Mein abeitgeber lässt mich nur 2 jahre zuhause. Wenn ich jetzt das model 30+6 nehme und mit meinen ag vereinbare das halbe jahr in unbezahlten Urlaub zugehen, bekomm ich trotzdem das karenz geld? Hab ich dann auch noch anrecht auf Elternteilzeit. Die auf der arbeiterkammer hat mich leider nicht ganz verstanden.
Kommentare
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Vllt hilft das: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k17/Seite.2150004.html
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bezüglich der elternteilzeit, auf die du deiner aussage nach anspruch hast: du bist grundsätzlich bis vier wochen nach dem ende der elternteilzeit vor einer kündigung geschützt, längstens aber bis vier wochen nach dem vierten lebensjahr deines kindes. der kündigungsschutz beginnt mit der bekanntgabe, frühestens aber vier monate vor dem beabsichtigten antritt der elternteilzeit. d.h. es besteht zwischen beginn deines unbezahlten urlaubs und dem beginn des kündigungsschutzes wegen bekanntgabe der elternteilzeit ein kurzes zeitfenster, in dem der kündigungsschutz nicht greift. das ist der einzige nachteil, den du hättest - deinen anspruch auf elternteilzeit verlierst du dadurch ganz sicher NICHT. du musst die elternteilzeit spätestens drei monate vor beginnwunsch dem arbeitgeber mitteilen.
ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen lg
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Hoff das hilft... falls du das noch nicht gesehen hast, hier noch der AK-Link...da ist das ganz hilfreich erklärt http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html
ganz liebe grüße,
Estelle
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Wenn man 30+6 gewählt hat und nach 24 monaten(also2 jahren) wieder z.b. 20h arbeiten geht, bekommt man dann die restlichen 6 monate noch das kinderbetreuungsgeld?
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gesetzliche karenz zeit 2jahre. anschließend ein halbes jahr unbezahlter urlaub!
meine fragen nun:
hab ich dann anspruch auf elternteilzeit?
wenn ich nach dem unbezahlten urlaub kündigen will? muss ich dann kündigungsfrist etc. einhalten?
bin ich im unbezahlten urlaub versichert?
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@1und1macht4 du kannst jederzeit (mit Frist 3 Monate vor antritt) eine elternteilzeit melden, auch nach unbezahlten Urlaub.
Versichert bist du während dem unbezahlten Urlaub nicht! Da musst du dich beim mann mitversichern lassen.
Kundigungsfristen gelten trotzdem, das Dienstverhältnis ist ja nach wie vor aufrecht
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