Wann endet Wochengeld und wann endet Karenz?

bearbeitet 12. 12. 2012, 05:47 in Karenz & Rechtliches
Hallo. Bráuchte genaue Angaben. Mein kleiner ist am 9.12.12 normal auf die welt gekommen. Wann genau endet das wochengeld? (genaues datum bitte!) und wann, genaues datum, endet die 2 jährige karenz?? danke ;)

Kommentare

  • Wochengeld bis 20.01. (8 Wochen nachher) - Karenz bis zum 2ten Lebensjahr vom Kind (09.12.14)
  • Das Woche Geld endet normalerweise 8 Wochen nach Geburt, außer du hattest vor der Geburt nicht 8 Wochen ... Das Woche Geld ist mit der Schutzfrist gekoppelt und dauert 16 Wochen gesamt ... Es kommt also drauf an wann dein erster Tag in Schutzfrist war
    Die Kadenz dauert bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, das heißt am 2. Geburtstag vom Kind musst du wieder arbeiten gehn, denn hier beginnt das 3. Lebensjahr
    Morgana
  • Ich bin in frühkarenz gegangen!? also ich muss am 9.12.2014 wieder arbeiten?
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 12. 12. 2012, 10:13
    ja die karenz endet am 8.12.2014 und am 9.12.2014 musst wieder arbeiten!! ausser mit deinem arbeitgeber ist was anderes ausgemacht! die frühkarenz hat mit dem nichts zu tun!! und wochengeld kriegst du noch 8 wochen ab geburt!! ;-)
    genaues datum kann i da ned sagen, hab keinen kalender bei der hand!!! :-D
  • genau, bezüglich karenz-dauer kannst du ja mit deinem Arbeitgeber ausmachen was du möchtest :-)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 12. 12. 2012, 12:33
    genaues Datum beim Wochengeld kann dir niemand sagen: nur so viel: 8 Wochen nach dem Geburtstag des Kindes; nur wenn der Geburtstag des Kindes früher war, als der errechnete Termin, werden die Zeit der Schutzfrist, die noch die offen war, drangehängt.

    Bsp: Wochengeld: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin: in Summe 16 Wochen

    Kind kommt aber früher, bisher wurden nur 6 Wochen Wochengeld/Schutzfrist bezahlt; die 2 fehlenden Wochen werden an die 8 Wochen drangehängt: dh in diesem Fall 10 Wochen nach der Geburt; in Summe wiederum 16 Wochen insgesamt

    an der arb.recht. Karenz ändert sich nix: bis max. 1 Tag vor 2. Geburtstag des Kindes (hier: 8.12.2014; ab 9.12.2014 wieder Arbeit)

  • Ok danke euch. Im brief von meinem ag steht ende schutzfrist ...2012, weis jz nicht auswendig. Das bleibt also gleich auch weil er früher gekommen ist oder!?
  • HHoppla 2013 mein ich ;)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 12. 12. 2012, 13:34
    ja, denn die Zeit, die nicht verbraucht wurde, weils Baby früher gekommen ist, wird drangehängt....
    Ok danke euch. Im brief von meinem ag steht ende schutzfrist ...2012, weis jz nicht auswendig. Das bleibt also gleich auch weil er früher gekommen ist oder!?

  • Ok danke habt mir schon geholfen :)
  • Du hattest eine normale Geburt, oder? Denn bei Kaiserschnitten bekommt man dann noch 12 Wochen Wochengeld.
  • HILFE

    bei meinem verständnis hakts auch grad. also:
    mein zwerg kam am 17. april, EGT wäre der 22. gewesen. kaiserschnitt - also 12 wochen wochengeld. kommen da die vier tage die auf den egt fehlen, dazu? wann beginnt dann die karenz/kinderbetreuungsgeld? laut meiner theorie geh ich dann im juli irgendwann in karenz. wenn ich die pauschla 12+2 nehm, dauert die bis nächsten juli, dann geht mein freund. stimmt das? oder kommt mein blond durch? :))
  • Jap die vier tage kommen dazu. Am 15.7. müsste dein mutterschutz enden. Am 16. beginnt die karenz
  • gut, dass ich meinen antrag noch nicht weggeschickt hab. mit den 15 monaten wär sich unser plan nie ausgegangen :)) ..btw danke!!!
  • Was? Das gibts ja nicht das die zeit vorher dazu kommt.
    Meiner kam fast 6 wochen früher und ich hab td “nur“ 12 wochen
  • Karen endet mit dem zweiten geburtstag von deinem zwerg! kinder betreuungsgeld bekommst du 12+2
  • @nana so wie ich das verstanden hab, stehen jeder frau die 8 wo vorher zu, drum kreigst as nachher dran gehängt.
  • ja also ich hab das auch so verstanden dass der muSchu auch wenn man früher entbindet ab dem EGT berechnet wird.
    nur bei der karenz bin i mir nicht sicher aber glaube auch das bei der 12+2Variante z.b. ab Geburtstag gerechnet wird und nicht EGT bzw nach karenz Geld! also wenn das Kind 1Jahr alt ist.sowie bei 30+6 bis zum 30.LebensMonat des Kindes.
    sprich man erhält keine 12bzw 30Monate KinderbetreuungsGeld sondern abzüglich der 8bzw 12Wochen WochenGeld!
    bitte bessert mich aus wenn das nicht stimmt!
  • @1und1macht4 du hast absolut recht was die karenz-varianten betrifft
    das Geld bekommt man immer bis zum zb vollendeten 12. Lebensmonat bzw 15. Lebensmonat, ... das heißt immer einen Tag vor zb 1. GEburtstag
    wird also vom Geburtstermin weggerechnet - und während Wochengeldbezug ruht das Kinderbetreuungsgeld
  • @nana dann ruf mal an bei der gkk, die machen da gerne mal fehler. Hattest du KS oder wars ne normale geburt?
  • danke @1und1macht4 - das mit dem 12. lebensmonat hab ich überlesen :(
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 6. 06. 2013, 11:15
    das Wochengeld ab der Geburt wird in das Kinderbetreuungsgeld eingerechnet bzw. wenn es höher ist, dass "ruht" das Kinderbetreuungsgeld - also wenn eine ca. 9 Euro Wochengeld hat (wenn eine zb bei der Geringfügigkeit selbstversichert war), bekommt sie den Rest ausbezahlt (Bsp: 14,53 - 9,00 = Auszahlung: 5,53), wenn das Wochengeld höher ist, als der Tagsatz vom KBG, dann 0 Auszahlung...
  • korrigiert mich bitte wenn ich das falsch verstanden hab... also mein mutterschutz hat am 25.5 begonnen... ET ist 21.7.. sollte das Baby an dem Tag kommen würde mein Wochengeld 8 wochen später am 8.9 enden.. Abeeeeer... wenn das kind früher oder später kommt werden ab da die 8 Wochen gerechnet? und wenns früher kommt bedeutet das das mein Mutterschutz hätte früher anfangen sollen somit wird das drangehängt an die 8 Wochen nachher???

    sooo.. ist lang geworden :-) hoffe verstehts mich..
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 6. 06. 2013, 13:07
    Grundsatz;

    normal heißt es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem EGT. (Summe 16 Wochen): wenn das Baby früher kommt: dann wird das, was vorher (vor EGT) nicht verbraucht worden ist, draufgeschlagen. zb 6 Wochen verbraucht (2 halt noch "offen"), dann werden die 2 auf die 8 Wochen nach der Geburt "draufgeschlagen", somit 10 (und in Summe wieder 16 Wochen).

    bei KS und Mehrlingen in Summe 20 (8 vor und 12 nach EGT), und selbes Schema wie oben

    nur wenn sich das Baby länger Zeit läßt, dann bekommt man auch VOR EGT weiter Wochengeld - und rechnerisch kann dann auch dann mehr Wochen (9 oder 10 werden..) - nur die werden dann NICHT abgezogen

    Bsp: 9 Wochen vor Geburt - 8 Wochen nach Geburt...


    da hat es nur mal eine Beschränkungen von max. 20 Wochen Wochengeld in Summe gegeben - ob die jetzt noch aktuell ist, weiß ich im Moment nicht... (weiß da jemand mehr??)

    das hieße:

    Baby läßt sich ZEIT: 9 Wochen vor Geburt - dann KS - und dann wären es 12 Wochen, aber das wird dann reduziert auf 11 (weil gesamt nur 20 Wochen).....
  • Dankee...
    hmmm... du hast recht... an das hab ich jetzt nicht gedacht was passiert wenn sich das Baby zeit lässt und es werden mehr "Wochen" dan... vll weiss jemand mehr :-/
  • nur wenn sich das Baby länger Zeit läßt, dann bekommt man auch VOR EGT weiter Wochengeld - und rechnerisch kann dann auch dann mehr Wochen (9 oder 10 werden..) - nur die werden dann NICHT abgezogen

    Bsp: 9 Wochen vor Geburt - 8 Wochen nach Geburt... (dann halt in Summe 17 Wochen)
    Bsp: 10 Wochen vor Geburt - 8 Wochen nach Geburt... (dann halt in Summe 18 Wochen)

    nur wenn es KS oder Mehrlingsgeburt ist, könnte sein, dann max. 20 Wochen gezahlt werden...

    miKkii schrieb:
    Dankee...
    hmmm... du hast recht... an das hab ich jetzt nicht gedacht was passiert wenn sich das Baby zeit lässt und es werden mehr "Wochen" dan... vll weiss jemand mehr :-/

  • hmm. ok..verstehe. Dankeschön :-) @carry
  • also ich war heut bei der ak und der Mann hat gsagt dass wenn das Kind vor dem EGT kommt trotzdem nur ab dem Tag der Geburt 8 Wochen (bzw 12Wochen) MutterSchutz is!
    also nichts drangehängt :/
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 6. 06. 2013, 13:28
    okk... interessant @1und1macht4

    werd mal fragen
  • Bei mir wurde es drangehängt.
  • komisch,verstehs nicht einmal so einmal so! hm vielleicht wirklich bei der gkk nachfragen! :/
    da gehts ja doch um einiges an Geld!
  • also offiziell lernt man so, dass an dem grundsatz der 16 wochen nix geändert wird auch wenn das kind früher kommen sollt, also dieser zeitraum gleich bleibt, außer eben wenn es ein KS is oder das Kind später als errechneter Termin kommt ...
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 6. 06. 2013, 13:48
    dH wenn das kind später kommt erst ab den Tag 8 wochen? @claudsch1980
  • eigentlich ja @mikkii
  • Haffe eine normale spontan geburt 34+2 ssw und hab 12 wochen mutterschutz mit wochengeld ab et!
  • Also ab et (19.4) nicht geblanten et (28.5).
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 7. 06. 2013, 06:58
    das sind 5 wochen früher und paar tage...alles wurde dir nicht drangehängt?
    @Nana
  • Nein bin wie bei frühgeburten üblich 12 wochen
  • Ich kenns auch nur nach et 8 bzw 12 wochen wusste nicht das da was dranhängen wenns früher kommen
  • ok :-)
  • hab jetzt gefragt bei wgkk.. sie haben gesagt es wird drangehängt wenns früher kommt..
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