Hallo. ich hätte eine Frage zum Wochengeldanspruch f. ein 2. Kind....kennt sich da jemand aus?
Derzeitige Situation:
Geburt 1. Kindes im Februar 2013 (Wochengeldanspruch bestand)
Kinderbetreuungsgeld bis Februar 2014
Karenz bis September 2014...d.h. ich fang im September wieder an zu arbeiten
JETZT erneut schwanger seit Juni 2014
Dh. erneute Schwangerschaft ist während der Karenzzeit eingetreten, aber ich fang wieder an zu arbeiten.
Hab ich da erneut Anspruch auf Wochengeld? Hab ich sowieso Anspruch oder wie lang muss ich im Arbeitsverhältnis stehn um erneuten Anspruch zu haben?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Danke!
Kommentare
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Also keine Sorge, du bekommst das Wochengeld trotzdem.
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also bist du dazwischen auch kurz arbeiten gegangen?
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Und wenn du nicht 3 volle Monate schaffst dann zumindest 2 und dann wirds mit denen berechnet.
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Wenn ich kein KBG mehr beziehe und von der Karenz direkt in den Mutterschutz gehe - dann gibt es kein Wochengeld?
@alex2013 wie ist das bei dir? Kriegst du noch KBG, wenn du in Mutterschutz gehst?
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http://wiki.babyforum.at/wochengeld
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Aber ich habe schon einen Termin bei der AK, da werde ich mich nochmal genau erkundigen.
Danke jedenfalls für eure Antworten!
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Ich würde dir raten einen Termin bei der AK zu machen. Ich kenne mich mit den rechtlichen Dingen mittlerweile ganz gut aus und man glaubt ja nicht was vielen Leuten entgeht weil sie sich zu wenig auskennen. Ist ja auch kein Wunder den viele wichtige Informationen stehen in den ganzen Broschüren und im Internet nicht. Die muss man wissen. Die bei der Ak wissen die Infos. Mein Mann und ich waren bei der Ak und wir waren danach echt sauer weil die Infos die wir erhalten haben nirgends gestanden sind und wir haben uns echt vorher damit auseinander gesetzt.
Bei dir wurden mir drei Dinge einfallen das mit dem Geld zu lösen ohne schlecht aussteigen. Gehe zur AK.
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Das Wochengeld hebt das KBG auf, danach beginnt die Karenz fürs zweite Kind!
Mir wurde erklärt das jeder ein Pauschales Wochengeld bekommt das sind in meinem Fall ca. € 780,00 im Monat da ich das Karenzmodel 20+4 gewählt habe!
Man bekommt 180% vom Karenzgeld!
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Fällst du von einem bezug in den anderen (mutterschutz) wird das Einkommen herangezogen welches du vorm 1. Kind hattest!
Ausschlaggebend ist also der tag beginn mutterschutz. Fällt der noch in den kbg bezug bekommst das wochengeld von vorm 1. Kind - ich würd wie es auch schon geschrieben wurde auf die ak gehen, dort sitzen die experten!
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Ich bin derzeit im mutterschutz fürs zweite kind, fürs erste bin ich noch in karenz (egt rund um den zweiten geburtstag meines ersten kindes) ich habe schon allen papierkram zur nögkk geschickt (vor einem guten monat) und hab auch einmal eine rückmeldung bekommen, dass sie noch einen zettel brauchen - seitdem hab ich nix mehr gehört von ihnen, obwohl demnächst die ersten 28 tage des mutterschutzes vorbei sind - nun meine frage:
MUSS mir die Gkk eine schriftliche Bestätigung über den Tagsatz des Wochengelds schicken, od können die auch einfach so das Geld überweisen ( wenn zweiteres - woher weiß ich dann, ob ich jetzt überhaupt wochengeld bekomme, außer ich warte und hoffe, dass irgendwann was auf meinem konto landet...?) od müssen die mir auch schriftlich mitteilen, wenn ich KEINES bekomme?
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Ruf doch einfach an oder schreib eine Mail ob nun alle Unterlagen aufliegen die sie benötigen. Angewiesen wirds 28 Tage im Nachhinein.
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vl weiß das ja @claudsch1980
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schau mal, hier im Wiki steht's bissl erklärt, unter dem Punkt "Bezug bei kbg"
http://wiki.babyforum.at/wochengeld
wenn dann noch fragen sind, her damit :-)
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Der Mutterschutz muss vor dem 2. Geburtstag sein, dann bekommst du wochengeld!
Da dein kbg aber schon ausläuft, du aber noch neues Wochengeld bekommst musst du dich dazwischen beim Mann mitversichern oder selbst versichern (wobei mitversichern die bessere Variante ist)
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wenn ich jetzt bis 08/15 kbg bekomme und der kleine 01/16 2jahre wird,müsste ich so schwanger werden,dass das zweite 12/15 auf die welt kommt ,dann hab ich anspruch auf kbg,welches anhand meines verdienstes vor der ersten karenz berechnet wird?
hab ich das richtig verstanden @claudsch1980
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der Mutterschutz (also 8 Wochen vor Geburt) muss spätestens am 31.12.15 beginnen, somit solltest du spätestens im Juni 2015 schwanger werden (wenn ich richtig gerechnet habe)
bitte nicht wochengeld mit kbg verwechseln :-) 2 paar schuh ...
und ps: diese auskünfte sind nach DERZEITIGER rechtslage, kann sich bis nächstes jahr natürlich noch ändern, man weiß ja nie ;-)
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aber für die zeit in der ich kein kbg mehr beziehe,muss ich mich (sollt ich wieder schwanger sein)trotzdem selbst versichern od beim partner mit versichern,bis ich in den wochenschutz komme od?
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wenn du bei Kind1 Anspruch auf WG hattest, und du danach während dem Bezug von kbg (für Kind1) schwanger wirst mit Kind2 und der Mutterschutz für Kind2 vor dem 2. Geburtstages von Kind1 liegt - dann gibts wieder Wochengeld.
der Anspruch auf neuerliches kbg ist ja nicht vom WG abhängig (außer bei gehaltsabhängigem kbg) und hat somit nix damit zu tun
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wenn sich der muschu nach dem 2geb von kind1 ergeben würde,paar tage/wochen od so,dann hätt ich keinen anspruch,hab ich das richtig verstanden?
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Gibt's dann keinen Anspruch auf wochengeld beim zweiten Kind?
Bekommt dann das kbg für Kind2 gleich ab geburt?
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wenn du in dieser zeit aber nicht arbeiten gehst (dich also vom ag freistellen lasst bzw karenz für kind1 über die 2 jahre hinaus verlängerst) hast du definitiv keinen anspruch auf neuerliches wochengeld!
@auwitch wenn du noch während des bezugs vom kbg für kind1 schwanger wirst - dann gibts wieder wochengeld für kind2, sonst leider nicht und dann sollte es das neuerliche kbg ab Geburt von kind2 geben
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Also ich bin jetzt in Karenz bis nächstes Jahr ende Mai und will erneut schwanger werden. Was muss ich da genau beachten ?
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was willst denn wissen ... dann kann ich dir vielleicht näheres sagen :-)
einfach so lässt sichs nicht sagen !
wann war der Geburtstermin, welche Variante vom kbg hast du, hattest du davor anspruch auf Wochengeld? bist du in einem aufrechten dienstverhältnis?
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Wann du arbeiten gehst hängt davon ab wie lang du karenz gemeldet hast.
Wenn du nicht arbeiten gehen möchtest und trotzdem Geld haben möchtest musst du schaun dass dein neuer muschu spätestens am 27.6. Beginnt.
Du kannst aber eben beim Arbeitgeber karenz bis 26.3.16 beantragen (volle 2 Jahre) und dann muss der neue muschu spätestens am 27.3.16 beginnen
Hab weiter oben einen Link gepostet, da siehst du dann auch deine Ansprüche bzgl wochengeld.
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und da schick ich dann normal die bestätigung vom frauenarzt das ich schwanger bin oder wie?
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Sollte es sich bei dir nicht ausgehen is das aber nicht so schlimm da du einmalig die karenz bis zum 2. Geburtstag vom Kind verlängern kannst (ohne dass du den Kündigungsschutz verlierst). Du müsstest dich dann nur bei deinem Partner mitversichern lassen für diesen Zeitraum ohne geldbezug.
wochengeld siehe Link weiter oben oder Kurzfassung: Bezug einer Pauschal-Variante: € 14,53 werden um 80% erhöht, also € 26,15 (es ist dabei egal welche Pauschalvariante bezogen wird
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Dem musst du auch die neue Schwangerschaft mitteilen, mit Bestätigung (die vom Arzt reicht)
Und sobald der neue muschu beginnt endet die karenz von kind1 automatisch.
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ich hänge mich jetzt mal hier dran - Thema Wochengeld beim zweiten Kind.
Ich beziehe einkommensabhäniges Kinderbetreuungsgeld und werde 2 Jahre in Karenz bleiben.
Bekomme ich das selbe Wochengeld wie für Kind 1, wenn ich noch vor dem Ende der Karenz in Mutterschutz gehe? Falls nein: wann müsste der zweite Mutterschutz beginnen, damit ich das selbe Wochengeld wie bei K1 bekomme?
liebe Grüße, Michaela
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Kannst du mir auch zur Höhe ds wochengeld was sagen?