Kündigungsfrist Wohnung

bearbeitet 14. 01. 2014, 09:39 in Karenz & Rechtliches
Hallo Mädls :-h

ich hab da mal ein Paar Fragen wegen der Kündigungsfrist der Wohnung

Ab wann wenn ich die Wohnung gekündigt habe muss ich von der dann auch weg sein oder kann ich in der Wohnung diese Drei Monate noch bleiben?
Muss alles wieder weiß gestrichen werden?
Wenn ich möbeln hier lasse bekomme ich wenn der Mieter danach die Sachen haben will die Ablöse oder?
Wann bekommen ich dann von der Wohnung die Kaution wieder zurück?

Es geht darum , wir haben ein schönes Reinhaus gefunden das wir gerne haben wollen , allerdings müssten wir das auch so schnell wie möglich nehmen damit niemand anders schneller ist als wir.
Jetzt weis ich halt einfach nicht wann der Beste Moment dazu ist unsere Jetztige Wohnung zu kündigen etc

Danke für eure Antworten :)





Kommentare

  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 14. 01. 2014, 10:18
    Genau sagen kann dir das die genossenschaft. Ich würd dor anrufen oder wennst das gefühl hast die sagen dir das ned genau dann bei der arbeiterkammer nachfragen.

    So viel ich weiss müssen die wände nicht mehr weiss gestrichen werden.

    Ablöse für möbel kannst du verlangen, der nachmieter ist aber nicht verpflichtet die möbel zu nehmen. Wenn der letztendlich sagt "ich will die möbel doch ned" dann musst die mitnehmen (ich würds bei willhaben reinstellen oder einen schriftlichen kaufvertrag aufsetzen).

    Die kaution bekommt man üblicherweise nachdem jemand von der genossenschaft die wohnung rückübernommen hat.

    Ganz genau könnens dir wie gesagt die von der genossenschaft sagen (ich hatte eine gemeindewohnung und die wurde von meiner schwester übernommen von daher wars bei uns einfacher)

    https://mietervereinigung.at/789/Wohnungsrueckgabe
  • Die Kündigungsfrist sollte in deinem MietvertrG drinnen stehen, wenn dir die 3 Monate zu lang(falls es 3 sind) sind könntest du auch mit dem Vermieter reden oder einen Nachmieter selbst suchen, der auch deine Möbel nimmt. Kaution sollte bei der Wohnungsrückgabe zurück erstattet werden, sofern alles in Ordnung ist. Soweit ich weiss muss man nimmer ausmalen
    lg soulshine
  • Also mit die Wände, da würde ich vorsichtig sein, weil wenn im mietvertrag drinnen steht das du sie streichen musst, dann musst du das auch tun!!

    Wäre interessant ob du eine private Wohnung hast oder eine genossenschafts whg!!

    Also eigentlich ist es so das du 3 Monate Kündigungsfrist hast, es sei den, du suchst dir selber einen nachmieter und schaust dad der so schnell wie möglich die whg übernimmt!!
    Ich war in einer privat whg, und es gab viel Unstimmigkeiten bei den Sachen!!
    Bis ich dann letzt endlich beim mietersvhutz auf der matte stand, dafür zwar 150 Euro Jahresbeitrag zahlte, die mir aber mit allem halfen, weil mit die Vermieter einfach nicht mehr gut zu sprechen war!!
  • Ich hatte auch eine genossenschaftswohnung!
    Es kommt darauf an bei welcher Genossenschaft du bist, aber üblicherweise hast du drei Monate kündigungsfrist!
    Wenn es für die Genossenschaft ok ist, und du einen nachmieter findest, kannst du ihm die Wohnung auch früher übergeben!
    So wie @Niki2014 bereits geschrieben hat, der nachmieter muss die Möbel nicht übernehmen, wenn er nicht will! Gibst du sie an die Genossenschaft zurück muss sie leer sein! Außer eine Einbauküche, da kommt es darauf an, ob die von der Genossenschaft zur "Verfügung" gestellt wurde, dann muss sie drinnen bleiben!

    Mit den Wänden ist es auch eher ein kulanzsache! Sind es "angenehme" Farben dürfen sie so bleiben! Das ist aber von Bezirk zu Bezirk verschieden! Ich hatte meine Wohnung in NÖ und da mussten die Wände weiß sein!

    Das Geld sprich deinen genossenschaftsanteil hast du ca. 6 bis 8 Wochen später auf deinen Konto!

    Klär aber alle Dinge mit der Genossenschaft vorher ab!!
  • bearbeitet 14. 01. 2014, 10:49
    Danke für die Antworten , werd dann gleich mal gucken im Vertrag ..

    Hab auch bei der Genossenschaft angerufen und der hat dann eben gesagt ja wie das dann alles abläuft steht in der Mietkündigungsbestätigung Drinnen. Ich kündige ja nicht wenn ich nicht weis wie das ganze dann Abläuft :-w

    Wegen ausmalen geht mir das ur wohin :)) hab erst vor 3 Monaten alles ausgemalt :D

    Hm .. wir müssen wohl eh beides mieten , Wohnung und Reinhaus , aber das Reinhaus will ich eben unbedingt haben.. das ist so perfekt :)
  • Hast du auch gefragt wie es ist, ob du dir selber einen nachmieter suchen kannst??

    Das wäre wichtig, so kannst du es gleich ins Internet geben und wenn sich einer findet musst du nicht die 3 Monate einhalten!!

    Das ist wäre ja besser wie alles beide zu bezahlen!! Wenn du vor 3 Monaten ausgemalt hast, brauchst es nicht nochmal machen!!
  • @Melie66 , hab mit Farben ausgemalt (gelb und grün) :)

    Und wegen Nachmieter muss ich fragen aber ich hab die wohnung auch von einer Freundin übernommen :)
  • Hat deine Freundin die Wohnung auch vom vormieter übernommen?
    Ich kann nur von meiner Genossenschaft reden, aber nach einer gewissen Anzahl von Jahren, wird die Wohnung nicht mehr direkt weitervermietet, sondern vorher auf den "neuesten" stand gebracht!
    Gelb wirst du wahrscheinlich übermalen müssen, bei Grün bin ich mit nicht sicher!
  • laromalaroma

    3,508

    bearbeitet 14. 01. 2014, 14:02
    Bei uns ist es so das die Wände weiß sein müssen. Zwar nicht frisch gestrichen aber es darf nichts bunt sein. Auch keine "angenehmen" Farben. Also wird das auch von Genossenschaft zu genossenschaft verschieden sein.

    Ist das Reihenhaus möbliert? Bei gewissen Möbeln hat man sonst ohnehin eine Wartezeit von bis zu 8 Wochen. Ist ja auch blöd wenn du aus der alten Whg raus bist. Aber in der neuen keine Küche oder dgl hast.
  • @laroma das hab ich vorher auch gemeint, es kommt immer darauf an welche Genossenschaft es ist! Bei uns war es auch so, das die Wände weiß sein mussten!
  • Mich hat gerade der Vermieter von den Reinhaus angerufen und mir gesagt das er mir erst am Montag sagen kann ob wir das Haus bekommen denn eine Kollegin hat das Reinhaus schon Reserviert @-)

    Wusste gar nicht das dass geht! ich hoffe dieser Kunde sagt ab X_X [-O<
  • Wenn dein Mietvertrag ins MRG fällt, dann musst du nicht ausmalen, außer die Wände sind farbig. In diesem Fall musst du die Wände weiß streichen. Wenn du einen Mietvertrag hast, der nicht ins MRG fällt, dann steht im Mietvertrag ob du ausmalen musst oder nicht
  • bearbeitet 15. 01. 2014, 15:24
    Es steht drinnen , also werd ich ausmalen müssen ! :)

    Wohnung ist zu übergeben wie man sie auch bekommen hat zwar nicht in diesen Satz so Formuliert , aber so ähnlich :D
  • du musst nur ausmalen wenn du die wände bunt gestichen hast, ansonsten nicht...weiss ist weiss, steht im neuen mrg
  • Ja sind gelb und pink und grün :D
  • Was is mim reihenhaus?
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