Vaterschaft

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Kommentare

  • Bin ich beruhig, also wird deine Beantragung des Passes genau darein fallen. Eine Lauferei hir.
  • @tanjaSche nein so war das bisher schon. Aber im September diesen Jahres gibts eine gesetzesänderung die besagt das die Mutter(bei unverheirateten) frei wählen kann welche Staatsbürgerschaft das Kind haben wird. Also jetzt in meinem Fall , Mama ist d und Papa ist ö , darf ich aussuchen. Auch die doppelte währe möglich.
  • Typisch i hau Geld fürn so zeug raus dann wirds geändert ;(
  • Änderungen hier und da. Und da soll einer durch sehen
  • Hallo,
    ich bin auf der Suche nach Namensgebung und Staatsbürgerschaft etc hier gelandet. Da wird mir ja ganz übel wenn i des hier so lese.
    Wir bekommen auch nächstes Jahr ein Baby. Er ist Österreicher und ich bin Deutsche und wir sind nicht verheiratet.
    Ich wollte schon das dass Baby seinen Namen bekommt und eigentlich auch das es die öst.Staatsbürgerschaft bekommt. Mit der Vaterschaftsanerkennung ist ja sehr verwirrend...*kopfkratz*
    Da kommt ja noch etwas auf mich zu. Es sei denn...wir heiraten vorher noch...aber wenn ich lese was des für ein Chaos wegen dem Kind ist, was ist dass dann erst wenn wir heiraten wollen...
  • Heiraten is viel leichter! Wir wollten auch vor der Geburt aer Jonas kam ui schnell ;) solange du noch nie verheiratet warst erledigt des Standesamt in Tirol alles für dich wo wohnt ihr den genau?
  • @mammamia also wegen der vaterschaftsanerkennung kann ich dir nur sagen , ist bei mir total Problemlos gelaufen , bis auf das wir die geburtsurkunde ein paar Tage später bekommen haben. Und bei der Staatsbürgerschaft ebenso. Da wurde nicht viel gefragt und nix. Bin aufs Standesamt und hab den Nachweis bekommen. Ist bei uns ja genau wie bei dir. Ich bin d mein LG ö und wir sind nicht verheiratet. Unser Kind trägt jetzt seinen Namen und ist Österreichicher Staatsbürger. Also klang alles komplizierter als es am Ende dann war. Bei uns zumindest. Jetzt muss ich mich allerdings noch um die zweite Staatsbürgerschaft kümmern. Möchte unbedingt das der kleine beide hat. Schon allein aus Prinzip :D ich fürchte da wird es jetzt kompliziert werden. Weiß noch gar net recht an welche Behörde ich mich da mal wenden muss. Wahrscheinlich deutsche Botschaft ?! :confused:
  • @Dani1203 Du kannst nach ibk ins Konsulat!
    Alles auch ganz easy ich warte jetzz aufs zweite Kind und hol Damm für beide einen deutschen pass den brauchst auch nur einmal holen damit das Kind nachweisen kann das es deutscher is. Wegen den Unterlagen werd i a wieder a Email ans Konsulat schicken damit ich nicht nochmal hin muss aja und des Geld brauchst in bar!
  • Ich war schon mal verheiratet. Hab schon gelesen das ich da die rechtskräftigen Scheidungunterlagen brauch. Für uns ist auch des Konsulat in ibk zuständig oder mal für mich. Da war ich schon mal. Des sein die, mit den tollen Öffnungszeiten :rolleyes:
    Ich hab ja noch Zeit...hoffe ich...bi dahin wird sich sicher noch einiges ergeben
  • Ja du brauchst für die Anerkennung der Vaterschaft a ganz bestimmtes Schriftstück damit es in ÖSTERREICH nicht als eheliches Kind behandelt wird
  • Kenn mich etwas aus bei den Behörden in Ö.
    1. Wollen 2 Ö in Ö ein Kind beurkunden lassen, ist das Kind Ö - logisch.
    2. Will ein D/Ö verh. Pärchen ein Kind in Ö beurkunden lassen, wird das Kind zuerst nach Ö Recht beurkundet (=österr. Staatsangehörigkeit). Die D Staatsangehörigkeit wird dann von der D Botschaft durch den Reisepass erteilt.
    3. Will eine unverheiratete D Mutter und ein Ö Vater das Kind in Ö beurkunden lassen, wird das Kind ebenfalls als Ö Kind beurkundet (gilt seit 1.8.2013). D Pass von D Botschaft.
    4. Sind beide D und lassen ihr Kind in Ö beurkunden, wird das Kind als D Kind beurkundet. Pass von D Botschaft.
    Zusammengefasst kann man sagen, dass die Ö Behörden in erster Linie immer Ö Recht anwenden und erst bei Fehlen eines Ö Personalstatuts (=Staatsangehörigkeit) Fremdes Recht angewandt wird.

    EU Raum hin oder her, kein Mitgliedsland lässt zu, sich durch fremde Behörden ins eigene Recht hineinpfuschen zu lassen. Vaterschaftsanerkenntnisse werden meist im Zuge der Geburtsbeurkundungen abgegeben. Mutter D, Vater Ö = möglich am Standesamt wo beurkundet wird. Achtung!!! D Mutter MUSS dem VA mit ihrer Unterschrift zustimmen. (Ist zwingend im D Recht)
    Mutter Ö, Vater D = möglich am Standesamt wo beurkundet wird. Nur der Vater unterschreibt die VA. Mutter kann innerhalb einer Frist der Vaterschaft widersprechen.
    Aber warum ein D Pärchen eine VA noch vor der Geburt bei einer Ö Behörde machen möchte ist mir ein Rätsel, zumal es ein weiterer Amtsweg zusätzlich ist und keineswegs den Gang zum Standesamt nach der Geburt erspart. In diesem Zusammenhang wäre wohl eher die D Botschaft zuständig, welche ja auch immerhin die Vertretungsbehörde von D Staatsbürgern ist. In D ist es üblich, wenn der Vater noch vor der Geburt das VA macht, dass der Vater gleich im Geburtseintrag eingearbeitet wird. Wird erst nach der Geburt, aber noch vor der ersten Beurkundung anerkannt wird ein extra Eintrag gemacht. In Ö wird der Vater immer sofort eingearbeitet, vorausgesetzt er anerkennt gleichzeitig mit der Erst- Beurkundung. VA vor der Geburt werden in Ö hauptsächlich im krankheitsfall des Vaters oder in Notfällen (Vater bei gefährlichen Auslandseinsatz/aufenthalt) gemacht.
  • Und wenn man schon mal verheiratet war, ist auch klar, dass man einen rechtskräftigen Scheidungs-Beschluss vorlegen muss. Ansonsten ist der Familienstand der Mutter verheiratet und der Ehemann wird als Vater eingetragen. Wenn man den Familienstand geschieden angibt (und den richtigen familienstand muss frau wahrheitsgemäß angeben, sonst macht man sich strafbar) muss man das natürlich belegen.
  • Hallihallo!
    Hab mal eine frage zur vaterschaftsanerkennung:
    Ist es sinnvoll, diese schon vor der geburt des kindes zu bestätigen oder geht das dann eigentlich "eh mit" weil man ja sowieso nach der geburt zum standesamt muss?!

    Noch was, gestern wollte ich mir meinen staatsbürgerschaftsnachweis holen, der beamte sagte mir aber,den braucht man seit 1.11.14 nicht mehr ausgedruckt - er hat mir die staatsbürgerschaft nur im personenregister freigeschaltet und da kann jetzt jeder beamte sehen, dass ich ö staatsbürger bin u ich erspare mir 44 euro.
    Im spital wussten sie auch nicht, ob das so passt, da hätt ich angerufen. Hab eh noch 1 monat zeit aber bin etwas verunsichert, ob ich ihn mir nicht doch ausdrucken lassen soll :-/

    Hoffe auf antworten, bitte, danke ;;) :-h
  • @rominchen also ich finde nicht das es Notwendig ist die Vaterschaftsanerkennung vorher zu machen.
    Man muss wie du schon sagtest sowieso gemeinsam zum Amt,sofern man zB auch die gemeinsame Obsorge beantragen muss. Das ging alles aufeinmal. War gar nicht kompliziert :)
  • Hi, kleine Frage: wir sind unverheiratet und ich möchte unsrem Baby den Nachnamen vom Vater geben, wenn möglich gleich von Anfang an, macht es da Sinn während der SS die vaterschaftsanerkennung zu machen? Sodass wir das gleich von Anfang an so handhaben können ohne Namensänderungen erst später. Weiß das viell jemand?
  • Bei uns gings nur nachher mitn Namen. Im Spital hieß meine Tochter noch wie ich. Und als wir später zum Amt gingen. (4 Tage nach der Geburt) bekam sie dann den Namen vom Papa.
    Also ganz genau weis ichs leider nicht. Aber bei uns hieß es eben es geht nicht vorher
  • Linea80Linea80

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    bearbeitet 24. 01. 2015, 21:37
    @kathy90 okay, danke!
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