Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Ich habe die Kbg-variante 20+4 genommen, ich bekomme bis Mitte März Geld und dann hätte der Vater die letzten vier Monate beantragt. Karenz wurde vereinbart bis Anfang September, da wären dann noch sechs Wochen zu überbrücken gewesen, dafür hab ich mir ein wenig zusammengespart, und da ich sowieso noch zusätzlich von daheim aus geringfügig arbeite, wäre es auch mit der Sozialversicherung kein Problem gewesen.
Nun ist es leider so, dass ich mich vom Kindesvater trennen musste und nun alleinerziehend bin und daher ab Mitte März ohne Geld dastehe. Wie ich mich im Internet schlau gemacht habe, muss der Arbeitgeber einen nicht früher zurücknehmen, was bei mir wohl der Fall sein wird da zur Zeit wenig Arbeit da ist. Habe ich da jetzt Anspruch auf Mindestsicherung (auf Arbeitslose wohl auf keinen Fall) oder nicht? An und für sich sagt ja mein Hausverstand nein, sonst würd ja jeder mal schnell in Karenz gehen, Gegenargument ist aber meine geringfügige Beschäftigung, bei der ich so ca 150 euro/Monat dazuverdien, damit bin ich ja auch wieder beschäftigt und verdien halt nicht genug... Kann mir wer weiterhelfen, ich will meine eigentliche Arbeitsstelle nicht deshalb kündigen müssen, das wäre echt schlimm für mich!
Kommentare
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@alize
Am besten Kontakt mit der BH oder dem Magistrat aufnehmen - Sozialabteilung - wegen der Mindestsicherung - es spricht nix dagegen, dass du sie bekommen kannst.
Und deine jetzige karenzierte Arbeitsstelle weiterhin halten!
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Bin mir da gegenteilig zu @carry nicht sicher ob das so einfach geht da du eben ein karrenziertes Dienstverhältnis hast und aus freien stücken eine andere kbg Variante gewählt hast als die karenzdauer.
Grundsätzlich hatte das alles nicht so funktionieren können da du nicht gleichzeitig mit Partner in karenz sein kannst was du aber nach deiner Schilderung ursprünglich vorhattest.