Hallo!
Ich bin derzeit in Karenz und habe einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen. Das KBG bekam ich bis 13.09.2013, in Karenz bin ich bis 14.09.2014.
Mein zweites Zwerge kommt voraussichtlich Ende März.
Das heisst ich wurde während dem Bezug von KGB schwanger.
Lt. Arbeiterkammer habe ich Anspruch auf Wochengeld nur sind die sich nicht sicher in welcher Höhe, da es hier anscheinend eine Gesetzeslücke gibt.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit, bzw. weiß jemand wie hoch das Wochengeld in so einem Fall ist?
Vielen Dank.
Lg
Kommentare
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http://wiki.babyforum.at/wochengeld
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In meinem Fall wäre das EKB+25%.
So hätt ich mir das auch gedacht. Aber lt. Arbeiterkammer wurde da eine Gesetzeslücke gefunden und man bekommt auch das Wochengeld aus der Pauschalvariant.
Lt. AK kann ich Glück haben und das höhere Wochengeld bekommen, es kann aber auch sein das ich eben den geringeren Tagessatz erhalte.
Irgendwie weiss da niemand genau bescheid.:(
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Hab einkommensabhängige bis September 2013 bekommen wäre bis Mai 2014 in Karenz und das zweite kommt im März
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Das wär dann eh so wie bei mir. Ich war heute das Wochengeld beantragen aber bei der WgkK konnte mir natürlich niemand Auskunft geben, da hieß es nur ich muss den Bescheid abwarten. ( und das kann dzt. ca. 4 Wochen dauer, da sie mit den Anträgen hinterher hängen)
Wäre super wenn Du bescheid geben könntest wenn Du was weisst.
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Ich hoff soooo sehr dass ich wieder das einkommensabhängige nehmen kann. Die Telefoniererei fängt dann wieder an denn ich will mit 100% iger Sicherheit wissen ob ich dann eh 80% des Wochengeldes bekomme wenn ich die Variante nehme.
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Aber man kanns auch bei der gkk selbst nachlesen zb hier: http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=4&p_menuid=67064&action=2&p_pubid=135777
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Der erste Mutterschutz (=erster Wochengeldbezug) war von Juni 2012 bis Oktober 2012. Meine Tochter kam am 18.8.2012 auf die Welt. Danach hab ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bis 17.8.2013 bezogen und bin noch im Bezug (im Juli 2012) schwanger geworden.
ET ist der 12.3.2014 - dh ich beziehe jetzt wieder Wochengeld seit 16.1.2014 auf Basis Kinderbetreuungsgeld + 25%. Das ist genau der gleiche Betrag den ich beim ersten Bezug bekommen hab, dh ich werd mir dann auch wieder das einkommensabhängige Modell nehmen (80% vom KBG).
Hoff ich habs verständlich erklärt!
Ach ja ich bin bei der NÖGKK (Zweigstelle Baden), falls es jemand braucht als Referenz!
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Das lässt mich hoffen.
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leira wrote:
Meine Tochter kam am 18.8.2012 auf die Welt. Danach hab ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bis 17.8.2013 bezogen und bin noch im Bezug (im Juli 2012) schwanger geworden.
ET ist der 12.3.2014 - dh ich beziehe jetzt wieder Wochengeld seit 16.1.2014 auf Basis Kinderbetreuungsgeld + 25% !
Du hast dich glaub ich verschrieben
Juli 2013 bist schwanger worden oder?
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wann bekommt man denn den bescheid über das wochengeld?
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Hab auch nur die Bestätigung vom Frauenarzt, und eine Bestätigung vom Arbeitgeber über die derzeitige Karenz abgegeben.
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War jetzt persönlich dort, weil sie meinen Antrag seit Dez. nicht mal bearbeitet hatten. gut wars. Die Dame hats dann gleich gemacht und eine Wochengeldbestätigung bekomm ich angeblich noch zugeschickt. Na schau ma mal!
Viel Glück euch allen!
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Da die Karenz noch nicht zu Ende ist kann ich erneut einkommensabhängiges KBG beantragen - lt. Mail der GKK gleich hoch wie beim ersten Kind!
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Jetzt hol ich mir morgen die Bestätigung dass ich eh 80% eaKBG vom wochengeld bekomme.
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Da gehts - wie @claudsch1980 schrieb - erst um die Zeit des Wochengeldes.
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Wie läuft des dann?
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8 Wochen vor geburtstermin geht das beschäftigungsverbot los und somit der Bezug vom wochengeld. Wenn du da noch kbg beziehst verfällt das und du bekommst nur wochengeld.
Also wenns gleich einschlägt dann verlierst bissl was ... Aber wer kann das schon so genau sagen!? :-)
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Mal von meiner Situation her ...
Ich bin bis 21.4.2015 in Karenz
Wir fangen im März 2014 mit dem Basteln an
Angenommen es klappt so, dass ich bis März oder April das normale KBG bekomm und der Geb.-Termin des 2ten Kindes im Mai oder Juni 2015 ist.
Dann würd ich das KBG bekommen und danach gleich das Wochengeld (also sagen wir April beginnt der MuSchu vom zweiten).
Wär ja dann so, oder?
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@bienemaya hier auch das Beispiel für dich:
angenommen dein erstes Kind wurde am 20.8.2013 geboren , du hast dich für 20 Monate kbg entschieden, das heißt bis 19.4.2015 (unabhängig von der tatsächlichen Karenzzeit)
der Geburtstermin vom 2. Kind ist am 15.6.2015, somit startet das Beschäftigungsverbot mit Wochengeldbezug 8 Wochen vor Geburt am 20.4.2015
das wäre die ultimative optimale (finanzielle) Planung :-)
wenn nun der Geburtstermin zb. schon am 1.6.2015 errechnet wäre, geht das Wochengeld mit 6.4.2015 los und für die Zeit vom 6.4. bis zum 19.4. erhält man kein kbg mehr sondern eben "nur" Wochengeld
wenn der errechnete Geburtstermin nun zb erst am 30.6.2015 ist, beginnt der neuerliche Bezug von Wochengeld erst mit 5.5.2015
das heißt für den Zeitraum 20.4. - 4.5. erhält man kein Geld und ist somit nicht versichert, für diesen Zeitraum muss man sich also entweder beim Partner mitversichern lassen (falls man voll 2 Jahre Karenz gewählt hat) oder falls man auch nur 20 Monate Karenz mit dem Arbeitgeber vereinbart hat wieder arbeiten, Urlaub nehmen, Krankenstand, unbezahlten Urlaub, ...
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Wochengeld soll ein einkommensersatz für die Zeit des beschäftigungsverbotes sein
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Bei allen pauschalvarianten gilt 26.15 Euro als tagsatz für das neue wochengeld, egal welche Variante gewählt wurde
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Ich bin ja noch bis märz in Karenz und hab mich jetzt arbeitslos gemeldet, dadurch in dem arbeitsmarkt wieder zu verfügung stehe (wenn man ss ist min dich e keiner mehr) bekommen ich jetzt notstandshilfe dazu was täglich 28,98 euro sind.
Das heist hab dann gleich angerufen wie das dann jetzt mit dem Wochengeld so ausschaut und da hat sie mir jetzt gesagt das es vom Notstand her ausgerechnet wird und ich dann mehr bekomme als was die notstandshilfe ist.
Hoffe es versteht jeder was ich da mein :-)
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