Hallo ihr,
ich hätte da ein paar Fragen und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte:
und zwar ist es so dass ich schwanger bin und ich weiß jetzt schon dass ich nach den 2 Jahren Karenz bei meinem Kind zu Hause bleiben möchte bis es in den Kindergarten kann. Ist es besser gleich nach dem Mutterschutz zu kündigen oder erst 3 Monate vor dem Ende der Karenz (Abfertigung bekomme ich keine). Und wie läuft das in der Zeit nach der Karenz? Da muss ich mich entweder arbeitslos melden oder mich bei meinem Lebenspartner mitversichern, richtig?
Kommentare
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Genau, aber für die Arbeitslosenversicherung musst du dann dem AMS halt zur Verfügung stehen. Wobei bei Eltern mit Kindern unter 10 Jahren 16 Stunden die Woche ausreichen würden..
Wenn dir die Abfertigung wichtig wäre, kannst du auch das hier versuchen: http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html
Das ist ab der Schutzfrist möglich und eben an keine Fristen oder Termine gebunden, man bekommt aber trotzdem die Abfertigung.
Welche Variante oben für dich besser ist, weiß ich leider auch nicht, aber ich hoffe ich konnte dir mit den anderen beiden Fragen ein bisschen weiterhelfen.
LiGrü,
Estelle
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Warst du bis jetzt mit deinem Arbeitgeber zufrieden?
Dann frag wegen karenzverlängerung (unbezahlten Urlaub).
Muss er dir nicht geben, aber wie gesagt falls du mit deinem AG zufrieden bist wäre das eine Möglichkeit das Dienstverhältnis beizubehalten.
Dann kannst du dich für unbezahlten urlaub beim Partner mitversichern.
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Brauche ich eine Arbeitslosenversicherung, wenn ich mich beim Lebensgefährten mitversichere???
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meine ss demenz macht mir momentan zu schaffen wie ist das jetzt hab zwei fälle einmal ich ind einmal eine bekannte:
a) Wenn mN jetzt mit dem arbeitgeber nixhts ausgemacht hat dann gelten offiziel die 24 monate das heißt ich muss 3 monate vorher kundigen oder?
b) wenn man jetzt angenommen mit dem arbeitgeber ausgemacht hat (schriftlich) das anfang august der nexte arbeitstag ist man es aber nicht schafft und es doch zu einer kündigung kommt die 3 monate sich aber nicht mehr ausgehn welche optionen hat man?
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@patz21 Das tut mir Leid! anlässlich der Geburt eines Kindes gibt es jedenfalls mal den sogenannten qualifizierten Elternaustritt. Da entfällt die Frist und du bekommst die halbe Abfertigung...http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html
Zusätzlich kann man jeden Vertrag aus wichtigem Grund beenden; und es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, wie Elternteilzeit zB. Wär das keine Option? lg
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mutterschaftsaustritt mit halber abfertigung fällt aber nicht in die abfertiging neu oder?
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Arbeitgeberkündigung
unverschuldeter Entlassung
berechtigtem Austritt
einvernehmlicher Auflösung
Zeitablauf
Mutterschaftsaustritt
WEnn du also einen Mutterschaftsaustritt erklärst, hast du sofort Anspruch zur Auszahlung auf die Abfertigung neu, vorausgesetzt du warst bei dem AG 3 Jahre oder mehr beschäftigt
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eine bekannte hat mit ihrem arbeitgeber ausgemacht das sie mit 9. august (gleichzeitig ende des kbg) wieder arbeiten gehen will. es geht aber nicht weils einfach mit dem kleinen funktioniert. sie hatin diesem betrieb auch gelernt. muss sie jetzt arbeiten gehn oder kann sie ncoh muttersxhaftsaustritt machen?
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Mutterschaftsaustritt geht grundsätzlich jederzeit, man verliert nur den Anspruch auf Abfertigung wenn man die 3 Monate nicht einhaltet
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