Welche Variante des Kinderbetreuungsgeld habt ihr gewählt bzw. welche findet ihr am besten.........bin noch total unentschlossen und etwas in Sorge! Würde gerne eure Meinung dazu hören!
ich muss 20+4 nehmen obwohl ich lieber die längere nehmen würde im endeffekt bekommt man bei der längsten variante insgesamt am meisten geld.. aber bei mir geht es nicht anders
Ich bin am überlegen welche Variante ich nehmen soll, es wäre die 20 Monate einfacher aber die 30 Monate wären mir lieber weil ich so lange wie es geht bei meinem zwergi bleiben möchte......Es würde Finanziell funktionieren wenn wir vorne und hinten einsparungen machen.......naja bin eben noch am überlegen! Wann muss man auf der Krankenkasse angeben welche Variante man wählt ???
ich hab momentan 20+4 kann sie allerdings nicht voll ausnutzen, da mein 2tes Baby im Juli kommt (also wenn ich richtig liege gehen mir 2 Monate +4 verloren). Daher rate ich gleich jedem sich Gedanken zu machen, ob ein Geschwisterchen in Planung ist, oder nicht! Beim nächsten muss ich mir die ganze Sache noch gut überlegen - evt. bleib ich sogar 30 Monate... Aber das muss ich alles nochmal durchkalkulieren!
Wir möchten dann eigentlich schnell ein zweites Kind! Aber bei der Karenzplanung frag ich mich, was ist wenn es nicht so schnell funktioniert? Dann fang ich wieder zu arbeiten an, dann klappts und ich geh wieder in Karenz? Ist ja auch blöd!
Wir haben kein Geschwisterchen in planung, ich hab schon alles durchgerechnet, in einem guten monat wo wir die Familienbeihilfe bekommen würde es sich halbwegs gut ausgehn allerdings in dem Monat wo nur das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird alles ziemlich eng.......mein hauptproblem ist einfach das wenn ich die 20 +4 nehm ,ich meine kleine schon mit 16 Monate in den Kiga geben müsste damit sich das wieder mit dem wiedereinstieg in den job ausgeht allerdings will ich mein Kind nicht schon so früh in den Kiga geben....bin in einer echten Zwickmühle!!!
Du musst es bekanntgeben, wenn du den Antrag abgibst. Und dann kannst du es nicht mehr ändern.Ich habe es abgegeben, als ich den zweiten Teil Mutterschutzgeld gleich nach der Geburt beantragt habe. Ich rate dir nur gib es so früh wie möglich ab, sodass es gleich ohne Zwischenzeit von Mutterschutzgeld ins Kinderbereuungsgeld übergeht.
Was meinst du mit dem zweiten teil des Mutterschutzgeldes? Was kann ich wärend der Karenz eigentlich noch beantragen, wisst ihr das, ich kenn mich leider nicht so gut aus........
kannst dann nicht a 2. karenz dranhängen? muss ich dann abwarten, bis die 1. karenz "ausläuft? ich dachte das überschneidet sich halt dann und die 1. karenz ist dann automatisch vorbei und die 2. beginnt... ja ich hab keinen plan xD
Es ist alles ziemlich kompliziert! Mir raucht schon der Kopf vor lauter erkundigen!!! Bin am hin und her rechnen wie es sich mit welcher Variante am besten ausgeht ohne all zu große sorgen......ich frag mich wie das andere Familien machen mit der 30+6 Variante machen !!!
ich bins schon leid der ganze blödsinn im internet! findest was, stehts auf einer anderen seite wieder komplett anders! da frag ich lieber euch ^^ und meine hebamme
du kannst schon a zweite Karenz dranhängen! Das ist kein Problem! Aber wie gesagt, wenn du die erste nicht aufgebraucht hast, verfallen deine Ansprüche und die 2te beginnt!!!
aber die oben angegebene Seite ist wirklich super! Muss mich aber auch erst wieder durchlesen... War da bei den ersten Anmeldungen auch total durcheinander... und jetzt alles noch ein 2tes mal - puuuuhhhhh!
ich hab mir den link durchgelesen.....er ist wirklich besser als die anderen da alles auf einer seite aufgelistet ist und man sich nicht durch viele verschieden seiten lesen muss! Trotzdem alles Kompliziert......bleibt auch an den frauen hängen!!!
Also ich hatte bei meiner ersten auch 20+4. Da meine zweite aber bereits 18 Monate später auf die Welt kam hab ich natürlich etwas Karenzgeld verloren, weil die 2. Karenz direkt die erste Abgelöst hat. Geplant war eigentlich, dass die zweite frühestens nach den 20 Monaten auf die Welt kommt, aber tja, manchmal klappt es einfach schneller als man denkt ;-)
Die Karenz( Kbg) wäre wenn ich die 20 Monate nehm dann im Jänner 2014 vorbei und im september wird eingewöhnt im Kiga oder ? Wie soll ich denn das machen ?
aufpassen,der Kündigungsschutz läuft 2 Jahre nach der Geburt aus, egal wie lange du das Kinderbetreuungsgeld beziehst. Natürlich kannst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass du 2,5 Jahre zu Hause bleiben willst (oder du vereinbarst Elternteilzeit, da kenn ich mich aber nicht so aus), dann kann das Zwergi ja schon in den Kiga. Du kannst auch zum KBG etwas dazuverdienen (die Zuverdienstgrenze lag bei mir damals bei 14.500 brutto/Jahr, wenn du z.B. nur während 6 KBG-Bezugsmonaten etwas dazuverdienst, dann halbiert sich die Zuverdienstgrenze natürlich).
So könntest du dich für 30 + 6 Monate entscheiden und vielleicht Teilzeit (z.B. 10 Wochenstunden) bei deinem Arbeitgeber wieder arbeiten und vielleicht passt ja die Oma in der Zwischenzeit aufs Zwergi auf.
Ich hab die Variante 30+6 genommen, finde sie auch echt praktisch, denn ich kann so im Karenz auch eine Ausbildung (übernächste Woche beginne ich sie endlich!) machen und mir keine schwerwiegenden Sorgen machen, wie ich die Kinderbetreuung zahle (=
Abgesehen davon kann ich dann noch ein wenig zur Seite sparen
Ich habe auch die 30+6 genommen und finde die einfach super. Will meine kleine nicht so früh schob wo hin geben da bei uns beide großeltern noch arbeiten. Ich finde es auch irgendwie egap wenn man früher aufhört den dann kann man ja auch nur einen halbtags job angehen und dort verdient man auch nicht gerade viel. So nehme ich gleich die lange und wenn ich mal lust hab kann ich e einen neben job angehen mit der zuverdienst grenze. Ich würde die bei meinem zweiten auch wieder nehmen.
Also nach langem hin und her, hab ich mich dann doch für die 30+6 Monate entschieden, wir müssen uns zwar in unserern Lebensstil ein bisschen einschrenken , aber das müssten wir bei 20+4 auch............so erhalt ich monatlich zwar bissl weniger kann aber viel länger bei meinem baby bleiben und wenn ich will kann ich dazu verdienen und das werd ich bestimmt auch machen!
ich hab das einkommensabhängige kbg bleibe aber 20 monate zu hause. und wir hoffen das sich das 2. kind gleich anschließt so das ich dann mit beiden länger zu hause bleiben kann. für das 2. würd ich die 20+4 variante nehmen
Habe die 30 + 6 genommen, allerdings bleib nur ich zu Hause.
Genieße diese Zeit sehr und bin froh, dass wir uns trotz der Einschränkungen dafür entschieden haben. Zum Sparen komm ich leider nicht, aber vielleicht hat jemand wertvolle Tipps wie es gehen könnte.
ich muss mir das noch immer sehr gut überlegen ob ich 30er nehm oder die 20er... muss mir das noch durchrechnen....
aber für das hab ich noch ein bisschen zeit
hab bei meinem ersten zwerg die 20er Variante genommen und jetzt würde ich gerne die 30er nehmen, da ich ja 2 Kids dicht hintereinander bekommen hab und ich gerne für sie da sein möchte. ABER ich weiß noch nicht genau, ob und wie sich das ausgehen soll!!! Jetzt wirds dann zum kalkulieren!
Ich denke dass das die beste Variante ist, leider bekommt man nur sehr wenig geld darum versteh ich wenn manche 20 Monate nehmen!
Ich werde aber trotzdem nach einer Zeit einen Samstagsjob machen!
Das es bisschen einfacher ist !
ab und zu sind es wirklich finanzielle gründe und wenn man danach wirkklich dir möglichkeit hat halbtags arbeiten zu gehen find ich das auch ok kürzer find ich noch schlimmer
Liebe Mina83,
wie kann es sein, dass du die einkommensabhängige Variante gewählt hast und 20 Monate daheim bleiben konntest?
Das wär ja toll
Würde mich sehr über eine Antwort freuen (auch von anderen, falls mir das jemand erklären kann...)
Die Karenzdauer hat nichts mit der Kinderbetreuungsvariante zu tun also von der Arbeit kannst du 2 Jahre zuhause bleiben und trotzdem die einkommensabhängige Variante nehmen, du musst dir das Geld halt einteilen so das es für 2 Jahre reicht.
ahaaaa, jetzt kapier ich das erst mal.
Egal welche Variante ich nehm, (einkommensabhg., 15+3, 20+4,) - ich ich hab IMMER das Recht, 2 Jahre beim Zwergi zu bleiben!
Ich krieg halt nur das Geld lt. Variante....
"das Recht" 2 Jahre beim Kind zu bleiben - aber nur mit Einschränkungen: nur wenn du Angestellte/Arbeiterin bist und dann 2 Jahre in arbeitsrechtliche Karenz geht - und während dieser Zeit nur geringfügig (mit Zustimmung Deines alten Arbeitgebers arbeitet - oder nur bei Kind bist - dann passt: - aufpassen: wenn man aber eine "Nebenbeschäftigung" während der dieser Karenz ausübt (und diese mehr als geringfügig - zb Halbtagsjob) ist - wird die arbeitsrechtliche Karenz unter gewissen Umständen dadurch automatisch beeendet - mit allen negativen Konsequenzen (Freistellung fällt sofort weg, kein Schutz mehr); also: vorher bei Arbeiterkammer nachfragen, ob die konkrete Nebenbeschäftigung schädlich für die arbeitsrechtliche Karenz ist!
- Kinderbetreuungsgeld ist eine andere Sache!! - da zählt die Höhe des Verdienst
habe ebenfalls ein etwas schwieriges Anliegen... Beim Antragstellen des Kbg für unsere Tochter, wählte ich damals die Variante 20+4.
6 Monate später bin ich schwanger geworden und dachte mir, dass ein Wechsel zwischen zwei Varianten möglich sei, DENN ich bin monatelang gar nicht ausbezahlt gewesen, da wir auf ein bestimmtes Dokument für unsere Tochter gewartet haben. So bin
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Kommentare
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Wir hatten 15+3. War aber eindeutig zu kurz. Mein Kleiner hätte mich noch ein wenig länger zu Hause gebraucht. Nächstes Mal nehmen wir sicher 20+4.
LG
Martina
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Daher rate ich gleich jedem sich Gedanken zu machen, ob ein Geschwisterchen in Planung ist, oder nicht!
Beim nächsten muss ich mir die ganze Sache noch gut überlegen - evt. bleib ich sogar 30 Monate... Aber das muss ich alles nochmal durchkalkulieren!
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Du musst es bekanntgeben, wenn du den Antrag abgibst. Und dann kannst du es nicht mehr ändern.Ich habe es abgegeben, als ich den zweiten Teil Mutterschutzgeld gleich nach der Geburt beantragt habe. Ich rate dir nur gib es so früh wie möglich ab, sodass es gleich ohne Zwischenzeit von Mutterschutzgeld ins Kinderbereuungsgeld übergeht.
LG, Martina
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Das Wochengeld wird im folgenden Zeitraum gewährt:
(bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt)
Schau mal hier - ist eig. super erklärt:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080002.html
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ups den link hab ich noch gar nicht gesehn ^^ mir ists auch lieber Erfahrungsberichte zu hören als Bürokratentexte zu lesen :-)
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aufpassen,der Kündigungsschutz läuft 2 Jahre nach der Geburt aus, egal wie lange du das Kinderbetreuungsgeld beziehst. Natürlich kannst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass du 2,5 Jahre zu Hause bleiben willst (oder du vereinbarst Elternteilzeit, da kenn ich mich aber nicht so aus), dann kann das Zwergi ja schon in den Kiga. Du kannst auch zum KBG etwas dazuverdienen (die Zuverdienstgrenze lag bei mir damals bei 14.500 brutto/Jahr, wenn du z.B. nur während 6 KBG-Bezugsmonaten etwas dazuverdienst, dann halbiert sich die Zuverdienstgrenze natürlich).
So könntest du dich für 30 + 6 Monate entscheiden und vielleicht Teilzeit (z.B. 10 Wochenstunden) bei deinem Arbeitgeber wieder arbeiten und vielleicht passt ja die Oma in der Zwischenzeit aufs Zwergi auf.
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Abgesehen davon kann ich dann noch ein wenig zur Seite sparen
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Danke für die vielen Antworten
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Ich darf euch zu diesem Thema auch unsere Seite Karenz.at ans Herz legen.
Hier der Link zur Info:
Kinderbetreuungsgeld - Karenz
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Genieße diese Zeit sehr und bin froh, dass wir uns trotz der Einschränkungen dafür entschieden haben. Zum Sparen komm ich leider nicht, aber vielleicht hat jemand wertvolle Tipps wie es gehen könnte.
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aber für das hab ich noch ein bisschen zeit
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Ich werde aber trotzdem nach einer Zeit einen Samstagsjob machen!
Das es bisschen einfacher ist !
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wie kann es sein, dass du die einkommensabhängige Variante gewählt hast und 20 Monate daheim bleiben konntest?
Das wär ja toll
Würde mich sehr über eine Antwort freuen (auch von anderen, falls mir das jemand erklären kann...)
Bereits im Voraus: DANKE
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Egal welche Variante ich nehm, (einkommensabhg., 15+3, 20+4,) - ich ich hab IMMER das Recht, 2 Jahre beim Zwergi zu bleiben!
Ich krieg halt nur das Geld lt. Variante....
So ist das also... *lichtaufgeh*
VIELEN DANK!!!!
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- Kinderbetreuungsgeld ist eine andere Sache!! - da zählt die Höhe des Verdienst
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habe ebenfalls ein etwas schwieriges Anliegen... Beim Antragstellen des Kbg für unsere Tochter, wählte ich damals die Variante 20+4.
6 Monate später bin ich schwanger geworden und dachte mir, dass ein Wechsel zwischen zwei Varianten möglich sei, DENN ich bin monatelang gar nicht ausbezahlt gewesen, da wir auf ein bestimmtes Dokument für unsere Tochter gewartet haben. So bin