Soo, das ist für heute wirklich die letzte Frage.
Ich sitze noch immer bei meinen Eltern und nach dieser Frage fahre ich langsam heim.
Frage:
Meine Mutter hat mich gebeten, mich zu erkundigen ob sie die FREIWILLIGE KRANKEN- UND PENSIONSVERSICHERUNG für eine geringfügige Beschäftigung auch im Nachhinein abschliessen kann bzw. nachkaufen kann.
Ich habe auf der Homepage von WGKK gelesen, dass sich geringfügig Beschäftigte selbstversichern können. Das ist eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung.
Man darf aber zu diesem Zeitpunkt nicht beim AMS versichert sein.
Bei meiner Mutter war das der Fall nach der Karenz hat sie ca. 5 Jahre nur geringfügig gearbeitet und sie würde jetzt gerne die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung nachzahlen, damit das für die Pension angerechnet wird.
Hat jemand damit Erfahrung? Geht das überhaupt?
Vielen lieben Dank!
Kommentare
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Und bei ihr war das zeitlich damals auch noch nicht möglich. Es handelt sich um deine Mutter. Und du bist nach deinem Nicknamen 1991 geboren, damals gab es max. 2 Jahre Karenz. Plus dann die geringfügigen Jahre....
Kurz: diese Möglichkeit der Freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung bei Geringfügigkeit gibt es erst seit dem 1.1.1998.
@nina1991
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ok alles klar!
danke!
gibt es sonst irgendwelche andere möglichkeit die pension für diese jahren nachzukaufen.
sie war zu dieser zeit geringfügigig beschäftigt und hat für sich und uns extra eine selbstversicherung (krankenversicherung) gezahlt.
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gibt es sonst irgendeine andere möglichkeit die pension für diese jahren nachzukaufen.
sie war zu dieser zeit geringfügigig beschäftigt und hat für sich und uns extra eine selbstversicherung (krankenversichetung) gezahlt.
hat jemand damit eine erfahrung?
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ich habe gestern eine email an die ak geschickt. jetzt warte ich mal ab.
danke trotzdem!