Wenn die GKK noch keine Meldungen geschickt hat, dann würde ich warten - aber das siehst ohnehin, ob neben den Lohnzettelmeldungen auch GKK-Meldungen da sind..
nein nur der Arbeitgeber hat ma was geschickt,gkk nicht.
naja weil des wenig ist ich gebe all meine Arzt kosten ein und Versicherung und deswegen wird es a net mehr als 16 euro
nein nur der Arbeitgeber hat ma was geschickt,gkk nicht.
naja weil des wenig ist ich gebe all meine Arzt kosten ein und Versicherung und deswegen wird es a net mehr als 16 euro
Wie bereits in den vorigen Posts erklärt - von @claudsch1980 und mir - die Abschreibposten wirken sich dann bei Dir nicht mehr aus
Jo, manchmal ist es ein bissi kompliziert mit dem Lohnsteuerausgleich, und zahn tut sichs auch. Aber wenn er mal raus ist, gehts oft sehr schnell, und ein paar Hunderter mehr sind am Konto. Bzw. wandern gleich aufs Sparefroh-Büchl der Kleinen, wenns irgendwie geht.
Ich hab auch eine Frage: hab den Lohnsteuerausgleich online gemacht und vorberechnet es kommt eine Gutschrift raus, erst dannach habe ich meine Konder mitreingenommen wo ich ja für zwei Kinder den Absetzbetrag habe und die Betreungskosten. Neuerlich vorberechnet kommt exakt die gleiche Summe wie vorher raus. Nehme ich nur meine Kinder rein und schreibe sonst nichts ab ( kann ich ja theoretisch in den Ausgleich meines Mannes auch geben) kommt wieder die gleiche Summe bei der Vorberrechnung raus, denkt ihr das ich damit einfach den Höchstbetrag für mich erreicht habe da ich ja nur 20h arbeite und daher nicht so viel Lohnsteuer zahle kann ich auch nicht so viel retour bekommen
@Sweetbaby Gib die Betreuungskosten der Kids beim Mann rein, zahlt sich mehr aus. Ich hab auch nur 20h die Woche gearbeitet und wir machen das immer so, dass alles was geht beim Mann drinnen ist.
@Sweetbaby ich weiß natürlich nicht was du verdienst aber bei teilzeit mit 20h wird nicht viel (falls überhaupt) gezahlte lohnsteuer sein ... am besteb die kinderbetreuungskosten beim mann reinnehmen, wenn er vollzeit arbeitet wirkt sich das bestimmt aus!
@jacqueline deswegen hab ich auch schon mal nachgefragt, ist weil ja das Wochengeld vom Nettolohn berechnet wird und deswegen auch keine Steuern bezahlt werden.
Stimmt das wirklich, dass wenn man über ein ganze Jahr Karenz ist und kein Einkommen hat außer das Kinderbetreuungsgeld, dass man vom Lohnsteuerausgleich nichts zurück bekommt?
Was ist den mit dem Kinderfreibetrag, oder den Krankheitskosten für das Kind, oder Kirchenbeitrag, Spenden etc. ???
@Kari kann dein mann rein nehmen den freibetrag und die anderen sachen,wie zb. krankheitskosten! du bekommst nichts weil du auch keine steuern.bezahlt hast:)
@wunschbaby2014 egal wie lang du gearbeitet hast, sobald du ein Lohnsteuer pflichtiges einkommen hast bzw gehabt hast, kannst du einen Ausgleich machen.
Die frage ist halt immer ob sich's auszahlt, aber selbst nen Euro würde ich dem Finanzamt nicht schenken, die schenken mir ja auch nix ;-)
@kari es gibt die sogenannte Negativsteuer, aber das sind nur ein paar Euros.
Wenn du einen Partner/Ehemann hast, schau dass du alles bei im reingeben kannst. So hab ichs auch gemacht und wir haben ganz viel zurückbekommen.
Kinderbetreuungskosten, Personenversicherungen, Steuer, Spenden kannst alles reingeben, aber wie gesagt, am bestem beim Partner....zahlt sich mehr aus ;-)
Danke für die Infos. Blöd nur das mein Lebensgefährte den auch schon gemacht hat und schon Geld zurück bekommen hat.
Ob man das eventuell nachreichen kann?
JA, kommt aber darauf an, ob die Berufungsfrist noch offen ist - dh. wann hat er den Bescheid bekommen - wenn das noch KEIN Monat her ist, dann geht es.
Dann kann man berufen und alle noch ausstehenden Posten gelten machen.
Ich bin gerade dabei den Steuerausgleich für 2013 zu machen, habs irgendwie immer rausgeschoben, weil ich mich nicht so ganz auskenne, aber jetzt wirds dann wirklich endlich Zeit .
Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht kann mir diese bitte wer beantworten:
Da wir jetzt ja gemeinsam ein Kind haben muss ich auch meinen Lebensgefährten anführen oder?
Ich habe im Jahr 2013 im Jänner Wochengeld (rd. 1900,--) bekommen, dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und ab Dezember hab ich wieder gearbeitet (rd. EUR 1570 brutto und rd EUR 1.150,-- netto). Kann mein Lebensgefährte dann auch den Alleinverdienerabsetzbetrag auswählen?
Ich hab zwar die Familienbehilfe bekommen, aber da ich fast keine Lohnsteuer gezahlt hab, kann er dann den Kinderfreibetrag mit EUR 220,-- absetzen?
Wir haben auch eine Krankenversicherung für die Kleine. Diese steht allerdings bei der Finanzamtsbestätigung von der Versicherung bei mir oben, weil wir eine gemeinsame Familienpolizze haben, da wir nicht verheiratet sind, hat mein Lebensgefährte eine eignene Polizze. Kann er auch den Betrag für die Kleine absetzen oder würde das nur bei mir gehen, was ja sinnlos ist, weil ich eh schon selbst genug zum absetzen hab, aber nur rd. 90,-- Lohnsteuer bezahlt hab.
Ich bin gerade dabei den Steuerausgleich für 2013 zu machen, habs irgendwie immer rausgeschoben, weil ich mich nicht so ganz auskenne, aber jetzt wirds dann wirklich endlich Zeit .
Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht kann mir diese bitte wer beantworten:
Da wir jetzt ja gemeinsam ein Kind haben muss ich auch meinen Lebensgefährten anführen oder?
JA
Ich habe im Jahr 2013 im Jänner Wochengeld (rd. 1900,--) bekommen, dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und ab Dezember hab ich wieder gearbeitet (rd. EUR 1570 brutto und rd EUR 1.150,-- netto). Kann mein Lebensgefährte dann auch den Alleinverdienerabsetzbetrag auswählen?
Wochengeld und Arbeitseinkommen zusammenrechnen, wenn das unter 6000 Euro ist, dann JA
Ich hab zwar die Familienbehilfe bekommen, aber da ich fast keine Lohnsteuer gezahlt hab, kann er dann den Kinderfreibetrag mit EUR 220,-- absetzen?
JA
Wir haben auch eine Krankenversicherung für die Kleine. Diese steht allerdings bei der Finanzamtsbestätigung von der Versicherung bei mir oben, weil wir eine gemeinsame Familienpolizze haben, da wir nicht verheiratet sind, hat mein Lebensgefährte eine eignene Polizze. Kann er auch den Betrag für die Kleine absetzen oder würde das nur bei mir gehen, was ja sinnlos ist, weil ich eh schon selbst genug zum absetzen hab, aber nur rd. 90,-- Lohnsteuer bezahlt hab.
Ja, falls er auch "mitbezahlt" hat ;-) - bei einer Familienpolizze darf man das wohl annehmen ;-)
Hallo, kann ich denn Therapiekosten und Rheakosten(eigenanteil) auch mit angeben und was für Nachweiße brauch ich, zb von der Therapie; brauch ich welche? Von der Reha hab ich ja eh n Schreiben von der PVA wo die Summe drinsteht. Könnte ich meine Rezeptgebühr für meine Schilddrüsentabletten auch angeben? Würde dann ab nächstes Jahr dann alle Rechnungen aufheben für das folgende Lohnsteuer Jahr.
würde mich über Tipps sehr freuen und sag schon mal Danke
@carry danke für deine Antwort. Naja die Versicherung zahl eigentlich ich. Meine Maus und ich haben eine gemeinsame Familienpolizze, mein Freund hat eine eigene, war mit seinem bereits bestehenden Bandscheibenvorfall etwas schwieriger, weil wir nicht wußten ob ihn die Versicherung überhaupt nimmt, deshalb die getrennten Polizzen. Geht das dann trotzdem, dass er für 2013 diese absetzt. Ab 2014 würd wahrscheinlich eh ich sie wieder absetzen.
@reeni eigenanteil der kur kannst auf jeden fall mit reinnehmen, ob die Tabletten anerkannt werden ist die frage ob dus bei arztkosten oder als heilbedarf absetzen kannst
@reeni
die Kurkosten (deine Eigenanteil) kannst du als außergewöhnliche Belastung reinnehmen, nach Abzug einer Haushaltsersparnis Kurkosten [nach Abzug einer anteiligen Haushaltsersparnis für Verpflegung (Vollpension) in Höhe von 5,23 Euro täglich
Rezeptgebühren, etc sind als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen
hier hast du allerdings einen steuerlichen Selbstbehalt von ca 1Bruttomonatsgehalt, wenn du zb 2000€ brutto im Monat verdienst und "nur" 400€ Krankheitskosten pro Jahr hast, dann wird sich das nicht auswirken.
@carry danke für deine Antwort. Naja die Versicherung zahl eigentlich ich. Meine Maus und ich haben eine gemeinsame Familienpolizze, mein Freund hat eine eigene, war mit seinem bereits bestehenden Bandscheibenvorfall etwas schwieriger, weil wir nicht wußten ob ihn die Versicherung überhaupt nimmt, deshalb die getrennten Polizzen. Geht das dann trotzdem, dass er für 2013 diese absetzt. Ab 2014 würd wahrscheinlich eh ich sie wieder absetzen.
Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte Kosten im Rahmen der „Sonderausgaben“ und „außergewöhnlichen Belastungen“ auch für Angehörige geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:
Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
Kirchenbeiträge
Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:
Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
Kirchenbeiträge
Ich habe mal eine Frage zur Wohnraumschaffung:
1. Da muss es immer um Neubau gehen oder kann man auch Kosten der Wohnraumsanierung (bestehende Altwohnung) absetzen?
2a. Wir sind 2 Kreditnehmer und zahlen einen gemeinsamen Kredit. Beispiel: Monatlich 1000€ Kredit.
Wie kann man diese Kosten nun absetzen, wenn beide dies als Sonderausgaben angeben.
Jeder dann 500€?
2b: Angenommen im nächsten Jahr ist nur noch ein Alleinverdiener vorhanden. Kann er dann die ganzen 1000€ als Sonderausgaben (ist eh begrenzt) absetzen?
3. Ich war im vergangenen Jahr beim Wahlarzt und habe ja einen bestimmten Betrag von der Krankenkasse zurückbekommen. Beispiel RE 80€, KK zahlt 60€
Welche Summe nehme ich nun als Arztkosten? 20€ Differenz oder die 80€??
Ich hab mal eine Frage. Ich kann ja auch in der Karenz einen Lohnsteuerausgleich machen. Jetzt war ich gerade auf der Finanzonline Seite und hab meine paar Zusatzversicherungen eingegeben und bin auf Vorberechnung gegangen. Nun zeigt er mir allerdings 0 Euro an die ich zurück bekomme. Wie kann das sein?
Muss ich da auch auf einen Jahreslohnzettel warten?
Können schon, ob was raus kommt, ist eine andere Frage:
Wenn du nur KbG bekommst, das ganze Jahr über und keine sonstige Lohn- oder Gehaltseinkünfte hast, dann kannst du noch so viele Abschreibposten haben, man bekommt nix zurück.
Es kann aber auch sein, dass die Lohnzetteln deiner Arbeitgeber noch nicht da sind....die haben noch Zeit diese zu übermitteln.. Ob da aber die Vorberechnung bereits aktiv ist, weiß ich nicht..
Ich hab mal eine Frage. Ich kann ja auch in der Karenz einen Lohnsteuerausgleich machen. Jetzt war ich gerade auf der Finanzonline Seite und hab meine paar Zusatzversicherungen eingegeben und bin auf Vorberechnung gegangen. Nun zeigt er mir allerdings 0 Euro an die ich zurück bekomme. Wie kann das sein?
Muss ich da auch auf einen Jahreslohnzettel warten?
Hab aich eine frage, wenn man so wenig verdient das man keine lohnsteuer bezahlt bekommt ja auch eine negativsteuer oder? Gibts das wenn man nur karenz bezieht nicht?
Hab aich eine frage, wenn man so wenig verdient das man keine lohnsteuer bezahlt bekommt ja auch eine negativsteuer oder? Gibts das wenn man nur karenz bezieht nicht?
Nein, das gibt es in der Karenz nicht. (wenn nur Kbg-Bezug) - außer du bist Alleinerzieherin....dann gibt es schon was zurùck
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Kommentare
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Wenn die GKK noch keine Meldungen geschickt hat, dann würde ich warten - aber das siehst ohnehin, ob neben den Lohnzettelmeldungen auch GKK-Meldungen da sind..
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naja weil des wenig ist ich gebe all meine Arzt kosten ein und Versicherung und deswegen wird es a net mehr als 16 euro
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Ja, Berechnung ist im Bescheid ersichtlich
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Nein, aber schriftlich wirst du von der Gkk nix mehr bekommen, die geben dem FA die Daten bekannt.
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Wie bereits in den vorigen Posts erklärt - von @claudsch1980 und mir - die Abschreibposten wirken sich dann bei Dir nicht mehr aus
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@bienemaya ich habe einigws abzuschreiben deswegen ist es ein etwas höherer betrag den ich retour bekomme
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Wie kan das sein? Bin ja seit Mai in Mutterschutz gewesen.
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Stimmt das wirklich, dass wenn man über ein ganze Jahr Karenz ist und kein Einkommen hat außer das Kinderbetreuungsgeld, dass man vom Lohnsteuerausgleich nichts zurück bekommt?
Was ist den mit dem Kinderfreibetrag, oder den Krankheitskosten für das Kind, oder Kirchenbeitrag, Spenden etc. ???
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Die frage ist halt immer ob sich's auszahlt, aber selbst nen Euro würde ich dem Finanzamt nicht schenken, die schenken mir ja auch nix ;-)
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Wenn du einen Partner/Ehemann hast, schau dass du alles bei im reingeben kannst. So hab ichs auch gemacht und wir haben ganz viel zurückbekommen.
Kinderbetreuungskosten, Personenversicherungen, Steuer, Spenden kannst alles reingeben, aber wie gesagt, am bestem beim Partner....zahlt sich mehr aus ;-)
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Und wenn dann ein Guthaben rauskommt, egal wie hoch, würde auch ich den Send-Button drücken.
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Ob man das eventuell nachreichen kann?
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JA, kommt aber darauf an, ob die Berufungsfrist noch offen ist - dh. wann hat er den Bescheid bekommen - wenn das noch KEIN Monat her ist, dann geht es.
Dann kann man berufen und alle noch ausstehenden Posten gelten machen.
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Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht kann mir diese bitte wer beantworten:
Da wir jetzt ja gemeinsam ein Kind haben muss ich auch meinen Lebensgefährten anführen oder?
Ich habe im Jahr 2013 im Jänner Wochengeld (rd. 1900,--) bekommen, dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und ab Dezember hab ich wieder gearbeitet (rd. EUR 1570 brutto und rd EUR 1.150,-- netto). Kann mein Lebensgefährte dann auch den Alleinverdienerabsetzbetrag auswählen?
Ich hab zwar die Familienbehilfe bekommen, aber da ich fast keine Lohnsteuer gezahlt hab, kann er dann den Kinderfreibetrag mit EUR 220,-- absetzen?
Wir haben auch eine Krankenversicherung für die Kleine. Diese steht allerdings bei der Finanzamtsbestätigung von der Versicherung bei mir oben, weil wir eine gemeinsame Familienpolizze haben, da wir nicht verheiratet sind, hat mein Lebensgefährte eine eignene Polizze. Kann er auch den Betrag für die Kleine absetzen oder würde das nur bei mir gehen, was ja sinnlos ist, weil ich eh schon selbst genug zum absetzen hab, aber nur rd. 90,-- Lohnsteuer bezahlt hab.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
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würde mich über Tipps sehr freuen und sag schon mal Danke
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die Kurkosten (deine Eigenanteil) kannst du als außergewöhnliche Belastung reinnehmen, nach Abzug einer Haushaltsersparnis
Kurkosten [nach Abzug einer anteiligen Haushaltsersparnis für Verpflegung (Vollpension) in Höhe von 5,23 Euro täglich
Rezeptgebühren, etc sind als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen
hier hast du allerdings einen steuerlichen Selbstbehalt von ca 1Bruttomonatsgehalt, wenn du zb 2000€ brutto im Monat verdienst und "nur" 400€ Krankheitskosten pro Jahr hast, dann wird sich das nicht auswirken.
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Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte Kosten im Rahmen der „Sonderausgaben“ und „außergewöhnlichen Belastungen“ auch für Angehörige geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:
Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
Kirchenbeiträge
also JA
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Ich habe mal eine Frage zur Wohnraumschaffung:
1. Da muss es immer um Neubau gehen oder kann man auch Kosten der Wohnraumsanierung (bestehende Altwohnung) absetzen?
2a. Wir sind 2 Kreditnehmer und zahlen einen gemeinsamen Kredit. Beispiel: Monatlich 1000€ Kredit.
Wie kann man diese Kosten nun absetzen, wenn beide dies als Sonderausgaben angeben.
Jeder dann 500€?
2b: Angenommen im nächsten Jahr ist nur noch ein Alleinverdiener vorhanden. Kann er dann die ganzen 1000€ als Sonderausgaben (ist eh begrenzt) absetzen?
3. Ich war im vergangenen Jahr beim Wahlarzt und habe ja einen bestimmten Betrag von der Krankenkasse zurückbekommen. Beispiel RE 80€, KK zahlt 60€
Welche Summe nehme ich nun als Arztkosten? 20€ Differenz oder die 80€??
DANKE!
@carry
@claudsch1980
981
Muss ich da auch auf einen Jahreslohnzettel warten?
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Wenn du nur KbG bekommst, das ganze Jahr über und keine sonstige Lohn- oder Gehaltseinkünfte hast, dann kannst du noch so viele Abschreibposten haben, man bekommt nix zurück.
Es kann aber auch sein, dass die Lohnzetteln deiner Arbeitgeber noch nicht da sind....die haben noch Zeit diese zu übermitteln.. Ob da aber die Vorberechnung bereits aktiv ist, weiß ich nicht..
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Nein, das gibt es in der Karenz nicht. (wenn nur Kbg-Bezug) - außer du bist Alleinerzieherin....dann gibt es schon was zurùck