Wochengeldanspruch in der Karenz

bearbeitet 16. 01. 2014, 20:30 in Karenz & Rechtliches
Hallo!
Ich bin derzeit in Karenz und habe einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen. Das KBG bekam ich bis 13.09.2013, in Karenz bin ich bis 14.09.2014.
Mein zweites Zwerge kommt voraussichtlich Ende März.
Das heisst ich wurde während dem Bezug von KGB schwanger.
Lt. Arbeiterkammer habe ich Anspruch auf Wochengeld nur sind die sich nicht sicher in welcher Höhe, da es hier anscheinend eine Gesetzeslücke gibt.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit, bzw. weiß jemand wie hoch das Wochengeld in so einem Fall ist?
Vielen Dank.
Lg

Kommentare

  • Danke @claudsch1980.
    In meinem Fall wäre das EKB+25%.
    So hätt ich mir das auch gedacht. Aber lt. Arbeiterkammer wurde da eine Gesetzeslücke gefunden und man bekommt auch das Wochengeld aus der Pauschalvariant.
    Lt. AK kann ich Glück haben und das höhere Wochengeld bekommen, es kann aber auch sein das ich eben den geringeren Tagessatz erhalte.
    Irgendwie weiss da niemand genau bescheid.:(
  • In zwei Wochen kann ich dir Bescheid geben da bekomm ich endlich den Schrieb wie hoch das taggeld ist und somit weiß ich wieviel unterschied ist.
    Hab einkommensabhängige bis September 2013 bekommen wäre bis Mai 2014 in Karenz und das zweite kommt im März
  • @xjulia
    Das wär dann eh so wie bei mir. Ich war heute das Wochengeld beantragen aber bei der WgkK konnte mir natürlich niemand Auskunft geben, da hieß es nur ich muss den Bescheid abwarten. ( und das kann dzt. ca. 4 Wochen dauer, da sie mit den Anträgen hinterher hängen)
    Wäre super wenn Du bescheid geben könntest wenn Du was weisst.
  • Ja ich hab auch angerufen und die meinten sie können erst dann und nicht mir jetzt was sagen pffff 8-}
    Ich hoff soooo sehr dass ich wieder das einkommensabhängige nehmen kann. Die Telefoniererei fängt dann wieder an denn ich will mit 100% iger Sicherheit wissen ob ich dann eh 80% des Wochengeldes bekomme wenn ich die Variante nehme.
  • Ich bin auch schon sehr gespannt auf den Bescheid. Es ist auf jeden Fall sehr mühsam. :( vorallem weil jeder etwas anderes sagt.
  • Ja aber ich bin zuversichtlich dank @claudsch1980
  • leiraleira

    1,615

    bearbeitet 16. 01. 2014, 21:22
    Ich war gestern bei der GKK und bekomm auch das KBG + 25% seit 16.1.2014!!
  • @claudsch1980 kannst du bitte im wiki deine quellenangaben dazuschreiben. ich kann schlecht auf die frage seitens der krankenkasse, wo ich diese infos her habe, antworten mit: aus dem babyforum wiki :P
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 16. 01. 2014, 21:39
    @kampfschoki grundsätzlich aus meinem arbeitsrechtskurs (Beschwerden bitte an wifi und Ars :-D )
    Aber man kanns auch bei der gkk selbst nachlesen zb hier: http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=4&p_menuid=67064&action=2&p_pubid=135777
  • @leira ist das dann auch 80% des Wochengeldes?
  • @leira und du hast auch kein KGB mehr erhalten warst aber noch in Karenz bei der Beantragung des Wochengeldes?
  • @xJulia und @Barbara2020

    Der erste Mutterschutz (=erster Wochengeldbezug) war von Juni 2012 bis Oktober 2012. Meine Tochter kam am 18.8.2012 auf die Welt. Danach hab ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bis 17.8.2013 bezogen und bin noch im Bezug (im Juli 2012) schwanger geworden.

    ET ist der 12.3.2014 - dh ich beziehe jetzt wieder Wochengeld seit 16.1.2014 auf Basis Kinderbetreuungsgeld + 25%. Das ist genau der gleiche Betrag den ich beim ersten Bezug bekommen hab, dh ich werd mir dann auch wieder das einkommensabhängige Modell nehmen (80% vom KBG).

    Hoff ich habs verständlich erklärt!

    Ach ja ich bin bei der NÖGKK (Zweigstelle Baden), falls es jemand braucht als Referenz!
  • @leira vielen Dank für die Info.
    Das lässt mich hoffen. :)
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 17. 01. 2014, 09:10

    leira wrote:

    Meine Tochter kam am 18.8.2012 auf die Welt. Danach hab ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bis 17.8.2013 bezogen und bin noch im Bezug (im Juli 2012) schwanger geworden.

    ET ist der 12.3.2014 - dh ich beziehe jetzt wieder Wochengeld seit 16.1.2014 auf Basis Kinderbetreuungsgeld + 25% !


    Du hast dich glaub ich verschrieben :D

    Juli 2013 bist schwanger worden oder?
  • ja stimmt 2013 - sonst wäre er ja schon da der Schlingel ;-)
  • Vor allem wärst du wie ein kaninchen fruchtbar obwohl tragend :P
  • habt ihr für das wochengeld einen antrag stellen müssen? ich bin auch während dem bezug von kbg schwanger geworden, hab die bestätigung vom fa bei der gkk abgegeben und das wars...
    wann bekommt man denn den bescheid über das wochengeld?
  • @wunschmama12 ja das passt dann schon. Ca. Eine woche nach Muschu sollte der schrieb kommen
  • @wunschmama12
    Hab auch nur die Bestätigung vom Frauenarzt, und eine Bestätigung vom Arbeitgeber über die derzeitige Karenz abgegeben.
  • Also das mit der "Bestätigung" Bescheid oder was auch immer ist sehr unterschiedlich. Wenn ich denen bei der GKK nicht auf die Zehen steig passiert gar nix! Ich hab auch beim 1. Bezug eeewig gewartet bis mal wer gesagt hat, dass noch Unterlagen fehlen! Am besten nicht warten sondern anrufen ob eh alles vorhanden ist etc.

    War jetzt persönlich dort, weil sie meinen Antrag seit Dez. nicht mal bearbeitet hatten. gut wars. Die Dame hats dann gleich gemacht und eine Wochengeldbestätigung bekomm ich angeblich noch zugeschickt. Na schau ma mal!
    Viel Glück euch allen!
  • Unser zweites Kind kommt auch vor Ablauf meiner Karenz. Den Bescheid über das Wochengeld hab ich schon - der Tagsatz ist genau so hoch wie bei unserem ersten Kind.
    Da die Karenz noch nicht zu Ende ist kann ich erneut einkommensabhängiges KBG beantragen - lt. Mail der GKK gleich hoch wie beim ersten Kind!
  • super, danke!! der bei der gkk hat eh auch gesagt, dass ich nicht mehr tun muss, aber scheinbar kann man sich auf die auskünfte nicht immer verlassen!
  • @Barbara2020 so Bescheid kam heute und....traraaaa ich bekomme genau soviel wochengeld wie beim ersten :D
    Jetzt hol ich mir morgen die Bestätigung dass ich eh 80% eaKBG vom wochengeld bekomme.
  • @xjulia danke für deine Bestätigung aus der Praxis :-)
  • Danke dir @claudsch1980 ohne dich hätte ich das eaKBG nicht in Erwägung gezogen
  • Hallo heist das sobald ich in der Karenz schwanger werde,bekomme ich kein kindergeld mehr?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 28. 01. 2014, 22:18
    @bienemaya erst sobald du wochengeld erhältst bekommst du kein kinderbetreuungsgeld mehr, der Bezug darf sich nicht überschneiden
  • Ich glaub schon, dass man das KBG bekommt selbst wenn man während der Karenz erneut schwanger wird. Wie sollst du sonst dein geborenes Kind ernähren usw. :)

    Da gehts - wie @claudsch1980 schrieb - erst um die Zeit des Wochengeldes.
  • Naja so wie wir fangen ende mai 2014 wieder zum basteln an und bis 14.2.2015 habe ich den bezug vom jetzigen baby.
    Wie läuft des dann?
  • Das kommt drauf an wie schnell du schwanger wirst @bienemaya ;-)
    8 Wochen vor geburtstermin geht das beschäftigungsverbot los und somit der Bezug vom wochengeld. Wenn du da noch kbg beziehst verfällt das und du bekommst nur wochengeld.
    Also wenns gleich einschlägt dann verlierst bissl was ... Aber wer kann das schon so genau sagen!? :-)
  • Und @claudsch1980
    Mal von meiner Situation her ...
    Ich bin bis 21.4.2015 in Karenz
    Wir fangen im März 2014 mit dem Basteln an
    Angenommen es klappt so, dass ich bis März oder April das normale KBG bekomm und der Geb.-Termin des 2ten Kindes im Mai oder Juni 2015 ist.
    Dann würd ich das KBG bekommen und danach gleich das Wochengeld (also sagen wir April beginnt der MuSchu vom zweiten).
    Wär ja dann so, oder? :)
  • Was verliere ich dann? Bekomme e wochengeld oder?
  • @liru ja wenn sich das so gut planen lässt, dann ja :-)
    @bienemaya hier auch das Beispiel für dich:
    angenommen dein erstes Kind wurde am 20.8.2013 geboren , du hast dich für 20 Monate kbg entschieden, das heißt bis 19.4.2015 (unabhängig von der tatsächlichen Karenzzeit)
    der Geburtstermin vom 2. Kind ist am 15.6.2015, somit startet das Beschäftigungsverbot mit Wochengeldbezug 8 Wochen vor Geburt am 20.4.2015
    das wäre die ultimative optimale (finanzielle) Planung :-)

    wenn nun der Geburtstermin zb. schon am 1.6.2015 errechnet wäre, geht das Wochengeld mit 6.4.2015 los und für die Zeit vom 6.4. bis zum 19.4. erhält man kein kbg mehr sondern eben "nur" Wochengeld

    wenn der errechnete Geburtstermin nun zb erst am 30.6.2015 ist, beginnt der neuerliche Bezug von Wochengeld erst mit 5.5.2015
    das heißt für den Zeitraum 20.4. - 4.5. erhält man kein Geld und ist somit nicht versichert, für diesen Zeitraum muss man sich also entweder beim Partner mitversichern lassen (falls man voll 2 Jahre Karenz gewählt hat) oder falls man auch nur 20 Monate Karenz mit dem Arbeitgeber vereinbart hat wieder arbeiten, Urlaub nehmen, Krankenstand, unbezahlten Urlaub, ...
    Liru
  • Ja aber das gilt für mich nicht,weil ich ein Frühlings kind bekommen. Wenns gleich passiert. Und bis 14.2.2013 bekomme ich ja kbg bzw.werde ich vl dort schon 8 wochen vor gt termin sein. Wieviel wochengeld bekommt man dann?
  • @bienemaya wie sich das wochengeld berechnet haben wir hier: http://wiki.babyforum.at/wochengeld übersichtlich zusammen gefasst, musst dir bitte deine variante rauslesen
  • Das heist egal welche Variante da bleibt der Tagsatz gleich von 26, iegendwas? Das heist man bekommt weniger wochengeld wie beim 1? Des is aber echt gemein
  • Was soll ich sagen. ..bei kind 1 hatte ich 71 € taggeld und bei nr 2 €10 @-)
  • Aber warum
  • Weil das gesetz es so vorgibt
  • Weil sich das wochengeld immer am verdienst der letzten Monate orientiert, hast ja in karenz nicht das verdient wie du arbeiten gegangen bist außer bei der eavariante und da wird das wochengeld auch anders berechnet

    Wochengeld soll ein einkommensersatz für die Zeit des beschäftigungsverbotes sein
  • Aha das heist man berechnet wochengeld auch von kbg aus? Das heist meinen tagsatz was ich jetzt habe +25%
  • @bienemaya nur wenn du die einkommensabhängige Variante gewählt hast beim kbg und da muss die neue Schwangerschaft noch innerhalb der bezugsdauer beginnen.

    Bei allen pauschalvarianten gilt 26.15 Euro als tagsatz für das neue wochengeld, egal welche Variante gewählt wurde
  • Danke @claudsch1980 ist echt komisch, naja hoffen wir das die familienbeihilfe steigt
  • steigen tut sie eh aber minimalst....
  • Nicht wie zuerst gesagt 180 euro?
  • naja auch wenn es auf 180 erhöht wird sind das monatlich 17€ mehr....wenn man bedenkt das alles andere auch teurer wird ist das sehr wenig...aber mal abwarten ob es wirklich 180€ werden (mehr wirds sicher nicht)
  • So jetzt kann ich mehr dazu beitragen da ich heute den bescheid bekommen habe vom ams.
    Ich bin ja noch bis märz in Karenz und hab mich jetzt arbeitslos gemeldet, dadurch in dem arbeitsmarkt wieder zu verfügung stehe (wenn man ss ist min dich e keiner mehr) bekommen ich jetzt notstandshilfe dazu was täglich 28,98 euro sind.
    Das heist hab dann gleich angerufen wie das dann jetzt mit dem Wochengeld so ausschaut und da hat sie mir jetzt gesagt das es vom Notstand her ausgerechnet wird und ich dann mehr bekomme als was die notstandshilfe ist.

    Hoffe es versteht jeder was ich da mein :-)
  • @kleineswunder man bekommst du dein 2 Baby?
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