Lohnsteuerausgleich

bearbeitet 12. 02. 2013, 21:14 in Karenz & Rechtliches
Hallo :)
Mal eine Frage an Erfahrene in der Sache bzgl lohnsteuerausgleich. Ich habe voriges jahr bis ende mai gearbeitet, dann war ich im ks bis august. Ab sept dann im frühzeitigen mutterschutz. Zahlt es sich aus einen steuerausgleich zu machen bzw.kann es sein dasa ich etwas nachzahlen muss zwecks langem ks!?? Hoff ihr könnt mir helfen...dankeeee :)
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Kommentare

  • na musst normal nix zruckzahln
    owa du kaust is online eh vorberechnen lossn
  • Ich mach das auch jedes jahr online- vorberechnen ;-)
  • Auf alle Fälle machen! Hab nur Jänner + Februar gearbeitet und hab die Lohnsteuer und Negativsteuer bekommen!
    daphne
  • Ok...denn mir wurde erzählt wenn man so lang im ks is, kann es sein dass man nachzahlen muss.
    Was nehmt ihr alles mit rein???
  • Ich hab nichts mit rein genommen, bringt anscheinend nix - soll alles der Mann angeben! Wegen KS weiß ich nicht, würde auf der AK anrufen. Aber wenn du es online machst, kannst du es Vor berechnen - wenn ein Guthaben raus kommt dann abschicken!
  • alles rezeptkosten, wahlarztkosten, brille, kontaktlinsen, versicherungen geb ich di nicht an schaut di berehnung mager aus so lautet die berehnung 400€

    wusal86
  • UNBEDINGT machen! Hab genau das selbe Szenario wie du gehabt und hab 1000 Euro bekommen!!
    daphne
  • Alles beim Mann angeben bringt nur was wenn du in dem besagten Jahr KEINE Lohnsteuer gezahlt hast, sprich kein Gehalt bekommen hast!
  • Trotzdem ALLES angeben was geht, auch wenn man denkt es bringt nix weil man das und das gehört hat...
    Die Berechnung macht der Computer vom Finanzamt eh selbstständig... Aber wenn was nicht da ist, kann es nicht berechnet werden
  • Bei mir hat sich da nichts geändert, hatte aber nicht viel zum Abschreiben....
  • ih habe fast 300€ vs und dann noch 600€ vom anderen
  • @morgana du MUSST In dem Jahr wo du auch die Sonderausgaben angibst, irgendwann Lohnsteuer gezahlt haben... Nur dann kann man auch die anderen Ausgaben usw. angeben.
  • Ja schon klar. Hab mit Sonderausgaben vor berechnet und ohne Sonderausgaben. War das gleiche Ergebnis!
  • bearbeitet 12. 02. 2013, 21:24
    Hätte da auch gleich mal ne Frage: Wenn ich in Karenz bin, kann ich da auch einen Steuerausgleich machen ?
    Ich hab Einkommen aus der Vermietung meiner Wohnung, aber keinen AG eben weil ich ja in Karenz bin. Mein Schwiegervater meint aber ich könnte ihn trotzdem machen, und die Kredite und Versicherungen etc. absetzten.

    Oh Mann! I kenn mi echt net aus!!! Bitte hölfts ma!!!
  • nja kinderfreibetrag alleinerzieher/ verdiener

    vs usw kannst schon angeben beeinflusst aber nix
    kredite nur aus eigenheim finanzierung (eigentumswohnung, sanierung wie fenster etc) würd da aber nochmal nahfragen
  • SherenaSherena

    1,847

    bearbeitet 12. 02. 2013, 21:34
    Den Steuerausgleich kann man dieses Jahr erst ab 4. März online eingeben!!!
    Wenn du keine Einkünfte hast, kannst du nichts abschreiben. Meine Schwester haben sind Steuerberater und haben eine eigene Firme, da hol ich mir immer die Tipps zum Abschreiben.
  • warum erat ab 4.3. ich hab ihn schon weg und hab auh schon den bescheid bekommen?
  • aber den kinderfreibetrag und den alleinerzieher kannst angeben
  • Wirst aber nix bekommen, weil es von der Lohnsteuer berechnet wird...keine Lohnsteuer...keien Steuerrückzahlung!

    In Wien werden die Finanzämter zusammengelegt und daher kann man in ganz Österreich den Steuerausgleich vom Jahr 2012 erst am 4.März einreichen.
  • Alleinerzieher kann man nur angeben wenn man allein erziehend ist und den Kinderfreibetrag wenn man Lohnsteuer bezahlt hat.
  • Ich + mein Mann haben den Lohnsteuerausgleich schon gemacht und das Geld auch schon bekommen!
  • Meine Schwester hat es mir so gesagt...hmmm...werde sie deshalb nochmals fragen...
  • Ich wollte den online machen - bei mir stand auch, dass es erst ab märz geht.
    @morgana du hast es nicht online gemacht, oder?
  • oder nicht den vom Jahr 2012... die Steuerausgleiche der vorherigen Jahre kann man schon eingeben und die werden auch bearbeitet.
  • ich hab den von 2012 gemacht
  • Ich hol mir morgen so ein formular und versuchs auch. Wollts ja ganz bequem von daheim machen, aber wenns jetzt schon geht, brauch ich nicht warten. Wie lang hat die bearbeitung gedauert ca?
  • Patz, was meinst du genau mit rezeptkosten?? Was gibst du da an?? Und warum hast du 2??
    Mir fällt jz ein: pendlerpauschale, arztkosten, versicherungen, familienbeihilfe geht auch???
    Das was online berechnet wirs, stimmt auch eindeutig???
  • Aja brille hab ich auch
  • familienbeihilfe geht nicht aber arztkosten, versicherungen, wahlarztkosten und rezeptgebühren (jahresabrrchnung von den apotheken holen :)
  • Wie funkt das genau mit der apotheke?? Welche vers.nehmt ihr mit rein??
  • Der Selbstbehalt für Arztkosten/Rezeptgebühren sind 10% vom Jahreseinkommen (siehe Jahreslohnzettel online). Unfall-, Pensions-, Insassen-, private Krankenversicherung kann man abschreiben.
    Da ich letztes Jahr nicht gearbeitet habe, brauche ich keinen Steuerausgleich machen... da gibts dann auch kein extra Geld... :(
  • Und wie schreib ich das ab beim ausgleich??
  • patz21patz21

    5,732

    bearbeitet 12. 02. 2013, 22:28
    ju das hab ich locker ;)
    kinderfreibetrag kann ja der partner auh angeben
  • Wie schreibst du was ab?
  • Arztkosten/rezeptkosten
  • Kinderfreibetrag kannst auch nur absetzten wenn du in diesem Jahr Lohnsteuer bezahlt hast!
    Deswegen ist es besser, dass der Elternteil der Lohnsteuer bezahlt hat den absetzt in seiner ANV
  • Da gibt's ne eigene Spalte...
    Machst du denn online?
  • okay ih mach ihn online da steht das immer recht einfach dort
  • Ja mach ihn auch online!
  • Beim Alleinverdiener gibts ja das Limit von 6000,--. Also wenn der Partner mehr als 6000,-- Euro verdient, kann man den Alleinverdiener nicht beantragen. Stimmts?
  • Genau @tschutschu
    Online ist es ein Klacks ;-)
  • TschutschuTschutschu

    11,016

    bearbeitet 4. 01. 2017, 22:31
    Eine Frage hab ich noch..... Es steht ja immer, von wievielen Stellen man Geld bezogen hat.

    Das wäre z.B. AMS Arbeitslosengeld und AMS Notstand. Dann hab ich aber noch das Wochengeld bekommen. Gilt das nicht auch als Stelle? Es sind bei mir nämlich nur 2 Stellen (zwei mal AMS) angeführt. Hab aber das #Wochengeld auch bekommen.

    Ist das vielleicht der Grund, warum es noch nicht vorzuberechnen geht?
  • Na ich werd mal mein glück probieren ;)
    Wenn ich in die apotheken geh bekomm ich so ne abrechnung??
    Was ist wenn ich noch rechnungen (arzt) habe von 2-3 jahren?? Aber noch nicht mot rein genommen habe die letzten jahre!?
  • AMS und Wochengeld zählt nicht als stelle...
    Falls du im Jahr 2012 noch Gehalt bekommen hast musst du 1 hinschreiben
  • Du kannst 5 Jahre zurück denn Ausgleich machen... Du kannst aber nicht Rechnungen von 2010 in 2012 reinschreiben @xxxisabellaxxx
  • @tschutschu bei mir geht auch noch keine Vorberechnung weil meine Lohnzettel noch nicht übermittelt wurden...
  • Ok hab ich mir gedacht.
  • @pdsp24 es gibt von mir 2012 keine Lohnzetteln. Es ist aber das AMS angeführt mit 2 Positionen.
  • Also wochengeld kann man nicht angeben!??
  • Ja ich weiß die Einnahme Zetteln sind immer angeführt...
    Aber da Wochengeld und Arbeitslosengeld nicht versteuert ist, kann man dieses nicht miteinbeziehen!
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