Kinderbetreuungsgeld Variante Wechsel

MiMaMiMa

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bearbeitet 16. 11. 2014, 17:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Mamas,

habe ebenfalls ein etwas schwieriges Anliegen... Beim Antragstellen des Kbg für unsere Tochter, wählte ich damals die Variante 20+4.
6 Monate später bin ich schwanger geworden und dachte mir, dass ein Wechsel zwischen zwei Varianten möglich sei, DENN ich bin monatelang gar nicht ausbezahlt gewesen, da wir auf ein bestimmtes Dokument für unsere Tochter gewartet haben. So bin Ich ein halbes Jahr lang ohne Einkommen gewesen. Als ich alles an Unterlagen da hatte, bin ich auf die Variante 12+2 umgestiegen. Leute von der Krankenkassa versicherten mir, dass alles neu berechnet wird und mein täglicher Leistungsanspruch 33€ ist. Von einem unmöglichen Wechseln war nie die Rede! Das steht auch nicht auf dem Formular. Von wo soll man dann die Infos haben, was zulässig ist und was nicht...?
Leider bin ich trotzdem nach der alten Variante ausbezahlt worden. Gibt es jem.der es geschafft hat die Variante zu wechseln und so auch ausbezahlt zu werden?

Kommentare

  • Die Variante kann man nur innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung wechseln, wenn du erst 6Monate später umsteigen wolltest, wäre diese Frist abgelaufen.
    Wenn bei der KK die Antragstellung erst mit dem Datum erfolgt ist, an dem du alle Dokumente eingereicht hast, dann wird rückwirkend für 6Monate ausbezahlt - ist seit der Geburt schon mehr Zeit vergangen, dann verfällt diese. (nach der Geburt bekommt man 8 Wochen Wochelgeld, dazu braucht die KK aber die Geburtsurkunde, falls man überhaupt Anspruch auf Wochengeld hatte)
    Hast du keinen Benachrichtigung deiner KK bekommen, über die Höhe und Dauer des KBG? oder hast du nur den Gesamtbetrag überwiesen bekommen?
  • Ich hab die Variante gewechselt...aber halt innerhalb dieser 14 Tage Frist!
  • maxi schrieb: »
    Die Variante kann man nur innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung wechseln, wenn du erst 6Monate später umsteigen wolltest, wäre diese Frist abgelaufen.
    Wenn bei der KK die Antragstellung erst mit dem Datum erfolgt ist, an dem du alle Dokumente eingereicht hast, dann wird rückwirkend für 6Monate ausbezahlt - ist seit der Geburt schon mehr Zeit vergangen, dann verfällt diese. (nach der Geburt bekommt man 8 Wochen Wochelgeld, dazu braucht die KK aber die Geburtsurkunde, falls man überhaupt Anspruch auf Wochengeld hatte)
    Hast du keinen Benachrichtigung deiner KK bekommen, über die Höhe und Dauer des KBG? oder hast du nur den Gesamtbetrag überwiesen bekommen?


    ...ALSO im Schreiben von der KK steht drin, dass ich 12! Monate á 20,80€ bekomme.
    Es wurde quasi nur die Bezugsdauer geändert, der Leistungsanspruch blieb der gleiche.
    Der Antrag wurde erst 4-5 Monate nach der Geburt gestellt, da wir selbst auf das Dokument gewartet haben, und so alles mit einem Schlag erledigen wollten. Als es knapp wurde, gaben wir den Antrag ab trotz unvollständigen Unterlagen. Als ich da schon zufallig nachfragte ob ein Wechsel möglich sei, hieß es JA! Man könne sich jederzeit entscheiden kürzer das KBG zu empfangen, nie aber länger! Das ergab Sinn.
    3 Monate später als endlich das lang ersehnte Dokument da war, füllte ich bei der KK ein Blatt aus, wo ich genau hinschreiben sollte von wann bis wann ich das KBG empfangen möchte. Und da fragte ich nach wie ich letztendlich ausbezahlt werde, da bestätigte mir der Mitarbeiter der KK, alles wird neu berechnet und so werde ich auch ausbezahlt.... ???

  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 16. 11. 2014, 14:11
    Ja du kannst freiwillig auf kbg verzichten wenn man zb weiß dass man mehr arbeitet und die zuverdienst grenze überschreiten würde. Da scheint was falsch verstanden worden zu sein!
    Am besten bitte morgen auf der zuständigen stelle der gkk anrufen und nochmals abklären!
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