstversicherung bei der GKK (55 Euro/Monat) gemacht haben - nur: diese Selbstversicherung geht nur, wenn man NICHT anderweitig selbst krankenversichert ist, dh. wer KBG bekommt, ist für diese Selbstversicherung in der Krankenversicherung ausgeschlossen - man hat schon eine Krankenversicherung...
4,287
ja? bekommt leon ein geschwisterl? @patz21
16,197
Hab vor kurzem mit der GKK telefoniert.
Sie gibt uns keine Antwort! :-?
7,306
16,197
7,306
16,197
Ja 180% vom KBG bekommt man, aber nur von der geringsten Variante... siehe HP von GKK, AK... a stehts auch.
KBG vom ersten gibts nur bis zum Wochengeld, dann ruht es leider.
4,287
oder fürs lange Monat 810,65 bekommen
und kein Kinderbetreuungsgeld mehr, weil das durchs Wochengeld aufgehoben wird!
Also aus sicherer Quelle!
4,287
16,197
Ja genau, FB wird zum Glück mehr.
7,306
16,197
Es is eh eine Frechheit dass für das erste Kind das KBG ruht!!
7,306
10,139
Versteh leider auch nicht was das eine mit dem andern zu tun hat :-(
Aber ja - sobald du wochengeld bekommst gibts kein kbg mehr
5,732
16,197
7,306
16,197
6,657
Ich hab auch 11 Monate Kinderbetreuungsgeld in den Wind gesetzt. (30 Monate - die Kleine ist geboren als der Große 19 Monate war)
Hab die 2. Ss bei der GKK gemeldet, als ich davon wusste. Hab dann den Termin für den Mitterschutz bekommen. Bis dahin das Kinderbetreuungsgeld vom 1. Kind.
Dann eben 16 Wochen lang 180% vom Kinderbetreuungsgeld als Wochengeld und danach bin ich wieder ganz normal in die 2. Karenz übergegangen.
16,197
7,306
@xxxisabellaxxx oke ich dacht schon da wär was falsch angekommen :-)
16,197
Nein nein
6,657
Und deshalb wird wahrscheinlich auch immer vom gleichen Betrag aus die 180% gerechnet.
7,306
6,892
813
Während dieses Zweiten Karenzjahres wird so wie es ausschaut ein Geschwisterchen kommenf :x habe ich da dann Anspruch auf Wochengeld? Weil verdienen in dem Sinn tue ich ja gerade nix...aber kein Wochengeld?! ...sogar jemand der arbeitslos/beim AMS gemelder bzw. Notstandshilfe bezeiht bekommt Wochengeld....und in Karenz nix? Kann das wirklich sein?
Könnte ich eigentlich nochmal das eaKBG nehmen ohne zwischen den Kindern gearbeitet zu haben? Wenn ja, von was wird der Tagessatz berechnet?
@claudsch1980: weißt du das vielleicht? Ich blick nämlich nicht durch (
3,248
-> Am besten bei der Arbeiterkammer anrufen, bei so speziellen Fragen!
813
trotzdem Danke für den tipp!
3,248
... solche gespräche sind oft schneller vorbei als man dachte und dann fallen einem noch zehn fragen ein
813
10,139
813
Das heißt für mich ich kriege nix, wenn die Zweite Schwangerschaft erst nach dem ersten Geburtstag und damit nach dem Ende des eaKBG-Bezuges beginnt, oder? :-? :-/
Geburt 1. Kind war Anfang August 2012
Geburt 2.Kind voraussichtlich Ende Juni 2014
Es tut mir leid, das ich so blöd frage, aber ich hab hier schon mitgekriegt, dass du dich wahnsingig gut auskennst und für mich ist die Info wichtig...
10,139
16,197
813
3,353
16,197
Allerdings sind es nurmehr 180% von 436 €, also um die 780 € Wochengeld, da es von der geringsten kbg variante berechnet wird! Da ist es egal welche variante du derzeit beziehst!!
Wenn du keinen bezug mehr vom kbg hast und immutterschutz bist, bekommst du kein wochengeld außer du bist schon arbeiten gegangen.