Kindesentzug

IngridIngrid

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bearbeitet 19. 12. 2014, 13:29 in Familie, Freunde & Eltern
Hallo!

Ich bin Neu und ziemlich verzweifelt Gibt es jemanden der geschieden ist, das gemeinsame Haus verlassen hat. Laut Beschluss einvernehmliche Scheidung wuerde festgeleget das mein Ex Mann seinen Sohn 9 Tage im Monat und nach Vereinbarung sehen kann. Nachdem ich die Scheidung wollte da sehr viele Dinge vorgefallen waren ,habe ich meinen Sohn zu liebe auf Haus und Unterhalt verzichtet. Wollte einfach friedliche Lösung keinen Streit. Nachdem ich meinen Sohn nicht abrupt aus den gewohndem Umfeld raus reissen wollte, war ich bereit das er viel in seinen gewohndem Umfeld welches zehn Minuten von meiner Wohnung entfernt ist sein kann.

Bin seit vier Monaten geschieden Resultat mein Ex Mann hält mir mit sms Terror Tag täglich vor das ich Familie zerstört habe und Marcel unser Sohn mich deshalb nicht mehr liebt. Sehe mein Kind nur sehr selten da er ihn lieber zu Bekannte gibt als mir gibt. Bin seit Monten mit Jugendwohlfahr in Kontakt. Jeder radet mir zu Gericht zu gehen, da mein Mann trotz Gesprächen nicht einsichtig ist. Haben gemeinsames Sorge recht Hauptwohn Sitz jedoch bei mir. Diesen Schritt zu tun ja wird wohl nicht anders mehr gehen da eine Entfremdung und Ablehnung meines Sohnes bereits statt findet. Es gibt eindeutige Bweise das er ihn negativ beeinflusst. Hat irgend wer ähnliches durch gemacht.

Bin ratlos. LG Ingrid

Kommentare

  • Ich kenn mich zwar nicht aus aber wie alt ist dein Sohn? und wie meinst du es, dass der Vater ihn lieber zu Bekannten gibt als zu dir? Er wohnt doch bei dir oder?
    Ich würde auf jeden Fall vor Gericht gehen, wenn er anscheinend keine friedliche Lösung will, dann musst du hart sein.
    Alles Gute.
  • @Ingrid ab zum Gericht! meiner Schwester geht es gleich. der Junge sollte auch langsam daran gewöhnt werden, Resultat nach 2 Jahren, er ist lieber bei Papa. er ist 11 Jahre.
  • Ich kenn mich mit dem thema sehr gut aus. .. ich will dir jetzt nicht zu nahe treten aber, wenn das alles so stimmt, was du da oben schreibst hab ich folgende fragen:
    Wenn du/ihr die gemeinsame obsorge habt und du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also der hauptwohnsitz deines sohnes bei dir ist, was hindert dich dann dran das mittels polizei durchzusetzen? - nach den 9 tagen?!?!

    im Scheidungsurteil muss das drinstehen und das brauchst nur der polizei unter die nase halten und dein exmann muss den jungen rausgeben... soweit die gesetzeslage wenn alles so stimmt was du sagst.

    Wie alt ist dein kind?
    Bis zu einem gewissen alter kann man besuchsbegleitung beantragen, da ist dann das besuchen nur in Anwesenheit einer Psychologin möglich um negative Bewertungen zu unterbinden.
    Ab einem gewissen alter (geistige reife) hast du blöd gesagt pech - was auch gut ist, weil das kind dann in einem alter ist, selbst zu entscheiden ind recht/unrecht zu unterscheiden.

    Das besuchsrecht ganz verwehren ist grundsätzlich möglich, würd ich aber nicht raten, denn das kann verdammt schnell nach hinten losgehen für dich.
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