Berechnung Wochengeld

filou08filou08

25

bearbeitet 25. 01. 2014, 12:30 in Karenz & Rechtliches
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...

ich bin derzeit noch bis 8.4. in karenz. danach ist die gesetzliche karenz aus(dh mein kind ist 2 jahre alt)

ich habe beim 1. kind das eakbg gewählt. (hab also bis april 2013 kbg erhalten).

ich war aber das ganze 2. jahr über meinen dienstgeber versichert. Dh ich bin bis 8.4.2014 in einem aufrechten dienstverhältnis.

ab 22.4. bin ich erneut in mutterschutz. die 13 tage dazwischen (9.-21.4.) habe ich mit dem dienstgeber urlaub vereinbart (auf Basis 100%)

jetzt habe ich von der krankenkasse den brief bekommen, dass ich anspruch auf wochengeld habe, die höhe aber erst ermittelt werden kann wenn der dg die arbeits-u.entgeldsbestätigung eben für diese 13 tage hinschickt.

ich dachte immer, dass in diesem fall wieder das gleiche wochengeld ausbezhalt wird bzw zur berechnung die letzten 3 vollen monate herangezogen werden??!
weiß jemand wie jetzt anhand dieser 13 tage die berechnung erfolgt??

danke
«1

Kommentare

  • weiß das wirklich niemand???
  • Leider kann ich dir nicht helfen.....
    Aber @carry könnte es wissen
  • ich dachte ja eigentlich, neuerliches wochengeld bekommt man nur, wenn die schwangerschaft während dem bezug von kbg eintritt?! du hast aber während dem zweiten karenzjahr nicht gearbeitet, oder?

    info von der AK.....:
    Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt. In diesem Fall beträgt das Wochengeld € 26,15 täglich. Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %.
  • nein da gibt es ein ogh urteil.

    frauen, die kein kbg mehr erhalten aber dennoch in der gesetzlichen karenz von 2 jahren sind haben anspruch auf wochengeld
  • gut zu wissen!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 25. 01. 2014, 22:44
    @filou08 Nach deinen Angaben warst bzw. bist du das 2. karenzierte Jahr über deinen Dienstgeber versichert. Arbeiter/Angestellte sind nach Bezug vom Kbg, wenn sie aber noch in der arbeitsrechtlichen Karenz sind, (dh sie sind immer noch im aufrechten DV, jedoch freigestellt) NICHT beim Dienstgeber krankenversichert, sondern müssen sich anderweitig um eine Krankenversicherung kümmern, bis sie wieder nach der Karenzierung ihren Dienst antreten.


    Daher nehme ich an, du bist bei Bund, Land, Gemeinde, Eisenbahn oder ähnliches beschäftigt, wo das anscheinend möglich ist.... Ob es da bei der Berechnung möglicherweise Sonderbestimmungen gibt, ist mir nicht bekannt.
  • ja ich bin beim land angestellt und war eben auch in dem 2. jahr, wo ich kein kbg erhalten habe bei meinem dienstgeber versichert. dh durchgehend in einem aufrechten dv

    und jetzt würde ich eben gerne wissen, ob die das wochengeld anhand der 13 tage urlaub berechnen...

  • Muss gestehn dass das ein Sonderfall (vor allem durch die Anstellung beim Land ist) und ersuche dich da echt bei deiner Krankenkasse nachzufragen, oder in deinem Personalbüro, die sind da vielleicht spezieller geschult.

  • ja die bei der bva sagen nur sie müssen die arbeits und entgeltbestätigung abwarten...die gibs aber wie gesagt erst im april

    in einem anderen forum hab ich von einem kk-mitarbeiter (allerdings nicht bva) die information erhalten, dass eben das gehalt dieser 13 tage durch 90 gerechnet wird und dann 17% dazu kommen....aber das wären dann ca €400 wochengeld...beim 1. kind hatte ich ca €2000
  • Hast du auf der Homepage der bva nichts gefunden?
    Oder wie gesagt frag in deiner lohn Verrechnung nach ob sie dir sagen können wie sich das auswirkt.

    Ich bin halt nur für die normale Privatwirtschaft ausgebildet, Bund und Land haben da oft bessere Regelungen, da mag ich nix falsches dazu sagen :-)
  • die in der lohnverrechnung wissen das nicht weil es ja die bva ausbezahlt.

    die sagen nur, dass sie jetzt nix sagen können weil sie erst die entgeltbestätigung brauchen (die gibts aber wie gesagt erst im april).

    wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das wochengeld und eakbg das gleiche wie beim 1. kind wenn der mutterschutz vor dem 2. geburtstag beginnt. bei mir geht es jetzt genau um 13 tage.

    weiß viell jemand eine adresse wo ich mal nach fragen könnte???
    viell beim bundesministerium???
  • 0800240262 das ist die Telefonnummer von der familienservicestelle, ich denke das die dir helfen können. Lg
  • Aber arg dass dir dein Personalbüro nicht weiterhelfen kann :-(
    Also wir haben dafür eine Ausbildung gemacht (aber eben Privatwirtschaft)
  • Hi,
    bin auch bei der BVA und von unserem Personalbüro hab ich die Info bekommen, dass sie keinerlei Auskünfte dazu geben dürfen, weil die Berechnungen eben von der BVA gemacht werden.

    @claudsch:
    hast du auch Erfahrung beim Berechnen der Zuverdienstgrenze????
    Der Vater meines Kindes und ich haben uns vor ein paar Wochen getrennt, daher überlege ich ob ich die Beihilfe zum KBG auch beantragen soll.
    Ich geh geringfügig arbeiten, damit würde ich die €6.400 Grenze nicht übersteigen.
    Allerdings könnte ich für ca 3 Monate bei einem anderen AG noch etwas dazuverdienen (hab vom meinem DG die Erlaubnis), weil ich gerne einen Kurs machen möchte, der nicht gerade billig ist.
    Das was ich beim zweiten AG dazuverdienen würde, würde der Kurs in etwa kosten. Beim FA wären das Werbungskosten, damit wäre mein steuerpflichtiges Einkommen aber wieder unter €6.400.
    Wird das die KK auch so sehen, oder nicht? Ich hab schon mehrmals bei der AK und der BVA nachgefragt, aber es heißt immer nur, das sehe ich dann wenn die Berechnung durchgeführt wird und ich evtl einen Bescheid über die Rückzahlung bekomme , was aber mehrere Jahre dauern kann :-(

    Ich würde das ganze aber nicht machen, wenn ich dadurch die Beihilfe zurückzahlen müsste, weils nix bringen würd.
    Es wäre halt schön zu wissen, wies genau geht :-)
  • so für alle die mein fall interessiert ;-)

    eakbg kann ich beziehen...berechnungsjahr 2011...wird jedoch weniger da ich in diesem jahr ab mitte november frühkarenz war...es ist zwar weniger aber noch nicht soooo tragisch.....

    so und jetzt zum wochengeld...es stimmt, das zur berechnung die 13 tage von april hergenommen werden...dadurch ergibt sich ein sehr niedriges wochengeld :-(

    aber und jetzt kommts (hab das vorher noch niee gehört) ich hab im personalbüro angerufen und gefragt ob sie mir ca sagen können was ich im april verdiene (eben damit ich mir das wochengeld ausrechnen kann) die dame meine nein das geht im vorhinein nicht...und sie fragt wieso ich das wissen will....und ich habs ihr erklärt...und sie sagte dann, das der dg soviel zum wochengeld dazu zahlt, das es von der summe gleich viel ist als würde ich in dieser zeit arbeiten. grund ist der, dass ich vertragsbedienstete bin und ich während des mutterschutzes nicht weniger verdienen darf.das ist für mich natürlich sehr erfreulich....weil wochengeld gibt es immerhin 4 monate.
  • @josefa das kann ich dir leider auch nicht sagen, theoretisch sollte eben das endgültig steuerpflichtige einkommen zählen, deshalb wird das ja solang rückwirkend gemacht (hat man uns erklärt)
    ob das aber tatsächlich so ist kann ich dir leider nicht sagen, dazu hab ich aus der Praxis keine Erfahrung.

    vielleicht weiß aber @carry rat für deinen fall bzw hat das schon erlebt??

    @filou08 ahaaaaaaaaaaaaa
    hab ich auch noch nicht gehört, aber wäre doch echt toll!!!
    deswegen mein ich ja bund und Staat haben leider wenig bis nix mit der Privatwirtschaft zu tun
  • @claudsch1980

    ich hab dann noch im vertragsbedienstetengesetz nachgeschaut und da steht es auch so drin und laut auskunft der ak steht mir diese aufzahlung zu...und ich denke mir, dass es sicher stimmt wenn es die dame in der lohnverrechnung sagt. der betrag ist immerhin 6x so hoch wie es das wochengeld wäre...

    aber ganz ehrlich..so lange ich es nicht am konto habe glaube ich es gar nicht gg :p

    frag 10 verschiedene leute zu dem thema wochengeld, eakbg usw und du erhälst 10 verschiedene antworten.... :/
  • @filou08 ich drück dir fest die Daumen dass es auch am Konto so is :-)
  • @josefa

    Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für das KBG kann es ein, dass nicht alle Werbungskosten (zb Fortbildung etc) bei der Berechnung berücksichtigt werden.

    (zb. gibt es zum Vergleich, ob jemandem ein Alleinverdiener zusteht, ein fixes Schema, da kann man nicht sagen: noch schnell ein Kurs (Werbungskosten), damit man unter die Grenze fällt...)

    Da bleibt nix anderes übrig, als doch noch mal bei der KK nachzufragen, welche Positionen sie nun tatsächlich anerkennen.


    josefa schrieb: »
    Hi,


    Wird das die KK auch so sehen, oder nicht? Ich hab schon mehrmals bei der AK und der BVA nachgefragt, aber es heißt immer nur, das sehe ich dann wenn die Berechnung durchgeführt wird und ich evtl einen Bescheid über die Rückzahlung bekomme , was aber mehrere Jahre dauern kann :-(

    Ich würde das ganze aber nicht machen, wenn ich dadurch die Beihilfe zurückzahlen müsste, weils nix bringen würd.
    Es wäre halt schön zu wissen, wies genau geht :-)

  • Wieviel wochengeld bekomm ich beim 2 Kind habe jetzt die 20+6 variante
  • @BieneMaya

    kommt drauf an wann du schwanger wirst
  • Ja Mai,juni 2014 sollte es passieren
  • beziehst du da noch kbg??
  • Ja beziehe bis 14.02,2015 kbg
  • Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet.
  • @bienemaya ja vielleicht glaubst du ja jetzt ;-) wenn filou08 das gleiche sagt ...
    14.53 + 80% sind 26.15 als tagsatz fürs wochengeld
  • Na i hobs net checkt. Warum von dieser variante ich habe diese ja nicht? Die GKK is a Mafia
  • Was wäre für mich dann besser? Nach der ablauf von der Karenz 3 Monate arbeiten gehen u dann schwanger werden?
  • Kommt drauf an wieviel du verdienst
  • BieneMayaBieneMaya

    1,475

    bearbeitet 29. 01. 2014, 14:43
    Ja wenn geht nur geringfügig oder vl teilzeit. Was sagt den da der AG dazu wenn man gleich wieder schwanger ist?
    Ich stell ma des glaub i voll kompliziert vor
  • @carry
    das Problem ist, dass mir dazu einfach keiner eine verbindliche Aussagen machen kann oder eher will. und als weiteres Problem kommt wahrscheinlich dazu, dass es dann zwei AG wären...
    hast du eine Quelle, wo das steht mit dem Alleinverdiener und der Einkommensgrenze? Das ist mir nämlich total neu.
  • @bienemaya

    also wenn du nicht mindestens 800€ monatlich verdienst zahlt es sich nicht aus
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 01. 2014, 15:43
    @josefa

    Das Beispiel für den Alleinverdiener-Berechnung (aus dem Steuerbuch 2014 - BMF) - mit meinen Hinweisen zusätzlich versehen

    Beispiel:
    Ermittlung der Einkommensgrenze
    (Steuerpflichtiger mit Kind)
    Bruttobezüge (-> "alles", mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld, alles brutto)
    € 8.400,00

    – (-> heißt minus)
    Sozialversicherungsbeiträge
    für laufende Bezüge
    € 1.085,04

    Werbungskostenpauschale
    € 132,00


    Sonstige Bezüge (inkl. SV) ( - > Hinweis: damit ist das Urlaub- und Weihnachtsgeld gemeint)
    innerhalb der Steuerfreigrenze
    €1.200,00
    =

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    €5.982,96

    (gerade noch geschafft!!!)

    Hätte der Steuerpflichtige noch eine Abfertigung von 1.000 € erhalten, wäre die maßgebliche Einkunftsgrenze von 6.000 € über­schritten

    - dh. bei dieser Berechnung wird nur die Werbungskostenpauschale von 132 Euro genommen - und wenn Werbungskosten in der Höhe von 2000 Euro da wären - sie werden nicht berücksichtigt.

    -

    ich kann mir aber vorstellen, dass das gleiche Schema für die Berechnung der Zuverdienstgrenze genommen wird.

  • ok, danke.
    Bei der AK-Formel steht nämlich schon, dass die Werbungskosten abgezogen werden und dann würde ich wahrscheinlich innerhalb der 15% Grenze bleiben.
    Mir wärs von der KK halt einfach am liebsten die würden mir das schriftlich geben, weil auf mündliche Zusagen kann ich mich in 2-4 Jahren nicht mehr berufen, aber auf meine Mails reagiert da niemand :-(

    Ist halt irgendwie blöd im Moment, brauchen könnt ich das Geld jetzt echt gut (nicht nur für den Kurs) aber soviel, dass ich auf die Beihilfe verzichte, könnte ich auch nicht dazu verdienen, schon gar nicht wenn ich die Kosten für die Tagesmutter einbezieh.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 01. 2014, 17:29
    @josefa

    Vielleicht bekommst du doch noch Nachricht von der KK - dann teile uns das bitte mit.


    josefa schrieb: »
    ok, danke.
    Bei der AK-Formel steht nämlich schon, dass die Werbungskosten abgezogen werden und dann würde ich wahrscheinlich innerhalb der 15% Grenze bleiben.
    Mir wärs von der KK halt einfach am liebsten die würden mir das schriftlich geben, weil auf mündliche Zusagen kann ich mich in 2-4 Jahren nicht mehr berufen, aber auf meine Mails reagiert da niemand :-(

  • bearbeitet 19. 02. 2014, 17:53
    Ach Mädels, ich hab wieder mal eine Frage.
    Ich bin seit 2.1.2014 in vorzeitigem Mutterschutz. Mein Tagessatz beträgt 56,08.
    Heute habe ich das 1. Mal Wochengeld bekommen:€ 1.514,16 für den Zeitraum 2.1.2014-28.01.2014. Ich habe schon mal gehört, dass das Wochengeld immer für 28 Tage ausgezahlt wird, aber ich verstehs nicht wirklich. Bekomme ich beim 2. Mal nun von 29.01.2014-25.2.2014 oder nur von 01.02.2014-28.02.2014 und die 3 Tage vom Jänner fallen unter den Tisch?
    Oder wie wird's da jetzt weiter gehen?
  • @wunschbaby2014 keine sorge, da geht nix verloren, das nächste wochengeld hat den zeitraum ab 29.1. Wieder für 4 wochen, wird sich also jedes monat um paar tage verschieben
  • bearbeitet 19. 02. 2014, 18:36
    Danke @claudsch1980 d.h. Ich bekomme jedes Monat die € 1.514,16 und halt bei der allerletzten Zahlung die Tage dazu um die es sich vorher nie ganz ausgegangen ist oder?

    Wird das KGB dann auch so gerechnet? Ich wollte nämlich das ek-KBG nehmen und habe immer mit 80% x 30 (zB September) und x 31 (Oktober) geplant.
  • Hab gerade gegoogelt, beim KBG steht ja extra dabei, dass sich der Betrag ändert, je nachdem ob der Monat 28,30 oder 31 Tage hat.
    Also wird das KBG nicht so berechnet wie das Wochengeld mit den 28 Tagen.
    Hach, das ist alles so verwirrend. Ich dachte, dass ich Wochengeld auch so bekomme wie der Monat Tage hat. Also das der Jänner ein guter, und der Feber ein schlechter Monat ist....
  • @wunschbaby2014
    Ja das wochengeld wird im 28 tage rythmus ausbezahlt, das kbg immer vom vollen monat im nachhinein ;-)
  • 28 tage gibt es eh nur einmal ;-) sonst sind es eh 30 oder 31. das sollte nicht so tragisch sein. kbg sind tgl 80% des tgl wochengeldes. ist im prinzip auch egal ..schlechter aussteigen tust du ja nicht.
    Hab gerade gegoogelt, beim KBG steht ja extra dabei, dass sich der Betrag ändert, je nachdem ob der Monat 28,30 oder 31 Tage hat.
    Also wird das KBG nicht so berechnet wie das Wochengeld mit den 28 Tagen.
    Hach, das ist alles so verwirrend. Ich dachte, dass ich Wochengeld auch so bekomme wie der Monat Tage hat. Also das der Jänner ein guter, und der Feber ein schlechter Monat ist....

  • hat jmd von euch erfahrung mit mitversicherung beim partner? bin ganz baff...eine bekannte hat mir gestern erzählt, dass wenn man mit dem partner mitversichert ist (in der zeit inder man kein kindergeld mehr erhält) und dieser eine andere versicherung hat (in dem fall bva und nicht wie die frau eigentlich gkk) und ein zweites kind kommt, hat man kein anspruch auf wochengeld....weil man ja selbst sozusagen nie eingezahlt hat bei der bva....
    stimmt das so wirklich?
  • es würd sich ja gar nicht ausgehen, wenn man das Wochengeld wie die Kalendertage bekommt. Wochengeld bekommt man für die 8 Wochen (8*7 Tage) vor dem EGT und für 8 Wochen danach.
    und KBG sind eben tatsächlich die Monate und da kommts natürlich auch auf die Kalendertage an.
  • @kkathrinn hab ich zwar keine erfahrung damit aber kann ich mir gut vorstellen! Bei der gkk gibts ja auch nur wochengeld wenn du einzahlst ...
  • stimmt schon ganz abwegig ist das wirklich nicht... dann müsste man sich wirklich ausrechnen ob es eventuell schlauer ist sich selbst zu versichern...
  • wochengeld erhälst du nur wenn du während des bezuges von kbg schwanger wirst. (jetzt beim 2. kind)bzw wenn du zwischen 1. karenz und 2.mutterschutz wieder arbeitest (ist bei mir gerade der fall...). ansonsten hast du sowieso keinen anspruch auf wochengeld.
    kkathrinn schrieb: »
    hat jmd von euch erfahrung mit mitversicherung beim partner? bin ganz baff...eine bekannte hat mir gestern erzählt, dass wenn man mit dem partner mitversichert ist (in der zeit inder man kein kindergeld mehr erhält) und dieser eine andere versicherung hat (in dem fall bva und nicht wie die frau eigentlich gkk) und ein zweites kind kommt, hat man kein anspruch auf wochengeld....weil man ja selbst sozusagen nie eingezahlt hat bei der bva....
    stimmt das so wirklich?

  • hm...vl steh ich jetzt auf der Leitung, aber widerspricht sich das nicht mit dem oben geposteten link... ?
    http://www.kleinezeitung.at/allgemein/ombudsmann/2664501/hoechstrichter-bejahen-wochengeld-anspruch.story
  • ja ich kenne den text. fakt ist jedoch, dass du nur dann anspruch auf wochengeld hast wenn du WÄHREND des bezuges von kbg schwanger wirst. ich hatte auch das eakbg. war (bin) 24 monate in karenz. wurde jedoch nach dem kbg schwanger. ich hätte keinen anspruch auf wochengeld (obwohl ich das ganze 2. jahr bei meinem dg versichert war-bin bei der bva). da ich aber zw ende 1. karenz und 2. mutterschutz 13 tage arbeiten gehe (bzw auf urlaub bin) habe ich anspruch auf wochengeld. jedoch nur sehr wenig weil ich eben nur 13 tage angemeldet bin
  • ich war mir eben auch sicher das ich anspruch auf wochengeld bzw dann wieder gleiches eakbg habe....leider wurde ich eines besseren belehrt...aus den damaligen 71€ tgl wochengeld werden jetzt 10€ :-(
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