Hallo,
Erstmal sicher kennt ihr das bzw. hattet ihr dasselbe Problem. Ihr nehmt das model 20+4 beim Kinderbetreuungsgeld und bekommt nur 20 monate bezug die restlichen 4 monate kann ja kann der Partner gehen.
Wenn dies nicht so ist wie bei mir (weil partner weitaus mehr verdient und wir mit meinem gehalt verhungern würden) bekomm ich die 4 Monate kein geld also was nun?
Was habt ihr getan?
Lg
Kommentare
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Ich zb. Werde voraussichtlich die 12 monate nehmen und 20-24 monate zuhause bleiben (die restliche zeit beim partner mitversichert)
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Das mein Partner in Karenz geht wäre sich finanziell nie augegangen und außerdem hätten unsere Firmen nicht mitgespielt.
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kleinerfuchs wrote:
Ok danke hat mich intressiert wie das andere so machen. Arbeiten werde ich in die 4monate nicht da würde mein anspruch auf elternteilzeit verfallen werd wohl sparen müssen oder beim Ams nachfragen dank euch
Was willst da beim ams nachfragen? Wennst zurück in die firma gehst bist ja ned arbeitslos.
Das du die "plus4monate vom partner" daheim bleibst" ist ja deine freie entscheidung....dafür gibts verschiedene karenzmodelle zur
auswahl...ich kann mir ned vorstellen das man den anspruch auf elternzeit verliert...wichtig ist alles schriftlich mit dem arbeitgeber festzuhalten.
Ich würd mich an deiner stelle bei der ak erkundigen.
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Die Karenzzeit und das KBG sind zwei verschiedene Paar Schuhe also kannst du ruhig auch nur 20 Monate in Karenz gehen und dann wieder arbeiten sobald dein KBG aus ist.
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kleinerfuchs wrote:
Das mit dem ams macht meine cousine sie ist in den 4 monaten arbeitssuchend gemeldet und bekommt Arbeitslosengeld sie muss sich halt in dieser zeit verpflichten wenns arbeit gibt 20 stunden zu arbeiten und muss Nachweisen können das ihr jemand aufs kind aufpasst
Und nach den 4 monaten?
Arbeitslosengeld bekommst nur wenn dein arbeitgeber dich arbeitslos meldet...bei der sozialversicherung. Und die vom ams holen sich die daten von der sozialversicherung.
Also entweder bist arbeitslos oder in karenz beides gibt es nicht und da würd ich aufpassen. Es gibt eine klausel dass man während der karenz nicht arbeitslos gemeldet sein darf sonst kannst etliche tausend euro zurückzahlen.
Zitat:
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jede Person, die unter anderem die Voraussetzungen der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit erfüllt.
Quelle: http://www.ams.at/sfa/14080_812.html
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du müsstest dein Dienstverhältnis kündigen mit Ablauf der 20 Monate, dann kannst aber auch nicht zu dem Dienstgeber zurück (also kannst schon, aber is dann ein neues Dienstverhältnis)
Hast du nur so kurz davor dort gearbeitet dass sich das mit den 3 Jahren sonst nicht ausgeht??
die Grundfrage ist halt - willst du dorthin zurück!?
als kleinen Tipp - wenn du nach 20 Monaten zurückkehrst in den Betrieb kannst du Elternteilzeit ab 24. Monat einreichen und bist trotzdem in deinem Fall sofort Kündigungsgeschützt - du musst dann halt nur für die Elternteilzeit eine andere Stundenanzahl wählen:
Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetzes.
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@claudsch: ja bei dir klingts logisch gg
Hab ja so riesen angst vor einem Rauswurf nach der karenz deshalb ist mir die elternteilzeit mit dem kündigungsschutz ja so wichtig da man in meinem beruf heutzutage schneller weck vom fenster ist als man glaubt.