Betreuungskosten der Krabbelstube

carrycarry

653

bearbeitet 16. 09. 2011, 21:10 in Karenz & Rechtliches
Ab 01.01.2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche
Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt,
Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit
das zu versteuernde Einkommen. Dabei ist kein Selbstbehalt zu
berücksichtigen, sodass die absetzbaren Kosten die Einkommensteuer
vermindern.

Kinderbetreuungskosten sind bis zum Ende des
Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr (bei behinderten
Kindern das 16. Lebensjahr) vollendet, als außergewöhnliche Belastung
zu berücksichtigen.

Betreuungskosten in der Krabbelstube gehören auch zu diesen Kinderbetreuungskosten.

Die absetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung sind pro Jahr und Kind mit 2.300 Euro begrenzt.

Kommentare

  • Ebenso absetzbar ist eine Tagesmutter/Leihomi/mobile Mama etc.!
  • Grundvoraussetzung ist leider natürlich, dass man so viel verdient, dass man Lohnsteuer bezahlt und sich der Absatzposten dann auswirkt.                                                                                                               
  • man bekommt aber auch was zurück an "negativsteuer" wenn man keine lohnsteuer bezahlt, nicht vergessen!

    gglg. Sonja mAuS

Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum