Schwanger und muss im Rauch arbeiten

baharbahar

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bearbeitet 8. 11. 2014, 12:28 in Karenz & Rechtliches
Hallo leute brauch dringend hilfe...

Bin im dritten monat schwanger arbeite in eine trafik wo im verkaufsraum geraucht wird, also kunden und mitarbeiter rauchen im geschäft werd aber trotzdem nicht freigestellt..ich muss ständig im rauch arbeiten...gkk hat.die freistellumg abgelehnt und arbeitsinspektorat hat gesagt.

ich muss das mit der chefin ausmachen.
hilfeeeeee
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Kommentare

  • MalinarcoMalinarco

    7,306

    bearbeitet 8. 11. 2014, 01:50
    Hii und Gratuliere dir erst einmal :)

    Zu deiner situation: wenn sich das Intern nicht regeln lässt, wende dich an deinen Frauenarzt. Erklär ihm die Arbeitsumstände. Ihr findet dann sicher eine Lösung, der/die kann dir sicher helfen auch wenns die GKK und das Inspektorat jz ned machen :) alles Gute!
  • Auch von mir Glückwunsch :-)

    Also ich finds ganz arg, dass das Arbeitsinspektoriat da nicht eingreift!? Gerade wenn du das eben mit der Chefin nicht selbst klären kannst, müssten die dir helfen.

    Ich hab aber auch gar nicht gewusst, dass man in der Trafik noch rauchen darf.
  • Danke leute für die schnelle antwort:) ja leider man darf in eine trafik noch rauchen...ich hab das jetzt an die gewerkschaft weitergeleitet schau ma mal vielleicht können die mir helfen...glg
  • @bahar wenn das mit der Gewerkschaft nicht klappt, lass dich vom Hausarzt krankschreiben. Meine Arbeitskollegin ist auch schwanger und darf nicht mehr arbeiten (Gastgewerbe).
  • War bei mir das selbe war bis zum Mutterschutz im krankenstand
  • Such dir einen anwalt das ist rechtswidrig im rauch darf eine schwangere nicht arbeiten und fàllt somit mit sofortiger wirkung in den mutterschutz außer deine ag kann dir einen raucfreien job bieten
  • Ich würde auch sagen lass dich bitte krank schreiben bis das geklärt ist!! Der rauch schadet deinem kind, ich würde dort freiwillig keinen einzigen tag mehr arbeiten, da schreibt dich sicher jeder hausarzt krank wenn du die situation schilderst.
  • @lovoly das kommt auf den Arzt drauf an. War insgesamt bei 4 verschiedenen
  • Bei solchen Bedingungen bedroht das Arbeitsumfeld das Ungeborene - da ist sie krank zu schreiben ohne Diskussion. Grob gesagt ist das Leben des Babys dadurch in Gefahr, man sagt nicht umsonst dass Zigarettenkonsum mit dem erhöhten Risiko einer Fehlgeburt zusammen hängt. Und wenns der vierte Arzt nicht macht dann geh ich nochmal zu vier anderen bis es endlich einer macht - das sollte einem das Leben des eigenen ungeborenen Kindes wert sein.
  • he da gehts um das muuterschutz gesetz!
  • Also der arzt kann da nicht helfen - aber das arbeitsinspektorat!
    Rauchst du? (Denn dann sieht das anders aus)
    Im gesetz steht, dass schwangeren das arbeiten in nikotinbelasteten räumen untersagt ist und der dienstgeber verpflichtet ist eine rauchfreie Umgebung zu schaffen - tut er das nicht, wird er mittels bescheid da zudonnert dich entgeltlich freiszustellen (das läuft dann übers arbeitsinspektorat).

    einen krankenstand rechtfertigt diese umgebung nicht, aber die "wehwehchen" die man hat, wenn du dich jetzt mal wegen zb Kopfschmerzen und Übelkeit krankschreiben lässt und in der zeit den weg zum arbeitsinspektorat gehst ist das kein problem.

    Beachte aber, dass für deine Situation ein weg zum arzt keine Dauerlösung ist und dir das arbeitsinspektorat nicht erspart bleiben wird (auch was das finanzielle anbelangt)

    Anwalt brauchst dir keinen suchen, ich rate dir folgenden weg:
    1. Sprich mit deinem AG und sag ihm, wie es rechtlich aussieht und du ggf weiter schritte unternimmst (vl reicht das ja schon)
    Sonst:
    2. Lass dich wegen Übelkeit, etc krank schreiben
    3. Geh zur Arbeiterkammer (die haben Experten & Anwälte)
    4. Geh zum arbeitsinspektorat (wenn das nicht schon die ak für/mit dir macht)
  • Danke nochmal leute:) ich hab schon fast alles gemacht also ich habs mit gkk versucht und bekam eine absage mit der begründung ich sei nicht im gastgewerbe danach hab ich arbeitsinspektorat angerufen die war auch bei mir in der arbeit die sagte zu mir das tabakgesetz gilt nur für gastgewerbe für verkauf gibt es kein gesetz..ich soll es mit mei chef selber ausmaxhen..danach war ich bei der Gewerkschaft ich hoffe die können was machen..werd in der arbeit von meine chefin auch gemobbt weil ich für die freistellung kämpfe...
  • I würd in krankenstand gehen wurde auch nicht freigestellt. Von der 10ssw bis zum Mutterschutz war ich im krankenstand ich wollte das nicht im rauch arbeiten und mir ging mein ungeborenes vor mir war scheiß egal was mein Chef davon hielt
  • Was hast du dein arzt immer gesagt? Das er dich immer krank schrieb?
  • Ja das mir übel ist dann Kreislauf Probleme ja und das immer wieder
  • http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Beschaeftigungsverbot.html

    Zigarettenqualm in der Firma
    Seit 1.1.2009 dürfen werdende Mütter in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht mehr arbeiten. Dies gilt nunmehr auch für Beschäftigte im Gastgewerbe.
  • Ich bin auch mittlerweile fast ein Monat im Krankenstand, weil ich Blutungen hatte und noch immer mit schweren Schwindelanfällen kämpfe, wodurch ich zB auch nicht Auto fahren darf.
  • Gute besserung lovolY :)
  • PrinzessinMia das stimmt aber das gilt leider nicht für trafiken..wurde mit bei der ak gesagt..
  • Ganz ehrlich... Das kann's doch nicht sein!!! Ich würd da weiter"nerven", schließlich geht es um die Gesundheit deines Kindes!!!
    Versteh auch nicht, wieso es in einer Trafik anders sein sollte. Wenn du ständig dem Rauch ausgesetzt bist...
  • Ich finde das unzumutbar und eine Frechheit vom arbeitsinspektor. Es geht doch um eure Gesundheit und überall wird gepredigt wie schlecht passiv Rauch ist. Bleib auf alle Fälle dran und lass dich nicht unterkriegen.
    Hast du eventuell eine Rechtschutzversicherung? Ich würde alle Möglichkeiten ausschöpfen. Viel Glück
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 9. 11. 2014, 22:00
    ....ich würd nicht so tam tam machen, denn sie handeln alle nur nach den gesetzen, die wir nicht kennen und in denen wir uns nicht bewegen, in erster Linie wird dir auch keine rechtsschitzversicherung helfen, weil die Feststellung der Gefährdung fehlt.

    wie oben schon geraten geh zur AK...
    denn auch wenn es für das gastgewerbe separat was gibt, so gibt es doch eine Regelung - die besagt, dass es sogar eine strickte Regelung bezüglich rauchbelastung in der pause - also wenn es eine rauchfreie pause geben muss, so muss es doch auch was andres geben.
    Deswegen nochmal, geh zur ak und lass dich vorher krank schreiben...

    Edit
    Ich heiß es nicht gut, aber diese menschen handeln nicht willkürlich, sondern nach den österreichischen gesetzen... würden sie anders handeln, auch wenn sie es nachvollziehen und verstehen können, würden sie sich strafbar machen.
  • @girlsone
    was hat dein Arzt bei den Krankmeldungen immer reingeschrieben? bzw hast du da nie ein Schreiben vom Amtsarzt bekommen? Du warst ja mehrere Monate im Krankenstand.
    Meine Mutter war letztens (nach 3 Tagen KH-Aufenthalt) nicht ganz 3 Wochen krank geschrieben und musste zum Amtsarzt, damit festgestellt wird, ob der lange Krankenstand überhaupt gerechtfertigt ist.
  • Michi2703Michi2703

    3,672

    bearbeitet 9. 11. 2014, 22:42
    @rdb2011 also so ganz können die Herrschaften wohl nicht nach Gesetz arbeiten. Denn es heißt ja auch dass niemand im Rauch arbeiten muss das bei ihr aber der Fall ist. Und wäre ich in der Situation dann ginge ich keinen Tag mehr hin. Und das ist nicht übertrieben meiner Meinung nach.
    In meiner ss konnte ich überhaupt keinen Rauch riechen nichtmal im freien und dort zu arbeiten geht gar nicht. Das ist einfach wieder mal nur eine Ausbeutung am Mitarbeiter. Der Chef sollte da normal auch etwas mitdenken. Aber nein so muss man herum streiten gehen damit man bekommt was einem zusteht. Das ist nicht ok
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 10. 11. 2014, 02:23

    @Michi2703 genau so stehts eben nicht im gesetz. Das gesetz bezieht sich dezidiert auf Gastronomie und Pausenräume.
    der allgemeine Nichtraucherschutz steht in den arbeitnehmerschutzgesetz Paragraph 30 ff.
    Der nichtraucherschutz für schwangere in hotel und Gastronomie ist ein eigene Vereinbarung, welche österreichweit mit der wko und den zuständigen vertretern ausgehandelt wurden.
    Für trafiken gilt das nicht...
    es gilt der normale nichtraucherschutz nicht, daher kann das arbeitsinspektorat auf kein gesetz zurückgreifen.
    In Paragraph 13 abs 4 Tabakgesetz steht genau das trafiken vom nichtraucherschutz ausgenommen sind und das bedeutet, das es rechtlich egal ob schwanger oder nicht grundsätzlich keine rechtliche handhabe da ist.
    also machen die herren und damen ihre Arbeit so wie sie sie müssen - klar könnte der Chef ein "Rauchverbot" aussprechen, aber das hat dann vl Umsatzeinbußen oder klagen zur folge, denn ein kunde könnte klagen - es ist sein "recht" in der trafik zu rauchen.

    Die ak hilft meist beim vermitteln und versteht es durch die Experten Lösungen zu finden...

    @bahar
    mit dem wort/satz "mein chef mobbt mich" muss man seeeeehr vorsichtig sein, denn auch was mobbing ist, steht im gesetz...
    wie mobbt er dich denn? Was macht er?

    Und nochmal die frage rauchst du/bzw hast du bis vor kurzem geraucht?

    Weißt - ich kenn deinen Arbeitsvertrag nicht, aber vl wirfst mal einen blick rein...
    denn früher stand in den Verträgen der gastro (als es diese Einigung für schwangere nicht gab) ...sollte frau/herr xyz aufgrund einer gravida den wunsch äußern, in einer gänzlich rauchfreien Umgebung zu arbeiten, so wird dies zur Kenntnis genommen, kann aber nicht garantiert werden. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Bedienstete bei wehementem wunsch kollektivfremd entgegen des eigentlichen Tätigkeitsbildes einzusetzen....
    Schau mal ob du da in deinem vertrag auch sowas hast...

    Wie gesagt, geh mal in krankenstand - bedenke aber, dass ein dauerkrankenstand gehaltskürzungen mit sich zieht.
    Und noch was ganz wichtiges... welche ssw bist du? (Denn rechtlich, wird egal was ist und was du hast oder los ist keine schwangere vor der 16.ssw freigestellt)

    das hat ja nix mit herumstreiten usw zu tun... aber es gibt halt "regeln" an die man sich halten muss. @Michi2703 auch wenn das nicht immer nachvollziehbar ist.

    Edit:
    Und eine medizinische freistellung erwirken zu wollen (obwohl einem keine zusteht) - ist zum einen der grund, warum es für wirklich kranke schwangere immer schwerer wird eine solche zu bekommen und warum es nur mehr ganz wenige medizinische Gründe gibt...
  • @maxi er hat einen gesamt Begriff hinein geschrieben. Ss Depression und ich war damit einverstanden und musste nur 1 mal zum Amtsarzt musste aber keine medis nehmen
  • Michi2703 danke für die informationen...ich bin nichtraucherin und bin in der 14ssw..mit mobbing meinte ich sie macht mich jeden tag fertig und sagt ich soll gehn wenn es mir nicht passt oder soll in eine bäckerei arbeitrn weil dort wird es nicht geraucht...und bei jede zigarette sagt sie jetzt muss die schwangere wieder leiden...und es ist eine frechheit von mir das ich einen nichtraucher bereich will uch habe es eh vorher grwusst das hier geraucht wird...und das immer wieder das macht mich schon fertig...
  • pschudoHpschudoH

    1,271

    bearbeitet 10. 11. 2014, 13:35
    für mich klingt das aber auf der seite der ak anders... allerdings muss man sich das eventuell im kv anschauen, aber ich find, dass klingt schon danach, dass es nicht nur für gastgewerbe gilt, sondern auch.
    ich wurde "damals" (vor ca. 7 monaten) schon gefragt, ob ich im rauch arbeiten muss oder nicht. und ist die frage, ob das "rauchen" nicht auch unter "arbeiten mit gesundheitsgefährdeten stoffen" fällt.
    ich würd da auf jeden fall nochmal nachfragen! egal, ob bei ak oder arbeitsinspektorat!
    ich würd das schon sehr frech finden, wenn du dann im qualm arbeiten musst...

    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Beschaeftigungsverbot.html

    "Zigarettenqualm in der Firma

    Seit 1.1.2009 dürfen werdende Mütter in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht mehr arbeiten. Dies gilt nunmehr auch für Beschäftigte im Gastgewerbe."
  • @pschudoH
    Ja aber es gilt eben nicht für trafiken - ich hab euch oben die genauen gesetzesauszüge hineingrschrieben...
    die extraregelung für die gastro gilt, weils eben im tabakgesetz/nichtraucherschutzgesetz teilweise oder ganz ausgenommen sind. Für trafiken gibt es eine solche Regelung nicht, daher die Entscheidung des arbeitsinspektorats... - vermute ich.
    Auch die Rangfolge der gesetze spricht dafür, dass die Ämter und die chefin recht hat
    Nichtraucherschutzgesetz (rauchen erlaubt)
    Geht vor dem Tabakgesetz (rauchen erlaubt)
    Und das "letzte" in dieser Kette ist das mutterschutzgesetz.

    daher zieht das nichtraucherschutzgesetz und dort wird das rauchen im allgemeinen erlaubt in trafiken...

    @bahar - wie schon erwähnt - keine!!! Freistellung (egal wegen was) vor der 16.ssw.
    und die aussage deiner chefin, kommt nicht von ungefähr - ich seh das rechtlich leider ähnlich (aber ich bin kein experte).

    Deswegen nochmal schau was in deinem kv steht... denn hat sie mit dieser Aussage recht, ist es nicht mobbing - egal ob die aussage unangemessen (aus schwangerer sicht) das auch ist.
  • Ich würde dort keinen Fuß mehr rein setzen und schon gar nicht nach diesen frechen Aussagen der Chefin.
    Lass dich krank schreiben du findest Gründe. ... alles gute
  • also ich hab jetzt nicht alles gelesen...aber dann hab ich eben eine darmgrippe,einen hexenschuss, magenkrämpfe,schwindelsnfälle ... egal was - ich bin am nächsten tag im krankenstand...
  • @rdb2011... sehrwohl gibt es freistellungen vor der 16ssw... eine freundin wurde ab bekanntgabe freigestellt,dieses jahr ! und ich selbst ab der 12ssw....
  • @wuzl22 gesetzlich gehts nicht vor der 16.ssw. das ist im mutterschutzgesetz genau so niedergeschrieben.
    rechtlich ists nicht gedeckt. - ich hab 4 medizinisch gründe von der "freistellungsliste" und vor der 16.ssw rechtlich kein chance. mag sein, dass es manche ärzt machen, aber rechtlich ist das nicht gedeckt.
    der einzige grund, dass man vor der 16.ssw freigestellt wird, ist wenn der antrag vom arbeitgeber kommt und somit dieser auch die kosten trägt. die krankenkasse macht das nicht.
    und glaub mir ich hab alles versucht, denn meine gründe sind schon vor der schwangerschaft als tatsache festgestanden mittels fachbefunden, und daran gibts nix zu rütteln und 2 von den 4 sind lebensgefährlich für mich und das kind. die amtsärztin hat schon alle befunde, hat schon unterschrieben, muss aber bis zur 16.ssw warten ums genehmigen zu dürfen. auch auf nachfrage bei der nögkk, bva und dem gesundheitsministerium wurde ich immer wieder auf das geltende gesetz verwiesen, wo drin steht, dass eine freistellung erst ab der 16. ssw erteilt werden darf.
    das hat ja auch einen finanziellen und logischen hintergrund (wochengeld bzw. evtl abgang)

    und das mit dem "anderwärtigen" krankenstand wurde ja schon öfter geraten... es ist halt nur, wenn ich hingeh und sag zb. ich will nicht mehr zur arbeit, mein facharzt stellt mich nicht frei, etc. wird einem keiner freistellen... zumindest sollte das dann niemand tun...
  • unabhängig vom Sachverhalt hier: aber ein Krankenstand ohne dass man tatsächlich krank ist, kann eine Kündigung nach sich ziehen; bei einer Schwangeren ist zwar die Zustimmung des Gerichtes dafür nötig aber nicht ausgeschlossen. für den Fall, dass festgestellt wird, dass eine Krankheit vorgetäuscht wurde, kann der AN auch Schadenersatzpflichtig werden.

    und gerade wenn man schon versucht hat sich freistellen zu lassen und der AG das weiß und man dann permanent aus unterschiedlichen Gründen krank geschrieben ist, wird auch beim AG der Verdacht auf einen vorgetäuschten Krankenstand auftauchen und das könnte erhebliche negative Konsequenzen haben.

    @bahar
    frag nochmal bei der AK nach, bzw mach einen Termin aus,
    wie @rdb2011 schon geschrieben hat, gibt es für Trafiken Ausnahmen was das Rauchen betrifft, aber vielleicht geht das Mutterschutzgesetz - als Schutzgesetz - dem ja doch vor??
  • edit:
    und wenns nicht vor geht, vl kann man ja eine art "vergleich" schließen und das wirst alleine nicht zusammenbringen mit deiner chefin (zu wenig know how auf beiden seiten und zu viel emotion) evtl. dass sie dich irgendwie als AG freistellt und die hälfte des verdienstausfalles übernimmt und die andere hälfte vl kulanterweise die KK oder die ak (die haben evtl fonds dafür), dass für dich keine groben nachteile entstehen...

    du musst dir halt bewusst sein, dass es, auch wenn es für dich emotional und für uns alle nachvollziehbar, etwas ungeschickt verhälst, du bei diesem AG keine zukunft haben wirst... also kannst dich schon mal drauf einstellen dass du nach der karenz (nach ablauf der "behaltefrist) sie dich nicht wieder zurücknehmen wird.

    nur wie ich oben und auch jetzt @maxi hier geschrieben hat, tust du weder dir noch sonst jemanden einen gefallen, wenn du krankheiten/krankenstände vortäuscht oder du auf eine.... grenzwertig legale art eine medizinische freistellung erwirkst...

    egal wie unverständlich das auch für dich und alle anderen sein mag, such dir hilfe nicht telefonisch sondern persönlich auf der ak, denn nur die können dich momentan wirklich rechtsrichtig beraten und mit dir versuchen an vernünftigen lösungen zu arbeiten...@ bahar
  • @rdb2011 Und was soll sie tun, bis die AK etwas unternimmt?
  • patz21patz21

    5,732

    bearbeitet 10. 11. 2014, 23:37
    Also hab mich jetzt informiert und bekomme diesbezüglich von einem politiker rückmeldung!

    laut seiner informationen ist es egal wo du arbeitest sobald du rauch ausgesetzt bist MUSST du mit SOFORTIGER wirkung freisgestellt werden aufgrund nicht schwangeren gerechten arbeitsplatz.

    er hat mir auch diesen link geschickt!
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464

    am besten wärs du meldest diese sache bei einem anwalt bzw staatsanwalt an.
    geh an die zeitung, bürgeranwalt ein gefundenes fressen für die presse

    wenn das so ist dann ist das eine gesundheitsgefährdete gesetzeslücke
  • @patz21
    aufs Mutterschutzgesetz wurde eh schon hingewiesen (aber auch das rechtfertigt nicht, einfach so in Krankenstand zu gehen)
    aber wie @rdb2011 schon geschrieben hat, ist noch zu klären, ob das Mutterschutzgesetz auch tatsächlich dem Nichtraucherschutzgesetz vorgeht (weil es für Trafiken eben Ausnahmebestimmungen gibt, die zB fürs Gastgewerbe gar nicht gelten)
    daher am besten gleich morgen einen Termin bei der AK vereinbaren.
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 10. 11. 2014, 23:55
    @patz21
    auch das wurde hier schon erwähnt - aber dafür ist das Arbeitsinspektorat zuständig und wenn die nichts zu beanstanden haben (@bahar hat ja geschrieben, dass von denen nur der Rat gekommen ist, das mit der Chefin abzuklären), dann liegt der Verdacht nahe, dass eben die Ausnahmen im Nichtraucherschutzgesetz da vorgehen.
    daher mein Rat - Termin bei der AK vereinbaren und das mit einem Juristen abklären.


    Edit: ich hätt vom Gefühl her auch gesagt, dass das Mutterschutzgesetz auch für Trafiken anzuwenden ist.
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 11. 11. 2014, 00:02
    .....Werdende Mütter, die selbst nicht rauchen, dürfen – soweit es die Art des Betriebes gestattet – nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, bei denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt werden...
    heißt wenns die art des betriebs zulässt....was in einer trafik nicht ist...
    @patz21

    Alsoo das nichtraucherschutzgesetz ist geltendes EU recht
    das mutterschutzgesetz nationales recht.
    eu recht ist grundsätzlich höher...

    und @patz21 ... ich hab zum einen selbst sehr guten Draht zu Justizia und div Politikern, berufsbedingt - "grundblabla" -sorry kann sich jeder aus dem Netz ziehen, hier handelt es sich aber um einen Sonderfall/spezialfall und da wird wenn nur die ak mit evtl präzedensfällen (denn meist gibts keine schwangeren Mitarbeiter in einer trafik (wegen der vergaberichtlinien - und diese stellen selten "externe" ein) helfen können. ..ein Politiker hat - sorry-wenn er nicht grad in dieser Abteilung und Ministerium zu tun hat keine Ahnung von fällen außerhalb der norm...
    meine infos kommen von der stv leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten II/A/7 des Gesundheitsministeriums... sprich die vollzieht genau dieses gesetz... @bahar dort könntest dich auch noch hinwenden!
  • lovolylovoly

    913

    bearbeitet 11. 11. 2014, 00:11
    Aber weiterhin im Rauch arbeiten und ihr eigenes Kind dadurch in Gefahr bringen? :/ Andere Leute sind sicher öfter wegen dümmeren Gründen im Krankenstand, da wird das Wohl des eigenen Kindes doch Priorität haben dürfen. Und nicht erst wenn die AK was tut sondern sofort. Wer entschädigt sie oder ihr Baby für eventuelle Schäden die das Kind davon trägt? Wenigstens bis da eine sinnvolle Lösung rauskommt sollte sie daheim bleiben, egal ob Urlaub, Krankenstand o.ä., einfach für die Gesundheit ihres ungeborenen Babys.
    Und das rechtfertigt nicht einen Krankenstand? Was würdet ihr machen? Trotzdem weiterhin im Rauch arbeiten obwohl ihr wisst, dass es eurem Kind schadet? Das versteh ich nicht, wieso sie dann nicht in den Krankenstand gehen sollte/dürfte.
    Aiaiai ich versteh das nicht so ganz. Die AK wird ja nicht binnen einem Tag oder zwei eine Lösung parat haben, also müsste sie weiterhin dort arbeiten bis da was passiert. Das ist doch fahrlässig dem Kind gegenüber? :/
  • @rdb2011
    naja, vielleicht brauchts gerade einen solchen Fall, damit ein solches Gesetz geändert wird.
    Ich war zb noch nie in einer Trafik in der geraucht wird (mir wäre auch noch keine aufgefallen, in der ein Aschenbecher gestanden hätte) - wie du schon geschrieben hast, kommt das wahrscheinlich eher selten vor, dass dort eine Schwangere arbeitet; was mitunter ein Grund sein könnte, warum sich noch niemand Gedanken darüber gemacht hat, ob es nicht an der Zeit wäre, sich hier für eine Gesetzesänderung einzusetzen.

    @lovoly
    verstehen tut es wahrscheinlich jede hier - aber in Krankenstand wird man geschickt, weil man krank ist; und wenn hier vorgeschlagen wird, dass man einfach etwas erfinden soll und dem Arzt irgendwelche Symptome vorlügt, dann ist das auch nicht in Ordnung und es könnte auch dazu führen, dass sie den Job verliert; Verfahren vor dem Arbeitsgericht und möglicherweise Schadenersatz - davor schützt auch die Schwangerschaft nicht.
    und einen Termin bei der AK hätte man auch heute schon vereinbaren können, denn vorher kann auch die AK nichts tun.
  • Ab zum Bürgeranwalt! da kenn ich einfach kein pardon.
  • @maxi der meinung bin ich auch. genau deswegen wär ja die ak so wichtig, weil die hat diese Möglichkeit und auch die Verbindung zur zuständigen Gewerkschaft.

    @lovoly du hasts selbst schon erwähnt - urlaub nehmen, das ist der rechtlich richtige Weg.

    @patz21 sei mir nicht bös, aber das ändert an der IST Situation nix- du gibst Ratschläge, da stellen mir sich die haare auf - vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass sie sich "gemoppt" fühlt, eine schwangere in einen evtl aussichtslosen rechtsstreit zu schubsen... ohne eine vernünftige nachhaltige Lösung zu suchen...
  • bearbeitet 11. 11. 2014, 00:38
    Gesetz hin oder her,eine Lösung muss her. Und das mit den krankenstand find ich jetzt nicht sooooo schlimm. den mir ist die gesundheit meines Kindes wichtiger.aber urlaub wäre besser! aber den wird sie nicht genehmigen
  • naja mit der chefin reden bringt nix, arbeitsinspektoriat wäscht sich die hände ind unschuld gleich wie die gkk
    ak termin muss erst gemacht werden das heißt für momentan kind und mutter mittels krankenstand schützen.
    lass dich ein paarmal von der rettung weg bon der arbeit bringen auch wenns jetzt hart klingt. diese scheiß gesetzeslücke ist für mich ein grund das system zu betrügen :(
    ich weiß das man die IST situation behandeln muss aber man sollte da auch anschließen damit etwas versndert wird. präzedensfall hin oder her diese gesetzeslücke gehört geändert und dafür muss man das halt etwas publik machen aber vL kommt das von meiner seite her falsch rüber :(

  • @bahar
    bitte vergiss die Ratschläge von @patz21!! die können dich in Schwierigkeiten bringen.

    @patz21
    ein Gesetz ändert man nicht dadurch, dass man ein System betrügt!!!
    und was willst du publik machen? Dass du oder in diesem Fall @bahar das System betrügen?? Dich mag diese Situation ja ärgern, aber mit deiner Einstellung machst du es nicht besser, im Gegenteil!

    und Vorschläge wie sie von dir kommen, sind ein Grund dafür dass zb die Gründe für Frühkarenz verschärft wurden und weshalb es Frauen immer schwerer haben einen Job zu finden, weil AG befürchten, eben genau eine solche Mitarbeiterin zu bekommen. oder warum manch kranke Schwangere vom Arzt nicht mehr ernst genommen wird, denn ein Arzt der grundlos eine Krankmeldung macht, wird auch Probleme bekommen.

    und sich grundlos von der Arbeit mit der Rettung abholen lassen??? Schon mal darüber nachgedacht, dass in der Zeit vielleicht ein echter Notfall eintreten könnte und dann ist die Rettung grad mit soetwas beschäftigt!!

    ganz ehrlich - ich verstehe nicht, warum du eine vernünftige Lösung ablehnst, die langfristig weit mehr bringen würde? und diese kann nur mit Hilfe der AK erreicht werden; so wie @rdb2011 geschrieben hat.
  • Was machen wenn kein Urlaub mehr da ist oder eben nicht genehmigt wird?
  • @lovoly
    waum denn keinen Termin bei der AK vereinbaren? Bekommt man auch kurzfristig wenns sehr dringend ist.
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