ich hab versucht mir das online vorrechnen zu lassen, aber jetzt bin ich noch verwirrter als vorher
bei lohnzettel, muss ich da jeden einzelnen reinschreiben bzw es gehen max. nur 9 lohnzettel?
und ich hab mir meine lohnzettel angeschaut, da steht auf fast allen bei lohnsteuer 0,-€, also werd ich wohl nichts zurück bekommen oder?
@Tschutschu denke schon, aber ich würde sicherheitshalber anrufen und nachfragen! @xxxisabellaxxx nein kann man nicht, wüsste nicht mal wo man das hinschreiben könnte :-/
@mama_201304 das versteh ich nicht ganz... :-/ warum musst du jeden einzelnen Lohnzettel hinschreiben? Und wo?
Du kannst den Ausgleich nur dann machen wenn du im betreffenden Jahr Lohnsteuer bezahlt hast, d.h. ein versteuertes Gehalt bekommen hast...
da gibts einen punkt der heißt lohnzettel und da muss man ja bruttobetrag und die ganzen steuern etc reinschreiben die abgezogen werden, oder nicht? ich mach das zum ersten mal, hab echt keine ahnung...
auf den meisten meiner lohnzettel wird nur die sozialversicherung abgezogen und auf einigen auch noch lohnsteuer (hab jetzt auf die schnelle nicht alle gefunden)
Sorry davon hab ich noch nie was gehört... Ich mach schon sehr lange meinen Steuerausgleich und auch für andere aber hab noch nie irgendwelche Lohnzettel bzw. Bruttobeträge hinschreiben müssen :-/
Sorry
Aber wenn ihr das eh online ausfülllt, da gibts eh zu jedem Punkt eine Hilfe stelllung, da wir alles schön erklärt und falls nicht gibt es auf der ak Seite eine Broschüre mit ausfüllhilfen und Tipps!
Und wenn du wissen willst was du zurück bekommen hast musst nur bei deiner Krankenversicherung anrufen und die schicken dir das zu was sie dir bezahlt haben
Achtung:
wenn Du Krankengeld von der GKK bekommen hast (Du schreibst "langer Krankenstand") bist Du verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen !!! (die GKK zieht nur pauschal Lohnsteuer ab und das wird dann im Ausgleich auf deine Situation angepasst)
konkreter:
wenn man in einem aufrechten Dienstverhältnis gestanden hat und dann Krankengeld von der GKK (wegen des langen Krankenstandes) erhalten hat, dann MUSS man einen Jahresausgleich machen!!
Eine Frage hab ich noch..... Es steht ja immer, von wievielen Stellen man Geld bezogen hat.
Das wäre z.B. AMS Arbeitslosengeld und AMS Notstand. Dann hab ich aber noch das Wochengeld bekommen. Gilt das nicht auch als Stelle? Es sind bei mir nämlich nur 2 Stellen (zwei mal AMS) angeführt. Hab aber das Wochengeld auch bekommen.
Ist das vielleicht der Grund, warum es noch nicht vorzuberechnen geht?
bei der GKK werden pauschal 22 oder 25% abgezogen. Und dann beim Ausgleich wird die Lohnsteuer auf deine Situation angepaßt, aufgrund deiner gesamten Einkünfte in diesem Jahr -das heißt entweder man bekommt Guthaben raus (weil man durchschnittlich weniger als 22 % zahlt - oder man muss was nachzahlen (wenn zb dein Satz 33 %) ist
also: BELEGE sammeln, was möglich ist, damit man die Steuer mindert....
Eine Bekannte, zwei Kinder, bisher hat sie immer Guthaben rausbekommen, hat hartnäckig die Schreiben des FA ignoriert (nach dem Stichtag - nach dem Motto, "die wissen eh, dass ich zwei Kinder hab, und ich hab jetzt ka Zeit, und ich hab eh 5 Jahre und solls ma halt des Guthaben schicken, die wissen eh, dass ich 2 Kinder habe und...." - ich habe gemeint, sie solle das abklären so lange das noch geht, da ist was fällig,... hat sie nicht - und das Finanzamt hat ihr jetzt selbst einen Bescheid geschickt mit einem Verspätungszuschlag und Nachzahlung von über 2000 Euro... - nix vom Guthaben....
und ich habe den Eindruck, sie spinnt auf mich....
ja die meisten vergessen nämlich dass sie bei 2 gleichzeitigen bezügen (also krankengeld von gkk und aufrechtes dienstverhältnis) pflichtveranlagt sind und fallen dann aus allen wolken wenns was zrückzahlen müssen ...
damit hab ich jährlich zu tun ;-)
Meine Bekannte hat sich das so vorgestellt: "Mei, ist das schön, das Finanzamt denkt an mich und schreibt mir mehrmals, damit ich mir mein Guthaben abhole, weil ich ja 2 Kinder habe... - aber für des hob i jetzt kei Zeit, und des is eh nicht so wichtig.."
@carry das Finanzamt kann nicht einfach so einen Bescheid schicken und sagen sie muss jetzt 2000 Euro zahlen!
Se ist zwar verpflichtet einen Steuerausgleich bei bestimmten Situationen zu machen aber wenn sie den nicht gemac hat und unterschrieben hat und den weggeschickt hat dann schreibt das Finanzamt auch nix...
Außer bei so Sachen wie Insolvenz usw.
Da muss dann irgendwas anderes der und gewesen sein...
Oder ich hab das jetzt falsch verstanden :-/
DOCH wenn das Finanzamt einen (vielleicht sogar mehrmals) auffordert, eine Erklärung zur Einkommenssteuer (halt einen "Antrag zur Arbeitnehmerverlagung" bzw "Jahresausgleich" ist nix anders") zu machen (indem sie einem die Formulare samt Begleitschreiben schickt), und man reagiert dann überhaupt nicht, dann ist das Finanzamt sehr wohl berechtigt, selbst die Berechnung durchzuführen, oder eine Schätzung vorzunehmen und noch dazu Verspätungszuschläge zu verrechnen..... (und tut es auch...)
und da ergibt sich meist eine Nachzahlung aufgrund der vorliegenden Daten
und dann kommt "von selbst" der Bescheid...
spät... aber doch...
@carry das Finanzamt kann nicht einfach so einen Bescheid schicken und sagen sie muss jetzt 2000 Euro zahlen!
Se ist zwar verpflichtet einen Steuerausgleich bei bestimmten Situationen zu machen aber wenn sie den nicht gemac hat und unterschrieben hat und den weggeschickt hat dann schreibt das Finanzamt auch nix...
Außer bei so Sachen wie Insolvenz usw.
Da muss dann irgendwas anderes der und gewesen sein...
Oder ich hab das jetzt falsch verstanden :-/
@Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
nein, DU darfst (weil du ein Kind mit ihm hast - und ihr seid gemeinsam im Haushalt bzw habt Lebensgemeinschaft) maximal 6000 Euro verdient haben, dann bekommt er den Alleinverdienerabsetzbetrag;
@Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
@Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
das finanzamt darf fast alles ;-)
wenn du deinen pflichten nicht nachkommst (pflichtveranlagt ist pflicht!) dann macht das finanzamt eine schätzung mit den vorliegenden daten und schickt dir dann ein ganz liebes briefchen :-)
wir hatten letztes jahr den fall dass einer seinen freibetragsbescheid abgegeben hat und dem passierte so ziemlich das selbe ...
hey ihr profis! eine frage
wenn ich also gehalt bezogen habe und für einen monat (war im dezember 2012) krankengeld (also halber gehalt), muss ich dann auch 2 bezugsauszahlende stellen angeben? logisch wärs ja, sorry für mein "auf der leitung stehn" ">
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
2,215
Babytreff mich Lohnsteuerausgleich
11,016
1,246
bei lohnzettel, muss ich da jeden einzelnen reinschreiben bzw es gehen max. nur 9 lohnzettel?
und ich hab mir meine lohnzettel angeschaut, da steht auf fast allen bei lohnsteuer 0,-€, also werd ich wohl nichts zurück bekommen oder?
16,197
2,215
@xxxisabellaxxx nein kann man nicht, wüsste nicht mal wo man das hinschreiben könnte :-/
2,215
Du kannst den Ausgleich nur dann machen wenn du im betreffenden Jahr Lohnsteuer bezahlt hast, d.h. ein versteuertes Gehalt bekommen hast...
1,246
auf den meisten meiner lohnzettel wird nur die sozialversicherung abgezogen und auf einigen auch noch lohnsteuer (hab jetzt auf die schnelle nicht alle gefunden)
2,215
Sorry
1,246
11,016
2,215
@mama_201304 machst du den online?
16,197
2,215
1,246
10,139
2,215
5,732
1,246
2,215
16,197
1,541
1,541
5,732
@Bianca 1) den betrag was du nicht rückerstattet bekommen hast kannst abschreiben. 2) ja kannst auch abschreien
1,541
2,215
2,215
5,732
7,415
16,197
653
wenn Du Krankengeld von der GKK bekommen hast (Du schreibst "langer Krankenstand") bist Du verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen !!! (die GKK zieht nur pauschal Lohnsteuer ab und das wird dann im Ausgleich auf deine Situation angepasst)
653
wenn man in einem aufrechten Dienstverhältnis gestanden hat und dann Krankengeld von der GKK (wegen des langen Krankenstandes) erhalten hat, dann MUSS man einen Jahresausgleich machen!!
653
16,197
653
also: BELEGE sammeln, was möglich ist, damit man die Steuer mindert....
16,197
653
16,197
653
653
und ich habe den Eindruck, sie spinnt auf mich....
16,197
10,139
damit hab ich jährlich zu tun ;-)
653
Und ich sehe so was anders.....
2,215
Se ist zwar verpflichtet einen Steuerausgleich bei bestimmten Situationen zu machen aber wenn sie den nicht gemac hat und unterschrieben hat und den weggeschickt hat dann schreibt das Finanzamt auch nix...
Außer bei so Sachen wie Insolvenz usw.
Da muss dann irgendwas anderes der und gewesen sein...
Oder ich hab das jetzt falsch verstanden :-/
653
und da ergibt sich meist eine Nachzahlung aufgrund der vorliegenden Daten
und dann kommt "von selbst" der Bescheid...
spät... aber doch...
11,016
653
653
(DU bei deinem nicht!!!)
11,016
10,139
wenn du deinen pflichten nicht nachkommst (pflichtveranlagt ist pflicht!) dann macht das finanzamt eine schätzung mit den vorliegenden daten und schickt dir dann ein ganz liebes briefchen :-)
wir hatten letztes jahr den fall dass einer seinen freibetragsbescheid abgegeben hat und dem passierte so ziemlich das selbe ...
966
wenn ich also gehalt bezogen habe und für einen monat (war im dezember 2012) krankengeld (also halber gehalt), muss ich dann auch 2 bezugsauszahlende stellen angeben? logisch wärs ja, sorry für mein "auf der leitung stehn" ">