vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
ich bin derzeit noch bis 8.4. in karenz. danach ist die gesetzliche karenz aus(dh mein kind ist 2 jahre alt)
ich habe beim 1. kind das eakbg gewählt. (hab also bis april 2013 kbg erhalten).
ich war aber das ganze 2. jahr über meinen dienstgeber versichert. Dh ich bin bis 8.4.2014 in einem aufrechten dienstverhältnis.
ab 22.4. bin ich erneut in mutterschutz. die 13 tage dazwischen (9.-21.4.) habe ich mit dem dienstgeber urlaub vereinbart (auf Basis 100%)
jetzt habe ich von der krankenkasse den brief bekommen, dass ich anspruch auf wochengeld habe, die höhe aber erst ermittelt werden kann wenn der dg die arbeits-u.entgeldsbestätigung eben für diese 13 tage hinschickt.
ich dachte immer, dass in diesem fall wieder das gleiche wochengeld ausbezhalt wird bzw zur berechnung die letzten 3 vollen monate herangezogen werden??!
weiß jemand wie jetzt anhand dieser 13 tage die berechnung erfolgt??
danke
Kommentare
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Aber @carry könnte es wissen
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info von der AK.....:
Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt. In diesem Fall beträgt das Wochengeld € 26,15 täglich. Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %.
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frauen, die kein kbg mehr erhalten aber dennoch in der gesetzlichen karenz von 2 jahren sind haben anspruch auf wochengeld
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Daher nehme ich an, du bist bei Bund, Land, Gemeinde, Eisenbahn oder ähnliches beschäftigt, wo das anscheinend möglich ist.... Ob es da bei der Berechnung möglicherweise Sonderbestimmungen gibt, ist mir nicht bekannt.
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und jetzt würde ich eben gerne wissen, ob die das wochengeld anhand der 13 tage urlaub berechnen...
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in einem anderen forum hab ich von einem kk-mitarbeiter (allerdings nicht bva) die information erhalten, dass eben das gehalt dieser 13 tage durch 90 gerechnet wird und dann 17% dazu kommen....aber das wären dann ca €400 wochengeld...beim 1. kind hatte ich ca €2000
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Oder wie gesagt frag in deiner lohn Verrechnung nach ob sie dir sagen können wie sich das auswirkt.
Ich bin halt nur für die normale Privatwirtschaft ausgebildet, Bund und Land haben da oft bessere Regelungen, da mag ich nix falsches dazu sagen :-)
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die sagen nur, dass sie jetzt nix sagen können weil sie erst die entgeltbestätigung brauchen (die gibts aber wie gesagt erst im april).
wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das wochengeld und eakbg das gleiche wie beim 1. kind wenn der mutterschutz vor dem 2. geburtstag beginnt. bei mir geht es jetzt genau um 13 tage.
weiß viell jemand eine adresse wo ich mal nach fragen könnte???
viell beim bundesministerium???
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Also wir haben dafür eine Ausbildung gemacht (aber eben Privatwirtschaft)
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bin auch bei der BVA und von unserem Personalbüro hab ich die Info bekommen, dass sie keinerlei Auskünfte dazu geben dürfen, weil die Berechnungen eben von der BVA gemacht werden.
@claudsch:
hast du auch Erfahrung beim Berechnen der Zuverdienstgrenze????
Der Vater meines Kindes und ich haben uns vor ein paar Wochen getrennt, daher überlege ich ob ich die Beihilfe zum KBG auch beantragen soll.
Ich geh geringfügig arbeiten, damit würde ich die €6.400 Grenze nicht übersteigen.
Allerdings könnte ich für ca 3 Monate bei einem anderen AG noch etwas dazuverdienen (hab vom meinem DG die Erlaubnis), weil ich gerne einen Kurs machen möchte, der nicht gerade billig ist.
Das was ich beim zweiten AG dazuverdienen würde, würde der Kurs in etwa kosten. Beim FA wären das Werbungskosten, damit wäre mein steuerpflichtiges Einkommen aber wieder unter €6.400.
Wird das die KK auch so sehen, oder nicht? Ich hab schon mehrmals bei der AK und der BVA nachgefragt, aber es heißt immer nur, das sehe ich dann wenn die Berechnung durchgeführt wird und ich evtl einen Bescheid über die Rückzahlung bekomme , was aber mehrere Jahre dauern kann :-(
Ich würde das ganze aber nicht machen, wenn ich dadurch die Beihilfe zurückzahlen müsste, weils nix bringen würd.
Es wäre halt schön zu wissen, wies genau geht :-)
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eakbg kann ich beziehen...berechnungsjahr 2011...wird jedoch weniger da ich in diesem jahr ab mitte november frühkarenz war...es ist zwar weniger aber noch nicht soooo tragisch.....
so und jetzt zum wochengeld...es stimmt, das zur berechnung die 13 tage von april hergenommen werden...dadurch ergibt sich ein sehr niedriges wochengeld :-(
aber und jetzt kommts (hab das vorher noch niee gehört) ich hab im personalbüro angerufen und gefragt ob sie mir ca sagen können was ich im april verdiene (eben damit ich mir das wochengeld ausrechnen kann) die dame meine nein das geht im vorhinein nicht...und sie fragt wieso ich das wissen will....und ich habs ihr erklärt...und sie sagte dann, das der dg soviel zum wochengeld dazu zahlt, das es von der summe gleich viel ist als würde ich in dieser zeit arbeiten. grund ist der, dass ich vertragsbedienstete bin und ich während des mutterschutzes nicht weniger verdienen darf.das ist für mich natürlich sehr erfreulich....weil wochengeld gibt es immerhin 4 monate.
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ob das aber tatsächlich so ist kann ich dir leider nicht sagen, dazu hab ich aus der Praxis keine Erfahrung.
vielleicht weiß aber @carry rat für deinen fall bzw hat das schon erlebt??
@filou08 ahaaaaaaaaaaaaa
hab ich auch noch nicht gehört, aber wäre doch echt toll!!!
deswegen mein ich ja bund und Staat haben leider wenig bis nix mit der Privatwirtschaft zu tun
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ich hab dann noch im vertragsbedienstetengesetz nachgeschaut und da steht es auch so drin und laut auskunft der ak steht mir diese aufzahlung zu...und ich denke mir, dass es sicher stimmt wenn es die dame in der lohnverrechnung sagt. der betrag ist immerhin 6x so hoch wie es das wochengeld wäre...
aber ganz ehrlich..so lange ich es nicht am konto habe glaube ich es gar nicht gg
frag 10 verschiedene leute zu dem thema wochengeld, eakbg usw und du erhälst 10 verschiedene antworten....
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Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für das KBG kann es ein, dass nicht alle Werbungskosten (zb Fortbildung etc) bei der Berechnung berücksichtigt werden.
(zb. gibt es zum Vergleich, ob jemandem ein Alleinverdiener zusteht, ein fixes Schema, da kann man nicht sagen: noch schnell ein Kurs (Werbungskosten), damit man unter die Grenze fällt...)
Da bleibt nix anderes übrig, als doch noch mal bei der KK nachzufragen, welche Positionen sie nun tatsächlich anerkennen.
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kommt drauf an wann du schwanger wirst
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14.53 + 80% sind 26.15 als tagsatz fürs wochengeld
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Ich stell ma des glaub i voll kompliziert vor
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das Problem ist, dass mir dazu einfach keiner eine verbindliche Aussagen machen kann oder eher will. und als weiteres Problem kommt wahrscheinlich dazu, dass es dann zwei AG wären...
hast du eine Quelle, wo das steht mit dem Alleinverdiener und der Einkommensgrenze? Das ist mir nämlich total neu.
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also wenn du nicht mindestens 800€ monatlich verdienst zahlt es sich nicht aus
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Das Beispiel für den Alleinverdiener-Berechnung (aus dem Steuerbuch 2014 - BMF) - mit meinen Hinweisen zusätzlich versehen
Beispiel:
Ermittlung der Einkommensgrenze
(Steuerpflichtiger mit Kind)
Bruttobezüge (-> "alles", mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld, alles brutto)
€ 8.400,00
– (-> heißt minus)
Sozialversicherungsbeiträge
für laufende Bezüge
€ 1.085,04
–
Werbungskostenpauschale
€ 132,00
–
Sonstige Bezüge (inkl. SV) ( - > Hinweis: damit ist das Urlaub- und Weihnachtsgeld gemeint)
innerhalb der Steuerfreigrenze
€1.200,00
=
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
€5.982,96
(gerade noch geschafft!!!)
Hätte der Steuerpflichtige noch eine Abfertigung von 1.000 € erhalten, wäre die maßgebliche Einkunftsgrenze von 6.000 € überschritten
- dh. bei dieser Berechnung wird nur die Werbungskostenpauschale von 132 Euro genommen - und wenn Werbungskosten in der Höhe von 2000 Euro da wären - sie werden nicht berücksichtigt.
-
ich kann mir aber vorstellen, dass das gleiche Schema für die Berechnung der Zuverdienstgrenze genommen wird.
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Bei der AK-Formel steht nämlich schon, dass die Werbungskosten abgezogen werden und dann würde ich wahrscheinlich innerhalb der 15% Grenze bleiben.
Mir wärs von der KK halt einfach am liebsten die würden mir das schriftlich geben, weil auf mündliche Zusagen kann ich mich in 2-4 Jahren nicht mehr berufen, aber auf meine Mails reagiert da niemand :-(
Ist halt irgendwie blöd im Moment, brauchen könnt ich das Geld jetzt echt gut (nicht nur für den Kurs) aber soviel, dass ich auf die Beihilfe verzichte, könnte ich auch nicht dazu verdienen, schon gar nicht wenn ich die Kosten für die Tagesmutter einbezieh.
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Vielleicht bekommst du doch noch Nachricht von der KK - dann teile uns das bitte mit.
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Ich bin seit 2.1.2014 in vorzeitigem Mutterschutz. Mein Tagessatz beträgt 56,08.
Heute habe ich das 1. Mal Wochengeld bekommen:€ 1.514,16 für den Zeitraum 2.1.2014-28.01.2014. Ich habe schon mal gehört, dass das Wochengeld immer für 28 Tage ausgezahlt wird, aber ich verstehs nicht wirklich. Bekomme ich beim 2. Mal nun von 29.01.2014-25.2.2014 oder nur von 01.02.2014-28.02.2014 und die 3 Tage vom Jänner fallen unter den Tisch?
Oder wie wird's da jetzt weiter gehen?
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Wird das KGB dann auch so gerechnet? Ich wollte nämlich das ek-KBG nehmen und habe immer mit 80% x 30 (zB September) und x 31 (Oktober) geplant.
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Also wird das KBG nicht so berechnet wie das Wochengeld mit den 28 Tagen.
Hach, das ist alles so verwirrend. Ich dachte, dass ich Wochengeld auch so bekomme wie der Monat Tage hat. Also das der Jänner ein guter, und der Feber ein schlechter Monat ist....
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Ja das wochengeld wird im 28 tage rythmus ausbezahlt, das kbg immer vom vollen monat im nachhinein ;-)
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stimmt das so wirklich?
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und KBG sind eben tatsächlich die Monate und da kommts natürlich auch auf die Kalendertage an.
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http://www.kleinezeitung.at/allgemein/ombudsmann/2664501/hoechstrichter-bejahen-wochengeld-anspruch.story
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