Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage an die Experten:
Ich habe die alleinige Obsorge und das Kind wohnt auch bei mir. Bin mit dem Vater des Kindes nicht zusammen, seitdem ich ihm die Polizei geholt habe. Das Kind hat meine serbische Staatsbürgerschaft, der Vater hat österreichische.
Meine Eltern gehen jetzt beide in Pension und wollen wieder zurück und falls ich mit gehe, wollte ich mich erstmals hier informieren.
Kann mir dann der Vater etwas machen? ich mein er interessiert sich für uns eh nicht, tut die ganze zeit nur Kiffen und ist gewalttätig! Aber könnte er mir das Kind wegnehmen, also dass das Kind bei ihm in Wien bleibt?
Danke!
MfG Nina
Kommentare
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ja genau das meine ich, wenn er die gemeinsame obsorge beantragen würde und er die bekommt? was wäre dann? kann mich jemand zwingen zurück zu kommen bzw. mir das kind wegnehmen?
@wuzl22
ja aber falls er die gemeinsame obsorge beantragt? das macht mir angst. ich will ihm und seiner mutter mein kind ganz bestimmt nicht geben! die familie von der mutter alle sind mit 40 jahren in frühpension und alkoholiker bzw drogensüchtig. der onkel von meinem ex ist im februar gestorben. er hatte hepatitis ..hat sich mit einer nadel in seiner jugendinfiziert weil er drogen genommen hat,!!! fürchterlich!! er und seine familie werden mein kind ganz bestimmt nicht erziehen!
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Ich bin mir sicher dass du keine Konsequenzen zu fürchten hast. Ich denke die Frage die vielleicht die schwierigere ist ist ob du mit deinen Elternitgehen willst oder lieber hier bleiben magst.hast du da schon eine Entscheidung getroffen?
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naja ich habe hier niemanden und außerdem wäre ich froh von ihm weit weg zu sein. ich habe irgendwie auch angst. er hat mir immer gedroht er kennt leute, die mich umbringen werden usw... und er tut mir ab und zu schreiben. er ist ein psycho zuerst schreibt er mir er ändert sich und nach zwei stunden beschimpft er mich und meint mit mir kann keiner zusammen leben nur weil ich etwas gegen seine muttsr und die familie von iht habe! aber jrder normale mensch würde gegen die was haben. erstens alle mit 40 in pension zweitens drogensüchtig... der onkel ist tot.. und alle von seiner familie waren einmal im gefägnis entweder wegen drogenverkaufen oder diebstahl.
naja ich hab angst weil seine mutter ist krank im kopf sie hat mir grdroht dass sie dass kind sehen werden wann sie wollen und dass werden wir noch sehen ob ich auswandern werde. und ich glaube dass sie ihn beimflusst dass er das kind nimmt weil sie das kind sehen will.
ah ja mein ex hat sogar kredit für seine mami aufgenommen das nervt auch! sie soll arbeiten gehen und nicht mit 40 in pension!
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LG meli
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Dann kann man übers Gericht usw sich Die "erlaubnis" holen.
Was Ja in deinem Fall Kein Problem sein sollte.
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Ich hoffe ich konnte helfen.
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(§ 162 ABGB neu)
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht berechtigt einen oder beide Elternteile mit dem Kind ins Ausland umzuziehen bzw. eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes im täglichen Leben zu treffen, soweit die Pflege und Erziehung des Kindes dies erfordern.
Nach der neuen Rechtslage, also ab 1. Februar 2013, hat bei Vorliegen der gemeinsamen Obsorge jener Elternteil, der das Kind auf Grund der Vereinbarung der Eltern oder gerichtlicher Entscheidung hauptsächlich in seinem Haushalt betreut, das alleinige Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Ist nicht festgelegt, in welchem Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, so darf der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht (= Bezirksgericht) ins Ausland verlegt werden.
Bei einer Entscheidung durch das Gericht dient diesem als Entscheidungsgrundlage einerseits das Kindeswohl, aber andererseits auch die Rechte der Eltern auf Schutz vor Gewalt, Freizügigkeit und Berufsfreiheit
Da lag Ich wohl einwenig falsch:-) Sorry.