(Gemeinsames) Sorgerecht (nach Trennung)?!

bearbeitet 18. 09. 2014, 22:53 in Smalltalk
Hallo!

Ich habe mich nun vor 2 Wochen schon von meinem Lebenspartner getrennt bzw. bin aus seiner Wohnung ausgezogen, weil dort viel Schimmel war, den er nicht beseitigen (lassen) wollte.
Ich lebe nun (vorübergehend) bei meiber Mutter mit dem Zwerg, bis ich umziehen kann in eine eigene Wohnung.

Nun meine Frage an alle, die sich mit Sorgerecht auskennen:
Ich treffe mich regelmäßig mit meinem Ex, so oft dieser kann/will/Zeit hat, damit er seinen Sohn sehen kann, doch jedes Mal spricht er davon, dass wir das gemeinsame Sorgerecht machen müssen...
Das erste mal nannte er als Grund: damit auch er den Kleinen mal von der Schule abhilen kann ohne meine schriftliche Erlaubnis, damit er einrn Reisepass für ihn ausstellen kann...
Damit er über alles den Jungen betreffend informiert werden müsste...
Heute sagte er zu mir, wir müssten es machen, damit der Kleine zu ihm kommt und nicht ins Heim, sollte mir was passieren...
So...bin ich falsch informiert, oder kann er den Kleinen mal mit meiner Erlaubnis sowieso von der Schule abholen?
Und wenn ich sterben sollte...<.<......<br> Bekäme da zuerst nicht meine oder seine Mutter automatisch das Sorgerecht?

WARUM SOLLTE ICH MIR NACH EINER TRENNUNG DAS GEMEINSAME SORGERECHT AUFSCHWATZEN LASSEN ? !
Bringt das nicht nur Nachteile für mich?
Am Standesamt informierte man mich so deswegen, dass der Vater den Kleinen dann auch ohne mein Wissen in jeder Schule z.B. an-und abmelden könne...
Hab ein schlechtes Gefühl dabei, ihm das Sorgerecht zu geben...

Bitte um Erfahrungen!
Dankeeeeee!

Kommentare

  • Habt ihr nach der Geburt keine Sorgerechtsregelung vereinbart?
    Er ist der Vater ich persönlich finde er hat auch das Recht auf das Sorgerecht, wir haben das gemeinsame geregelt als Madame 7 Tage alt war, mir war das wichtg denn wenn mir etwas zustossen sollte, soll meine Tochter zu ihrem Vater und wenn der aber kein Sorgerecht hat muss er um sein Kind streiten.
  • Wenn du ein schlechtes Gefühl dabei hast, lass es. Nichts sollte über den Kopf der Mutter hinaus entschieden werden und er kann dich nicht zwingen. Versuche es ihm vernünftig zu erklären. Wenn er schon so anfängt will ich nicht wissen was noch kommt wenn du nachgibst.
    Was dein Ableben angeht kann man alles von einem Notar festhalten lassen.
    Du darfst ihm natürlich nicht den Kleinen vorenthalten (was ich aber auch nicht glaube, dass du es tun würdest), aber als Mutter hast du das Recht Entscheidungen für euren Sohn zu treffen und wenn du fühlst, dass das gemeinsame Sorgerecht das Falsche ist, dann lass dich nicht verunsichern. Man kann das auch jederzeit nachholen.
    Ich kenn leider einige Mütter im Umkreis, die jetzt riesige Probleme mit den Kindesvätern haben, weil sie durch das gemeinsame Sorgerecht nicht so einschreiten können wie sie wollen.
    Überlege es dir wirklich gut - denn das rückgängig machen ist verdammt schwierig.
  • @SakuranoLaila du hast völlig recht - das gemeinsame sorgerecht würd ich mir auch nicht aufschwatzen lassen. das bringt nurprobleme mit sich, wenn der zwerg mal älter ist und dein ex vielleicht eine neue partnerin hat ... hab ich bei freundinnen schon zur genüge gesehen.... was dein ableben betrifft, kannst du es beim notar als testament festlegen.

    ich hab zu f. immer gesagt, wenn er sich trennt, beantrage ich das alleinige. mich interessieren diese diskussionen nämlich dann auch nicht ;)
  • @mijo
    wenn ihr jetzt die gemeinsame Obsorge habt und ihr euch trennen solltet, dann führt dein Antrag auf die alleinige Obsorge nicht zwangsläufig dazu, dass du sie auch bekommst. Das Gericht kann dennoch die gemeinsame Obsorge beibehalten (die Rechtslage ist jetzt eine andere).
    Obsorge wird idR nur dann entzogen wenn das Kindeswohl gefährdet ist - was bei einer Trennung nicht zwangsläufig der Fall ist.

    Und ich persönlich finde, dass die Obsorge nicht unbedingt etwas mit einer aufrechten Partnerschaft zu tun hat - Eltern bleibt man auch nach der Trennung gemeinsam.
  • @SakuranoLaila Warum hast du ein schlechtes Gefühl dabei? Du hast dich doch vor ein paar Monaten auch dazu entschlossen mit ihm ein Kind zu bekommen?

    Meine Große war ein uneheliches Kind und wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Wir haben zwar 8 Monate später geheiratet, aber mir war es trotzdem wichtig, dass das auch vorher geregelt ist :) Ich hätte nicht gewollt, dass unser gemeinsames Kind bei meinen oder seinen Eltern aufwächst. Meine Kinder lieben ihren Vater über alles und es wäre mir auch nach einer Trennung wichtig, dass sie regelmäßig Kontakt hätten und er die gleichen Rechte hat.

  • ich mach mir vielleicht jetzt keine freunde aber ich sehs ähnlich wie favole... er ist der vater-wieso sollte er kein mitspracherecht haben? ich kenn die geschichte nicht,aber wenn keine gewalt,alkohol od drohende kindesentführung im raum steht find ich schon dass väter auch das recht haben sollen entscheidungen mit der mutter gemeinsam zu treffen (kümmern umd zahlen sollen sie ja auch...)... immerhin hab ich als frau mich ja auch entschieden dass er der vater sein soll... dass sowas nie einfach ist das stimmt... es deswegen aber von vorn herein abzulehnen find ich persönlich unfair...
    kathistar
  • @maxi mir ist die aktuelle rechtslage absolut klar :D ...wenn er uns als familie verspielt, hat er einzuwilligen.
  • @mijo
    Beziehungen können in die Brüche gehen - ändert für mich nichts am Elternsein.
    Wenn du dich trennen würdest, überträgst du ihm dann auch das Sorgerecht??

    @SakuranoLaila
    ich würd halt gewisse Dinge mit ihm abzusprechen versuchen. ihm die Obsorge vorenthalten würd ich ehrlich gesagt nicht, es sei denn, das Kindeswohl wäre gefärdet.
    und ganz ehrlich, bis es soweit ist ein Kind in einer Schule an und abzumelden, das dauert ja noch etwas.
  • :D ... allerdings is das bei uns so besprochen ;)
  • Ich habe ehrlich gesagt deswegen Angst, weil seine Mutter beim letzten Treffen zu mir sagte, auf die Art: Der Schimmel in der Küche ist gar nicht gesundheitsgefährdend für den Kleinen und ich finde, dass du demnächst mal psychologische Hilfe suchen solltest!

    Ehrlich...würdet ihr bei so einer Aussage als Mutter nicht auch irgendwie Angst kriegen, dass sie dich vorm Jugendamt oder sonstwo als psychisch gestört hinstellen und dann versuchen, selber die alleinige Obsorge zu kriegen? Und ich hab nichts dagegen, wenn er seinen Papa regelmäßig sieht, aber sicher nicht in dieser Wohnung! Selbst nach dem Auszug versprechen sie mir jetzt noch dauernd, dass sie sanieren lassen, aber ich glaubs erst, wenn ichs seh.
  • Hör auf dein Bauchgefühl!!
    Vereinbare soviel wie möglich schriftlich und/oder im Beisein von Dritten...
    Nach solchen Aussagen würde ich mich bestens absichern.
  • Ich persönlich würde es in eurer Situation wahrscheinlich nicht tun. Gerade mit der Wohnung und dem Schimmel hat er finde ich gezeigt, dass er gefahren fürs Kind nicht richtig einschätzen kann.
    Wobei ich sagen muss das wir die gemeinsame obsorge haben seit unser kleiner 3 Tage alt ist. Auch in erster Linie wegen Ableben...
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 18. 09. 2014, 23:58
    Apropos Schimmel: der ist gerade für Babys und Klrleinkinder höchst gefährlich:-o - das ist Körperverletzung! Eine Bekannte hat mit ihrem Baby in einer verschimmelten Wohnung gewohnt - heute hat sie Asthma! Ich würde mich bei einer Frauenberatungsstelle beraten lassen und auf mein Bauchgefühl hören. Lass dich nicht unter Druck setzen und such dir juristischen Beistand. Alles Liebe
    felicitas1980
  • Ja, bin wegen dem Schimmel ausgezogen! Finde es noch immer trairig, dass das uns letztendlich auseinandergebracht hat, weil wir deswegen nur noch gestritten haben :(
    Und ich kenne das Gefühl von Todesangst, wenn man kaum Luft kriegt, denn ich hatte als Kind auch Asthma Bronchiale....
    @Barbara73
    Wer hat heute Asthma...die Mutter oder das Kind?

    Noch eine Frage wegen Alkohol...wieviel am Tag ist eigentlich okay? Sind 4 Bier am Tag im Rahmen? Das hat er nämlich oft getrunken...manchmal wurden es auch sechs, manchmal hat er nichts getrunken, aber das war selten...hab mir aber nie Gedanken deswegen gemacht, denn er wird nach Bier immer nur müde zum Eibschlafen, brutal oder agressiv eh nicht.
  • Das Kind:-( Würde sagen das nennt man Alkoholiker
    ....
  • Würde solche Mengen auch nicht akzeptieren :( tick schon manchmal nach 2, 3 Bier aus...obwohl das nicht so regelmäßig vorkommt...aber er verträgt halt nix...
  • Ich hoffe, der Kleine hat noch keine Folgeschäden..ich mein, derweil ist er noch gesund und ich war die meiste Zeit draußen und im schimmelfreien Schlafzimmer.....*bet*
    Allerdings war ich das erste Monat auch oft im zur befallenen Küche angrenzenden Wohnzimmer v.v
    Ich glaube echt, ich hab das richtige getan, auszuziehen. Was soll ich machen, wenn weder ee noch seine Familie einsehen, wie gefährlich das ist...
    Ach ja...eine coole Aussage auch von seiner Mutter...ich sagte, was ist, wenn der Kleine dann mal Allergien oder so einen Schnupfen wie ich hat, wenn er größer wird, vielleicht vom Schimmel? Da meinte sie: Dann hast du ihm die Allergien sicher weitervererbt....
    Ah ja, und jemand aus seiner Familie meinte, ich könne in dieser Küche auch ruhig selber Beikost kochen für den Kleinen, denn - ich zitiere: "Der Schimmel verkocht sich eh."
  • Bitte lass dich unbedingt juristisch beraten: Frauenhaus, Gericht, Jugendamt....und schildere diese ganzen Vorfälle und Aussagen. Alles, alles Gute
  • ... in deinem fall, würde ich auch kein gemeinsames sorgerecht beantragen ... wenn du als mama angiebst, dass er den kleinen vom kiga/schule abholen darf, dann wird er das auch können ... du kannst eine sorgerechtsverfügung aufsetzen und da rein schreiben, wer nach deinem ableben das sorgerecht erhalten soll. mein mann und ich haben das gemacht und der person gegeben, die das sorgerecht dann bekommen soll - meine mama. den anderen großeltern haben wir das auch gesagt, damit sie bescheid wissen. wir haben es nicht notariell beglaubigen lassen. kann man aber. ist vielleicht sinnvoll, wenn es nach deinem tod zu streitereien um das kind kommen könnte. muster dazu findest du eh im internet. wir haben alles handschriftlich aufgesetzt ...
  • Ich würde auch das alleinige Sorgerecht behalten! Des sind nur unnötige Streitereien.
    Wenn wir uns mal scheiden lassen will ich auch das alleinige Sorgerecht haben.
    Ich kümmere mich mehr um meine Tochter also will ich auch selbst entscheiden.
    Und ich will dann sicher nie mehr mit ihm reden.

    Ich seh wie schwierig das bei meinen Geschwistern ist.
    Erstens will meine Mama net mit meinem stiefpapa kommunizieren und MUSS aber immer wegen dies und das was die Kinder angeht und zweitens streiten sie immer vor den kids.

    Mein Papa hat garkeine rechte und es gab nie streit :)
    Er wurde sogar aus der Geburtsurkunde gekickt.
  • Jeder Schimmel wirs anders sein, u ich kenne mich auch zuwenig aus.
    Ichbkann dir nur sagen dass wir auch 2 jahre mit Zwerg in einer verschimmelten wjg gewohnt haben, beim ausziehen sah man erst wie schlimm es wirklich war, hinter den kommoden, Kästen 1 m Schimmel usw
    unser kleiner hatte dann mal husten der immer u immer da war u nix half.
    Dann sind wir ins Haus gezogen u ich wills nicht verschreien, aber der husten ist WEG!!!!!!!!
    Also ich denke schon dass da was dran ist u nicht ungefähr!

    Was obsorge betrifft kann ich dir leider auch nicht helfen. Verstehe dich nach der Meldung von schwimu aber, aber vl hastudu Rechtsschutz u kannst mit nem Anwalt reden wie was wann wo.

    alles gute jedenfalls!
  • Entschuldige aber irgendwas stimmt doch mit deiner "schwiegerfamilie" nicht!
    Der schimmel verkocht sich eh??? omg :-O

    Naja ansich bin ich auch der meinung das der vater genauso ein recht auf die obsorge hat, aber ist es dann nicht so das er das kind auch immer bekommen kann wenn er mõchte? Wo nimmt er es dann mit hin ? In die Schimmelwohnung? Euer kind moechte später ja auch mal bei seinen papa uebernachten oder? Aber wie ich so rausgelesen hab besteht das problem mit der verschimmeltrn wohnung ja noch immer :-/ ooh man echt bloede situation.

    Achja und er kann das kind auch so von der schule abholen, die lehrer muessen nur bescheid bekommen und wenn sie den papa mal kennen ists ja sowoeso kein problem.
    Das mitn reisepass geht halt nicht, aber das kann ihm wohl nicht so wichtig sein :-D
  • Michi2703Michi2703

    3,672

    bearbeitet 19. 09. 2014, 15:25
    @sakuranolaila du hast das alleinige sorgerecht und dabei würde ich es bei euch auch belassen.
    Der Grund ist folgender: im Endeffekt bist du die blöde und musst ihn vielleicht wegen Schule usw Krankheitsdingen fragen. So war es bei mir damals. Und er kümmert sich dann vll nicht so wegen Schule usw aber du sollst seine Zustimmung holen? ?
    Abholen von der schule usw kann er so auch da braucht er kein sorgerecht. Und wenn er noch immer nicht kapiert dass Schimmel sehrwohl auf die Gesundheit geht dann erst recht nicht. Alles gute weiterhin du schaffst das
  • Danke für all eure Erfahrungen und Tips! Ich werd mir das dreimal überlegen wegen Sorgerecht, ich denke, ich mache auch lieber eine Sorgerechtserklärung im Ablebensfall und gebe dem Vater einfach für alles Nötige die schriftliche Erlaubnis.
    Ich geh nochmal zum JA deswegen.
    Ich steh ihm und seiner Familie jedenfalls nicht im Weg, wenn sie den Kleinen sehen wollen. Nur will ich auch keine Machtkämpfe mit dem Vater vorm Kind austragen müssen, wenn er das Sorgerecht auch bekäme. Und ich schätze mich als sehr vernünftige, kompromissbereite Mami ein, über die er sich eigentlich nicht beschweren kann...nur muss ich auf die Gesundheit unseres Sohnes achten...
    Heute waren wir eh wieder besuchen, allerdings bei den Großeltern (Papa war auch da), die keinen Schimmel haben.
  • So neuste mitteilung hatte heite einen gerichtstermin da er obsorge beidseitige haben wollte und ohne zriftigen grund wird diese auch nicht verweigeet er bekommt sie ohne probleme lg ailly
  • @silly23

    Ja, ich weiß, hab beim Jugendamt schon nachgefragt deswegen. Sie haben mir auch gesagt, dass man einen Grund braucht...aber sie meinten, Gesundheitsgefährdung (wegen Schimmel in seiner Wohnung) sei ein Grund, also zumindest so weit, dass der Kleine ihn dort nicht einfach besuchen kann, solange das nicht in Ordnung ist.
    Ansonsten....er soll es selbst beantragen, wenn er es will, dann soll er zum Gericht gehen und das tun. Ich will nur nicht, dass der Zwerg diese Wohnung jemals wieder betritt, solange sie nicht in Ordnung ist.
    Derweil besuch ich ihn und seine Leute eh 2 mal die Woche, das JA meinte, das sei voll okay.

    Sag, hat man dir mitgeteilt, was so ein "triftiger Grund" wäre?
  • @sakuranolaila Bitte alles mitschreiben wann und wo du ihn triffst das könnte noch wichtig werden und ja er darf mein Kind auch nur in meiner anwesenheit bei mir zuhause sehen
  • Ich schreib Tagebuch am Handy mit Fotos, da kann ich jederzeit nachschauen, wann ich bei ihm war! Ich besuch ihn immer oben bei seinej Eltern, zu mir/meiner Mutter in die Wohnung würd er nie kommen, er geht nichtmal gscheit in die Stadt oder anderswo hin...
  • Ich hätte auch eine allgemeine frage zu diesem thema: bekommt in österreich jede frau, die zum zeitpunkt der geburt ledig ist, das alleinige sorgerecht? Geht das immer automatisch so?
  • @nina1991 ja. die gemeinsame obsorge kann der vater beantragen, die mutter muss es unterschreiben - ansonsten wirds gerichtlich geregelt, wenn der vater die gemeinsame haben will.
  • @silly23
    Du schreibst, das er das kind nur in deiner anwesendheit sehen kann, aber wie ist das jetzt, wenn er das gemeinsame sorgerecht bekommen hat? Ich glaub jetzt kannst du nicht mehr alleine bestimmen?

    Ich frage nur, weil das könnte mir auch passieren.
  • Es ist normal so dass Kinder unter 3 Jahren mit Begleitung der Mutter besuchen dürfen. Ausser die Mutter erlaubt es auch alleine. Glaube auch dass es immer auch auf die jeweiligen Verhältnisse drauf an kommt.
  • @Michi2703
    Wirklich? Das wusste ich gar nicht.
    Mir hat das JA nur gesagt, dass ich das alleinige SR habe und ich alleine entscheiden kann wie er das Kind sieht.
  • Michi2703Michi2703

    3,672

    bearbeitet 9. 10. 2014, 13:57
    @nina1991 ich habe das gestern erst nachgelesen wusste das auch nicht. Ist wohl weil so kleine Kinder eher an der Mutter hängen und die Situation doch befremdlich ist wenn man sich selten sieht

    Habe hier nochwas gefunden

    http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/besuchsrecht/
  • @nina auch mit dem beidseitigen dorgerecht liegt es bis zu 3 jahren bei der mutter nur in ihrer anwesenheit von 3 bis 6 jahre nur über tags und ab 6 jahren darf das kind beim vater übernachten
  • @nina am besten beim besuchsrecht festlegen losn das es nur in deiner anwesenheit ist
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