Hallo wir bekommen ende juli unseren Sohnemann der den Nachnamen meines Freundes bekommen soll nur geht das überhaupt wenn wir "noch" nicht verheiratet sind? Weiss das jemand? Danke schon mal!
@steffijL hallo, ja du kannst deinen Sohnemann den Nachnamen deines Freundes geben. Das ist seit April 2013 kein Problem mehr. Es macht nichts aus dass ihr nicht verheiratet seit, wir haben unserer Tochter beide Nachnamen gegeben und sind auch nicht verheiratet. Schau sonst einfach mal auf www.help.gv.at nach da findest alles wichtige dazu.
Also wir sind noch nicht verheiratet und unser Sohn hat den Nachnamen von meinem Freund. Später werd ich dann eh so wie er heißen also ist es gscheiter ihn gleich so zu nennen bevor wir dann später alles ändern müssen.
Man gibt einfach am an welchen Nachnamen das Kind haben soll, der Vater muss nur die Vaterschaft Anerkennen und selber muss man ein Dokument unterschrieben das man damit Einverstanden ist. Unsere Tochter hat den Nachnamen meines Verlobten aber wir wussten da schon das wir heiraten werden, und ich seine Namen annehme!
Ich glaub die braucht man, bin mir aber jetzt nicht 100% sicher. @miamietz
Unsere Maus hat auch den NN ihres Papas, er hat es sich so gewünscht. Vaterschaftsanerkennung wurde unterschrieben und wir haben zusätzlich noch die gemeinsane Obsorge unterschrieben. Das war freiwillig, das weiß ich noch sicher.
@miamietz
ohne Vaterschaftsanerkennung wird kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen,
gibt es keinen Vater dann bekommt das Kind den Nachnamen der Mutter, aber grundsätzlich macht man ja eh alles zusammen auf dem Standesamt (Geburtsurkunde, Vaterschaft, Nachname, Obsorge)
Ah ok danke. Das is alles so unterschiedlich, bei manchen wird das alles im spital gmacht u bei manchen nicht. Ich hätt auch gern das das kind den namen von meinem freund bekommt. Ach mal schaun, ich nehm einfach mal alle dokumente mit ins spital.
Aber danke euch
@miamietz
ja, es ist überall unterschiedlich - aber das ist sicher eine gute Idee alles mitnehmen, vielleicht gehts ja bei euch ja auch im KH.
Wir mussten aufs Standesamt, aber das ging total schnell und die Standesbeamtin war total nett :-)
@georgia
da bin ich leider auch keine Expertin ;-) - aber soweit ich weiß nimmt man da auch die e-card her (die Rückseite müsste so eine Art EU-Krankversicherungskarte sein)
aber am besten ist, du rufst da nochmal bei der TGKK an, weil es vielleicht im Einzelfall Sonderbestimmungen gibt (zwecks Abrechnung oder Krankenhauskosten, etc)
Ja ist eu hinten ! Bin heute vorbei gelaufen aber hatte es stressig @josefa
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Unsere Maus hat auch den NN ihres Papas, er hat es sich so gewünscht. Vaterschaftsanerkennung wurde unterschrieben und wir haben zusätzlich noch die gemeinsane Obsorge unterschrieben. Das war freiwillig, das weiß ich noch sicher.
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ohne Vaterschaftsanerkennung wird kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen,
gibt es keinen Vater dann bekommt das Kind den Nachnamen der Mutter, aber grundsätzlich macht man ja eh alles zusammen auf dem Standesamt (Geburtsurkunde, Vaterschaft, Nachname, Obsorge)
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Aber danke euch
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@miamietz
ja, es ist überall unterschiedlich - aber das ist sicher eine gute Idee alles mitnehmen, vielleicht gehts ja bei euch ja auch im KH.
Wir mussten aufs Standesamt, aber das ging total schnell und die Standesbeamtin war total nett :-)
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da bin ich leider auch keine Expertin ;-) - aber soweit ich weiß nimmt man da auch die e-card her (die Rückseite müsste so eine Art EU-Krankversicherungskarte sein)
aber am besten ist, du rufst da nochmal bei der TGKK an, weil es vielleicht im Einzelfall Sonderbestimmungen gibt (zwecks Abrechnung oder Krankenhauskosten, etc)
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