Was ist entscheidend beim 2. Kind für das eKBH: Geburtstermin oder Mutterschutz?

bearbeitet 16. 07. 2014, 13:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe ForumsuserInnen,

habe mich jetzt (wieder) in das Thema eingelesen, da meine Frau und ich nächstes Jahr unser zweites Kind erwarten und ich wollte euch um Hilfe bitten und würde mich sehr freuen wenn mir/uns jemand aushilft. Es kennen sich ja hier einige mit dem Thema ganz gut aus (habe in der letzten Stunde einige Threads gelesen)! :-)

Unser erstes Kind kam Ende Februar 2013 zur Welt und meine Frau hat sich für das einkommensabhängige Modell und 2 Jahre Karenz entschieden. Das zweite Kind kommt -laut errechneten Geburtstermin- 3 Tage vor dem 2. Geburtstag.

Was mich nun interessiert: Wir möchten auch beim 2. Kind das einkommensabhängige Modell wählen. Zählt nun der eigentliche Geburtstag, der vor dem zweiten Geburtstag unseres ersten Kindes sein muss, um Anspruch auf dieses Modell zu erhalten, oder geht es nur darum, dass der Mutterschutz vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes sein muss?
Der Mutterschutz wird ja bereits heuer im Dezember beginnen und wäre also vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes.
Der wirkliche Geburtstermin wiederum ist zwar 3 Tage vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes errechnet, das könnte sich natürlich aber auch um einige Tage verzögern und somit wäre der Geburtstermin erst nach dem 2. Geburtstag des ersten Kindes.

Was ist entscheidend?

Und meine zweite Frage betrifft das Wochengeld. Hier habe ich wiederholt von 2 unterschiedlichen Meinungen gelesen:
Durch das Gerichtsurteil vom Nov. 2010 sollten wir das Wochengeld ja bekommen ("Anspruch auf Wochengeld wenn die neuerliche Schutzfrist (8 Wochen vor Geburt) noch vor Ablauf der gesetzlichen 2-Jahre-Karenz beginnt") - was ja in unserem Fall zutrifft.
Andere schreiben wiederum, dass im zweiten Jahr des einkommensabhängigen Modells kein Wochengeld zusteht, da man ja im zweiten Jahr keinerlei Einkommen hat.
Ist das mittlerweile noch immer nicht ganz so klar (obwohl das Gesetz bereits seit Ende 2010 existiert!)?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
mfg,
Tommy.


Kommentare

  • Ich bin jetzt leider auch schon ein Jahr weg vom Fach, aber meine letzte Info ist diese:
    erneutes Wochengeld gibt es nur dann wenn schon vor der ersten Geburt Anspruch darauf bestanden hat und die Schutzfrist während des Bezugs von KBG beginnt, bzw wenn der Beginn der Schwangerschaft noch während dem Bezug stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letzten Kindes beginnt;

    Hier gibts aber ein paar mädls die auch beim 2.kind die ea kbg Variante bezogen haben, die können dir da bestimmt aktuell mehr dazu sagen
    Ich glaub @xjulia hats
  • Ich hab mich bei der Arbeiterkammer informiert und laut denen ist das so, dass die 2te Schwangerschaft vor dem ersten Geburtstag des 1ten Kindes beginnen/bestätigt werden muss, damit man in alle Fristen reinfällt und Anspruch auf Wochengeld + EaKbG hat. Zumindest wurde mir das so erklärt.
  • xJuliaxJulia

    3,143

    bearbeitet 16. 07. 2014, 14:05
    Also bei mir war es so. Geburt des 1. Kindes 09/2012 karenz hätte ich gehabt bis 03/2014 nun wurde ich schwanger 07/2013 sprichwährend ich das eaKBG noch bezogen habe . Das 2. Kind kam nun 03/2014. Ich habe wieder Wochengeld und das eaKBG genommen und hab genau dasselbe bekommen wie beim ersten.

    Tipp! Schreib eine Mail an die GKK ob sie Wochengeld berechtigt ist die prüfen dann alles.
  • bearbeitet 16. 07. 2014, 14:38
    Vielen vielen dank für Eure Antworten.
    Leider sind sie nicht so erfreulich :-)

    D.h. in unserem Fall werden wir wohl kein WG bekommen :-(
    Betrifft das dann auch das eaKBG oder reicht es hier schon, dass der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes in Kraft tritt?

    Mfg,
    Tommy.
  • Wir waren mit der gleichen Fragestellung bei der AK und haben folgende Antwort bekommen:

    Wochengeld:
    Es gibt Wochengeld, wenn der "Beginn der 32. Woche VOR dem Mutterschutz" (also der Zeitpunkt, zu dem deine Frau schwanger wurde) noch KBG bezogen wurde.

    eaKBG:
    Es wird zur Berechnung immer das letzte volle Jahr, bevor KBG bezogen wurde, herangezogen - oder 80% vom Wochengeld, je nachdem, was höher ist.
    Also wenn das 2. Kind 2015 kommt, ihr 2013 und 2014 KBG bezogen habt, dann wird für die Berechnung das Einkommen von 2012 herangezogen.
  • Stimmt es dass man zwar kein wochengeld bekommt aber sehr wohl wieder das eaKBG wenn der erneute Mutterschutz vor dem zweiten Geburtstag des ersten Kindes beginnt und man da noch in Karenz ist?
  • Das war ja genau meine Frage Chamo!

    Also KBG haben wir von April 2013 bis April 2014 bezogen, 12 Monate eaKBG.
    Vorher natürlich 8 Wochen WG.

    Laut Rosa sollte es funktionieren!
  • ChamoChamo

    1,966

    bearbeitet 17. 07. 2014, 15:58
    @Tommy X das hätte ich bei @Rosa2012 jetzt nicht direkt herausgelesen. Aber in der Broschüre vom bmf schon ... Und da sind es nur 6 Monate vor der Geburt und nicht 12 Monate. Falls ich das alles richtig interpretiere.
  • @chamo @Tommy X

    ja - es kann erneut eakbg bezogen werden, wenn das Dienstverhältnis noch aufrecht ist (also nicht während der Karenz gekündigt wurde) und der Eintritt vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes ist!
    sofern vor dem ersten Mutterschutz zumindest 6 Monate gearbeitet wurde!
  • @Tommy X ich denke auch, nach deinen Angaben könnte es sich ausgehen.
    Bei uns geht es sich leider nicht aus, da ich das KBG bis Okt. 2013 bezogen habe und erst im März 2014 schwanger wurde.

    @chamo das war wie gesagt die Auskunft der AK. Die Schwangerschaft muss eintreten, während man noch KBG bezieht - dann gibt es Wochengeld. Aber die GKK kann da auch genau Auskunft geben, wenn man ihnen die genauen Daten bekannt gibt.
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