Elternteilzeit - Kündigungsschutz

KariKari

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bearbeitet 23. 12. 2012, 05:18 in Karenz & Rechtliches
Weiß jemand wie lange man jetzt tatsächlich bei Elternteilzeit einen Kündigungsschutz hat? Mal höre ich bis zum 6. Lebensjahr und dann wieder nur bis zum 4.

Kommentare

  • Soviel ich weiß: gesetzlich bis zum 4ten; aber bis zum 6ten wäre es eine Motivkündigung....
  • Was ist eine Motivkündigung @Morgana?
    patz21
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 23. 12. 2012, 09:37
    Kommt drauf an ob du die gesetzliche etz hast (mind 3 Jahre bei der Firma und mehr als 20 dn) oder nur eine vereinbarte (mind. Eins der kriterien is nicht erfüllt)
    Kündigungsschutz geht bis zum 4. Geburtstag (gültig 3 Monate vor beginn) bis zum 7. Geburtstag hast du motivkündigungsschutz, das heißt die Firma braucht nen andern Grund um dich kündigen zu können ( zb wirtschaftliche Lage oder so)
  • dazu sei noch zu sagen - Kündigungsschutz heißt der Arbeitgeber muss die Kündigung beim arbeits- und Sozialgericht einreichen und dort seine gründe vortragen und nur wenn das Gericht zustimmt kannst du gekündigt werden
    Beim motivkündigungsschutz müsste der dienstnehmer klagen und beweisen dass er wegen etz gekündigt wurde
  • Geht das, dass man eine Schwangere, wenn mans angeblich als Chef noch nicht weis einfach kündigt? Meine Arbeitskollegin wollte heute zur Chefin mit dem Mutter-Kind-Pass und ihr mitteilen dass sie Schwanger ist. Nur leider hat der Teamleiter auch Wind davon bekommen und gemeint, dass es besser sei, wenn sie gekündigt wird. Sie arbeitet im Gastgewerbe und wäre sichter in frühzeitigen Mutterschutz geschickt worden. D.h. laut eines Arbeitskollegen wurde sie gestern rausgeschmissen und für Ersatz auch gleich gesorgt. Ist das ganze rechtlich?
  • Nein, sie soll sich eine bestätigung vom FA holen, dass sie schwanger ist und innerhalb von 5 tagen (nach der kündigung) dem AG geben. Da sie zum zeitpunkt der kündigung schwanger war, muss der AG die kündigung zurück ziehen. Aber sie muss schnell handeln am besten sie ruft morgen früh gleich bei der AK an und fragt dort nochmal nach.
    Ich hab mich damals auch informiert, da mein chef auch so einer ist, der gleich kündigt, sobald er von einer schwangerschaft wind bekommt und die bestätigung noch nicht da ist.
  • Gott sei Dank! @mama_201304 mercie für die Antwort
  • Ja da greift das Arbeitsrecht zum glück sehr gut :-)
  • MamaBixMamaBix

    1,559

    bearbeitet 29. 10. 2013, 21:16
    Also @kari ich hab erst vor kurzem in Elternteilzeit wieder angefangen.
    Gesetztlich steht dir eine Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes zu. Du kannst aber auch kürzer vereinbaren. Ich hab zB in meine Vereinbarung bis zum 4. Geburtstag eintragen lassen.
    Auch musst du ganz genau bekannt geben an welchen Tagen du von wann bis wann arbeitest. Diese Zeiten sind von deinem Chef einzuhalten. Ausnahmen in Absprache mit dir sind möglich.
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