Gehalt bei DGKS

bearbeitet 10. 09. 2014, 08:12 in Karenz & Rechtliches
Guten Morgen,

Falls sich hier noch einige DGKS unter uns sind... :)

Habe eine Frage zum Gehalt bei DGKS in der Schwangerschaft. Habt ihr eine Ausgleichszahlung für die entfallenden Nacht-, Sonn- und Feiertage erhalten? Lt. Mutterschutzgesetz dürften wir ja keinen finanziellen Nachteil durch die SS haben und das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen erhalten. Ich weiß dass in manchen KHs Sonn-und Feiertage erlaubt sind, bei mir in der Arbeit darf ich aber nur von Mo-Fr und somit fehlen mir im Monat um die 300 Euro und von diesen Gehältern soll ja dann auch noch das Wochengeld und das einkommensabhängige KBG berrechnet werden...Habe von der Arbeiterkammer und dem Personalbüro leider unterschiedliche Versionen gehört, von dem dass mir eine Ausgleichszahlung zusteht, bis dass ich nur das reine Grundgehalt ausbezahlt bekomme (was die letzten 2 Monate leider so war)... :(

Danke für eure Antworten!

Kommentare

  • Hallo, kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, bei uns darf man Sonntagsdienste machen. Ich bin in Frühkarenz gewesen von anfang an, und da ist das Geld vom Gehalt im Vorjahr berechnet worden, auf das kannst evtl bestehen, dass die das zum berechnen nehmen.
  • hallo! Also mir fehlen ca. 100 euro monatlich. arbeite auch nur mo-fr.
  • Mir geht's da wie @sr84 - war im Frühzeitigen und außerdem hätt ich sonn- und Feiertage arbeiten dürfen :-/
  • das gehalt während der ss darf den durchschnitt der letzten drei monate vor der ss nicht unterschreiten
  • Ich habe eine Schwangerschaftszulage bekommen. Im Endeffekt hatte ich gleich viel als mit ND, Sonn- und Feiertagszulage. Habe auch nur von Mo-Fr gearbeitet.
  • Danke für eure Antworten! Muss wohl nochmals ins Personalbüro schauen.
  • Hi. Ich arbeitete im Altersheim und hab weniger verdient. Hab keine Ausgleichszahlungen erhalten. Diese stehen mir laut MuSchuG allerdings zu. Zumindest die für die ND. Und der Gehalt dürfte auch nicht weniger als der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor SS - Bekanntgabe sein.

    Was aber wenn doch? Was kann ich tun? Wie soll ich das meinem Chef erklären?

    Mein Baby ist inzwischen schon 3 Wochen alt. Müsste die Angelegenheit also schnellstmöglich klären, damit das ganze fürs Wochengeld und später dann fürs eaKBG nochmals aufgerollt werden kann. Wochengeld und eaKBG errechnen sich ja vom Gehalt bzw. vom Wochengeld.
  • bearbeitet 13. 09. 2014, 09:20
    Ich würde ins Personalbüro schauen oder vielleicht auch an die Arbeiterkammer wenden. Mir wurde gesagt dass ich eine Ausgleichszahlung erhalte mit dem nächsten Gehalt, hoffentlich auch rückwirkend für die letzten 2 Monate...
  • @cinimini also i arbeit in an ph- vo mo-fr und i krieg mei grundgehalt plus geritriezulage, erschwerniszulage und kv überzahlung! hab noch nie gehört,dass einem da noch mehr zusteht!!! :what:
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