Mutterschaftsaustritt

lisa_032lisa_032

466

bearbeitet 15. 01. 2014, 14:16 in Karenz & Rechtliches
Hallo kann mir jemand zum Thema Mutterschaftsaustritt helfen!? Kennt sich jemand aus? Hats jemand gemacht?
Hab abfertigung neu!
Ganz liebe grüße

Kommentare

  • @lisa_032 was magst denn wissen? lohnverrechnung und Arbeitsrecht sind mein Spezialgebiet :-)
  • lisa_032lisa_032

    466

    bearbeitet 15. 01. 2014, 14:35
    @claudsch1980 Am besten alles! Fang in einer neuen firma für 8 std an u darf dort nach karenz für 15 std bleiben!
    Jetzt muss ich die alte firma los werden u ich weis das die bestimmt keine einvernehmliche kündigung akzeptieren!

    :) also mir hat nur die dame von da ak vorgeschlagen einen mutterschaftsaustritt zu machen. Aber wie geh ich da vor u was hab ich alles zu beachten?!

    Danke schon mal :)
  • @lisa_032 wie lang läuft deine karenz noch?
    mutterschaftsaustritt musst du spätestens 3 Monate vor Ablauf der karenz machen.
    es handelt sich dabei um einen berechtigten vorzeitigen austritt mit der Begründung Mutterschaft.
    wenn du also Abfertigung neu hast bekommst du diese ausbezahlt sofern du mehr als 3 Jahre dabei warst.
  • Karenz läuft noch bis 2015! :)
  • lisa_032lisa_032

    466

    bearbeitet 15. 01. 2014, 15:32
    @claudsch1980 Also wenn ich das abgebe bzw eingeschrieben absende gilt es ab dem tag wo der arbeitgeber das erhält oder? U darf ich dann gleich ohne deren einverständniss in der anderen firma arbeiten?
  • Hiiilfe :( muss das bis montag erledigt haben #-o
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 15. 01. 2014, 23:08
    @lisa_032 sorry erst jetzt gesehn :-)

    Also du musst in das schreiben reinschreiben dass du den mutterschaftsaustritt per sofort erklärst (sonst könnte man auch annehmen dass du mit ende karenz das erklärst)
    bei einem begründeten vorzeitigen austritt ist die konkurrenzklausel hinfällig, gilt nur bei arbeitnehmerkündigung, zeitablauf oder einvernehmlicher Zeitablauf.

    Also bitte auf die richtige Formulierung achten, gibt auf der ak Seite musterschreiben für vorzeitigen austritt, die kannst bissl abwandln
  • Hallo @claudsch1980 Hab meinen arbeitsvertrag von da ak durchprüfen lassen. Ist nur ein beschäftigungsverbot u keine konkurrenzklausel drinnen!
  • Ach ja und den musterbrief hab ich schon gesehen... muss ich denen einen grund sagen?
  • @lisa_032 ah ok, das is dann was anderes :-)
    ist also ein konkurrenzverbot für ein aufrechtes Dienstverhältnis aber nicht darüber hinaus nehm ich an !?

    kannst schreiben zb aufgrund der Geburt deines Kindes erklärst du per sofort den begründeten vorzeitigen mutterschaftsaustritt.
    beinhaltet somit alles was wichtig ist :-)
  • @claudsch1980 Auch kein konkurrenzverbot! :) gilt nur für vollzeitbeschäftigte!
    U noch ne kleine frage! ;) weis ich bin schon nervig!
    Ich war in einem großem betrieb, im handel (will den namen nicht unbedingt nennen) schick ichs dann ins personalbüro oder geb ichs der filialleitung!!


    Danke dir für deine Zeit! :-*
  • @lisa_032 da würd ich's als Sicherheit an beide schicken, dann kann keiner sagen er wusste es nicht :-)
  • Hallo Mädels,

    hat jemand eine Vorlage für den Mutterschaftsaustritt? Ich finde im Internet nichts, weder bei der AK, AMS, noch help.gv. Alle Links die ich über andere Foren gefunden haben enden mit "Seite nicht gefunden".

    Bräuchte die Vorlage recht dringend, da ich das Schreiben bis spätestens 12. Mai in die Firma schicken muss.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
  • Hey,

    Hab das grad schon in einem anderen Thread gepostet, aber vielleicht hilfts dir auch noch: http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html

    LiGrü
  • Ich habe auch eine Frage dazu:

    Ich hab im Nov. 2011 "angefangen" (Firma hieß vorher anders, ist etwas kompliziert...war aber keine Übernahme sondern ein neuer Vertrag).
    Im Mai 2013 ist Junior geboren, meine Karenz geht bis Mai 2015 - kann ich da Mutterschaftsaustritt beantragen oder geht das nicht? Ich finds nur mit "Abfindung alt" im Netz, vor 2003...
  • Bei mir kommt auch Abfertigung neu zu tragen. Das hat aber soweit ich es verstanden habe nichts mit dem Mutterschaftsaustritt zu tun, sondern da gehts darum ob du dir die Abfertigung auszahlen lassen kannst. Aber frag doch einfach mal auf AK nach.

    Schau mal da https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k17/Seite.2180201.html
  • @claudsch1980 habe eine frage an dich hihi
  • @patz21 versuch dein Glück :-)
  • ich hab versucht mich einzulesen in das thema, hab noch fragen:

    1. ich geb meine karenzvereinbarung schriftlich in der firma ab, egal, wie lange ich das wähle ich kann dann 2. nach der schutzfrist einen mutterschaftsaustritt vorlegen (ebenfalls schriftlich)?
  • @pschudoH grundsätzlich ja ...
    aber wenn du jetzt schon weißt, dass du nicht mehr zurück willst brauchst auch keine Karenzvereinbarung abgeben und kannst gleich den Mutterschaftsaustritt nach der Geburt machen, außer du willst dir aus sicherheitsgründen die Elternkarenz als Bedenkzeit lassen
  • @claudsch1980 Kann ich den Mutterschaftsaustritt immer beantragen, also auch wenn weniger als 20 Mitarbeiter sind, und gibts da Mindestjahre die man in der Firma sein muss?
  • @frühlingskind mutterschaftsaustritt hängt nur mit der Geburt eines Kindes zusammen, mit sonst nichts!
    Ist also unabhängig von Dauer des dv oder Betriebsgröße.
  • @claudsch1980 danke für die info!

    nein, ich werd nicht bei der firma bleiben, ich hatte seit mitteilung meiner schwangerschaft nur bröseln mit meinem chef! dabei hatten wir mal ein gutes verhältnis, aber dann hat er sich wie ein arsch benommen (obwohl ich netterweise trotzdem meine üblichen überstunden gemacht hab und alles, was das inspektorat verboten hat mitgemacht hab...).
  • Hallo!

    Meine Süße wurde auch im Mai 2013 geboren, Karenz geht bis Mai 2015. Die Firma nimmt mich nicht, trotz Pflicht, zurück, eine große Streiterei will ich aber auch nicht. Die haben sogar den Firmensitz in ein anderes Bundesland verlegt!

    Die AK erzählte mir von der Option, einen Mutterschaftsaustritt zu machen. Dies muss bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz erfolgen, also im Februar 2015 (ich plane es für Jänner). So erhalte ich auch sofort AMS.

    Ich lebe derzeit ohne eigenes Einkommen, weil ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewählt hatte, das bis zum 1. Geburtstag des Kindes bezahlt wird. Unterm Strich war es so höher im Betrag. Meine Ersparnisse gehen aber dem Ende zu. Außerdem bin ich schon auf Jobsuche.

    Es wird den Frauen nicht leicht gemacht. Aber das ist ja nichts Neues.

    Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Job!
  • Frage ... wenn ich den Austritt mache habe ich dann Anspruch auf Ams und wenn ja von was wird es berechnet?
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