Notstandshilfe - Kinderbetreuungsgeld ??

suelsuel

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bearbeitet 3. 04. 2013, 18:01 in Smalltalk
Hi,ich bitte um Hilfe und hoffe auf Antworten.
Ich bin Ö-Staatsbürger,meine Frau is Amerikanerin.Sie ist mit einem Touristenvisum hier das in
2 wochen abläuft.Unser erstes Kind kommt in 7 Wochen zur Welt.Sie wird wohl wieder ausreisen müssen.
Wir haben ein Aufenthaltstitel beantragt aber das kann noch dauern.

Jetzt zur meiner Frage.Ich beziehe Notstandshilfe ca 630 Euro.Meine Frau verdieht kein Cent.Kann ich
das Kinderbetreuungsgeld 12+2 und Notstandshilfe gleichzeitig bekommen?Dadurch das eine Frau nicht
Arbeiten darf ist für mich alles sehr schwer.Ich muss meine Frau und mein ungeborenes Baby füttern.
Was ist was maximale an Geld was man kriegen kann pro monat?Meine Frau wird spätestens in 6 monaten
die aufenhaltsbewilligung kriegen und dann kann ich wieder anfangen zu arbeiten und sie kann dann halt in
karenz gehen.Mir ist wichtig zu wissen wieviel Geld man max im Monat vom Kinderbetreuungsgeld usw bekommen kannn.
hoffe ihr habts mich verstanden,danke.

Kommentare

  • Hallo!
    Ich kenne mich da leider nicht genau aus aber probiere es mal bei bmwfj (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)
    Servicetelefon: 0800 240 262

    oder im Internet unter
    www.bmwfj.gv.at - Familie, da findet man auch jedem Menge Informationen bezüglich Finanzielle Unterstützung.




  • Soweit ich weis geht das nicht. Aber schau mal auf help.org da findest sicher was!
  • Kommt das Kind denn in Österreich zur Welt? - weil das Touristenvisum nur noch 2 Wochen gültig ist...

    am besten bei den Ämtern informieren...
  • Geht das überhaupt mit dem Kinderbetreuungsgeld wenn sie hier nicht wohnt??
    Es ist sowieso die Frage ob sie das Visum bekommt es gibt eine Summe die du für euch verdienen müsstest und die ist über 1000.
  • Was ich weiß ist das Kind auf jeden Fall Österreichischer Staatsbürger weil der Papa Österreicher ist und somit würd auch Kinderbetreuungsgeldanspruch bestehen. Erkundigt euch aber bitte bei den zuständigen Behörden!
  • Hm..Ja das stimmt...
    Aber Untersuchungen vom Kind müssen dan auch gemacht werden...
  • Ähhm, besteht für Hochschwangere nicht flugverbot?? Ich würd mal auf gut Glück den Hausarzt fragen, ob er ein Attest ausstellen kann, das den Aufenthalt verlängert! ;)
  • Zandra schrieb:
    Was ich weiß ist das Kind auf jeden Fall Österreichischer Staatsbürger weil der Papa Österreicher ist und somit würd auch Kinderbetreuungsgeldanspruch bestehen. Erkundigt euch aber bitte bei den zuständigen Behörden!

    Ja, das Kind wird wohl die österreichische Staatsbürgerschaft haben (da Vater Österreicher) - sowohl die amerikanische (denn wenn das Kind in den USA zur Welt kommt, bekommt es die amerikanische Staatsbürgerschaft auch bzw. wenn die Mutter Amerikanerin ist....)
  • moment mal @Zandra & @Morgana das Kind bekommt nur die Österreichische Staatsbürgerschaft wenn die Mutter Österreicherin ist sonst nicht.
    Mein Sohn wird in Wien zur Welt kommen und trotzdem Italienischer Staatsbürger weil ich Italienerin bin obwohl mein Liebster Österreicher ist....
  • so wurde es mir aufjedenfall erklärt...
  • Hängt davon ab ob du verheiratet bist @Nana :-)
  • aso ok dann tut es mir leid das wusste ich nicht :/
    aber Kinderbetreuungsgeld bekommt man doch nur wenn der Hauptwohnsitz in Österreich ist!? oder
    ich hab den desswegen wechseln müssen hatte nur den zweitwohnsitz hier.
  • Hab diese Frage auch gestellt :-)
  • naja ich habs machen müssen.
  • Nana schrieb:
    moment mal @Zandra & @Morgana das Kind bekommt nur die Österreichische Staatsbürgerschaft wenn die Mutter Österreicherin ist sonst nicht.
    Mein Sohn wird in Wien zur Welt kommen und trotzdem Italienischer Staatsbürger weil ich Italienerin bin obwohl mein Liebster Österreicher ist....
    Ja das stimmt.... Mein Mann ist österreichischer Staatsbürger (vorher italienisch) und ich bin Tschechin und mein Sohn bekam natürlich sofort die österreichische Staatsbürgerschaft, die tschechische würde er auch bekommen - hab ich aber nicht beantragt....
  • das stimmt, weil Du mit einem Österreicher verheiratet bist - das Kind war daher ehelich bzw. durch die Heirat dann nachträglich ehelich - und bekommt daher die Staatsbürgerschaft des Papas
    Morgana schrieb:
    Nana schrieb:
    moment mal @Zandra & @Morgana das Kind bekommt nur die Österreichische Staatsbürgerschaft wenn die Mutter Österreicherin ist sonst nicht.
    Mein Sohn wird in Wien zur Welt kommen und trotzdem Italienischer Staatsbürger weil ich Italienerin bin obwohl mein Liebster Österreicher ist....
    Ja das stimmt.... Mein Mann ist österreichischer Staatsbürger (vorher italienisch) und ich bin Tschechin und mein Sohn bekam natürlich sofort die österreichische Staatsbürgerschaft, die tschechische würde er auch bekommen - hab ich aber nicht beantragt....

  • ok na super das heisst meiner bekommt jz die italienische und wenn wir Heiraten dann die österreichische noch dazu oder bleibts bei der italienischen?
  • So viel ich weiss bleibt das dan so wie es bei der Geburt war.. heisst die italienische.. österr. müsste man dan beantragen..
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