Kündigung während der Karenz meinerseits

lisa_032lisa_032

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bearbeitet 7. 01. 2014, 10:46 in Karenz & Rechtliches
Guten Morgen! :) vl kann mir jemand helfen!

Bin in karenz u mein dienstverhältniss ist noch aufrecht. Jetzt hab ich allerdings die möglichkeit in einer anderen Firma (in die ich sehr gern zurück möchte, hatte dort meine Lehre!) Samstags zu arbeiten u dann wieder als teilzeit einzusteigen.

Da das aber ein konkurrenzbetrieb ist, ist das ja so nicht erlaubt. weis jemand wie das abläuft wenn ich jetzt kündigen würde? Hätte ich iregentwelche probleme mit gkk oder so?

Danke schon mal!

Kommentare

  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 7. 01. 2014, 10:46
    warum mit der gkk? was ist denn deine sorge? wegen versicherung oder wie?
  • du darfst ja in der karenz woanders arbeiten. ich würde deinem arbeitgeber einfach bescheid geben, du beginnst jetzt geringfügig, schaust mal ob alles passt und dann kannst du gegen ende der karenz noch immer kündigen.
  • Naja bei den ganzen Ämtern weis man ja nie...
    Ne es gibt da so eine konkurrenzklausel die besagt das man nicht in einem Konkurrenzbetrieb arbeiten darf. U in meinem Vertrag steht zusätzlich das ich nebenbei nirgends beschäftigt sein darf.
  • Das würde ich an deiner stelle mit dem Personalbüro abklären! Weil wenn du schon so eine Konkurrenzklausel in deinen Vertrag stehen hast, dann gilt das auch, wenn du "nur" geringfügig dort beschäftigt bist! Die GKK wird dir da nicht weiterhelfen können!

    Ich hab das in meinem vertrag auch stehen! Ich darf zb. nirgends während meiner Karenz arbeiten gehen! Ich weiß nicht wie es in deinem Vertrag steht, aber auch wenn ich kündige, darf ich ein halbes Jahr nicht unmittelbar in einem Konkurrenzbetrieb anfangen!
  • Ja das mein ich auch. Aber es steht wegen dem halben jahr bei mir nichts. Ja ich werd mich auch sicherheits halber noch bei der ak infomieren. Aber danke!
    ergosum
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 7. 01. 2014, 11:12
    Genau, bitte nicht einfach dort anfangen!
    Hast du mit deinem Chef ein gutes Verhältnis? Dann würd ich direkt mit ihm sprechen!
    Wenn du selbst kündigst ist die Konkurrenz Klausel aufrecht! Außerdem musst die normalen fristen einhalten ...

    Ich würd also ein Gespräch mit Chef und dann Personalbüro empfehlen und ihm deine Situation erklären, dann könnt ihr vielleicht eine einvernehmliche Lösung machen und somit die Konkurrenz Klausel schriftlich außer kraft setzen
  • ach so, ok, dann ist es etwas anderes. auf jeden fall mit der ak abklären im vorfeld.
  • Verhältnis war seit ich schwanger war eher schlecht. Deshalb will ich mich im vorfeld über alle rechte u pflichten infomieren. Damit ich dann beim gespräch net blöd aus der wäsche guck ;)
  • aber das musst du positiv sehn, vielleicht sinds dann froh wenn du gehst ;-)
  • Uschi0610Uschi0610

    860

    bearbeitet 7. 01. 2014, 12:14
    Mir haben sie gesagt, das man einen "mutterschaftsaustritt" machen kann! Muss aber 3monate vor ende der gesetzlichen karenz (24mon) sein! Ist woe eine kündigung, jedoch, verlierst du keine ansprüche! Vielleicht hilf dir dass. Erkundige dich da mal ;)! Aja und die gkk jann da da ned helfen, arbeitsrecht=arbeiterkammer ;)
  • Das hab ich ja noch nie gehört! Man lernt Sachen hier im Forum :)
    Aber die Möglichkeit zurück in die Firma zu gehen, bleibt die dann erhalten @Uschi0610 ?
  • Das hab ich nicht gefragt! Ist ja wie eine normale kündigung! Also denk ich nicht! Aber genau muss nan sich halt erkundigen! Hab das nur mal nebenbei erfragt :(
  • Habe auch in der karenz gekündigt damit ich jetzt samstag arbeiten kann. Kündigung mutterschaftsaustritt bedeutet dass du keine kündigungsfrist hast und somit gleich wo anders beginnen kannst. Du fällst allerdings um die elternteilzeit und musst aufpassen dass du nicht über die zuverdienstgrenze kommst während der karenz
  • Danke, das wegen da gkk hab ich nur gmeint ob das für die relevant ist wegen dem geld. Weil man beim antrag ja ausfüllen hat müssen ob das dienstverhältnis aufrecht ist.
  • Ein mutterschaftsaustritt setzt aber keine Konkurrenz Klausel außer kraft, also vorsicht wenn sowas im vertrag sein sollte.
  • Hey @lisa_032

    was das für Auswirkungen auf die Karenz und GKK hat würde ich auch jedenfalls mit der AK abklären... ich habe diesen Artikel über die Konkurrenzklausel gefunden. schau mal, ob du da überhaupt reinfällst (gilt erst ab einem gewissen Verdienst)...

    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertaege/UnfaireKlauselninArbeitsvertraegen/Konkurrenzklausel.html

    Liebe Grüße, Susi
  • Hey, danke. Wenns nach dem ginge würd ich nicht reinfallen.hab ja nur TZ gearbeitet u bei weitem nicht das verdient. Aber werd morgen nochmal versuchen bei der ak durchzukommen..
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