Hallo zusammen .... habe mal eine fragen. habe seit monaten also auch achon vor der ssw schulter bzw haltungsschmerzen und ich sitze den gazen tag was es schlimmer macht. ebenfalls habe ich seit tagen wieder migräne anfälle. was kann man da machen. mag janicht andauernd in krankenstand.....da mache ich mir keine freunde in der arbeit.....
Kommentare
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und Frühkarenz gibt es nur wenn du kurz davor bist das du dein Kind verlierst. ich musste acht Stunden am Tag in einer Küche stehen und das im hoch sommer ohne Klimaanlage.
hatte sogar eine Thrombose im linken Bein das war auch egal und einmal eine Blutung.
bei mir meinte mein Chef dann schon ich soll in Krankenstand gehen das kann er mir nicht mehr zumuten.
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das ist echt psychoterror was die machen....
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im ks bist die böse
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komm mir ausgeschlossen vor. so als wurden alle über mich reden
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Psychische-Erkrankungen werden heute schon recht hoch angerechnet.
Wenns der Mama nicht gut geht, gehts dem Baby auch nicht gut.
Aber das wird jeder Arzt ein wenig anders sehen!
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meine frauenärzte leider nicht.. die einzige möglichkeit die ich habe wäre zu wechseln zu einem anderen der viele meiner arbeitskolleginnen schon in frühkarenz geschickt hat....jasmin in der 22.ssw und neli in der 20.ssw
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ich werde sie bei meinem nächsten termin jetzt ansprechen weil es einfach nicht mehr geht es ist wirklich zu heiß.
Und zum Schluss!
freistellen, Befreiung etc.: Arbeitgeber
vorzeitiger Mutterschutz, Frühkarenz: Ärzte
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ich bin seit der 13. Woche glaub ich in Frühkarenz weil es mir a) nicht mehr möglich war meinen Beruf auszu üben und b) ich einen burn out hatte vor 2 jahren und die gefahr durch die hormone und durch den stress wieder reinzu fallen zu hoch war.
Wenn du nicht mehr in der Lage bist, ohne Schmerzen oä deinen Job zu machen, geh zu deinem Hausarzt, lass dir einen Empfehlung schreiben; dann zu deinem Frauenarzt und schilder ihm dein Problem und bitte ihn, dich in deinen Bemühungen zu unterstützen und den Antrag für dich zu stellen. Als nächstes musst du zum Amtsarzt, der dir das dann in den meinsten Fällen bestätigt (wenn du eine empfehlung hast), lass dich vl vorher noch in KS schicken und schau obs vl besser wird aber ansonsten ist das die effektivste vorgehensweise.
hier noch ein paar Gründe: (bei sehr erhötem oder niedrigem Blutdruck hat man übrigens auch gute Chancen)
1) Anämie mit Hämoglobin im Blut 8.5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik
2) Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z.B. Polyhydramnion)
3) Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. SSW)
4) Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM), wenn schwer einstellbar
5) Kongenitale Fehlbildungen
6) Mehrlinge
7) Organtransplantierte (z.B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburtlichkeit, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität)
8) Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab 20. SSW
9) Präeklampsie, E-P-H-Gestose
10) Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik
11) Status post Konisation
12) Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft
13) Uterusfehlbildungen
14) Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab 20. SSW
15) Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus
16) Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten
17) Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft
18) Grunderkrankungen der Schwangeren (internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art) werden vom jeweiligen Facharzt /Fachärztin begutachtet und selbige/r beantragt eine Freistellung, wenn tatsächlich eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt
Hinweise:
1) Vorzeitiger Mutterschutz ist erst ab Ende der 15. SSW möglich (Ausnahme: besondere Begründung)
2) Nicht angeführte Pathologien sind im Einzelfall zu entscheiden
3) Hyperemesis, Lumbalgie, Blutungen in der Frühgravidität, Hypotonie mit Kollapsneigung stellen keine Freistellungsgründe dar sondern begründen lediglich einen Krankenstand
4) Die Tatsache, dass es sich um eine ältere Schwangere handelt ( 35 Jahre) ergibt nicht automatisch einen Freistellungsgrund
Eine werdende Mutter darf über die Achtwochenfrist hinaus nicht beschäftigt werden, wenn nach einem von ihr vorgelegten Zeugnis einer/eines Amtsärztin/Amtsarztes oder einer Arbeitsinspektionsärztin/eines Arbeitsinspektionsarztes Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre.
Medizinische Indikationen, die ein solches Zeugnis begründen, sind in" Anlage 1" dargelegt. Die Begründung für einen Antrag auf Freistellung gemäß _3 Abs. 3 MSchG obliegt der Fachärztin/dem Facharzt des jeweiligen medizinischen Fachgebietes, in dessen Bereich die Indikation für die Freistellung fällt.
Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz können keine Freistellung gemä__3 Abs. 3 MSchG bewirken.
Liegen Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit von werdenden Müttern am Arbeitsplatz vor, ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen anzustreben. Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, ist die werdende Mutter von dem/der Arbeitgeber/in von der Arbeit freizustellen (_2 b MSchG).
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und das es vorne 41°C hat und da wo ich bin mittlerweile schon 33°C und das geht nicht mehr
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