hallo zusammen!
meine situation ist folgende: habe im märz 2012 entbunden und vorläufig (so auch mit dem arbeitgeber mit dem ich ein sehr gutes einvernehmen habe und der mich auch "zurück" will) 1 jahr karenz beantragt, weiters habe ich einkommensabhängiges kinderbetreuungsgeld beantragt. prinzipiell wollen wir noch ein zweites kind, aber der genaue Zeitpunkt dafür lässt sich nunmal nicht bestimmen, also plane ich vorerst dazwischen arbeiten zu gehen.
meine fragen sind
1) ich weiss dass ich die karenzverlängerung auf 2 jahre beantragen kann (frist habe ich versäumt, aber im einvernehmen mit dem arbeitgeber sollte das möglich sein), ist es auch möglich die karenz kürzer (zB. bis Ende 2013) zu verlängern - auf der AK-Seite finde ich nur Formulare zur Verlängerung auf 2 Jahre.
2) Zuverdienst: ich finde überall nur Angaben welche sich auf Karenz bei gleichzeitigem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes beziehen. in meinem Fall läuft der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes mit März 2013 aus, danach wäre ich sofern das mit der Karenzverlängerung klappt sozusagen ohne Einkommen aber in Karenz. Ich möchte gerne ab Herbst wenn möglich einige Stunden (wahrscheinlich mehr als geringfügig aber nicht halbtags, hängt auch von der Zusage der krabbelstube/tagesmutter ab, welche ich erst im April/Mai bekomme) arbeiten gehen. Welcher Zuverdienst wäre in meinem Fall möglich? geringfügig würde ja meines Wissens auf jeden fall gehen, wird meinem Arbeitgeber aber zu wenig sein.
....pffff fragen über fragen, kennt sich hier wer aus?
besten dank
lg maria
Kommentare
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Und im einvernehmen kannst du mit dem AG alles ausmachen, also auch eine karenz bis Jahresende.
Wenn du aber ab Herbst arbeiten möchtest überleg dir das mit Elternteilzeit (vorausgesetzt eure Firma hat mehr als 20 dienstnehmer)
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nur: wenn einer die arbeitsrechtliche Karenz wichtig ist: Geringfügigkeit als Grenze (nur mit geringfügigen Überschreitungen und Zustimmung des Arbeitsgebers max. 13 Wochen - am besten beraten lassen bei AK) !!!!! - aber mit der Geringfügigkeit ist man auf der sicheren Seite
(und diese Grenze von der arre Karenz wirkt auch während des Bezugs des KBG!!)
sonst ist / kann plötzlich die arrechtlich Karenz (mit seinen Vorteilen ) futsch /sein...
und Elternteilzeitregelungen - nach arrech Karenz; und nur verpflichtend wenn Betrieb mind. 20 Arbeitnehmer hat...
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im schlimmsten Fall fällst aber dann vorzeitig, wenn du vorher Teilzeit machst (mehr als Geringfügigkeit) aus der arre Karenz raus...
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anders überlegt: wenn ich jetzt die verlängerung auf 2 jahre mache, würde dann die möglichkeit bestehen, die karenz selbst vorzeitig zu beenden? wenn ich bis herbst nicht schwanger werde passt es ja wenn ich dann wieder zu arbeiten beginne, ich möchte halt wenn möglich eine kurze lücke vermeiden, solange das mit arre karenz möglich wäre.
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aber du meinst, ob dich dein AG frühzeitig zurücknehmen muss - am besten bei der AK anrufen.... ich glaube aber eher nicht, dass er muss - du hat ja eine Vereinbarung mit ihm, wie lange du in Karenz gehen wirst - außer ihr beide seid euch einig, dass du vorher wieder einsteigen kannst..