Steuerrechtliche Vorgehensweise legal?

bearbeitet 15. 08. 2014, 11:53 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

Würde gerne wissen ob folgende Vorgehensweise steuerlich gesetzeskonform ist bzw. was eure Meinung dazu ist.
Also: Kinderbetreuungskosten sind ja bis EUR 2.300 pro Jahr und Kind steuerlich absetzbar.
Pärchen A+B und Pärchen C+D bekommen jeweils ein Kind. Die beiden Frauen (B+D) bleiben zuhause währen die beiden Männer (A+C) weiterhin ihrer Arbeit nachgehen.

B+D machen einen Babysitterkurs und sind somit pädagogisch qualifiziert, was ja für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Voraussetzung ist.
Beide Pärchen passen jeweils abwechselnd auf das jeweilge andere Kind auf.
Nun schreibt D eine Rechnung über EUR 2.300 an A. A kann den Betrag von der Steuer absetzen. D erklärt den Betrag in ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, was aber egal ist da D unter der Steuerfreigrenze von EUR 11.000 bleibt.

Dasselbe umgekehrt, B schreibt eine Rechnung an C. C kann den Betrag wieder absetzen und für B sind das wieder steuerfreie Einkünfte da sie unter 11.000 Euro bleibt.
Somit ist es für beide Seiten ein Nullsummenspiel (jeweils 2300 Rechnungseingang und 2300 Euro Rechnungsausgang), nur dass beide jeweils Kinderbetreuungskosten absetzen können was eine Steuerersparnis von ca. 750 Euro pro Jahr für jedes Pärchen bringt.

Ich würde gerne diese "Steuerlücke" ausnützen aber nur wenn es zu 100% legal ist.
Was meint ihr?

Kommentare

  • wenn man das so liest, sieht es sehr stark nach Steuerumgehung aus; das Wort "Steuerlücke" verstärkt den Eindruck noch.
    im Übrigen müssten B und D einen Erklärungswechsel machen - also von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommenssteuererklärung wechseln.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum