Kann mir einer bitte erklären wie das gemeint ist, mit der Zusatzverdienstgrenze des Partners? Da steht da der Partner im Jahr nicht mehr wie 16.000 Euro verdienen darf, ist da das netto oder brutto Einkommen gemeint, und werden da 12 oder 14 Monate gerechnet??
Die bei der gkk hat mich gefragt Wieviel mein Mann verdient ich hab ihr gesagt 1.200 Euro und smn hat sie mir den Antrag mitgegeben und gemeint dann können wir den Antrag auch stellen! hab ich auch gemacht, Aber mein mann hat jetzt ein Schreiben bekommen, so ein Hinweis Blatt halt, das wir die Einkommensgrenze beachten müssen, sonst müsste man zurück zahlen! Hat da wer eine Ahnung davon?
Danke schon mal
Kommentare
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Bekomme ich dieses erhöhte karenzgeld? Mein mann verdient 1800-1900 netto im monat! Kann mir da wer helfen!
Ich meine aber jetzt diese 180 euro im monat für 12 monate also wie gesagt erhöhtes karenzgeld
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https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/lohnsteuer.do
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zum Berechnen der LSTBemessungsgrundlage
http://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/eingabeBasisdaten.do
da kann man es sich dann genau ausrechnen.
@happymama
aber mit €1800-1900 im Monat werdet ihr das erhöhte Kinderbetreuungsgeld nicht bekommen. da wäre die Bemessungsgrundlage ja mehr als €1500 und damit seit ihr weit über €20.000 Einkommen.
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ich nehme an du meinst auch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, weil erhöhte Familienbeihilfe nichts mit dem Einkommen zu tun hat, sondern mit einer Beeinträchtigung des Kindes.
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Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich das vorher auszurechnen, ob man nicht über die Grenze kommt, denn nachgerechnet wird auf jeden Fall; allerdings erst in 3-4 Jahren (weil man ja eigentlich 5 Jahre Zeit hat die Arbeitnehmerveranlagung zu machen) und wenn man tatsächlich drüber ist (nicht mehr als 15% glaub ich) dann zahlt man nur die Differenz zurück, ansonsten die ganze Beihilfe, und das ist ja nicht wenig.
Bei den Alleinerzieherinnen ist es zusätzlich noch so, dass stichprobenartig geprüft werden kann, ob man tatsächlich alleinerziehend ist (nur getrennt leben reicht nicht und eine neue Partnerschaft ohne zusammenziehen geht auch nicht). Da kann es dann auch passieren - wenn man das zu Unrecht bezieht - dass man es nicht nur zurückzahlen muss, sondern auch noch eine Strafzahlung aufgebrummt bekommt.
Aber mit den Online-Rechner num KBG sieht man eh ganz gut, ob man innerhalb der Zuverdienstgrenze ist oder nicht.
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einfach in den KBG Rechner eingeben,
aber da kommen über €29.000 raus, damit kein Anspruch auf die Beihilfe.
die Grenze dürfte bei ca 1100 liegen, verdient man mehr, zahlt sich ein Antragnicht aus, weil man dann alles zurückzahlen muss.
@Ina08
ob und wie AMS-Bezug da eingerechnet wird, weiß ich jetzt nicht, aber einfach das was er vom AMS bekommt, mal in den KBG Rechner eingeben und dann seht ihr es und ansonsten beim AMS direkt nachfragen.
Man muss es ja nicht für die ganzen 12 Monate nehmen, wenn er dann wieder Arbeit hat, dann könnt ihr ja auf die restlichen Monate verzichten, da gibts ein eigenes Formular dafür.
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@josefa was ich aber ned ganz versteh wenn ich einen Freund dann wieder habe kann ich doch ned vo dem verlangen das er uns da ernährt sind doch ned seine Kinder bzw wohnt er ja auch ned da!
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Alleinerzieher ist man nur dann, wenn man tatsächlich alleine ist und vom Kindesvater nur Unterhalt bekommt,
für die GKK reichen getrennte Haushalte nicht (das ist beim Finanzamt wieder etwas anders), wenn man einen neuen festen Partner hat, dann ist man auch nicht mehr Alleinerziehend (wenn man mit einem anderen Mann als dem Kindesvater zusammenlebt, dann zählt man für das Finanzamt auch nicht mehr als Alleinerziehend, da könnte der neue Partner aber evtl den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen, wenn die sonstigen Voraussetzungen passen)
Hab sowohl bei der GKK als auch bei der BVA nachgefragt, weil ich es selber nicht glauben wollte; weil für die KK Alleinerziehend sein eben anders definiert wird als fürs Finanzamt.
Mir wurde es so erklärt, gibt es eine Kontrolle und ein Nachbar sagt, dass ein bestimmter Mann regelmäßig bei mir zu Besuch ist (der kein Verwandter ist) dann könnte es sein, dass mich die KK nicht mehr als Alleinerziehend betrachtet; regelmäßgiger Besuch vom Kindesvater, bzw gemeine Unternehmungen mit ihm und dem Kind, wären für den Anspruch auch schon zuviel.
Wie oft und wie genau das überprüft wird, hat mir natürlich niemand gesagt, aber grad in diesem Fall ist halt auch mit einer Strafe zu rechnen (laut GKK eben weil es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gab, wo der Vater halt woanders gemeldet war, sich faktisch aber die meisten Zeit bei der Frau aufgehalten hat, wird da jetzt sehr streng vorgegangen.) :-(
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du kannst es einfach mal beantragen und sobald er dann mehr verdient (da würd ich dann aber nochmal nachrechnen, ab welchem Monat es dann wirklich sein muss) einfach einen Verzicht auf die Beihilfe bekannt geben (da gibts ein eigenes Formular dazu), geht relativ unbürokratisch.
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man soll es sicher nicht überbewerten, aber bewusst muss es einem sein. Wenn du jetzt einen neuen Freund hast und der übernachtet gelegentlich bei dir, wird niemand was sagen (obwohls für die KK schon anders aussehen könnte), bleibt er jeden 2.Tag bei dir, dann wirds schwieriger werden; vor allem wenn man dann vielleicht Nachbarn hat, die mal irgendwo anrufen.
Es gibt halt genug, die das schon zuviel ausgenutzt haben und jetzt sind die Behörden einfach genauer beim prüfen.
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vom Betrag her dürftest du den Kinderabsetzbetrag meinen, den bekommt ohnehin jeder; der ist bei der Familienbeihilfe dabei.
das erhöhte KBG wird sie mit dem Einkommen ihres Mannes nicht bekommen und wenn doch, dann dürfen sie das in in paar Jahren zur Gänze zurückzahlen.
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Muss mich mal informieren was ich dann bekomme
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ist sowieso stressfreier :-)
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Vielleicht hilft dir der Link weiter: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
Da gibts auf der Seite am Rand auch einen Link zum Familienbeihilferechner und Lohnsteuerrechner findest auch.
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