Elternteilzeit

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Kommentare

  • hab auch noch eine frage zur elternteilzeit:

    ich möchte zuerst 2 tage/woche anfangen und nach einem halben Jahr auf 3 tage/woche erhöhen. ist mit meinem Arbeitgeber abgesprochen. wenn ich das gleich so in den Antrag reinschreib, hab ich da meine Änderung der arbeitszeit schon "verbraucht"? oder habe ich da nachher noch das recht meine Arbeitszeiten einmal zu ändern?
  • @kea wenn ihr das im ersten Antrag gleich schriftlich festhaltet, am besten mit Datum wann der umstieg von 2 auf 3 erfolgt, dann hast du danach einmalig noch die chance auf Abänderung des ursprungsantrags
  • @claudsch1980 sehr gut, danke für die info! das wollt ich eh genauso reinschreiben!
  • bearbeitet 9. 05. 2014, 18:40
    Ich hätte auch eine Frage bzgl der Elternteilzeit.
    Zählen die Karenzjahre auch zu den Arbeitsjahren dazu?
  • Ja denk scho. Steht glaub i im mutterschutzgesetz
  • bearbeitet 9. 05. 2014, 18:46
    Es ginge darum, ich bin seit 1. Juli 2011 bei meinem DG beschäftigt.
    Ich bin seit Dezember 2012 in Karenz. Nun bin ich mt unserem zweiten Kind schwanger, am 30. September 2014 ist der Geburtstermin. Ich gehe wieder zwei jahre in karenz.
    Kann ich nach der Karenz meines zweiten Kindes in elternteilzeit gehen?
    Es sind mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

    @claudsch1980 oder @carry könntet ihr mir helfen! ?
  • Hab auch eine frage: war vor der karenz 40h und nach der karenz möcht ich in etz gehn mit 20h für ein jahr (weil ich da noch keine kinderbetreuuung hab und ich ja bestimmen kabnn wann ich arbeite) nach dem jahr möcht ich dann aber "normal" in teilzeit gehen mit 20h - geht das dann?? Weil viele kollegen haben schon ältere kinder und sind trotzdem in teilzeit?!
    Wenn ich in der etz schwanger werd fall ich dann wieder in die 40h zurück?
  • @xxxisabellaxxx Nach derzeitigem stand des Gesetzes - ja!
    Die abgerechneten 3 Jahre sind inkl. Der Karenzzeit weil das Dienstverhältnis ja aufrecht ist.
    Da sich aber in 2 Jahren viel ändern kann musst dann halt sicherheitshalber nochmal fragen :-)
  • @glückskind die elternteilueit ist eine normale Teilzeit mit besonderem Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag
    Die Teilzeit kann grundsätzlich weiterlaufen, du verlierst dann nur diesen Kündigungsschutz, oder man kann Rückkehr in die Vollzeit vereinbaren
    Während der etz kannst du einmalig die Stundenzahl oder Lage abändern ohne den Schutz zu verlieren
  • @claudsch1980 ok danke.
    Wann kann man denn frühestens den Antrag stellen??
  • Für frühestens gibts keine Regelung, aber spätestens 3 Monate vor antritt
  • Das heißt ich könnte Elternteilzeit schon mit der Karenz vereinbaren! ? Also kurz nach der Geburt?
  • @claudsch1980
    wäre es denkbar, dass man auch bein einem befristeten DV Elternteilzeit in Anspruch nehmen kann?
    Wenn ich meine Karenz bis Ende März verlängere, dann hätte ich die 3 Jahre beisammen; wegen der Kinderbetreuung wirds dann halt schwierig wieder Vollzeit zu arbeiten.
  • @josefa hhmm gute frage ...
    Wie lang ist das Dienstverhältnis befristet?
  • @claudsch1980
    insgesamt 4 Jahre, wobei die Karenzzeit nicht zählt - deshalb bin ich mir auch gar nicht sicher, ob ich dann überhaupt die 3 Jahre zusammenbringe.
    Wahrscheinlich wärs eh nicht sinnvoll, aber im Moment fehlen mit 10h Kinderbetreuung pro Woche :-(
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 9. 05. 2014, 20:25
    @josefa also ich würd nirgendwo finden, dass ein unbefristetes Dienstverhältnis eine Bedingung ist ...
    Aber frag vielleicht lieber doch mal bei der ak nach, oder ihr habt sowas wie nen Betriebsrat oder eine Vertrauensperson!?
  • @claudsch1980
    ja AK ist eine gute Idee,
    eigentlich würd eine (schriftliche) Zusage, dass ich 10h von zuhause arbeiten kann auch schon reichen, aber mein direkter Vorgesetzter ist halt sehr dran gewöhnt, dass wir alle total flexibel sind und das geht mit Kind halt einfach nicht mehr.
  • @claudsch1980
    darf ich bitte auch was fragen?
    wie sieht es aus, wenn ich sage ich will 30 h arbeiten, der dg aber sagt, er braucht mich nur für 20 stunden? meine kollegin meinte, dass ich das dann auch bei etz "schlucken" muss!?
    und wie sieht der umgekehrte fall aus....wenn ich nur 20 h will, er aber sagt, dass ihm das zu wenig ist?
  • @wunschmama12 naja das kommt jetzt drauf an ob dir eine elternteilzeit zusteht oder ob sie nur vereinbart werden kann, also ob du die Voraussetzungen erfüllst (3 Jahre und mehr als 20dn)

    Wenn sie dir rechtlich zusteht sitzt du im Normalfall am längeren Ast ;-)
    Das heißt du sagst du willst 30std arbeiten, dein dg sagt er gibt dir nur 20, du willst das nicht und bestehst auf 30, ihr findet also keine Lösung... So kannst du zu deinem genannten Termin die elternteilzeit nach deinen wünschen antreten, dein dg muss jetzt über das Arbeitsgericht klagen und nachweisen warum 20 besser wäre als 30

    wenn du Teilzeit nur vereinbaren kannst (also weniger als 3 Jahre oder keine 20dn) dann bist du natürlich vollkommen auf deinen Arbeitgeber angewiesen bzw davon abhängig was er dir geben kann
  • vielen dank! @claudsch1980
    mir steht elternteilzeit gesetzlich zu.
    dh beim umgekehrten fall gilt ja das gleiche...wenn ich 20 h will, er aber 30...

    gibt es für elternteilzeit eine mindeststundenanzahl?
  • @Wunschmama12 nach meinem Wissen nicht (bin auch in ETZ) - lt. meinem Betriebsrat kann man sich das frei aussuchen und die Tage natürlich auch - aber je weniger ich arbeite, desto weniger bekomm ich dann.... Eh klar....
  • Hat jemand ein Musterschreiben für die Elternteilzeit??
    Find auf der AK Seite keines.
  • @Wunschmama12 ich denke es muss halt über der geringfügigkeitsgrenze liegen, also kann mans in Stunden gar nicht wirklich sagen. Weil wenn drunter ists ja keine TZ sondern eben geringfügige Beschäftigung.
  • Wunschmama12Wunschmama12

    1,109

    bearbeitet 10. 05. 2014, 09:03
    danke @satru das denk ich mir eh auch, aber ich bin mit 11 stunden schon über der geringfügigen beschäftigung...also würden für elternteilzeit theoretisch ja 11 stunden schon reichen....für einen dg sind 11 stunden ja aber wieder seeehr wenig

    edit: hab grad nachgerechnet...es sind sogar noch weniger stunden....und da hab ich mich gefragt, ob so wenige stunden halt echt schon unter elternteilzeit fallen
  • @satru @wunschmama12 sogar eine std wäre elternteilzeit, allerdings stellt sich dann die frage der Sinnhaftigkeit ;-)
    Geringfügig ist nur eine spezielle Bezeichnung für Verdienste unter 380 Euro, aber ebenfalls Teilzeit!
  • @claudsch1980 achso geht das. danke für die info!
  • Ah das wusste ich auch nicht aber man ist dann bei geringfügig nicht (kranken) versichert od Pension od iwas ist da ja anders oder?? @claudsch1980
  • @satru genau das is halt der Nachteil, man ist nur unfallversichert (zahlt der dg über seine abgaben)
    Also nicht emfpehlenswert wenn man sonst keinen Job hat
  • Hey Josefa,

    befristet darf der Arbeitsvertrag für die Karenz auch sein. Wenn ich das richtig im Kopf hab, ist das so: In dieser Zeit wird der befristete AV dann lediglich aufgeschoben, läuft also nach Ende der Karenz weiter. Anderes gilt, wenn sich aus Sinn und Zweck des Vertrages eine besondere Notwendigkeit der Befristung ergibt...also quasi wenn du zB für ein bestimmtes Projekt, das es nach der Karenz nicht mehr gibt, eingestellt wurdest. Da wirds ein bisschen komplizierter, konnte jetzt bei dir aber nicht rauslesen, dass das so ist, oder? :)

    Und der Kündigungs- und Entlassungsschutz greift ganz normal, also eine Hemmung ab Meldung usw. http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Kuendigungsschutz.html

    Beste Grüße
  • @Pauli78
    danke.
    Ist bei mir mit dem befristeten Vertrag nicht ganz so einfach. aber nach Karenzende läuft er normal weiter.
    Bei mit ists halt blöd, weil ich jeden Tag 2x 70 min Fahrtzeit hab und mit den Öffnungszeiten der Kinderkrippe komm ich da einfach nicht aus, deshalb meine Überlegung ob da evt auch Elternteilzeit gehen würde (was ich mir bei meinem Vertrag ohnehin nur schwer vorstellen kann), oder halt eine Vereinbarung dass ich mehr von zuhause aus machen kann....
  • @claudsch1980 (oder wen anderen der sich auskennt :-) ) noch eine frage zur elternteilzeit: ich hab jetzt erst gelesen dass man keinen Anspruch auf elternteilzeit hat wenn der partner währenddessen in Karenz ist. aber wie ist das genau geregelt?

    mein mann wird 2 Monate in Karenz gehen während ich schon wieder teilzeit arbeite - die Teilzeitbeschäftigung ist aber schon mit der Arbeit geregelt. zählt das jetzt als elternteilzeit (weil der Arbeitgeber schon zugestimmt hat) oder nicht? und ich bin in den zwei Monaten einfach normal teilzeitbeschäftigt? und nachher??
  • Genau, während der eine elternteil karenz hat kann der andere nicht gleichzeitig für das gleiche Kind in elternteilzeit sein.
    Du hast in dieser Zeit also normale Teilzeit ohne diesem besonderen Kündigungsschutz, sonst is nix anders :-)
  • @claudsch1980 danke. aber sobald mein mann wieder arbeitet bin ich dann automatisch wieder in elternteilzeit und habe den Kündigungsschutz?
  • @kea hast du die Vereinbarung mit der Firma schon gemacht? Dann ja, falls nicht musst du eben noch eine für die elternteilzeit machen
  • ja hab ich schon gemacht. danke für die info!!!
  • bearbeitet 13. 05. 2014, 12:13
    Ich bin krankenschwester und wollte fragen ob bei elternteilzeit Überstunden erlaubt sind??
  • miKkiimiKkii

    6,895

    bearbeitet 9. 04. 2015, 20:26
    in der elternteilzeit sollten keine überstunden gemacht werden laut AK... weil sonst macht das ganze keinen Sinn..es sollten ja geregelte und fixe arbeitszeiten sein. @glücksKind
    edit: seh jetzt das die frage alt ist :))

    andere Frage

    Weiss jemand ob mein AG die filiale bestimmen darf wo ich hinkomme??
  • Mich würde interessieren muss mit dem 2. Geburtstag wider arbeiten leider hab ich kein Betreuung. Würde jetzt gerne samstagkraft machen und mit 2,5 Jahren auf 20 std aufstocken. Darf ich in der elternteilzeit Stunden+Tage ändern.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 9. 04. 2015, 20:54
    @sandrah1803 wenn es die elternteilzeit mit Anspruch ist - dann darfst du einmal abändern!
    @mikkii kann man pauschal nicht sagen, kommt auf deinen Dienstvertrag an - steht hier mal drin dass der dienstgeber das recht hat dich in andere Filialen zu versetzen, dann ja! Außer es wäre eine extreme Verschlechterung der Situation, er darf dir also zb nicht zumuten dass dein Anfahrtsweg plötzlich eine Stunde langer ist als zuvor (da gibts ogh Entscheidungen dazu, die such ich dir gern bei bedarf)
  • sandrah1803sandrah1803

    1,789

    bearbeitet 9. 04. 2015, 21:12
    @claudsch1980 wenn ich vom Anfang an rein schreibe vom März 2016-okt 2016 arbeite ich samstags und ab nov dann 20 std. Geht das auch?
    Ich darf gleichzeitig std und Tage ändern oder nur eins von beiden zb mo und mi 10-14 und halbes jahr später dann di und fr 9-15?
  • @sandrah1803 wenn du es gleich von Anfang an so reinschreibst dann ist es eine Vereinbarung, die du dann aber eben auch einhalten musst.
    Eine Abänderung darf dann eben nur einmal erfolgen, dabei ist egal ob auf- oder abstockung und/oder Änderung der Lage.
  • OK super dann schreib ichs gleich von Anfang an ein. Geringfügig zählt ja auch als etz?
  • @sandrah1803 Geringfügig ist nur eine spezielle Bezeichnung für steuerbegünstigte Verdienste, aber ebenfalls Teilzeit!
  • @claudsch1980 super danke dann werd ich das so machen halbes Jahr geringfügig und dann 20 std. Hast mir sehr geholfen danke!
  • @sandrah1803 gern! Ich drück dir die Daumen dass du es bei deinem Arbeitgeber auch so durchsetzen kannst ... Theorie und Praxis sind immer 2 paar schuh (musste ich selbst schon oft merken)
  • @claudsch1980 hoffe doch sie nerven mich jetzt schon wann ich komme. ;-) hätten mir auch das Angebot gemacht intern die Arbeitszeiten ohne etz so zu machen habs aber gerne schriftlich und das Gesetz ein wenig hinter mir :-) danke schön!
  • Kathy90Kathy90

    6,479

    bearbeitet 9. 04. 2015, 22:34
    claudsch1980 schrieb: »
    @sandrah1803 wenn es die elternteilzeit mit Anspruch ist - dann darfst du einmal abändern!
    @mikkii kann man pauschal nicht sagen, kommt auf deinen Dienstvertrag an - steht hier mal drin dass der dienstgeber das recht hat dich in andere Filialen zu versetzen, dann ja! Außer es wäre eine extreme Verschlechterung der Situation, er darf dir also zb nicht zumuten dass dein Anfahrtsweg plötzlich eine Stunde langer ist als zuvor (da gibts ogh Entscheidungen dazu, die such ich dir gern bei bedarf)

    @claudsch1980 was meinst du genau mit Elternteilzeit MIT Anspruch?
    Gibt es auch noch eine andere Variante?

    Ich bin nämlich auch schon am überlegen wie ich den Antrg bei meiner Chefin stelle bzgl Stunden und Arbeoitszeiten und möcht nur vorher sicher gehen ob ich das Recht darauf hab mir beides auszusuchen ;-)
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