Hallo Ihr Lieben!
Kann mir jemand weiter helfen?
Ich bin zur Zeit in Elternkarenz und habe das einkommensabhängige Modell gewählt. Das ist auch bei meinem Arbeitgeber so angegeben. Meine Karenzzeit läuft im September ab. Ich würde gerne doch um ein Jahr verlängern. Könnt Ihr mir sagen wem ich alles bescheid geben muss, meinem Arbeitgeber - klar, sonst noch irgendwo / Krankenkassa / etc.?
Und ich würde gerne wissen, falls ich in dieser Karenz erneut schwanger werden würde, habe ich dann Anspruch auf Wochengeld bzw. Karenzgeld? Wie verhält es sich da?
Danke für Eure Hilfe!
Kommentare
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Das musst du nur deinem Arbeitgeber melden, bei der gKK musst du dich - weil du kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommst - entweder selbstversichern, oder beim partner mitversichern lassen (geht über Antrag direkt bei der gKK)
wenn du jetzt in der Karenz erneut schwanger wirst muss der Mutterschutz Beginn innerhalb der 2 Jahre (also vorm 2. Geburtstag vom Kind) liegen, ansonsten müsstest du dazwischen wieder arbeiten gehen da du sonst die Ansprüche auf Wochengeld und Karenzgeld verlierst.
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@claudsch1980 danke. Okay sprich ich bekomme bis September 2013 Geld dann bin ich noch bis Mai 2014 in Karenz und wenn ich z.b so in 3 Monaten schwanger wäre würde ich echt Wochengeld bekommen? Is ja ur supe dachte ich müsste zumindest 3 Monate wieder arbeiten. Wie berrechnet sich dann das Wochengeld?
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... außer die Gesetze ändern sich noch ...
woher sich das dann berechnet kann ich dir jetzt leider auch nicht sagen, ich kann dir nur ein letztgültiges ogh urteil liefern ;-)
ogh 30.11.2010 10obS 136/10p und das lautet: nimmt eine Arbeitnehmerin Karenz für die im Gesetz vorgesehene Dauer in Anspruch (bis zum Tag vorm 2. Geburtstag) und endet der Bezug des KBG früher (zb nach 15 Monaten), hat die Mutter trotzdem Anspruch auf Wochengeld wenn die neuerliche Schutzfrist (8 Wochen vor Geburt) noch vor Ablauf der gesetzlichen Karenz beginnt.
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Wenn duu Wochengeld bekommst kannst auch das einkommensabhängige nehmen - soweit ich das verstanden hab, das bemisst sich ja am Wochengeld, oder @claudsch1980 ?
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Dann werden die Zeiten von Mutterschutz und karenz gleichgestellt wie eine aktive Beschäftigung!
Als Grundlage zur Berechnung sollte das erste Wochengeld herangezogen werden (laut aktuellem rechtsstand ... Da aber ein paar Neuerungen kommen sollen weiß ich nicht ob da auch Änderungen vorgesehn sind)
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Bleibt finanziell alles gleich wie beim ersten oder ändert sich da was
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wie ist der aktuelle stand. kann mir da jemand weiterhelfen bzgl. erneuten Wochengeldanspruch und Eintritt der 2. Schwangerschaft nach Ende des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges.
Danke