Was sind die Vorteile Erwerbstätige zu sein nach der Schwangerschaft

bearbeitet 1. 02. 2014, 01:54 in Karenz & Rechtliches
Hallo Liebe Leute,

Wir versuchen ein Baby zu bekommen. Ich bin aber meiner Arbeit satt und moechte wechseln.
Was sind die Vorteile/Nachteile Erwerbstätige zu sein während und nach der Schwangerschaft?

Ich meine, ausser Kinderbetreuungsgeld, was sonst? Zählt das für die Pension? Wie lang muss mich der Arbeitgeber nach der Karenz behalten? Wenn ich dann gekündigt werde, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Außer Kinderbetreuungsgeld (was nicht sehr viel höher als Notstandhilfe ist) sehe ich keine Vorteile. Ich könnte das Risiko jetzt zu kündigen doch nehmen oder?

Danke für Ihre Hilfe

Kommentare

  • krümel22krümel22

    10,377

    bearbeitet 1. 02. 2014, 07:48
    Hii!

    Du bekommst 8 Wochen vor und Nach der Geburt das Wochengeld und das ist mehr als dein Lohn!
    Ausserdem hast du Kündigungsschutz bis 3 Monate nach der Karenz! Ausser bei der 30+6 Variante, da verfällt der Kündigungsschutz nach 24 Monaten!
    Ja du hast Anspruch auf Ams Geld

    Ich finds nicht vorteilhaft zu kündigen! Wenn jhr sowiso ein Baby wollt ist ein Ende in sicht.
    Entweder durchbeissen oder neue Arbeit suchen und dann schwanger werden. So wuerds ich handhaben ;)

    Alles gute!
  • Danke Krűmel22,

    Weisst du ob die Karenzjahren fuer die Pension zaehlen?
    Danke!
  • @sophieleroy79 Ja wird auf Pension angerechnet:
    Kindererziehungszeiten
    Unter Kindererziehungszeiten versteht man Beitragszeiten in der Pensionsversicherung, die einer/m Versicherten im Ausmaß von höchsten 48 Kalendermonaten, gezählt ab der Geburt des Kindes, angerechnet werden, wenn sie/er das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat.
  • Wenn du Arbeit wechseln möchtest, würd ich bis zur SS noch durchbeißen. Ich fände es nicht in Ordnung, wenn man wo neu anfängt und nach ein paar Monaten in Karenz geht.. Du Kannst nach der Karenz immer noch eine neue Arbeit suchen.
  • Außerdem hättest du unter gewissen Kriterien aich Anspruch auf elternteilzeit. Schau auf der ak Seite.
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