Geburtsurkunde ohne Vater angeben?

bearbeitet 21. 01. 2014, 09:52 in Karenz & Rechtliches
Hallo!
Kann mir wer helfen?

ich bekomme in 2 wochen mein kind! mein freund ist in marokko und dort leider noch verheiratet und wir haben gesagt das er die vaterschaft daweil nicht anerkennt jetzt weiß ich nicht was ich angeben soll bei der
geburtsurkunde weil er is ja auch gemeldet bei mir!

bitte helft mir!
danke
«1

Kommentare

  • ich denke nicht, dass du die angeben musst. mit der meldung per se hats ja nix zu tun, denn ihr könnt euch ja getrennt haben btw er muss nicht unbedingt der kindsvater sein, nur weil er bei dir gemeldet ist :) du kannst ja schon schwanger gewesen sein, als ihr euch kennen gelernt habt. und er lässt sich dann scheiden und kommt rauf zu dir? sorry für meine neugier - musst du natürlich nicht beantworten, wenn du nicht möchtest :)
  • Das amt is egal ob er verh ist nur es werden viele papiere benötigt von ihm....aber ich würde es als frau nicht akzeltieren ....das der vater meines kindes verg ist :(
  • Ich verstehe nicht ganz warum er die vaterschaft nicht anerkennen will... find das bissl komisch... das hat ja mit dem verh. Nix zu tun... und wenn seine frau nicht weiss das er sich scheiden lassen will dann frag ich mich erst recht... sry
  • Sie hat ja nicht geschrieben, dass er die vaterschaft nicht anerkennen will.
    Würd erstmal keinen vater eintragen lassen und erst wenn er sich wirklich scheiden lässt und bei dir bleibt tragt ihr ihn ein.
    Find ich persönlich zwar auch etwas verdächtig dass er noch verheiratet is und trotzdem in so einem fernen land was mit einer anderen hat, aber es steht keinem zu über eure beziehung zu urteilen.
    Trotzdem würde ich aus sicherheit warten bis er wirklich da is und die scheidungspapiere vorlegt. Die welt besteht leider nicht nur aus guten menschen und wer weiß ob er sich wirklich scheiden lassen wird
  • KrisiKrisi

    1,287

    bearbeitet 21. 01. 2014, 09:52
    Aber man muss doch den Vater angeben oder? Vielleicht irre ich mich oder sag jetzt einen Blödsinn aber ich glaub irgendwann mal gehört zu haben dass man entweder die FBH oder das KBG nicht bekommt wenn man keinen Vater angibt...
  • Das glaub ich ehrlich gesagt nicht. Was wenn man den vater wirklich nicht weiß? Oder man ihn aus persönlichen gründen nicht angeben möchte? Alimente fallen dann weg, aber fbh und kbg steht jeder familie zu, egal ob mit vater oder ohne.
  • danke schön für eure antworten!also was sag ich jetzt wenn die fragen bei der geburtsurkunde was mit den vater ist?ja er will sich eh scheiden lassen nur dort ist das nicht so leicht wie hier!ja er wird hier sein!svheint das eig irgendwo auf wenn er die vaterschaft anerkennt?er möchte die vaterschaft erst anerkennen wenn er geschieden ist!lg
  • Ich würde ihm als Vater eintragen
  • Ok dann hab ich mich da geirrt...:)
    Aber unterhalt bekommt man halt auch nicht vorgestreckt da bin ich mir ziemlich sicher dass das geändert wurde!
  • Man bekommt keinen Unterhalt wenn kein Vater eingetragen ist. Ich würde das sicher nicht machen. Was machst wenn er sich nie scheiden lässt? Dann stehst da
  • ja das brauch ich eh nicht weil er wohnt ja bei mir wenn er hier ist!er lässt sich scheiden nur es ist nicht so einfach wie hier!lg
  • Ich glaube du verstehst mich nicht was ich dir sagen will damit, das Blatt kann sich schnell wenden...wieso ist er jetzt in seinen land? Der Unterhalt ist für das kind und das steht jeden uneheliche sowie geschiedenen Kind zu. Ich glaub nicht das du darauf verzichten willst weil er noch verheiratet ist.Es ist auch voll egal ob er veverheiratet ist oder nicht, er ist der Vater und hat somit auch eine finanzielle Verantwortung.

    Bitte versteh mich nicht falsch
    satruConny35
  • MalinarcoMalinarco

    7,306

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:15
    Ich versteh allerdings auch nd was die Vaterschaftsanerkennung mit deiner Ehe zu tun hat. Aber ich würde mich da nur drauf einlassen, wenn du dir echt 100% ig sicher bist, das er sich scheiden lässt und du dann keine Nachteile hast!
    Geburtsurkunde kannst dann eh a neue ausstellen lassen, den Vater musst dafür nicht angeben. Wenns dich fragen sagsz einfach dast dazu vorerst keine Angaben machen kannst/willst
  • ich versteh sowieso nicht wieso sie ihn nicht angeben will...was für ein grund? er is in marokko verheiratet-und weiter?irgendwie versteh ichs ned ganz
  • als ich damals die Geburtsurkunde abgeholt hab, musste mein Ex mit und vor der Standesbeamtin das Vaterschaftsanerkenntnis unterschreiben, sonst wäre er gar nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen worden.
    Vielleicht erkundigst du dich da nochmal.

    Und wenn es sein Kind ist, sollte er auch zur Verantwortung stehen - nicht falsch verstehen, aber selbst wenns mit der Scheidung bei ihm nicht so einfach ist, gerade mit einem Baby wäre die beste Gelegenheit die Sache zu bereinigen.
  • https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html

    da steht drin der vater muss das freiwillig angeben und persönlich
  • Naja ich kann ma vorstellen das es Auswirkungen auf die Scheidung hat. Das, wenn rauskommt das er ein Kind hat, ihm die Schuld an der Trennung zb gegeben wird hnd dann der Ehefrau alles zugesprochen wird oder so
  • Ich würde auf jeden Fall den Vater eintragen lassen. Auch für später mal man weiss nie was kommt. Und seine noch Frau erfährt das sowieso nicht also ist es egal ob er das jetzt anerkennt oder später. Aber du wärst abgesichert. Alles gute
  • naja ist ja auch nicht so unrichtig dann oder? also soviel ich da jetzt rauslesen und mir selbst zusammenreimen kann- ich kenn natürlich nicht alle umstände
  • Naja dann is er aber selbst schuld, so hart es klingt. Wenn ein risiko da is dass die ex dann alles bekommt überdenk ich das doch nochmal, ob ich mich noch während der scheidung auf was einlasse, woraus ein kind entstehen könnte
  • wegen visum is er jetzt dort!weil das scheint ja irgendwo auf das er in österreich ein kind hat und dann hat er probleme in marokko warum macht er kind in österreich obwohl er noch verheiratet ist man sollte zuerst heiraten!
  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:22
    marokko ist ein islamischer staat oder?

    also so wie ich das jetzt im internet gelesen habe (link ist weiter oben) kann man OHNE das der mann da ist und persönlich die Vaterschaft anerkennt, diesen nicht eintragen lassen... das muss man wenn dann gerichtlich anerkennen lassen
  • ich hab eher gemeint, dass das jetzt für ihn die beste Gelegenheit wäre, die Scheidung schnell hinter sich zu bringen,
    natürlich könnte es nachteile für ihn haben, aber andererseits hat er das vorher auch gewusst und da kann sein Kind aber auch nichts dafür.
  • ja aber zum beispiel er kann jetzt nicht kommen erst in 1monat wegen visum!was sag ich bei der geburtsurkunde?
  • ja das der vater nicht im land is...
    dann wird dir das standesamt eh sagen-welche optionen du hast
  • Naja klar aber ihr gehts ja jz iwo davin aus das ers gar ned anerkennt. Ich geh mal davon aus das ers später anerkennt. Ich gutgläubiges Ding :)) und wer weiß wie die Ehe abglaufen ist, vl ists sogar sein "gutes Recht" soviel rausschlagen zu wollen wie möglich. Da trau ich mich ned urteilen.

    Bzw das du den Vater eben noch nicht angeben kannst. Warum kann denen eh egal sein.
  • Und schläft unten bei der verheirateten Frau! Du musst nerven haben.
  • das ist natürlich eine blöde Situation!
    Ich hab die Geburtsurkunde auch erst 2 Wochen nach der Geburt abgeholt, weil wir eben zu zweit hinmussten. Also ein bisschen Spielraum hast du noch.
    Wenn er wegen einer Dienstreise im Ausland wäre, müsstest du auch warten - ich würd einfach mal nachfragen.
  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:31
    nachtragen kann man es sicherlich. und man kanns auch irgendwie gerichtlich feststellen lassen,sollte er sich nicht scheiden lassen-das wird halt eine rennerei werden weils mitn dem ausland zu tun hat

    aber denken wir jetzt mal poisitiv, das er dann kommt und er es nachtragen lässt-freiwillig

    viell. kommt dein baby ja eine woche zu spät, dann hast noch 2 wochen frist und viell. ist er ja dann eh schon da ;)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:32
    @babymausi für die Geburtsurkunde mußt du gar nix sagen; das Kind ist unehelich - da wird so und so im vorhinein nix beim "KindesVater" eingetragen - der "Erzeuger" bleibt somit "geheim" und "unbekannt"

    und wenn er in späterer Folge nie die Vaterschaft anerkennt bzw. du gerichtlich anerkennen läßt, hat er NULL Verantwortung
    babymausi schrieb: »
    ja aber zum beispiel er kann jetzt nicht kommen erst in 1monat wegen visum!was sag ich bei der geburtsurkunde?

  • er lasdt sich ja eh scheiden nur die frau möchte gleich eine größere geldsumme haben und woher soll er die nehmen?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:33
    @babymausi - also keine Sorge wegen der Geburtsurkunde


  • er nimmts ja später eh an!nein er schläft nicht unten bei seiner frau sondern bei die eltern
  • mach dir da jetzt 2 Wochen vor der Geburt nicht allzuviel Stress.
    Der Kindesvater ist zur Zeit im Ausland - dann wird eben jetzt nichts eingetragen oder du wartest mit der Geburtsurkunde bis er da ist.
    kann halt sein, wenn du die Geburtsurkunde dann ändern lässt, dass du das extra bezahlen musst.
    Aber frag mal nach nach, wie lange du zeit hast, bis du sie abholst (für manche Behördenwege brauchst du sie ja auch)
  • und muss ich die geburtsurkunde machen oder kann das meine mutter auch machen wenn ich zb kaiserschnitt bekomme und das kh is von standesamt zu fuß 15min entfernt weil wir haben kein auto!lg
  • FavoleFavole

    11,334

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:39
    Das kann man alles am postweg erledigen. ... hab ich auch gemacht du bekommst normal im.KH die benötigten unterlagen
  • ja man hat ja nur 1woche zeit für die geburtsurkunde!
  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:42
    2 wochen... soweit ich das noch weiß

    nein doch nicht- 1 woche
  • Haben Sie in einer Krankenanstalt entbunden, wird die Anzeige der Geburt in der Regel automatisch durchgeführt. Die zur Ausstellung der ersten Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen müssen Sie dem Standesamt vorlegen.

    Zwischen einigen Standesämtern und Krankenhäusern bestehen Kooperationen, sodass die betreffenden Krankenhäuser die zur Ausstellung der ersten Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit dem Formular "Anzeige der Geburt" dem Standesamt übermitteln. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Krankenhaus oder beim zuständigen Standesamt.

    Bei einer Hausgeburt füllt die Ärztin/der Arzt oder die Hebamme das Formular "Anzeige der Geburt" aus, welches dann dem zuständigen Standesamt gebracht werden muss. Dies ist jenes Standesamt, in dessen Sprengel das Kind geboren worden ist.

    Nach der Anzeige der Geburt wird Ihnen vom Standesamt die Geburtsurkunde, ein Meldezettel und wenn das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und der Hauptwohnsitz Wien ist, ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. Befindet sich der Wohnsitz außerhalb Wiens, ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

    Manche Standesämter bringen Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes auch gegen einen geringen Aufpreis oder sogar kostenlos ins Krankenhaus. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt. In Wien erfolgt dieser Service nur bei Spitälern mit Baby Point.
  • und zum thema vaterschaft:

    Ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren ist, hängt vom Zeitpunkt der Geburt ab. Wenn beispielsweise am Tag der Geburt noch vor der Geburt geheiratet wurde, ist das Kind ehelich geboren. Ist die Mutter verheiratet, wird grundsätzlich angenommen, dass der Ehemann auch der Vater ist, und er wird in die Geburtsurkunde eingetragen.

    Bei einem unehelich geborenen Kind bzw. wenn die Abstammungsverhältnisse unklar sind (z.B. der Ehemann ist nicht der Vater), kann der leibliche Vater allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen in der Geburtsurkunde angegeben werden:

    wenn er ein qualifiziertes Vaterschaftanerkenntnis mit Zustimmung des Jugendamtes, wo sich der Hauptwohnsitz befindet, abgibt (diese Art des Vaterschaftsanerkenntnisses ist nur für Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft möglich) oder
    sie durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde.
  • Na da hast länger Zeit! Ich bin 1 Woche im Kh glegen und habs mir dann erst geholt zb
  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 21. 01. 2014, 10:48
    die Meldung beim Standeamt ZUR GEBURT DES KINDES und die Ausstellung der Geburtsurkunde sind zwei verschiedene sachen...
  • ok danke für die hilfe
  • Bei mir kam die Standesbeamte ins kh und hat sich die notwendigen Unterlagen geholt.
    Ist das bei anderen kh nicht üblich?
    Babsi
  • ich glaub das kommt ganz selten vor.
  • @powerupo das kommt aufs KH und Standesamt an, man kann da vorher schon mal genau nachfragen wie das abläuft, dann hat man nach der geburt nicht den stress @babymausi
  • @powerupo war bei mir auch so :) aber auf die Gemeinde zum abholen musst ich td :)
  • wenn man nicht verheiratet ist und den Vater eintragen will, dann muss er vor dem Standesbeamten eine Vaterschaftsanerkennungserklärung unterschreiben, war zumind. bei uns so, aber man muss keinen Vater eintragen. Bei uns hat mein LG die Kleine angemeldet, er hat dann aber eine Zustimmungserklärung von mir gebraucht, dass ich der Namensgebung zustimme. Vielleicht kann das auch jemand anderer für Dich machen, am besten Du fragst beim zuständigen Standesamt nach.
  • Delua88Delua88

    144

    bearbeitet 22. 01. 2014, 00:46
    @babymausi ich würde das auf keinen fall machen ! ich war in der Schwangerschaft bei der ss-rechtberatung und wurde dort auch bzgl. Vaterschaft anerkennen lassen informiert.

    das Gesetz hat sich vor kurzem geändert europaweit! eben weil viele Frauen den vater nicht angeben ,gibt es jetzt (vorerst) kein Geld mehr , weder kbg oder fb. es findet zuerst ein Prozess statt ,wo geprüft wird ,ob man den vater wirklich nicht kennt (bsp. ons) der sich über jahre hinziehen kann....und bis dahin bekommt man kein Geld !

    Aber erkundige dich am besten selbst bei der ss-Beratung ob das noch so ist...

    http://www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/genea/

  • Also bei uns war es so, das mein freund (ausländischer staatsbürger) keinen reisepass hatte, somit wurde vorerst einfach kein vater eingetragen, man kann dann jederzeit es umändern lassen wenn der vater des kindes alle notwendigen unterlagen hat, wir brauchten keine vaterschaftsanerkennung oder sonstiges, nur die unterlagen/dokumente
    - meldezettel
    -lichtbildausweis - reisepass in unserem fall
    - geburtsurkunde, die wenn sie in einer fremdsprache ist von einem übersetzter ins deutsche übersetzt werden muss!!

    !!!Achtung - da muss man aufpassen da müssen ganz bestimmte stempfel drauf sein da hatten wir auch probleme!!

    und staatsbürgerschaftsnachweis - wo widerrum der reisepass reicht! -> der auch übersetzt werden muss, also alles auf deutsch die dokumente mit den wichtigen stempeln, am besten bei einem notar erkundigen oder so!!

    Und in eurem fall denk ich mir die scheidungsurkunde - auch übersetzt!

    und mein freund war halt mit am standesamt, dann wird das nachgetragen, man muss bisschen was zahlen, war aber nicht viel für die neu austellung und die sache hat sichs! Komplett umkompliziert
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum