Kinderbetreuungsgeld - Der finanzielle Vergleich (KBG)

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Kommentare

  • Ja das stimmt so

    2mon wochengeld + 28kbg sind halt die 30mon

    @Tanja1987
  • @tanja1987 da hat die (leider unfreundliche) schon recht!
    das kbg wird immer ab geburt gerechnet und wenn man da aber Wochengeld bezieht dann wird das kgb ausgesetzt, aber nicht hinten dran gehängt.
    diese varianten des kbg bezeichnen immer das Lebensmonat des Kindes und nicht die Bezugsdauer.
  • danke für die hilfe
    :)
  • Ich hab noch eine Frage zur Berechnung. In deinem Blog schreibst du, dass man die letzten drei Lohnzettel zur Berechnung heranziehen muss (ohne Sonderzahlungen). Wenn ich ein Grundgehalt beziehe und Provision bekomme, fällt das dann auch unter die Sonderzahlungen? Danke und LG!
  • weiß jemand wie das mit der berechnung is, wenn die sonderzahlungen jeden 2ten monat bezhalt werden?
  • Ich würde mir gerne die genaue Höhe des KBG ausrechnen, aber die Onlinerechner gehen alle nur bis Dezember 2014 (betreffend Geburtstag des Kindes). Ich bin ja noch gar nicht schwanger ;) wie rechne ich mir das am besten aus? Ich möchte 2 Jahre zuhause bleiben und das einkommensabhängige KBGbeziehen, soweit ich das jetzt rausgelesen hab, dürfte das für meine / unsere Situation das beste sein.
    und noch eine Frage: es steht überall das keine Beihilfe gewährt wird beim einkabhg. KBG: heißt das, man bekommt das keine Familienbeihilfe??? Sorry, für die vl blöden Fragen, aber ich bin auf dem Gebiet noch völliger Neuling.
  • bearbeitet 22. 10. 2014, 13:41
    Die Beihilfe zum pauschalen KBG gilt nur für:
    "alleinerziehende Mütter oder Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, keinen gemeinsamen Wohnsitz mit dem anderen Elternteil haben und ab 1.1.2014 nicht mehr als 6.400 Euro an maßgeblichen Einkünften dazuverdienen, und zwar bezogen auf das Kalenderjahr. Dies entspricht einem monatlichen Verdienst von 395,31 Euro 14 x Mal im Jahr. Zwischen 1.1.2012 und 31.12.2013 durften nicht mehr als 6.100 Euro pro Jahr verdient werden, dies entsprach rund 386 Euro pro Bezugsmonat."

    Die Kinderbeihilfe (168€) hat damit nichts zu tun.

    Wenn du das Wochengeld (& KBG) berechnen willst, kannst du ja einen erdachten Geburtstermin verwenden. Wegen der Provision zum Gehalt würde ich die Krankenkasse anrufen, die können dir das genau sagen!

    Sonderzahlungen werden zusammengerechnet und dann aliquot ausbezahlt, wenn vom Arbeitgeber der Gehaltszettel bei der Krankenkasse einlangt.
    Wer 2 Sondergehälter (Urlaub & Weihn) vom AG bekommt, wird beim Wochengeld 17% erhöht, damit man keinen Nachteil hat.

    Aber wiegesagt kann man sich das alles vorher bei der KK ausrechnen lassen, wenn man mal hinfährt.



  • @_rosemary_ du musst mal auf deinem Lohnzettel schauen wie deine Bezüge versteuert werden, also ob als laufender Bezug oder als Sonderzahlung. je nach dem darfst du es mit einrechnen, oder nicht.
    Familienbeihilfe gibt es immer, egal welches kbg! die meinen dort den Zuschuss zum Kbg gemeint, welchen man zb als Alleinerzieher beantragen kann.

    @bika es geht bei dem Zuschlag für die Sonderzahlungen nicht um die Häufigkeit der Auszahlung sondern um die Höhe. manche Kollektivverträge haben nicht 14 Gehälter sondern 15. wenn du also "nur" Urlaubs- und Weihnachtszuschuss erhältst, und diesen warum auch immer alle 2 Monate anstatt 2 mal jährlich (und die Summe aber trotzdem nur das doppelte von deinem normalen Gehalt) dann ändert das an den 17% nix, der Zuschlag bleibt gleich.
  • ok vielen Dank, ich schau mir das nochmal genau an und erkundige mich bei der KK... ich kann euch dann ja Bericht erstatten ;)
  • übrigens noch interessant für den Mutterschutz, weil ichs selbst erst gestern erfahren habe: ihr habt in den ca. 4 Monaten weiterhin Urlaubsanspruch!!! Also das ggf mit dem Arbeitsgeber klären, ob ihr den vor oder nach dem Mutterschutz verbrauchen könnt/wollt.
  • @firiel kann man auch stehen lassen, verfällt nicht während der karenz, "muss" man also nicht verbrauchen, bekommt man aber auch nicht ausbezahlt
    ... und sollte eigentlich nix neues sein, steht eh überall :-D
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 24. 10. 2014, 01:26
    Ist hier von den karenz in den karenz mamas wer in frühkarenz gewesen?
  • Also ich hab mich jetzt bei der Krankenkasse erkundigt: die Provision wird aufgrund der monatlichen Auszahlung zu den laufenden Bezügen dazugerechnet. Aber mehr wollte mir dir Dame sowieso nicht sagen, weil ich ja noch gar ned schwanger bin... naja dann bin so gscheid wir zuvor, fast jedenfalls. Also kann ich das Ganze eh nur überschlägsmäßig berechnen und auf mich zukommen lassen... bin gespannt ;-)
  • @_rosemary_ Bin seit einer Woche im Mutterschutz und hab vorher auch Provisionen zu meinem Gehalt bekommen. Diese werden berücksichtigt und aus der Gesamtsumme, also was du ausbezahlt bekommst, wird dann das Kinderbetreuungsgeld berechnet.
  • Wie gesagt, es kommt drauf an was als laufender Bezug besteuert wird! Das kann man problemlos am gehaltszettel anschauen.
  • bearbeitet 3. 01. 2015, 10:11
    Hallo :-)

    Wenn ich 2015 in Karenz gehe und die Einkommensabhängige Variante wähle, von welchem Jahr wird mein Einkommen herangezigen? Wird das Einkommen herangezogen welches ich tatsächlich verdient habe (Überstunden , Sonderzahlungen etc.) oder das Einkommen das am Papier steht? :-)

    Danke schonmal!

    lg nadine
  • ifmamkl89ifmamkl89

    4,448

    bearbeitet 3. 01. 2015, 12:16
    @Nadine_88 bei der Einkommensabhängigen Variante werden 80% vom Wochengeld ausbezahlt.
    Les dich mal einfach durch die vorherigen Seiten, da wurde schon sehr gut erklärt wie das Wochengeld berechnet wird :)
  • Super kenn mich auch vielen dank :-)
  • Ja ich war von Anfang Juni in früh karenz und war das beste das uns passieren konnte. So wie ich drauf war und soviele Stat. Aufenthalte
    Was brauchst du?
  • Blöde Frage bin jetzt total verwirrt. Ich hsbe die einkommensabhängige Variante 12+2 gewählt und gehe ab dem 1 Geburtstag meiner Tochter wieder arbeiten. Dann geht mein Mann die 2 Monate in Karenz. Er bekommt dann ja auch die 2 Monate KBG oder?
  • @conny1008 ja er bekommt kbg wenn er es beantragt, sein Arbeitgeber muss die Entgeltsbestatigung an die gkk schicken, es wird von seinem fiktiven wochengeld berechnet
  • Super danke. @claudsch 1980
  • @nachbarin2013 die beihilfe zum kbg bekommt man auch wenn der Partner pro Jahr nicht mehr verdient als 16000€. So hats mir die Dame von da gkk gsagt!
  • @kisskiss die Beihilfe zum KBG ist was anderes als die Familienbeihilfe, oder?
  • Ja ist was anderes, Familienbeihilfe bekommen alle. Beihilfe zum kbg mur einkommensschwache...
  • kisskiss schrieb: »
    @nachbarin2013 die beihilfe zum kbg bekommt man auch wenn der Partner pro Jahr nicht mehr verdient als 16000€. So hats mir die Dame von da gkk gsagt!

    Die 6400€ gelten für Alleinerziehende, 16.200€ für Paare.
  • hallo mädels! Das sind ja mal wirklich gute Tipps. Man kennt sich ja wirklich aus. Hab noch eine Frage zum Urlaub. Wenn ich ein paar Wochen Urlaub stehen habe, kann ich mir den auszahlen lassen? Hat jemand Erfahrung damit?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 26. 01. 2015, 17:01
    @keylashy3 nein, Urlaub darf man dir nicht auszahlen da das Dienstverhältnis nicht endet (außer du hast gekündigt)
  • @claudsch1980 Einer Arbeitskollegin wurde der Urlaub nach dem Bezug des Wochengeldes ausbezahlt? Wie kann das dann sein?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 27. 01. 2015, 01:23
    @keylashy3 eine Urlaubsersatzleistumg OHNE dienstende ist gesetzlich nicht gedeckt... deswegen bezweifle ich die aussage deiner Kollegin stark!
    Vl hat sie - und das ist durchaus üblich- den Urlaub konsumiert zwischen mutterschutz und karenz... so bekommst du für die urlaubstage normales gehalt... vl meinte die das mit "ausbezahlt"
    Du musst den Urlaub aber nicht konsumieren, da er nicht wie üblich verfällt, sondern der verfall sich um die karenzzeit verlängert.

    Edit:
    Also Urlaub konsumieren und dafür gehalt bekommen und tatsächlich Urlaub ausbezahlt bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe.
  • Hallo! Erstmals DANKE für die Ausführliche Erklärung der Karenzvarianten! Bin begeistert :-)

    Hab mal eine Frage: weiß jemand, ob man (wenn man z.B. bei der Einkommensabhängige KBG länger als 12 Monate daheim bleibt) bei seinem Partner mitversichert werden kann, auch wenn man nicht verheiratet ist?
  • @Sara1 ja grundsätzlich ist das möglich, wenn man mind 10 monate im gemeinsamen Haushalt wohnt. Wenn du wieder arbeitest und dann wieder selbstversichert bist mussts halt melden.
  • @keylashy3 ich gab auch Urlaub übrig u werde es so machen dass ich die eakbg Variante nehme, 12 Monate kbg beziehe danach mein lg 2 Monate u während dieser 2 Monate nehme ich den angesparten Urlaub und bekomme mein volles Gehalt
  • @rdb2011 ja du hast recht sie hat zwischen mutterschutz und karenz urlaub konsumiert und hat dafür geldbekommen. Ich hab noch den kompletten urlaub von 2014 und 2015 stehen. Wenn ich im September 15 das kind bekomme,kann ich dann alle 10 wochen urlaub mitnehmen? Hab nämlich auch irgendwo gelesen dass wenn man nach der karenz dann die 10 wochen noch hat und man teilzeit geht,man dann nicht die 10 wochen urlaub hat sondern dieser vermindert wird? Kann das sein?
  • @keylashy3 du hast schon noch 10 Wochen Urlaub nur sind die nicht mehr soviel wert. Derzeit ist deine Urlaubswoche 38,5/40 std. wert, danach "nur" mehr die Stunden die du dann arbeitest. Unsere Personalabteilung hatte bei mir due glorreiche Idee ich solls für später stehen lassen,für mich ändert sich nix. Hab dann bei der ak angerufen und der hat mir das erklärt und mir auch abgeraten viel Urlaub stehen zulassen ausser ich würde diesen in der Zeit wenn der Partner in Karenz ist konsumieren
  • @keylashy3 dein AG kann darauf bestehen, dass du zumindest einen teil vor mutterschutzbeginn nehmen musst...

    Die effektivsten möglichkeiten wären die +monate wenns dein mann nimmt auch zhaus zu bleiben und da urlaub zu nehmen oder als Überbrückung zb bis zum 2. Geburtstag oder bevor du in elternkarenz gehst...
  • Ja genau. So wie ich das zb mache denn da is der Urlaub noch de 40 Stunden wert die ich jetzt arbeite
  • der Arbeitgeber kann auf gar nix bestehen ;-)
    Urlaubsverbrauch ist immer ein zwei-seitiges Recht, der Urlaub verfällt auch während der Karenz nicht.

    ich hab meinen Urlaub an die Karenz hinten dran gehängt und war somit ein bissl länger daheim
  • Das heisst wenn ich nachher nur 20 std arbeite. Habe ich nur mehr 5 wochen urlaub?
  • @claudsch1980 naja aber der AG kann doch über einen gewissen teil des urlaubs verfügen... zumindest hat mir das die AK/ÖGB erklärt, und denn hätte man davor setzen können... oder ist das nicht mehr so?
  • @rdb2011 ja wenn es um betriebsurlaub geht, dann schon, sonst gibt es kein einseitiges recht auf Urlaub, von keiner Seite
  • weiß eigentlich wer von euch, wie das beim einkommensabh. Modell ist? Dort steht ja dass man nicht arbeitlos gewesen sein darf. Würd mich sehr dafür interessieren, nur ist es so, dass mein Mann erst seit nem Monat wiedr einen Job hat, da er davor beim AMS zwecks Weiterbildung gemeldet war.
    Können wir das Modell trotzdem wählen oder wäre das ein Grund es deshalb nicht nehmen zu können, auch wenn ich normal bis zum Schluss gearbeitet habe? (es ist nicht geplant dass er seine 2 Monate nützen wird, da beruflich bei ihm auch nicht machbar)
  • @ilovemybaby d.h. du nimmst nach dem eakbg 2 monate urlaub? Aber verlierst du da nicht urlaub? Oder gehst du vollzeitarbeiten?
  • @keylashy3 mir hat mein ag gesagt dass es mir überlassenen bleibt wann ich den Urlaub konsumiere, gleich nach Mutterschutz oder nach kbg oder erst bei wiedereintritt in die Arbeitswelt mit 2.lj vom Kind u bei allen drei Varianten wurde mir versichert dass ich den vollen urlaubsanspruch behalte sprich 40 Stunden ausbezahlt bekomme obwohl ich der Firma gesagt habe dass ich nach der Geburt nur mehr teilzeit zurückkomme. Schließlich ist es ja mein alturlaub den ich mir während der 40 Stunden Beschäftigung angespart habe. Das War deine frage oder?

    Sollten sich zwei volle Monate doch nicht ausgehen so nehme ich ein Monat mit meinem Partner überschneiden karenz u brauch daher nur ein Monat Urlaub verbrauchen
  • Verstehe. Ja danke für deine antwort
  • Hab heute mit der Personalabteilung telefoniert. Die haben gemeint dass wenn man nach dem mutterschutz in urlaub geht man ganz normal das gehalt bekommt aber nicht auch noch das kinderbetreuungsgeld. Meine arbeitskollegin hat beides bekommen,was stimmt jetzt? Hat jemand Erfahrungen?
  • Also ich nimm nach Mutterschutz das kbg für 12 Monate u dann lass ich mir erst im zweiten Lebensjahr vom Kind Urlaub ausbezahlen. Das geht schon.. vorher ist das Problem dass das kbg wegen zuverdienst Grenze gekürzt wird.. daher lass ich mit erst später den Urlaub auszahlen
  • @keylashy3 es geht schon, man muss eben nur auf den zuverdienst achten. Also zb beim eakbg wirst definitiv Probleme haben da du da nur geringfügig dazuverdienen darfst!
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