Schichtdienst & Schwangerschaft

bearbeitet 14. 04. 2014, 14:52 in Karenz & Rechtliches
Huhu Zusammen :-h

Mein Schatz und ich heiraten im September und möchten danach endlich unseren langjährigen KiWu in die Tat umsetzen :x Natürlich macht man sich vorab schon so seine Gedanken.
Ich arbeite Schichtdienst und würde daher gerne wissen, wie das genau geregelt ist bzw. ob es dazu etwas Einheitliches gibt? Mein Dienst ist jedes Mal ein Nachtdienst und dauert von VM bis nächsten VM.

Laut Internetrecherche dürfte ich ab 22 Uhr nicht mehr arbeiten?! Somit dürfte ich den Nachtdienst nicht mehr arbeiten? Auch nicht, wenn ich wie in meinem Fall schlafen kann und darf?

Bitte um Infos und Erfahrungen!

Danke!
Lg Zwucki
;)

Kommentare

  • @ZwuckiWunsch Bist du Ärztin?

    Ich bin Krankenschwester - ich durfte keine Nachtdienste machen und nicht länger als 9 Std arbeiten!

    vielleicht kann dir die Arbeitskammer weiter helfen? :-/

    Viel Glück :)>-
  • Nein bin ich nicht ;)
    Aber in einem Beruf mit schlafenden Nachtdiensten.
    Noch ist es nicht soweit, aber ich würde schon gerne vorab wissen, was beim Eintreten einer SS mit meinem Job wird? :(
    Danke dir auf jeden Fall @taisim. So wie du das schildert darf ich meine Dienste nicht mehr machen und dann???
  • In der ss darfst du keine Nachtdienste mehr machen. Du kannst dir im Internet das Mutterschutzgesetz anschauen.
  • Hi!

    Ich bin auch Krankenschwester und ich durfte dann nur mehr 8- Stunden Tagdienste machen. Also eine fünf Tage Woche, damit man auf die 40 Stunden kommt.
  • @ZwuckiWunsch dann muss sich dein Arbeitgeber etwas einfallen lassen ;)
  • bearbeitet 14. 04. 2014, 16:50
    Danke Euch!
    Das kenne ich soweit aus dem Netz. Aber was wird dann mir mir? Bei uns gibt es nur Nachtdienste. Muss der AG meine dann auf Tag umstellen? Mich einstweilen ins Büro setzen? Wie sieht das dann mit den ganzen Nacht-Sonn- und Feiertagszulagen aus, wenn ich genau das alles nicht mehr arbeiten darf?
  • Dein Arbeitgeber muss Dich auf eine Position versetzen wo der Mutterschutz eingehalten werden kann! Zulagen bekommst natürlich nur für die Sachen die Du machst, alles andere fällt weg!
  • Also ich durfte an sonn- und Feiertagen arbeiten, aber es durften halt die 9 Std nicht überschreiten!
    Ich hab die Zulagen weiter bekommen, außer die für den Nachtdienst, weil ich keine mehr machen durfte ;)
    Selbst wenn ich hätte dürfen, hätte ich sie nicht machen wollen! ;)
    Ich war Anfang 5 Ssw und ich hab es gleich gesagt, weil ich kein Risiko eingehen wollte - ich hätte es mir NIE verziehen, wenn etwas passiert wäre, denn ich habe mir schon so lange ein Baby gewünscht :x :x
    Das Geld war mir egal!!
  • bearbeitet 14. 04. 2014, 17:06
    Danke euch ;)
    Das heißt ich muss jetzt schon damit rechnen jegliche Zulagen während der SS zu verlieren :( Wird das denn nicht durchgerechnet im Durchschnitt? Auch nicht gerade Frauen- und Familienfreundlich :( Aber wie du richtig sagst @taisim da ist das Kind eindeutig wichtiger!!! Wobei unsere Nachtdienste mit einem Spital nicht zu vergleichen sind. Wir schlafen und ob daheim oder hier ist für mich kein Unterschied.
    Eine Mehrstundenpauschale für 45h haben wir auch, die dann wegfällt. Nicht schön, wenn man von Zulagen lebt.
  • Naja Du kannst von deinem Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Dir Arbeit bezahlt die Du nicht leistest bzw leisten darfst!
    Sei lieber froh, das unsere Gesellschaft so Schwangerenfreundlich ist, dass sie Dich und dein Kind vor den meisten schwangerschaftsschädlichen Arbeiten schützt. Wenn Du meinst, dass die Arbeit auch in der SS ok ist für Dich, kannst Du den Zeitpunkt des erzählens hinauszögern!
  • bearbeitet 14. 04. 2014, 17:44
    @Sorakisu Ja natürlich das sehe ich auch so und der Mutterschutz ist eine super Sache :) Ich möchte auch nicht für eine Leistung bezahlt werden, die ich nicht erbringe. Dennoch kann ich sozusagen nichts dafür, dass ich als Schwangere so nicht mehr arbeiten darf und die finanzielle Einbusse ganz ohne Zulagen für so viele Monate ist schon enorm. Dank der Zulagen ist der Grundgehalt geringer und von dem muss man dann also leben:( Und wenn man dann noch bedenkt wie wenig Wochengeld und KBG man bekommt. Ich bin halt eine Stimme, die meint in Ö konnte Familien mehr fördern ;)
    Wie sieht es in so einem Fall mit einem BV aus oder muss der AG einen anderen Arbeitsplatz finden???


  • Sorry komm grad nicht drauf was BV heißt!

    Was ich weiß müss der Arbeitgeber eine passende Stelle für Dich finden, oder Dich auf eigene Kosten freistellen!
  • Ich glaube, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine geeignete stelle für dich zu finden!
  • BV= Beschäftigungsverbot durch einen Amtsarzt
    Aber da muss ja gesundheitlich etwas vorliegen
    Sprich, wenn AG nichts findet, müsste er mich freistellen. Und welches "Geld" bekommt man in der Zeit bezahlt?
    Na ich hoffe, wenn es soweit ist findet sich eine einfache Regelung. Bin ja nicht die Erste und nicht Letzte hier dis schwanger wird haha :D
  • @ZwuckiWunsch frag mal in der Arbeit; ich würde mich auf der AK beraten lassen
  • Wenn der Arbeitgeber Dich freistellt, weil er keine passende Position für Dich hat muss er Dir soweit ich weiß dein Grundgehalt weiterbezahlen, eben auch ohne Zulagen!
  • @ZwuckiWunsch
    wenn dein Grundgehalt so niedrig ist und du hauptsächlich von Zulagen etc lebst, dann würd ich vielleicht jetzt schon mal anfangen monatlich ein bischen was zur Seite zu legen, bzw könntest dir ja mal ausrechnen, ob und wie ihr über die Runden kommt, wenn diese Sachen alle wegfallen.

    Wenn du dann wegen BV freigestellt bist oder nur mehr Büroarbeit ohne Zulagen machst, dann summiert sich das natürlich bei 9 Monaten Schwangerschaft und beim Wochengeld kann dann auch einiges nicht berücksichtigt werden.
  • @josefa genau darum mach ich mir jetzt schon Gedanken
  • Ich nehme mal an du wirst dann nur untertags eingeteilt und nicht an Sonn und Feiertagen ... War bei mir so ;-) Grundgehalt war nervig aber machbar ... Ich habe die Bekanntgabe der ss rausgezögert bis es nicht mehr anders ging... War bei uns möglich da ich nicht schwer heben musste und ich noch länger mehr Gehalt wollte aber das bleibt jedem selbst überlassen ... Nur so als Anregung;-)
  • http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Beschaeftigungsverbot.html
    Verbot der Nachtarbeit

    Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie keine Nachtarbeit leisten, abgesehen von einigen zugelassenen Ausnahmen.

    Nachtarbeit
    Die Zeit der Nachtarbeit geht von 20 Uhr bis 6 Uhr.

    Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Verkehrswesen, bei Musik- oder Theateraufführungen oder bei Krankenpflegepersonal. Werdende und stillende Mütter, die in diesen Branchen beschäftigt sind, dürfen bis höchstens 22 Uhr arbeiten. Im Anschluss an die Nachtarbeit müssen sie eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Außerdem kann das Arbeitsinspektorat die Arbeitszeit für Frauen, die in nicht-mehrschichtig geführten Gastgewerbebetrieben tätig sind, im Einzelfall bis 22 Uhr ausdehnen.
    Finanzieller Nachteil durch Beschäftigungsverbot

    Durch die Beschäftigungsverbote darf einer Dienstnehmerin kein finanzieller Nachteil entstehen. Laut Mutterschutzgesetz muss die Dienstnehmerin trotz der Änderung bzw. Einschränkung ihrer Beschäftigung das Entgelt erhalten, das dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Änderung der Beschäftigung entspricht.
  • bearbeitet 14. 04. 2014, 21:44
    @weißröckchen Danke soweit wusste ich es, aber der letzte Absatz ist neu und interessant :) Werden in diesem Fall 13 Monate mit Zulagen gerechnet?!
  • Hey!

    also man unterscheidet das sog. "absolute" und das "relative" Beschäftigungsverbot. Das absolute gilt 8W vorher und nachher, da darf man garnicht arbeiten. Die relativen sind im §4 MSchG aufgezählt, also schwere körperliche Arbeiten zB.! Was machst denn für eine Arbeit?
    In §5 ist ein Verbot der Nachtarbeit, also zwischen 20.00 - 06.00...aber §14 sieht eine Entgeltfortzahlung vor, wenn du wegen den MSchG - Möglichkeiten nicht arbeiten gehen darfst. Das ist doch schonmal was...

    Am besten du gehst die verschiedenen AK-Artikel zu Karenz durch, da steht das alles recht genau erklärt :)http://www.arbeiterkammer.at/Suchergebnis.html?searchTerm=karenz&sub=

    Hoff ich konnte helfen!

    Ganz liebe Grüße
  • Danke @EstelleMarie hört sich schon besser an ;)
  • @zwuckiwunsch oder auch "wunscheltern"

    Dir wurde dir doch im parents alles genau erklärt. Du wirst tagdienste machen können ein BV bekommt man in deinem beruf (der im parents streng geheim war) nicht.
  • Ich hatte eigentlich keine finanziellen Einbußen. Klar musste ich auch auf meine bisherigen Zulagen verzichten, aber stattdessen bekam ich eine Art "Schwangerenzulage". Ich habe mir aber vorher keine Gedanken darüber gemacht, da es mir einfach nur wichtig war, schwanger zu sein und dass es "uns" gut geht. Deshalb habe ich es bald einmal gemeldet.
  • @ohnenick Ja schwanger werden und ein gesundes Baby bekommen hat oberste Priorität :)
  • @Niki2014 Danke ja mir wurde hier schon einiges erklärt und auch super hilfreiche Links gepostet. Was du mit "parents" meinst verstehe ich allerdings nicht :-?
  • Du verstehst mich schon ;)

    Aber ich lass dich eh in ruh....du machst das schon. :)>-
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