Hallo Mamis!
Ich habe wieder das Problem dass ich weder versichert bin noch das Kinderbetreuungsgeld beziehe.
Grund: Mein Aufenthaltstitel ist am 28.9.14 abgelaufen. Am 31.10.14 habe ich den neuen Aufenthaltstitel bekommen und ich habe es am selben Tag beim FA gebracht. Seit 31.10.14 warte ich auf dieses Bescheidschreiben. Mir ist klar, dass die Bearbeitungszeiten bis zu 12 Wochen dauern können. Aber ich weiß nicht was ich machen soll. Ich bin alleinerziehend und bin nicht mehr versichert und das Kinderbetreuungsgeld bekomme ich auch nicht mehr.
Zum Sozialamt kann ich nicht gehen.
Anderes Problem: Antrag im August gestellt. Dokumente (Alimente) fehlen. Letzte Woche hatten wir einen Termin beim Jugendamt wegen den Alimenten und mein Ex sagte diesen ab, da er arbeiten musste. Und ganze Zeit geht das so.
Ich platze gerade vor Wut! Ich versuche schon seit mehreren Tagen das FA (1030 Wien) zu erreichen. Immer wider schmeißen mich die Mitarbeiter aus der Leitung oder wollen mich weiterverbinden zum Zustädigen und dann komme ich wieder zum Infocenter. Dann kommt der Satz: Sie sind wieder beim Infocenter. Die Mitatbeiter sind besetzt. Und die sind sowas vom unfreundlich. Dann wurde ich nach 100 Mal anrufen verbunden und wad sagt mir diese Mitarbeiterin??? WIR KÖNNEN IHR BESCHEID NICHT VORZIEHEN, DAS WÄRE UNGERECHT! SIE SOLLEN SICH BEIM AMS ODER SOZIALAMT MELDEN" und legt auf. Dann zweiter Versuch und wieder werde ich verbunden, leider wieder eine Freche. "IHR IST DAS EGAL OB ICH VERSICHERT BIN BZW OB ICH GELD HABE UND NEIN DAS GEHT NICHT. SIE BEKOMMEN SOLCHE ANRUFE 1000 MAL AM TAG. SIE KÖNNEN SOWAS NICHT BERÜCKSICHTIGEN." Ich habe ihr danm gesagt was das soll wenn die das Geld von mir brauchen sind sie die ersten, aber wenn die zahlen müssen, dann müssen wir bis 12 Wochen warten. Ich hab dann ihren Namen verlangt und sie legt auf!!!
Ich habe den FA Mitarbeitern auch alles schön zu erklären versucht, leider erfolglos.
Ich muss aber anmerken, dass ich letztes Jahr, wo der Kleine geboren wurde, das selbe Problem hatte. Mein kleiner hatte keinen Aufenrhaltstitel und wo er einen bekommen hat, habe ich beim FA angerufen und diese nette Dame hat mich vorgezogen und innerhalb einer Woche war dieses Schreiben da.
Kommentare
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da du scheinbar aus wien bist, würd ich (wenn ich garnichtmehr weiter wüsste) bei ute bock nachfragen, ob die helfen können. leider kenn ich mich mit aufenthaltstiteln auch nicht aus (hab selber nur im ausland welche beantragt, aber da wurde ich immer informiert vorher).
und versuch mal ohne deinen ex zum jugendamt zu gehen, warum musst du ihn überhaupt mitnehmen?
100
Ja das versteh ich auch nicht! Ams würde mich nicht mal aufnehmen, da ich noch im Karenz bin.
Hmm... Das JA hat mir gesagt, dass mein Ex seine Lohnzetteln der letzten 6 Monate mitnehmen muss und dass er auch kommen muss. Ich weiß es auch nicht. Alles ist so kompliziert.
Und beim Sozialamt geht nichts, da die Unterlagen fehlen und mein Antrag seit August in Bearbeitung ist. Der Bearbeiter hat mir bis jetzt sicher schon 4 Mal die Frist verlängert, da die Bestätigung der Alimente fehlt.
@ Obwohl das letztes Jahr ging. Aber wahrscheinlich habe ich dieses Mal keinen netten Mitarbeiter getroffen. Pfff
751
ein tip : der dienstleistungscheck : http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Dienstleistungs-Scheck.html damit bist du versichert... sicher keine dauerlösung,aber vorübergehend zu mindest eine versicherung !... kann dir jede freundin (keine familie) ausstellen,sie hat keine nachteile oder finanziellen verpflichtungen... ! lies dir das durch von der ak !
weiters würd ich dir raten zur caritas zu gehen,schon morgen ! ... ute bock is sehr gut wenns um meldezettel etc geht, also eine meldeadresse-die man ja auch braucht um eine versicherung zu bekommen-aber ob sie dich direkt versichert,glaub ich nicht... :-??
die caritas kennt sicj extrem gut danit aus und streitet auch schon mal gern für andere am tel
viiiiel glück !!
100
Hmm.. dienstleistungscheck? Also da muss mich eine freundin anmelden? Könnte mich auch meine mutter oder schwester anmelden?
Und wer ist ute bock?
Ich werde dann morgen bei caritas anrufen.
Danke für den tipp
100
Auf der homepage von ute bock steht dass sie für flüchtlinge zuständig ist. Ich bin aber doch kein flüchtling. Hihi
Ob die mir helfen wird?
751
dienstleistungscheck ist keine dauerhafte sache... zb: du putzt bei einer freundin die whg und der dienstleistungscheck is quasi die anmeldung für die zwei std... auf der ak seite ist das gut erklärt sollte aber eben keiner aus der familie sein, sondern freunde,bekannte etc..
caritas würd ich dennoch unbedingt gehen - da gibts auch finanzielle überbrückungen,gerade für solche fälle... ich kann mir nicht vorstellen dass sie eine alleinerziehende mutter 1 monat vor weihnachten wegschicken ! ...
100
Das ist dann blöd. Ich mein dieser dienstleistungscheck. Dass ich dann probleme mit dem sozialamt hab weil ich geringfügig gemeldet bin und dann kein geld bekomme....
Aber beim caritas werde ich mich morgen informieren.
Danke
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Und ich hab mich nur um meine eigene Aufenthaltsgenehmigung kümmern müssen, und zwar in der schweiz, im österreichischen System kenn ich mich zuwenig aus!
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es muss jedes mal vom fa neu geprüft werden, ob familienbeihilfe zusteht, warum? Weil wir (die Mitarbeiter des fa) nicht wissen können ob und wieviel fb in den Ursprungsländern familienbeihilfe oder ähnliche Leistungen bezogen werden. Dh Österreich kann nix tun, wenn euer land (wenn eu) nichts zurückmeldet, warum wir das nicht auf "Verdacht" machen können? - weil viel in der fb betrogen wird. Warum es mal schneller geht/mal langsamer? Das fa hat immer was zu tun aber in gewissen Monaten mehr 3/4/9/10/11/12 sind die monate wo immer viel zu tun ist. Die Anträge werden zum einen nach eingang und zum anderen nach Rückmeldung der ausländischen Behörden abgearbeitet.
Zum Ablauf (Telefon/infocenter) - es gibt einen österreichweiten telefondienst, dh wenn du anrufst, kanns sein das du mit einem Mitarbeiter aus stmk, blgd, vlbg oder sonst wo "rauskommst" das diese zum einen deine Situation nicht kennen ist klar. Wenn du zu mir kommen würdest und ich würd dich annehmen seh ich: Antrag abgegeben, in warteschlange/in Prüfung/erledigt und vl noch einen vermerk - also was soll ich dir sagen? Auch wenn ich wollen würde, könnte ich nicht.
Einzig und allein dein Sachbearbeiter der deinen fall am tisch hat, kann dir mehr sagen. Die 12 wochen Bearbeitung ergeben sich aus 2 wochen bis anfragedauer im eu und eunahen raum, die haben dann 8 wochen zeit um uns das geforderte zu melden und dann brauchen wir noch 2 wochen zum bearbeiten (übersetzungen, wenn das ausländische amt nicht die richtigen Unterlagen verwendet etc)...
Warum dich meine Kollegen ans ams verweisen? Weil du dich dort als arbeitslos melden sollst, dann bist auch versichert, wenn du e kein kbg mehr bekommst, oder hast du einen job, in den du wieder gehen kannst? Dann musst dich trotzdem bis zum wiedereintritt selbst oder mitversichern, denn versichert bist nur während des kbg bezug, wenn das aus ist egal wo du herkommst, hast keinen versicherungsschutz. Fb bezug begründer keine pflichtversicherung.
was die alimente anbelangt, auch wenn er keine unterlagen bringt, dein ex, kannst du zum einen den Unterhalt lt regelbedarf über das JA festsetzen lassen und zugleich wenn er nicht zahlt einen unterhaltsvorschuss beantragen.
mit diesem beschluss kannst dann auch aufs sozialamt, dass sind die "dokumente" die du dann nehmen kannst.
@wuzl22 das was du da oben geschrieben bzgl dienstleistungsscheck und 1 std putzen... hast, will ich jetzt einfach mal nicht gelesen haben...
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@wuzl22
Es gibt für sie die Möglichkeit, wie ich oben geschrieben hab ganz legal übers ams eine Versicherung zu erwirken, dafür muss man sich für den Arbeitsmarkt bereitstellen (geht auch geringfügig, halbtags mit Förderung für die kinderbetreuung und auch für die auferlegten kurse gibt es eine kinderbetreuung - und das sogar bezahlt!!!!!) - also wer will kann versichert sein, auf legalem weg ohne jammern etc. noch dazu mit jobaussichten... also ich seh die Problematik nicht... aufs System schimpfen aber nicht danach leben da stellts mir die haare auf... sorry man muss halt hingehen und sich informieren... und sorry nicht gleich schreien, wenns einem nicht in den schoß fällt.
Nochmal zum Dienstleistungsscheck:
Er darf nur! von privaten natürlichen Personen ausgestellt werden, nicht von Firmen, ein naheverhältnis darf nicht bestehen (keine verwandtschaft) - für gewisse arten von Dienstleistungen.
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die frage ist, kann sie überhaupt zum ams gehen? und ich dachte, es geht um 2 dinge:
1. versicherung
2. kein geld vom ex
und das gilt es zu überbrücken, zur not eben mit dienstleistungscheck (nicht versichert sein ist wohl das schlimmste, weil ja die kinder vermutlich auch über sie mitversichert sind).
@nina1991 hat sich in der zwischenzeit was geändert bzw. konntest du irgendetwas klären?
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Der rat mit dem ams müsste schon nicht sein! Ich berate niemanden, dafür hab ich keine zeit.
Ich hab hier den Hintergrund erklärt, warum wie was ist. Es ist aber nicht meine Aufgabe im finanzamt. Weil die versicherung mich und meine kollegen nix angeht. Ein anruf beim sozialamt , der kk oder beim ams hätte gereicht um das zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt.
@pschudoH mit dem gültigen Aufenthaltstitel kann sie arbeiten und somit zum ams.
auf was sie wartet ist dass die beihilfe wieder gezahlt wird und auf die alimentenbestätifung fürs sozialamt. Streng genommen beides dinge die grundsätzlich nur dem kind zustehen...kbg bekommt sie keines, denn sonst wäre sie versichert.
das mit dem ex und den alimenten wurde oben auch erklärt und ich bin mir sicher dass die damen am jugendamt ihr das auch erklärt haben, denn das ist das erste was sie Müttern ohne alimenten raten (unterhaltsvorschuss)
Das system ist für Inländer und paare schwieriger als für alleinerziehende und Ausländer, den diese haben eigene Anlaufstellen die müsste man halt nur nutzen und sich eben zum ams, bh, etc begeben...
edit:
Am ams gibt es eigene damen, die nur für alleinerziehende ausländische damen zuständig sind!
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Also jeder kollege, der nicht erklärt warum wie usw was zu machen ist, handelt richtig. Das sollte man sich vor augen halten...
Was er machen muss, aber nur wenn es um Kompetenzen geht die ins BMF fallen ist, auf den Paragraph, erlass etc hinzuweisen, denn nachlesen kann jeder selbst. Seit einigen Jahren gibt es die kleine steuerfibel die ist kostenlos und liegt in jedem Finanzamt auf, da sind alle Formulare erklärt, sogar mit Rechenbeispielen. Man braucht nur hingehen und es sich holen. Bei finanz online gibt es überall ein Fragezeichen dabei, dort ist genauso beschrieben was da hingehört...
Ihr müsstet mal 1 tag hintern schalter stehen, dann würdet ihr auch ganz schnell aufhören helfen zu wollen, war bei mir auch so, aber wenn du 6 std lang menschen erklärst, dass es nicht am finanzamt liegt, dass das geld vom Lohnsteuerausgleich noch nicht da ist, aber der nachbar, bruder, mann etc es schon bekommen hat, sondern am dienstgeber weil der bis März (in manchen Fällen sogar bis april) zeit hat deie lohnzettel zu übermitteln und das Finanzamt erst dann prüfen kann, interessiert keinen. Mir wurde gedroht, dass er wieder kommt und das Finanzamt in brand steckt... da hört man auf zu erklären, vor allem weil mans ja nicht muss.
Anderes Beispiel:
mein Lehrling, 17 jahre steht allein am schalter, weil sollte kein problem sein, denn bein schalter werden nur Anträge abgegeben, Finanzonline zugänge geholt und sachen abgegeben vl noch allgemeine Infos gegeben, kommen 6 leute, 2 frauen 4 Männer, "ich wollen geld für meine kind, meine kind in esterreich geboren" - mein lehrling erklärt, dass sie diesen antrag ausfüllen, und div Dokumente (e card, geburtsurkunde etc) bringen müssen, darauf hin wird einer der Männer aggressiv und greift hinter den schalter und brüllt wenn sie morgen wieder kommen und kein geld sehen hat sie ein problem - ich bin dann raus und hab sie dem haus verwiesen. Und ich bin in keiner Großstadt!
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=D>
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@rdb2011
@nina1991
Um dich weiter aufzuklären
Genauso legal ist es sich über die Mindestsicherung zu informieren.
Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, aber solange es unter 3 Jahre alt ist darfst du während des Bezuges von Mindestsicherung nicht vermittelt werden. Darüber hinaus bis die Betreuung deines Kindes gesichert ist.
Natürlich wird man im Zuge der Mindestsicherung auch versichert und einige weitere Vorzüge (Rezeptgebührenbefreiung, GISbefreiung, ....)
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wir hatten am tag über 100 anrufe da wir ein paar grosse versicherungen vertreten und da rief auch jeder an...sogar welche aus dem gefängnis und haben gedroht wenn die freikommen werden sie wieder wegen uns einsitzen....und trotzdem haben wir weiterhin anderen auch auskunft gegeben obwohl es kein muss ist
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also @rdb2011 in einigen sachen gebe ich dir recht, aber es ist nur MENSCHLICH, dass ich personen weiterhelfe auch wenn es nicht mein beruf ist...heisst ich bin anwaltsassistentin...der beklagte ruft mich an und fragt nach was er tun soll - soll ich dann auch sagen "nö, nicht mein problem, dafür gibt es anwälte, suchen sie sich einen"... obwohl ich weiss was er tun sollte und was das beste wäre um die angelegenheit schnell zu bereinigen...ich finde das zeugt nur von menschlichkeit
wir hatten am tag über 100 anrufe da wir ein paar grosse versicherungen vertreten und da rief auch jeder an...sogar welche aus dem gefängnis und haben gedroht wenn die freikommen werden sie wieder wegen uns einsitzen....und trotzdem haben wir weiterhin anderen auch auskunft gegeben obwohl es kein muss ist
Dem kann ich nur beipflichtet...es ist leider gerade wenn man bei einem Amt, einer Sozialversicherung oder sonst wo arbeitet wo man vorallem mit "sozial schwächeren Menschen die auf Hilfe angewiesen sind" arbeitet, äußert schwierig das richtige Maß zu finden.
Ich selbst arbeite bei einem Sozialversicherungsträger und bin eine von denen, die sich unter anderem um einige Dinge kümmert, wo ich auch auf wen anderen verweisen könnte. Ausschlaggebend ist allerdings mein Gegenüber. Auch ich wurde schon beschimpft, bedroht und angeschrien wegen Dingen die einfach nicht in meiner Macht liegen. Wenn ich merke, dass ich mit jemanden spreche der einfach Hilfe braucht und er auch entsprechend normal ist, helfe ich gerne. Allerdings habe ich such einige Kollegen, die eben darauf verweisen, dass es nicht ihr Job ist und sich die Leute bei den richtigen Stellen informieren müssen.
Leider wird diese Motivation auch getrübt, durch Menschen die offensichtlich unser soziales System ausnutzen wollen, auf "rechte" pochen sie tatsächlich nicht bestehen. Abgesehen davon, dass es äußert schwierig ist jemanden zu helfen, der eine andere Sprache spricht.
Das ging jetzt zwar am eigentlichen Thema vorbei, aber ich wollts loswerden
Edit: die Zitatfunktion scheint über die app zu spinnen :-/
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http://www.babyforum.at/discussion/9486/mindestsicherung-wenn-keine-alimente#Item_21
http://www.babyforum.at/discussion/8352/mindestsicherung-trotz-auto-wert-1600-erfahrungen/p1
Mindestsicherung hätte sie eh schon beantragt, dazu wäre es aber erforderlich, dass sie zumindest die Sache mit dem Kindesunterhalt erledigt.
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Nein, sie kann einen Feststellungsantrag über das JA verlangen, dann kümmert sich das JA darum ob und wieviel sie bekommt.
In der Zwischenzeit kann sie dennoch Mindestsicherung beantragen, selbst wenn dieser fiktiv Unterhalt vorsieht wäre sie versichert und bekäme schon mal eine Kleinigkeit.
EDIT:
Nicht per Post abspeisen lassen, Widerspruch einlegen. Persönlich hingehen, DRUCK machen.
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@Schennii ja es ist in Behörden so aber wehe man hilft nicht, wenn man angemotzt wird, dann ist man: fehl am platz, unsozial, ausländischerfeindlich, etc...
selten ein dank für das was man tut obwohl man nicht müsste.
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Heute ruf ich beim FA an und am Telefon meint eine aufeinmal, dass ich nur den hinteren Teil (es steht: zur Vorlage an den Versicherungsträger, das hab ich geschickt) aus dem MKP geschickt habe und dass die auch den vorderen Teil brauchen. Also alle Untersuchungen mit genauen Details. Was wollen die überhaupt von mir????? Ich habe ihnen den Teil der für die Ämter gedacht ist, geschickt. Krankengeschichten von meinem Kind haben die nicht zu interessieren!
Außerdem was soll das? Am Freitag sagen die der Magistrat Arbeiterin, dass der Bescheid in 14 Tagen kommt, heute sagen die mir die brauchen den ganzen MKP.
Und nochmals! Ich bin hier geboren. Meine Mutter hat seit meiner Geburt bis vor kurzem für mich die Familienbeihilfe bezogen. Seit der Geburt meines Sohnes beziehe ich nun die Beihilfe für mein Kind. Ich habe einen Daueraufenthaltstitel EU, dass heißt dass nur die Karte abgelaufen ist, der Aufenthalt aber nicht!! Ich habe ja einen Daueraufenthalt!!! Deswegen verstehe ich das nicht, dass sie das so lange prüfen müssen!!! Mein Visum ist nicht abgelaufen!!!@ Nur die verdammte Karte. Also was habe ich bitte mit dem Ausland zu tun??? Mein Hauptwohnsitz ist in Wien seit der Geburt. Warum sollte mir dann ein anderes Land für die Familienbeihilfe zahlen????Was müssen die prüfen? Das Problem ist nur dass diese Karte abgelaufen ist. Den Antrag für die neue Karte habe ich auch 1 Monat vor Ablauf gestellt, aber beim MA35 wartet man eben auch 1 Monat bis es fertig wird.
Und das mit dem AMS... ich bin in Karenz bis Jänner 2016. Das Kinderbetreuungsgeld beziehe ich ebenfalls bis dahin!!! Das Problem dass ich seit 1 Monat das Kinderbetreuungsgeld nicht beziehe und dass ich nicht versichert bin, ist nur das FA schuld! Sobald ich den Bescheid habe, wird mein Kinderbetreuungsgeld und Versicherung rückwirkend gemacht!
Und beim Jugendamt waren wir letzte Woche wegen den Alimenten und das habe ich dem Sozialamt geschickt. Jetzt muss ich warten. Die haben ja auch ihre Bearbeitungszeit.
@wuzl22
Nur das sind leider meine Neuigkeiten
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wenn du am finanzamt oder anderen ämtern ähnlich agierst, wie hier, würd ich mir evtl. auch überlegen ob ich dir schnell oder langsam helfe...
deine arbeitsrechtliche karenz kann nicht bis jänner 2016 gehen. arbeitsrechtlich = 2 jahre ab geburt.
dein kinderbetreuungsgeld geht vl bis dahin, aber nicht deine karenz! das ist ein großer unterschied!
so ich versuchs dir jetzt nochmal zu erklären, das folgende sind die voraussetzungen fürs kbg (fast das selbe gilt für die famlienbeihilfe)
Voraussetzungen
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
(zusätzlich idente Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich)
]Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
(Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
Asylberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben
Durchführung und Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
Der Zuverdienst darf die individuelle Zuverdienstgrenze (diese liegt bei 60 Prozent der Letzteinkünfte, mindestens aber 16.200 Euro pro Kalenderjahr) nicht übersteigen
ZUSATZ FÜR AUSLÄNDISCHE BEZIEHERINNEN
Eltern, die sich rechtmäßig nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) in Österreich aufhalten, wird das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend bis zur Geburt bzw. Einreise des Kindes in das Bundesgebiet (in der Regel ab Wohnsitzanmeldung) auch für jene Monate gewährt, in denen das Kind die Anspruchsvoraussetzungen des rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen konnte. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kind nach der Erteilung des Aufenthaltstitels oder des Asylzuerkennungsbescheides an einen Elternteil geboren wurde. Keine rückwirkende Gewährung erfolgt, wenn der antragstellende Elternteil nicht mehr über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt oder andere Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen.
so und die FETT markierten dinge werden bei dir geprüft!
weil du dauerhaft nicht in österreich warst, weil dein titel ausgelaufen ist, weil anzunehmen ist/war, dass der mittelpunkt der lebensinteressen vl nicht in österreich ist (egal ob du hier geboren bist oder nicht - wenn ich heute 2/3 monate "urlaub" mache und dauerhaft nicht in österreich bin, ist das genau eine begründete annahme, dass ich vl meine lebensinteressen nicht in österreich hab)
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Die Sachbearbeiter beim Finanzamt (bzw. auch bei anderen Ämtern) müssen sich nunmal auch an ihre Vorschriften halten und können nicht nach Sympathie entscheiden.
Wie im anderen Thread auch schon geschrieben wurde: ich wäre ebenfalls sehr vorsichtig mit dem Vorwurf, es ginge hier um die Staatsbürgerschaft. Somit wirfst du Ihnen Diskriminierung vor, und das trifft - nach dem was du geschildert hast - einfach nicht zu.
Ich verstehe schon, dass gewisse Forderungen von - vorallem "heiklen" - Unterlagen für jemand außenstehenden nicht immer nachvollziehbar sind. Aber es wurde ja bereits in beiden Themen erklärt, woran die Prüfung liegt (und um es nochmal zu betonen: das liegt nicht daran, dass dir persönlich jemand etwas böses will!). Nicht zu vergessen: Schwärze die Daten, die sie nichts angehen und die dir unangenehm sind (auch wenn ich dir versprechen kann, dass das FA damit sicher kein Schindluder treiben wird)
Es gibt nun mal Vorschriften die den Leistungsanspruch genau regeln. Für die Prüfung ist das Finanzamt verantwortlich. Wenn du dich jetzt quer stellst, machst du dir nur unnötig Probleme.
Ich glaube du würdest auch besser fahren, wenn du MIT dem FA arbeitest und nicht gegen sie. Denn auch dein/e zuständige/r Bearbeiter/in ist nur ein Mensch, der sich sehrwohl aussuchen kann, mit welchem Engagement er/sie dir hilft. Und ich persönlich würde mir auch kein Bein ausreißen für jemanden, der mich nur anfährt für etwas, womit das FA im Recht ist.
100
8,893
Ich glaub nicht, dass das FA Interesse an der Krankengeschichte hat. Die wollen einfach nur sehen, ob diese Untersuchungen tatsächlich gemacht wurden (und von wem) und im MuKi stehen.
Außerdem kannst du am Sozialamt angeben, dass du in einer 'Notfall-Situation bist' (kein finanzieller Bezug trotz Kind etc) dann dauert die Bearbeitung nur 1 Woche. Musst aber persönlich hin und richtig richtig Druck machen.
1,044
Ich denke, dann kann man das alles in Ruhe klären und keiner muss sich ärgern
Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass dann alles funktioniert!
893
ganz ehrlich, diese 5 Seite sagen ja echt nichts aus, einen solchen Stempel könnte sicher jeder selber besorgen und selber stempeln.
den Vorschlag von @Schennii find ich ganz gut - beim Finanzamt arbeiten auch nur Menschen (und die haben wahrscheinlich schon schlimmeres erlebt als wir uns vorstellen können)
100
Ich habe den ganzen Pass kopiert und es ihnen gebracht. Ist mir egal, sollen die glücklich damit werden. Es regt mich nur auf weil die auf das kein Recht haben. Sie haben nur das Recht auf die 5 MKP Untersuchungen! Und ich habe auch nichts zu verheimlichen, da ich nur im August auf Urlaub war.
Und am meisten regt es mich auf dass sie der Magistrat Mitarbeiterin, die für mich angerufen hat, gesagt haben, dass ich dieses Bescheidschreiben in 14 Tagen bekommen werde. Und danach wo ich angerufen habe, haben plötzlich noch Unterlagen gefehlt und das mit 14 Tagen könnte ich vergessen.
Das ist halt so, wenn sie das Geld von uns brauchen, sind sie sehr schnell. Aber egal ich ärgere mich wegen sowas doch nicht. Gott sei Dank habe ich meine Familie. UND WEGEN DER VERSICHERUNG: MEINE FREUNDIN STELLT MIR MORGEN EIN DIENSTLEISTUNGSCHECK AUS!
Danke dir dass du mich verstehst
3,390
@nina1991 ich hab aber jetzt nochmal eine frage... nur der vollständigkeitshalber...
du musst doch die originale hinten aus dem mutterkindpass raustrennen und diese der gkk schicken/abgeben.... welche "originale" hast du dann dem finanzamt gegeben....??? vl liegt da eines deiner probleme, denn an sich nimmt das FA nur originaldokumente und kopiert vor ort (fälschungssicherheit)....
Ich erzähl euch jetzt mal was aus eigener erfahrung - es war damals in den zeitungen:
eine aus deutschland zugezogenen mutter kam in der 21.ssw nach österreich. ihr ex mann ist arzt an der deutsch/österreichischen grenze. vor der trennung, hatte sie einen stempel entwendet. in österreich bekam sie zusätzlich zu ihrem mutterpass ( keiner wusste dass sie schon einen hatte, so heißt der mkp in de) einen österreichischen mkp. sie stempelte ihren deutschen pass mit dem stempel des ex mannes und in österreich ging sie brav zum arzt. sie erhielt in deutschland und in österreich beihilfen für ihr kind das spiel ging bis zum 10.LM ihres kindes.
rausgefunden haben meine kollegin und ich es, weil uns durch die korrespondenzen bezüglich der ermittlung des lebensmittelpunktes der frau zwischen de und ö "lohnzettel" mit beihilfe und elterngeld ins haus flatterten...
und ein weiteres beispiel hätt ich dann noch:
da wurden eltern vor der praxis gezielt angesprochen, ob sie sich ein wenig geld dazu verdienen wollen, dafür bräuchten sie nur den Kinderarzt wechseln - sie taten das, denn es ist ja leicht verdientes geld. der "Kinderarzt" diagnostizierte div. erkrankungen (obwohl die kinder diese nicht hatten) und kassierte kräftig ab. die eltern erhielten die erhöhte kinderbeihilfe, die sie zur hälfte allerdings abgeben mussten, da sie massiv bedroht und unter druck gesetzt wurden sind, dass sie sich ja mit strafbar gemacht hätten....
aufgefallen sind diese fälle nicht, weil sich die eltern gemeldet haben, sondern durch einen engangierten kollegen, dem es spanisch vorkam, dass auf einmal so viele kinder mit astma und herzrhymtusstörungen im bezirk waren.
nach dem erfolgreichen verfahren, hat der OGH entschlossen dass das FA in verdachtsfällen auf missbräuchliche familienbeihilfe (aufenthalt, erhöhte familienbeihilfe, zuschüsse) die möglichkeit auf einsicht in den mkp haben und einen externen gerichtlich beeideten arzt zur feststellung des gesundheitszustandes heranziehen können (war in wien)
der geschätzte schaden durch betrug im rahmen der familienbeihilfe liegt bei knapp 7mio....
893
Sozialbetrug ist einfach echt das allerletzte - das ist Betrug an allen die Arbeiten gehen und vor allem an unseren Kindern....
3,390
sozbeg im eigentlichen sinne also: bezug von ALG und gleichzeitiger schwarzarbeit, etc noch gar nicht mitgerechnet, da ist die dunkelziffer um ein vielfaches höher...
es gibt kontollen, und da triffts natürlich aus "unschuldige", denn eine 100%kontrolltrefferquote gibt es nicht, denn sonst hätten wir das problem nicht...
und dass dann, der verdacht, wenn sich jemand "querlegt", erhärtet wird, sollte auch klar sein.
893
ich glaub ich will die tatsächlichen Zahlen gar nicht wissen, weil ich dann wahrscheinlich nicht mehr schlafen kann.......
3,390
ja das kann ich gut nachvollziehen! aber ich denk immer die zahlen veranschaulichen, warum die behören mehr und mehr "zugriffe" und "offenlegung" fordern um missbrauch eben schon vorher zu verhindern...
es ist ein böses 2schneidiges schwert, das eine ist die individuelle privatsphäre und die andere die verantwortung gegenüber der "redlichen" gesellschaft.
meine persönliche meinung:
von mir könnens dna, fingerabdruck und weiß gott was noch haben, weil ich hab nix zu verbergen... und ehrlich wenn das für jeden gilt würd ich mich doch ein wenig sicherer fühlen, weil dann die aufklärungsrate bei div. delikten sicher höher wäre.
aber das ist schon OT.