Ich habe diese Variante gewählt und war sehr zufrieden. Zahlt sich natürlich nur aus, wenn man vorher halbwegs gut verdient hat. aber was genau interessiert dich denn?
man darf maximal ein Monat gemeinsam zu Hause bleiben, um dieses Monat verkürzt sich dann auch der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld.. also ein Monat kann man überschneiden und gemeinsam daheim bleiben und beide beziehen KBG und dann im zweiten Monat müsste die Frau entweder arbeiten gehen oder sich Urlaub angespart haben und den verbrauchen oder mit dem AG unbezahlten Urlaub vereinbarn..
ich möchte das auch so machen, dass mein Partner zwei Monate zu Hause ist und daher spare ich mir für diese Zeit jetzt schon Urlaub an, damit wir beide die Zeit dann zu Hause genießen können
Hallo. Ich bin gerade in der Situation dass mein mann die 2 monate karenz nehmen will und hab mich somit erst vor 2 wochen gscheit informiert . Also: ihr könnt nicht gleichzeitig in Karenz sein. Das heisst dass du entweder für die 2 monate arbeiten gehst oder dein dienstgeber ist so nett und stellt dich für die 2 monate unentgeltlich frei. (Kostet ihm auch nix, da wärst du bei deinem mann mitversichert. Ist bei mir zumindest so ) aber das kommt halt auf deinen dienstgeber an . . Das muss er nicht machen.
Ansonsten könnt ihr ein monat uberschneidend bzw. Gleichzeitig in Karenz sein aber das bringt dir ja leider nix...
Lg
@petra1312 ja wie @babsy29 schreibt
Theoretisch must du arbeiten gehen oder du hast genügend Urlaubstage oder der dienstgeber stellt dich frei für diese Zeit
Du musst nicht Vollzeit arbeiten sondern kannst auch Teilzeit arbeiten gehen, aber nicht elternteilzeit da das nicht mit karenz gleichzeitig gemacht werden kann
Wir haben auch das eah. KBG. Wir machen es so: ich war bis jetzt, bzw. Bin bis ende juli in karenz von meinem ag aus und habe das kbg bekommen. Ab 1 august ist mein mann 2 monate in karenz. Ich bin gleichzeitig mit ihm dieses eine monat in karenz. Das geht vom ag aus so. Das 2 monat muss ich arbeiten gehen. In diesen zwei monaten bekommt er das kbg. Beide gleichzeitig geht nicht. Ab oktober bin ich wieder in karenz und beziehe wieder kbg. Meine karenzzeit die ich mit dem ag vereinbart habe verkürzt sich um den einen monat, den ich gemeinsam mit meinem mann daheim war.
Wie ist das wenn man das gehaltsabhängige kbg nimmt und der Mann 2 Monate geht und ich aber nach dem Mutterschutz arbeitslos bin - muss ich dann diese 2 Monate arbeiten gehen oder wie läuft das ab??
Ich habe da mal eine Frage punkto einkommensabhängiges KBG ..
Wie lange kann man sich in Absprache mit dem Dienstgeber anschließend frei stellen lassen? Gibts da eine Einschränkung, weiß das wer?
@betty86 gesetzliches recht bzw Anspruch hast du bis einen Tag vor dem zweiten Geburtstag, alles darüber hinaus kannst du individuell mit deinem Arbeitgeber zusätzlich regeln
@Barbara73 He, das ist aber toll sparst du dir monatlich was während der ersten 12 Monate weg oder hast du schon etwas angespart, wenn ich fragen darf? Wie handhabt ihr das?
hab diese Frage zwar schon einem anderen Thread gestellt, hier passt sie aber denk ich besser hin:
Ich hab auch vor die 2 Monate Karenz zu nehmen. Meine Frau möchte in dieser Zeit auch zuhause bleiben. Ist das irgendwie möglich bzw. kann sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen?
@SteinitzW: frag bei der AK - aber soweit ich weiß geht das nicht....du gehst wirklich Karenz? Tolle Firma wo das geht und MANN nicht gekündigt wird (ist einem Freund von uns passiert) oder es die Androhung von Konsequenzen (das war bei 2 anderen so) gibt....
@SteinitzW
wenn sie arbeitslos ist und noch Anspruch auf ALG hat, dann wirds sicher gehen - sie muss halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Möchte sie zu ihrem alten Arbeitgeber aber wieder zurückkehren (kündigt also nicht) dann hat sie keinen Anspruch auf ALG.
Hat sie keinen Anspruch mehr auf ALG sondern Anspruch auf Notstandshilfe, dann wird dein EaKBG da mit eingerechnet und es kann sein, dass sie keinen Anspruch hat.
Es geht uns nur darum, dass sie zuhause bleiben kann während ich meine zustehenden 2 Monate nehme. Wenn wir dann Anspruch auf irgendeine Form von Geld hätten wärs nett, ist aber nicht Voraussetzung.
Wir möchten das so machen, dass ich in den zwei Monaten nur bis zur Zuverdienstgrenze (also 6400/Jahr auf 2 Monate heruntergerechnet) arbeiten gehe, während sie komplett zu hause bleibt.
Ich nehme an, in dieser Zeit kann sie bei mir mitversichert sein.
@SteinitzW mein Mann ist auch 2 Monate in Karenz gegangen und ich wollte in dieser Zeit natürlich auch daheim sein. Ich habe deshalb bereits in der Schwangerschaft meinen Urlaub aufgehoben und war dann 5 wochen urlaub und 3 wochen unbezahlt zu hause. So hat man finanziell zumindest was. Vielleicht geht das bei euch auch dass deine Partnerin dann ihren Urlaub verbraucht.
@SteinitzW
wenn dein Frau später wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren will, dann geht das mit dem ALG eben nicht - weil sie dann ja eigentlich nicht arbeitslos ist.
vielleicht geht die Vorgehensweise von @Rafimama - wenn deine Frau genügend Urlaub und vielleicht noch Überstunden hat für diese 2 Monate, da würde sie ja vom AG ihr Gehalt bekommen.
und falls sie unbezahlten Urlaub nimmt, dann vielleicht mit dem AG abklären, wie es da mit der Versicherung aussieht.
bei dir mitversicheren ist sicher kein Problem.
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
4,076
270
10,139
25
4,076
1,087
man darf maximal ein Monat gemeinsam zu Hause bleiben, um dieses Monat verkürzt sich dann auch der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld.. also ein Monat kann man überschneiden und gemeinsam daheim bleiben und beide beziehen KBG und dann im zweiten Monat müsste die Frau entweder arbeiten gehen oder sich Urlaub angespart haben und den verbrauchen oder mit dem AG unbezahlten Urlaub vereinbarn..
ich möchte das auch so machen, dass mein Partner zwei Monate zu Hause ist und daher spare ich mir für diese Zeit jetzt schon Urlaub an, damit wir beide die Zeit dann zu Hause genießen können
364
Ansonsten könnt ihr ein monat uberschneidend bzw. Gleichzeitig in Karenz sein aber das bringt dir ja leider nix...
Lg
10,139
Theoretisch must du arbeiten gehen oder du hast genügend Urlaubstage oder der dienstgeber stellt dich frei für diese Zeit
Du musst nicht Vollzeit arbeiten sondern kannst auch Teilzeit arbeiten gehen, aber nicht elternteilzeit da das nicht mit karenz gleichzeitig gemacht werden kann
2,091
25
107
1,317
2,246
3,918
LINK
Oder der Vergleichsrechner
1,184
@Nachbarin2013 toller Vergleichsrechner :-bd
Ich habe da mal eine Frage punkto einkommensabhängiges KBG ..
Wie lange kann man sich in Absprache mit dem Dienstgeber anschließend frei stellen lassen? Gibts da eine Einschränkung, weiß das wer?
10,139
1,184
3,188
1,184
3,188
5
Ich hab auch vor die 2 Monate Karenz zu nehmen. Meine Frau möchte in dieser Zeit auch zuhause bleiben. Ist das irgendwie möglich bzw. kann sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen?
3,188
828
wenn sie arbeitslos ist und noch Anspruch auf ALG hat, dann wirds sicher gehen - sie muss halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Möchte sie zu ihrem alten Arbeitgeber aber wieder zurückkehren (kündigt also nicht) dann hat sie keinen Anspruch auf ALG.
Hat sie keinen Anspruch mehr auf ALG sondern Anspruch auf Notstandshilfe, dann wird dein EaKBG da mit eingerechnet und es kann sein, dass sie keinen Anspruch hat.
3,188
5
Wir möchten das so machen, dass ich in den zwei Monaten nur bis zur Zuverdienstgrenze (also 6400/Jahr auf 2 Monate heruntergerechnet) arbeiten gehe, während sie komplett zu hause bleibt.
Ich nehme an, in dieser Zeit kann sie bei mir mitversichert sein.
60
828
wenn dein Frau später wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren will, dann geht das mit dem ALG eben nicht - weil sie dann ja eigentlich nicht arbeitslos ist.
vielleicht geht die Vorgehensweise von @Rafimama - wenn deine Frau genügend Urlaub und vielleicht noch Überstunden hat für diese 2 Monate, da würde sie ja vom AG ihr Gehalt bekommen.
und falls sie unbezahlten Urlaub nimmt, dann vielleicht mit dem AG abklären, wie es da mit der Versicherung aussieht.
bei dir mitversicheren ist sicher kein Problem.