Man kann ja auch die Kinderbetreuungskosten absetzen, eine bekannte hat mir gesagt ich kann auch das Essensgeld vom Kindergarten absetzten, stimmt das? Ich kann mir das nicht vorstellen wäre aber super
Kosten für die Kinderbetreuung können von steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind abgesetzt werden (gibt da gewisse voraussetzungen)
Abzugsfähig sind die unmittelbaren Kosten für Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld. Das Schulgeld für Privatschulen und der Nachhilfeunterricht ist nicht berücksichtigungsfähig. Ebenso nicht abzugsfähig sind Kosten für die Vermittlung von Betreuungspersonen und die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung.
die lange version: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx
nein, du mußt 1 angegeben (wenn du aber bereits von der GKK was bekommen hast, musst dann einen Jahresausgleich machen, sonst nicht - aber auch denn nur "1" bei bezugsauszahlender Stelle
hey ihr profis! eine frage
wenn ich also gehalt bezogen habe und für einen monat (war im dezember 2012) krankengeld (also halber gehalt), muss ich dann auch 2 bezugsauszahlende stellen angeben? logisch wärs ja, sorry für mein "auf der leitung stehn" ">
nein, du mußt 1 angegeben (wenn du aber bereits Krankengeld (!!!! - NICHT WOCHENGELD etc) von der GKK bekommen hast, musst dann einen Jahresausgleich machen, sonst nicht - aber auch dann nur "1" bei bezugsauszahlender Stelle (nur die "richtigen" Arbeitsstellen werden hier gezählt - die einen "Lohnzettel" schicken..
hey ihr profis! eine frage
wenn ich also gehalt bezogen habe und für einen monat (war im dezember 2012) krankengeld (also halber gehalt), muss ich dann auch 2 bezugsauszahlende stellen angeben? logisch wärs ja, sorry für mein "auf der leitung stehn" ">
Vielleicht ist es so verständlicher:
Jede die während ihrer Schwangerschaft in einem Dienstverhältnis gestanden hat und auch nur einen Tag Krankengeld von der Gkk bekommen hat, muss einen "Jahresausgleich" machen .
Sorry, falls ich nerve. Hab noch eine letzte frage. Die ganzen rechnungen muss
ich jetzt nicht dazugeben, sondern erst wenn das finanzamt danach verlangt. Richtig? @mikKii www.finanzonline.at aber du brauchst deine zugangsdaten vom finanzamt hast du die schon? Wenn ja musst du dich anmelden und irgendwo muss dann stehen erklärung zur arbeitnehmerveranlagung. Wenn nicht, lass dir die zugangsdaten zusenden
Hmm.. hab auch eine Frage hab Rechnungen vom Frauenarzt.. bzw sind das nur Belege vom Bankomaten. Da steht nicht drauf was ich gezahlt habe, soll ich trotzdem probieren?
@carry ja genau... Hab's falsch verstanden... Irgendwie steh ich auf der Leitung manchmal :-) @tschutschu hab nochmal mit meinem Freund gesprochen... Hab das mit'n Alleinverdiener auch nicht ganz gecheckt gehabt... Aber Carry hat den Durchblick
Sorry, falls ich nerve. Hab noch eine letzte frage. Die ganzen rechnungen muss
ich jetzt nicht dazugeben, sondern erst wenn das finanzamt danach verlangt. Richtig?
verheiratet?
Lebensgemeinschaft?
- dann kann Partner "Alleinverdiener" ankreuzen, da muss man aber im Vorjahr aber bereits mindenstens 7 Monate Familienbeihilfe fürs Kind erhalten haben und du max. 6000 Euro im Vorjahr verdient haben.. sonst geht das auch nicht....
PS: Nach dem Alter deiner Kleinen müßte es mit der Familienbeihilfe passen...
wenn überhaupt, dann eine Einkommenssteuererklärung (Vermietung und Verpachtung).... beim zuständigen Finanzamt nachfragen - jedenfalls keine Arbeitnehmerveranlagung...du bekommst sicher mehr als 60 Euro Vermietung und Verpachtung pro Monat nehme ich an........
Hätte da auch gleich mal ne Frage: Wenn ich in Karenz bin, kann ich da auch einen Steuerausgleich machen ?
Ich hab Einkommen aus der Vermietung meiner Wohnung, aber keinen AG eben weil ich ja in Karenz bin. Mein Schwiegervater meint aber ich könnte ihn trotzdem machen, und die Kredite und Versicherungen etc. absetzten.
Oh Mann! I kenn mi echt net aus!!! Bitte hölfts ma!!!
Wollte heute meinen Steuerausgleich machen. Hab für beide Kinder Betreuungskosten von 1500,- angegeben. Bei der Vorberechnung kam immer das selbe Ergebnis raus, mit Betreuungskosten und ohne. Kenn mich gar nicht mehr aus. Wird das erst bei der 'richtigen Berechnung' berücksichtigt?
Nein, wird nicht mehr...... Die Kosten wirken bei dir nicht mehr aus....
Wie so oft...theoretisch und praktisch hat man Anspruch, nur wenn die Lohnsteuer schon so niedrig ist oder schon so gegen Null, dann wirkt sich das Ganze nicht mehr aus..
Wollte heute meinen Steuerausgleich machen. Hab für beide Kinder Betreuungskosten von 1500,- angegeben. Bei der Vorberechnung kam immer das selbe Ergebnis raus, mit Betreuungskosten und ohne. Kenn mich gar nicht mehr aus. Wird das erst bei der 'richtigen Berechnung' berücksichtigt?
Ich bin schon mehrfach in manche Fallen getappt bzw. gerutscht... Und habe mich daher dann irgendwie weiterbeschäftigt mit solchen Dingen, um weitere Fehler zu vermeiden....
AMS-Geld wurde da quasi "mitbesteuert" - ist mir auch schon passiert...
AMS-Geld ist zwar "steuerfrei" und wird so ausbezahlt, aber beim Jahresausgleich wird es doch bei der Steuerberechnung mitberücksichtigt (Progressionsvorbehalt nennt sich das...)
und darum kann es durchaus zu einer Nachforderung kommen..
und: AMS-Geld ist im Effekt so gesehen nicht wirklich steuerfrei
stimmt genau,
wenn alle Meldungen schon da sind,
du so viele Abschreibposten hast, dass eine Gutschrift rauskommt (und die natürlich dann vom Finanzamt anerkannt werden und belegt werden können)
Hab nur die kontaktlinsen angegeben weil ich für alles andere keine belege habe. Aber ich habs mit und ohne dem betrag probiert, kam beide male das selbe ergebnis, das hat mich etwas verwirrt.
dann passt das schon so, du zahlt so wenig Lohnsteuer und dann auf das Jahr verteilt gerechnet, kriegst dann den Rest wieder raus .... da bringen Abschreibposten nix mehr...
aber das Guthaben stimmt dann so..
bzw. bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen persönlichen Selbstbehalt, und den wirst wahrscheinlich nicht überschritten haben
Hab nur die kontaktlinsen angegeben weil ich für alles andere keine belege habe. Aber ich habs mit und ohne dem betrag probiert, kam beide male das selbe ergebnis, das hat mich etwas verwirrt.
Man bekommt ja wenn man einen Kredit am laufen hat von der raika immer einen kleinen gelben zettel für das finanzamt zugeschickt..
Was muss uch den da jetzt eintragen?
Die Belastung oder die Zahlungen, normal die Zahlungen oder??
Kann mir jemand helfen
Die Arbeitnehmerverlangung von meinem Mann wird geprüft, heißt ich muss alle belege bringen, jetzt war ich dort das abgeben es dauert eh schon alles so langehat man mir gesagt es wird noch wochen dauern bis wir was hören , weil sie auch den Dienstgeber prüfen da die Lohnsteuerbemessung zu hoch ist.
Was heißt das hat mein Mann unterm Jahr zu viel Steurn gezahlt, und stimmt der Betrag dann noch der bei der online Übermittlung übermittelt wurde oder wird er weniger oder doch vieleicht auch mehr zurück bekommen.
hoffe das ist verständlich danke für eure Hilfe
@sweetbaby Wenn die lohnsteuer bemessungsgrundlage tatsächlich schon beim dienstgeber falsch berechnet bzw angegeben wurde (zu hoch) dann is gut möglich dass er da um einiges zuviel bezahlt hat ... Aber so eine dienstgeber Überprüfung kann lang dauern
das haben sie mir schon gesagt das es lange dauert, aber ich versteh eigentlich nicht wie das passieren kann es muß doch der gehalt im Kollektivvertrag brutto vorgeschreiben werden und dann kommen doch ich glaub 18% lohnsteuer weg, bin ein Laie auf dem gebiet.
Weiß du ob sich die Vorausberehnung dann verändert die mir Finanzonline übermittlt hat
Meistens passieren diese Fehler bei diversen Zuschlägen zum Gehalt, oder auch bei Überstunden Auszahlung, hat dein Mann da im letzten Jahr irgendwas ausbezahlt bekommen?
Sonst hast du recht, solche Fehler passieren nur wenn im lohn Programm ein fehler ist
Der DG hat da wahrscheinlich Fehler - und wahrscheinlich nicht nur bei ihm - gemacht - wenn sie dir schon sagen, dass die Bemessungsgrundlage nicht passt.
Klar, wenn es dann Änderungen geben sollte, kannst das jetzige Ergebnis von Finanzonline auch schmeißen, und das FA wird eine Neuberechnung machen.
das haben sie mir schon gesagt das es lange dauert, aber ich versteh eigentlich nicht wie das passieren kann es muß doch der gehalt im Kollektivvertrag brutto vorgeschreiben werden und dann kommen doch ich glaub 18% lohnsteuer weg, bin ein Laie auf dem gebiet.
Weiß du ob sich die Vorausberehnung dann verändert die mir Finanzonline übermittlt hat
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Abzugsfähig sind die unmittelbaren Kosten für Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld. Das Schulgeld für Privatschulen und der Nachhilfeunterricht ist nicht berücksichtigungsfähig. Ebenso nicht abzugsfähig sind Kosten für die Vermittlung von Betreuungspersonen und die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung.
die lange version: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx
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jetzt klarer?
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jetzt klarer?
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Jede die während ihrer Schwangerschaft in einem Dienstverhältnis gestanden hat und auch nur einen Tag Krankengeld von der Gkk bekommen hat, muss einen "Jahresausgleich" machen .
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ich jetzt nicht dazugeben, sondern erst wenn das finanzamt danach verlangt. Richtig?
@mikKii www.finanzonline.at aber du brauchst deine zugangsdaten vom finanzamt hast du die schon? Wenn ja musst du dich anmelden und irgendwo muss dann stehen erklärung zur arbeitnehmerveranlagung. Wenn nicht, lass dir die zugangsdaten zusenden
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http://www.arbeiterkammer.at/online/steuersparen-von-a-bis-z-71291.html
und extra für Familien:
http://www.arbeiterkammer.at/online/steuervorteile-fuer-familien-2763.html
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@tschutschu hab nochmal mit meinem Freund gesprochen... Hab das mit'n Alleinverdiener auch nicht ganz gecheckt gehabt... Aber Carry hat den Durchblick
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wenn das Finanzamt nachfragt, dann belegen...
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verdienst du dazu neben dem KBG?
zahlst du Lohnsteuer?
dann ganz "normaler" Jahresausgleich... ein Jahresausgleich mindert normalerweise die Lohnsteuer, die man während des Jahres bezahlt hat....
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Lebensgemeinschaft?
- dann kann Partner "Alleinverdiener" ankreuzen, da muss man aber im Vorjahr aber bereits mindenstens 7 Monate Familienbeihilfe fürs Kind erhalten haben und du max. 6000 Euro im Vorjahr verdient haben.. sonst geht das auch nicht....
PS: Nach dem Alter deiner Kleinen müßte es mit der Familienbeihilfe passen...
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wenn überhaupt, dann eine Einkommenssteuererklärung (Vermietung und Verpachtung).... beim zuständigen Finanzamt nachfragen - jedenfalls keine Arbeitnehmerveranlagung...du bekommst sicher mehr als 60 Euro Vermietung und Verpachtung pro Monat nehme ich an........
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Wie so oft...theoretisch und praktisch hat man Anspruch, nur wenn die Lohnsteuer schon so niedrig ist oder schon so gegen Null, dann wirkt sich das Ganze nicht mehr aus..
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Na dann wirds bei mir heuer keinen Lohnsteuerausgleich geben :-)
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AMS-Geld ist zwar "steuerfrei" und wird so ausbezahlt, aber beim Jahresausgleich wird es doch bei der Steuerberechnung mitberücksichtigt (Progressionsvorbehalt nennt sich das...)
und darum kann es durchaus zu einer Nachforderung kommen..
und: AMS-Geld ist im Effekt so gesehen nicht wirklich steuerfrei
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wenn alle Meldungen schon da sind,
du so viele Abschreibposten hast, dass eine Gutschrift rauskommt (und die natürlich dann vom Finanzamt anerkannt werden und belegt werden können)
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aber das Guthaben stimmt dann so..
bzw. bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen persönlichen Selbstbehalt, und den wirst wahrscheinlich nicht überschritten haben
- darum immer das gleiche Guthaben...
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Man bekommt ja wenn man einen Kredit am laufen hat von der raika immer einen kleinen gelben zettel für das finanzamt zugeschickt..
Was muss uch den da jetzt eintragen?
Die Belastung oder die Zahlungen, normal die Zahlungen oder??
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Die Arbeitnehmerverlangung von meinem Mann wird geprüft, heißt ich muss alle belege bringen, jetzt war ich dort das abgeben es dauert eh schon alles so langehat man mir gesagt es wird noch wochen dauern bis wir was hören , weil sie auch den Dienstgeber prüfen da die Lohnsteuerbemessung zu hoch ist.
Was heißt das hat mein Mann unterm Jahr zu viel Steurn gezahlt, und stimmt der Betrag dann noch der bei der online Übermittlung übermittelt wurde oder wird er weniger oder doch vieleicht auch mehr zurück bekommen.
hoffe das ist verständlich danke für eure Hilfe
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das haben sie mir schon gesagt das es lange dauert, aber ich versteh eigentlich nicht wie das passieren kann es muß doch der gehalt im Kollektivvertrag brutto vorgeschreiben werden und dann kommen doch ich glaub 18% lohnsteuer weg, bin ein Laie auf dem gebiet.
Weiß du ob sich die Vorausberehnung dann verändert die mir Finanzonline übermittlt hat
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Sonst hast du recht, solche Fehler passieren nur wenn im lohn Programm ein fehler ist
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Klar, wenn es dann Änderungen geben sollte, kannst das jetzige Ergebnis von Finanzonline auch schmeißen, und das FA wird eine Neuberechnung machen.