Nachkauf freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung (Geringfügige Beschäftigung)

nina1991nina1991

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bearbeitet 16. 06. 2014, 20:25 in Karenz & Rechtliches
Soo, das ist für heute wirklich die letzte Frage.
Ich sitze noch immer bei meinen Eltern und nach dieser Frage fahre ich langsam heim.

Frage:
Meine Mutter hat mich gebeten, mich zu erkundigen ob sie die FREIWILLIGE KRANKEN- UND PENSIONSVERSICHERUNG für eine geringfügige Beschäftigung auch im Nachhinein abschliessen kann bzw. nachkaufen kann.

Ich habe auf der Homepage von WGKK gelesen, dass sich geringfügig Beschäftigte selbstversichern können. Das ist eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung.
Man darf aber zu diesem Zeitpunkt nicht beim AMS versichert sein.
Bei meiner Mutter war das der Fall nach der Karenz hat sie ca. 5 Jahre nur geringfügig gearbeitet und sie würde jetzt gerne die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung nachzahlen, damit das für die Pension angerechnet wird.

Hat jemand damit Erfahrung? Geht das überhaupt?

Vielen lieben Dank!

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