Hallo Mädls :-h
ich hab da mal ein Paar Fragen wegen
der Kündigungsfrist der Wohnung
Ab wann wenn ich die Wohnung
gekündigt habe muss ich von der dann auch weg sein oder kann ich in der Wohnung diese Drei Monate noch bleiben?
Muss alles wieder weiß gestrichen werden?
Wenn ich möbeln hier lasse bekomme ich wenn der Mieter danach die Sachen haben will die Ablöse oder?
Wann bekommen ich dann von der Wohnung die Kaution wieder zurück?
Es geht darum , wir haben ein schönes Reinhaus gefunden das wir gerne haben wollen , allerdings müssten wir das auch so schnell wie möglich nehmen damit niemand anders schneller ist als wir.
Jetzt weis ich halt einfach nicht wann der Beste Moment dazu ist unsere Jetztige Wohnung zu kündigen etc
Danke für eure Antworten
Kommentare
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So viel ich weiss müssen die wände nicht mehr weiss gestrichen werden.
Ablöse für möbel kannst du verlangen, der nachmieter ist aber nicht verpflichtet die möbel zu nehmen. Wenn der letztendlich sagt "ich will die möbel doch ned" dann musst die mitnehmen (ich würds bei willhaben reinstellen oder einen schriftlichen kaufvertrag aufsetzen).
Die kaution bekommt man üblicherweise nachdem jemand von der genossenschaft die wohnung rückübernommen hat.
Ganz genau könnens dir wie gesagt die von der genossenschaft sagen (ich hatte eine gemeindewohnung und die wurde von meiner schwester übernommen von daher wars bei uns einfacher)
https://mietervereinigung.at/789/Wohnungsrueckgabe
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lg soulshine
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Wäre interessant ob du eine private Wohnung hast oder eine genossenschafts whg!!
Also eigentlich ist es so das du 3 Monate Kündigungsfrist hast, es sei den, du suchst dir selber einen nachmieter und schaust dad der so schnell wie möglich die whg übernimmt!!
Ich war in einer privat whg, und es gab viel Unstimmigkeiten bei den Sachen!!
Bis ich dann letzt endlich beim mietersvhutz auf der matte stand, dafür zwar 150 Euro Jahresbeitrag zahlte, die mir aber mit allem halfen, weil mit die Vermieter einfach nicht mehr gut zu sprechen war!!
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Es kommt darauf an bei welcher Genossenschaft du bist, aber üblicherweise hast du drei Monate kündigungsfrist!
Wenn es für die Genossenschaft ok ist, und du einen nachmieter findest, kannst du ihm die Wohnung auch früher übergeben!
So wie @Niki2014 bereits geschrieben hat, der nachmieter muss die Möbel nicht übernehmen, wenn er nicht will! Gibst du sie an die Genossenschaft zurück muss sie leer sein! Außer eine Einbauküche, da kommt es darauf an, ob die von der Genossenschaft zur "Verfügung" gestellt wurde, dann muss sie drinnen bleiben!
Mit den Wänden ist es auch eher ein kulanzsache! Sind es "angenehme" Farben dürfen sie so bleiben! Das ist aber von Bezirk zu Bezirk verschieden! Ich hatte meine Wohnung in NÖ und da mussten die Wände weiß sein!
Das Geld sprich deinen genossenschaftsanteil hast du ca. 6 bis 8 Wochen später auf deinen Konto!
Klär aber alle Dinge mit der Genossenschaft vorher ab!!
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Hab auch bei der Genossenschaft angerufen und der hat dann eben gesagt ja wie das dann alles abläuft steht in der Mietkündigungsbestätigung Drinnen. Ich kündige ja nicht wenn ich nicht weis wie das ganze dann Abläuft :-w
Wegen ausmalen geht mir das ur wohin ) hab erst vor 3 Monaten alles ausgemalt
Hm .. wir müssen wohl eh beides mieten , Wohnung und Reinhaus , aber das Reinhaus will ich eben unbedingt haben.. das ist so perfekt
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Das wäre wichtig, so kannst du es gleich ins Internet geben und wenn sich einer findet musst du nicht die 3 Monate einhalten!!
Das ist wäre ja besser wie alles beide zu bezahlen!! Wenn du vor 3 Monaten ausgemalt hast, brauchst es nicht nochmal machen!!
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Und wegen Nachmieter muss ich fragen aber ich hab die wohnung auch von einer Freundin übernommen
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Ich kann nur von meiner Genossenschaft reden, aber nach einer gewissen Anzahl von Jahren, wird die Wohnung nicht mehr direkt weitervermietet, sondern vorher auf den "neuesten" stand gebracht!
Gelb wirst du wahrscheinlich übermalen müssen, bei Grün bin ich mit nicht sicher!
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Ist das Reihenhaus möbliert? Bei gewissen Möbeln hat man sonst ohnehin eine Wartezeit von bis zu 8 Wochen. Ist ja auch blöd wenn du aus der alten Whg raus bist. Aber in der neuen keine Küche oder dgl hast.
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Wusste gar nicht das dass geht! ich hoffe dieser Kunde sagt ab X_X [-O<
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Wohnung ist zu übergeben wie man sie auch bekommen hat zwar nicht in diesen Satz so Formuliert , aber so ähnlich
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