Wochengeld und eKBG

DelaliDelali

5,039

bearbeitet 28. 12. 2014, 22:43 in Karenz & Rechtliches
Mir raucht der Kopf seit ich mir gemeinsam mit meinem Mann über Schwangerschaft und Finanzielles meine Gedanken mache :-S
Ich habe bereits die help.gv.at Seite durch sowie hier einige Threads, dennoch bleiben einnige Fragen iffen:
Werdeb beim Wochengeld auch Sonderzahlungen abgesehen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld berücksichtigt? Konkret meine ich Nachtzulagen und Feiertagszulagen. Es heißt doch immer Wochengeld darf nicht weniger als monatliches Gehalt sein? Demach musste das auch berücksichtigt werden oder?
Und von diesem Wochengeld werden 80% genommen und ergeben das eKBG?

Danke im voraus für eure Antworten ;)
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Kommentare

  • @delali nachtzulagen und feiertagszulagen sind keine Sonderzahlungen wie Urlaubs oder Weihnachtsgeld ...

    Zur Berechnung des wochengelds musst du wissen was du in den letzten 3 vollen monaten vor antritt an laufenden Bezügen ausbezahlt bekommen wirst.
    Das kann man von jedem lohnzettel rauslesen (meist im unteren teil wo die abgaben stehen)

    Und ja vom wochengeld werden 80% als eakbg berechnet, außer du hast in den 3 Jahren davor mehr verdient.
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 28. 12. 2014, 23:48
    Das heißt es wird nur mein Grundgehalt herangezogen für die Berechnung des Wochengeldes?
    Ich habe leider keine Ahnung was sonst noch unter Bezüge fällt.
  • @Delali Bezüge sind zb sachzuwendungen, firmenauto,handy (wenn auch private Nutzung,...)

    Das Urlaubs/Weihnachtensgeld wird mittels Prozentsatz berücksichtigt.
  • Ich würde mir einen Termin bei der Arbeiterkammer ausmachen. Spätestens bei den Varianten vom KBG werden sehr viele Fragen auftauchen. Das ist eine Wissenschaft für sich.
  • bei mir wurde machtzulagen und feiertagszulagem berücksichtigt
  • @delali wichtig sind "laufende" Bezüge, auch das Urlaubsgeld ist ein Bezug, aber eben kein laufender ;-)
    Normalerweise hast du auf deinem lohnzettel unten wo stehen "bemessungsgrundlage lfd Bezüge" für die sozialversicherung (nicht Lohnsteuer) und da siehst du was von deinem monatlichen Bruttogehalt ein laufender Bezug ist, und das wird zur Berechnung des WochenGeldes herangezogen
  • Danke euch. Ja ich denke ich muss dann sowieso auch mit der Gewerkschaft einen Termin ausmachen sobald es ernst wird.
    Bei uns darf man auch nur bis zum 2. Geburtstag in Karenz wozu gibt es dann aber das Modell mit den 30 Monaten?

    Und wo bekommt man später all die Formulare und bis wann muss das erledigt sein? Karenz bei AG bis wann? KGB Krankasse innerhalb des Wochengeldes beantragen?

    @patz21 Da bin ich schon beruhigter Danke!
  • @delali das kinderbetreuungsgeld ist unabhängig von der Karenz, du kannst ja rein theoretisch gar nicht in Karenz gehen und trotzdem kbg beziehen, du musst dann nur auf den erlaubten zuverdienst achten ...
    du kannst Karenz mit deinem Arbeitgeber auch für zb 5 jahre vereinbaren, werden halt die wenigsten drauf einsteigen ... und so gibt dir der Staat die Möglichkeit maximal 2 jahre auf jeden fall beim Kind daheimbleiben zu können (man kann ja auch kürzer wenn man will/muss)

    Karenz musst du beim Arbeitgeber bis spätestens zum ablauf der Schutzfrist melden (also bei einer normalen Geburt spätestens 8 Wochen nach Geburt)
    das kbg kannst du ebenfalls erst nach Geburt ansuchen, gleich nach der familienbeihilfe (denn nur wenn du Anspruch auf familienbeihilfe hast bekommst kbg)
    ums wochengeld kümmert sich der Arbeitgeber, du musst der gkk dann nur eine Bestätigung über den errechneten geburtstermin geben.
  • Vielen Dank @claudsch1980 :-*
    Das heißt 2 Jahre müssen sozusagen alle gewähren. ..kenn mich aus fürs erste.
  • @delali genau, die 2 jahre stehen dir gesetzlich zu
  • Stimmt es, dass man das erste Monat nach der Geburt zu zweit daheim sein kann? Hat eine Freundin erzählt habe ich aber noch bei gehört. Bestenfalls, dass der Papa sich eben Urlaub nimmt oder ohne Bezüge daheim bleibt aber so als Karenz?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 30. 12. 2014, 17:50
    @delali die Freundin meint den papamonat, den gibts in der Privatwirtschaft leider nicht, nur bei einzelnen banken/gemeinden/Staatsbetrieben...
    In "normalen" Firmen muss sich der Vater normal Urlaub nehmen bzw. kriegt für die Geburt zusätzlich 1-3 Tage frei - je nach kollektivvertrag
  • Danke @claudsch1980 Den Sonderurlaub von ich glaube 3 Tage je nach kollektiv gibt es und kenne ich. Papamonat kannte ich noch nicht. Wird es aber in der kleinen Firma meines Mannes nicht geben. Und der wird dann bezahlt oder wie wenn es.ihn gibt?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 30. 12. 2014, 18:26
    @delali hat nichts mit der firmengröße zu tun, meine Firma ist groß und da gobts das auch nicht ;-)
    Schau mal hier - da hab ich nen Link gefunden wo es bissl erklärt steht:
    http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680517
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 31. 12. 2014, 01:35
    Vielen dank. So liest es sich aber, dass e Saif eigene Kosten ist also wie unbezahlter Urlaub?
    sonst habe ich noch nachgelesen, dass man 1 Tag SU hat. Nur wie weiß ich vorher den genauen Geburtstermin der entscheidet sich ja spontan :D Und 1 Tag ist doch recht wenig wenn man mal davon ausgeht, dass man auch über 29 h und mehr in den Wehen liegen kann.
    Auch mit dem Urlaub nehmen wird das schwer oder akzeptiert das der AG kurzfristig. Also quasi ab Geburt Hausnummer 3 Wochen und man gibt nur unerfahren Zeitraum also um EGT an?
  • Hab da auch mal eine frage an die profis hier. Wie wird das wochengeld monatlich berechnet, alle 28 tage oder eben 30/31 tage? :)
  • @Lluvia Wochengeld wird nach Tagsatz berechnet und alle 28 Tage ausbezahlt, im Normalfall eben 4 mal
    2 mal vor der Geburt und dann 2 mal danach

    @delali mein Mann hat meinem Geburtstermin damals im Büro bekannt gegeben und konnte so dann variabel den Urlaub beginnen.
    Machen sicher die meisten Chefs, und im Normalfall kann sichs ja höchstens um 2 Wochen verschieben ... denke da sagen die meistens Chefs bzw. Kollegen ok dazu!
  • @claudsch1980 Da hoffe ich auch sehr darauf, dass sein Chef so menschlich ist wovon ich wie ich ihn bisher kenne, stark ausgehe ;)
  • @claudsch1980 vielen lieben dank :)
  • Habe da auch einmal ein paar Fragen. Ich habe auch das eaKBG. Mein Sohn wird am 1.Mai 1 Jahr alt. Wenn ich vor seinem Geburtstag wieder schwanger werde bekomme ich wieder Wochengeld? Werde ich danach schwanger bekomme ich keines? Da ich noch soviel Resturlaub habe könnte ich von meiner Firma aus den ganzen Mai und Juni Urlaub gehen. Dann könnte doch mein Mann die 2 Monate in Karenz gehen, oder? Und was ist wenn ich nach Konsumation dieses Urlaubes wieder schwanger werde? Wie wird dann das eaKBG berechnet und bekomme ich dann Wochengeld?
  • @ohnenick Urlaub den du konsumierst, also von deiner Firma Geld bekommst ist wie arbeiten gehen, dann bist du also nicht mehr in karenz, das neue wochengeld berechnet sich dann davon, du musst nach dem Urlaub dann aber weiter arbeiten gehen ...dein Partner kann in karenz gehen sobald du urlaub/arbeiten gehst.
  • Danke @claudsch1980 und mit meinen ersten zwei Fragen liege ich richtig?
  • @ohnenick nur wenn du trotz ende des kbg daheim in karenz bleibst! Sobald du wieder arbeiten gehst (oder resturlaub aufbrauchst) ist diese Regelung hinfallig.
  • Haette dazu auch noch eine frage - ich hab auch das ekbg - 12 mo - dann geht mein mann 2 mo und ich bin im urlaub (also sind wir beide zu hause) - danach moecht ich ohne bezuege bis zum 2 jahr zu hause bleiben (ev teilzeit - kommt draufan on i krippenplatz bekomme) - wenn ich in dieser zeit nochmal schwanger wuerde - wo ich ohne bezuege zu hause bin - gibt's da wochengeld?
  • @doppeljackpot_83
    ja wenn ihr euch die Karenz teilt, du also weiterhin nach dem Teil deines Mannes in Karenz bist - dann bekommst du Wochengeld - vorausgesetzt du wurdest noch während deinem Bezug vom kbg schwanger
  • @claudsch1980 ist nicht wieder der beginn des mutterschutzes ausschlaggebend für ob wieder Wochengeld bezogen werden kann? Also der neue mutterschutz muss vor ende des kbg bezugs liegen? Oder gilt das für die eakbg variante nicht?
  • @rdb2011 normalerweise musst zu noch kbg beziehen um erneutes wochengeld zu erhalten
    da aber viele ein kürzeres modell wählen und trotzdem 2 jahre daheim bleiben gilt in diesen Fällen:
    wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes eingetreten ist und die Schutzfrist noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt und sich die Mutter in einem nach dem MSchG karenzierten noch aufrechten Arbeitsverhältnis befindet.
  • Nachdem das Thema doch schnell sehenden wird, da es nun flott mir der SS geklappt hat noch eine Frage.
    Wenn ich das eKBG nehme und 20 Mon daheim bleibe kann dann mein Mann wie bei 20+4 Pauschalvariante auch noch nach mir in Karenz gehen? Und müssen es dann 4 Monate sein oder können es auch nur 2 sein? Und er darf dazu verdienen sprich 2 Tage die Woche z.b. arbeiten gehen?
    Wäre bei uns eine Überlegung da ich Schichtdienst arbeite und er zwar daheim ist wenn ich wieder beginne aber an freien Tagen könnte er ins Büro falls Chef darauf bestehen würde.
    Und dann bezieht er das KGB oder ich weiter?
    Später ist er regelmäßig mit Kind alleine da kann er den Ernst üben ;)
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 11. 01. 2015, 00:15
    Soweit ich weiß: einkommensabhängiges KBG geht genau bis zum ersten Geburtstag des Kindes (hat mit 20+4 nix zu tun) - danach ist man nicht mehr versichert. Ich bin 2 Jahre Karenz - d.h bis zum 2.Geburtstag bei meinem Mann mitversichert. Der Mann kann unbezahlt in Karenz gehen - bekommt kein Geld vom Staat. Du kannst die NormalVariante 20+4 nehmen. Karenz für Männer ist sowieso so eine Sache, wird von den meisten Chefs eher abgelehnt. In unserem Freundeskreis wurde ein Mann direkt danach gekündigt....bzw wird oft Nahe gelegt es nicht zu tun
  • Danke. Ich weiß, dass es nur bis zum 12.LM geht aber ich kenne einige dir länger bleiben und wegsparen. Was heißt nicht mehr versichert? Man kann doch Mama und Kind nicht unversichert lassen was soll das wieder?
    Ich habe zudem andere Kasse als mein Mann, wo man eh überlegen sollte bei wen es besser mitversichert wird ;)
    Und dann hat der Mann gar keinen Anspruch beim eKBG finde ich auch hart bzw nicht gerade die Papakarenz förderlich.
    Von diesen Fällen habe ich leider auch shcon gehört. Mein Mann hat aber ein gutes Verhältnis zum Chef und wurde ja trotzdem so 2 Tage die Woche arbeiten.
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 11. 01. 2015, 09:47
    Ich dachte der mann bekommt bei 12 plus 2 auch karenz Geld eben die zwei Monate. Wieso NICHT?
  • Das Modell 12plus 2 hat mit dem einkommensabhängigen KBG nichts zu tun. @Delali ein Freund von uns geht unbezahlt in Karenz. Dass Väter in Karenz gehen ist meistens - meine Erfahrung - eine Illusion. Eben einen Freund von uns haben's gekündigt als er wieder da war und einem anderen nahegelegt dass er es unterlassen soll.....So ist es eben leider:( Also ich hab: einkommensabhängiges KBG (bis zum ersten Geburtstag vom Kind) und bin 2 Jahre (maximale Dauer) in Karenz. habe mir was weggespart und bin mit meiner kleinen jetzt bei meinem Mann kostenlos mitversichert. Dein Kind ist sowieso automatisch bei beiden Eltern mitversichert und sobald du bei der Versicherung (mit Heiratsurkunde) bekanntgibst dass du geheiratet hast ist ER bei DIR und DU bei IHM automatisch mitversichert. Das Formular für die kostenlose Mitversicherung muss man trotzdem ausfüllen - ist aber reine Formsache. (Wir sind WGKK und so wurde mir das erklärt) Alles Liebe
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 11. 01. 2015, 11:01
    Lieben Dank @Barbara73
    Also das man automatisch mitversichert ist glaube ich nicht. Ich war als Kind auch nur bei Papa mitversichert. Muss mich da dann erkundigen wie das ist. Man hat ja Termine gleich nach der Geburt beim KIA wenn das mit den Formularen so lange dauert wie alles in Ö toll :(

    Hmm das heißt beim eKGB hat mein Mann keine Chance auf Karenz? Bestenfalls nach den 12 Monaten oder da auch nicht wenn ich länger daheim bin?

    Auskünfte dazu bekomme ich bei der AK oder?
  • @barbara73 weißt du zufällig auch ob man sich mitversichern kann wenn man NICHT verheiratet ist aber im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist???
  • @Delali: keine Chance auf BEZAHLTEN Karenz. Auskünfte bekommst du bei der AK - haben in Wien auch immer solche Infoveranstaltungen bezüglich KBG usw. Das mit den Formularen geht ganz flott - sollte man nach der Geburt halt alles zügig erledigen. bei unserem ersten KIA Besuch hatte ich die eCard von meiner Prinzessin schon;) laut Auskunft WGKK ist das Kind automatisch bei beiden mitversichert - eine Mitversicherung läuft quasi ''im Hintergrund''....man kann sagen was ''im Vordergrund'' laufen soll (also auf den Papieren) @hendlpo: soweit ich weiß muss man ein gemeinsames Kind haben und der gemeinsame Hauptwohnsitz muss mindestens ein halbes Jahr lang schon bestehen
  • @delali Genau, beim eKBG kann dein Mann zwei Monate das eKBG beziehen, entweder nach dem du 12 Monate (also bis zum 1.LJ) in Karenz warst oder auch dazwischen wenn ihr euch abwechselts, du müsstest in den zwei Monaten, wo dein Mann in Karenz ist aber arbeiten gehen, weil nicht beide Elternteile gleichzeitig in Karenz sein dürfen (außer beim ersten Wechsel , ein Monat gemeinsam für Übergabe) Hast du noch Urlaub den du aufbrauchen könntest, dann könntets ihr ein Monat zusammen und das zweite könntest du deinen Urlaub aufbrauchen.. und wenn dein Mann nach den zwei Monaten wieder arbeiten geht, könntest du noch die restliche Karenzzeit zuhause bleiben und dich bei ihm mitversichern.. Wir haben uns das auch kurz überlegt, ob wir das so machen, haben uns aber dann für das Pauschele 20+4 entschieden, weils nicht so komliziert ist, aber ja, am besten lässt dich bei der AK beraten, die sind echt spitze dort, waren auch dort :)

    @hendlpo90 also bei der wgkk kann man auch mitversichert sein wenn man im gleichen Haushalt wohnt (glaub wenn man länger als mind. 10 oder 12 Monate zusammengewohnt hat)
  • Na super das zerstört die Pläne gleich wieder :( Bin mir sicher dass mein AG nicht auf dazwischen Urlaub einsteigen wird.
  • @delali wenn du dir mit karenz und kbg schwer tust dann würd ich dir auch eine Info Veranstaltung bei der ak empfehlen! Bzw kann man sich auch individuelle Termine ausmachen ...
    Und falls du kurzfristig eine frage hast schick mir eine pn wenn du magst!
  • @claudsch1980 du hast mir eh schon soo viel geholfen,jetzt hab ich aber noch eine frage:

    wenn ich bis august noch kbg bekomme und bis jänner 16 in karenz bin,bekomm ich ,wenn ich das richtig verstanden habe,kein wochengeld,sollte ich nach august schwanger werden,da ich ja kein kgb mehr bekomme?hab ich das richtig verstanden ?
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 11. 01. 2015, 16:44
    @claudsch1980 Danke werden uns einen Termin ausmachen bei Zeiten. Nimmt man da auch Gehahtszettel mit zwecks Berechnung? Also wie man am besten aussteigt?
    Und wer informiert einen zwecks Schichtdienst und Schwangerschaft? Bin mir da noch immer so unsicher zwecks Meldung an AG und möglichen Konsequenzen? Ist da Gewerkschaft Ansprechpartner?
  • @sternchen83 genau, du "müsstest" vor Ablauf vom kbg schwanger sein und der neue Mutterschutz muss vor Ablauf karenz beginnen, dann gibts erneut wochengeld ohne dass du dazwischen arbeiten warst.
    @delali die Gewerkschaft gibt nur dann Auskunft, wenn du Mitglied bist, also zahlst! Bei der ak ist jeder Arbeitnehmer automatisch dabei und die sollten theoretisch in allen belangen Auskunft geben!
    Gehaltszettel mitnehmen, dann können die dir auch alles vorrechnen.
    Lilly86
  • @claudsch1980 also ich müsste im april schwanger werden,damit ich im dez im mutterschutz komme und dann würd ich wochengeld bekommen ,richtig verstanden glaub ich od? :\">

    und wenn sichs jetzt nicht so ausgeht,könnt ich eigentlich die gesetzliche karenz (bin ja 2 jahre in karenz) verlängern?sagen wir es geht sich so doof aus,dass ich vl 1 monat od so arbeiten müsst,dass man da die karenz irgendwie verlängert?od verliere ich dann alle ansprüche,kündigungsschutz,elternteilzeit anspruch?

    denn urlaub und überstunden hab ich alles aufgebraucht vor der karenz
  • @sternchen83 wenn du langer als 2 Jahre in karenz gehen magst musst du das mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, meistens haben die aber eh nix dagegen wenn du schon schwanger bist und es sich um wenige Wochen nicht ausgeht, aber Anspruch hast du keinen drauf ...
    Somit fallen auch die gesetzlich festgelegten rechte weg, also wenn du länger als 2 Jahre daheim bist muss dich der Arbeitgeber nachher nicht zurück nehmen, außer ihr vereinbart das gleich mit.
    Wenn sich aber ein fließender Übergang ausgeht dann bleiben alle Ansprüche gewahrt :-)
    Oder falls es doch länger dauern sollte bis du schwanger bist - einfach per elternteilzeit arbeiten gehen und dann erneut in karenz.
  • @claudsch1980 Ich bin sowieso Mitglied ;)
    Die wissen wohl besser alles zwecks Schichtdienst und Schwanger und ob Tagdienst oder frühzeitiger Schutz. Den leider alle bisher bei uns bekommen haben..und eben wleches Geld man dann bekommt usw. Wenn ich nämlich in Tagdienst wechsle ohne Zulagen und von dort das Wochengeld berechnet wird steige ich schlechter aus als bei frühzeitigen Mutterschutz und dann eben von da an wochengeld aber eben berechnet von normalen Gehalt ;)
    Dann macht später melden und dann daheim bleiben mehr Sinn denke ich.
  • Edit: Ich gehe super gerne arbeiten und würde auch den Schichtdienst gerne noch länger weiter machen. Auch Tagdienste finde ich ok aber nicht wenn ich dadurch weniger Geld für gleiche Stunden bekomme, nur weil ich schwanger bin. Finde ich diskriminierend ehrlich :(
  • Hallo,

    ich habe wieder mal eine Frage zur einkommensabhängigen Variante.. habe von der AK eine Auskunft erhalten und möchte wissen, ob das stimmt.

    und zwar wissen mein Partner und ich bereits dass wir das 12 plus 2 Modell wählen. und 1 Monat nehmen wir überscheidend. also 11 Monat beziehe ich KBG, im 12. Monat sind wir überscheidend daheim (auch hier beziehe ich und nicht er) und im 13. Monat ist er zu Hause und ich nehme Urlaub. habe mir extra genug angespart!

    nun stellt sich für mich eine Urlaubsfrage.. und zwar habe ich mehr als 1 Monat angespart.. circa 30 Tage und für 1 Monat Urlaub brauche ich ja nur weniger. Also gäbe es meines Erachtens 2 Varianten:

    Entweder ich lasse mir alle meine Urlaubstage auszahlen, also auch über das eine Monat hinaus.. also sprich Urlaub im 13. Lebensmonat vom Kind und die paar Tage danach auch noch Urlaub.. so hätte ich halt noch etwas Verdienst, denn sonst bekomme ich ja dann bis zum 23. Lebensmonat, an dem die Karenz endet, kein Geld mehr.

    oder ich nehm nur genau einen Monat von meinem angesparten Urlaub und bleibe dann bis zum 23. Lebensmonat in Karenz und kann ja dann, wenn der Wiedereintritt vor der Tür steht, den Resturlaub auch noch verbrauchen. (Habe in meiner Firma nachgefragt, beides würden sie akzeptiert und der Urlaub verfällt auch nicht)

    Nun habe ich von der AK erfahren, dass bei der ersten Variante ich wieder mit 23.Lebensmonat vom Baby arbeiten gehen muss und bei der zweiten Variante sich der Wiedereintritt verschiebt. ich frag mich nur, wieso sich nicht auch bei der ersten Variante mein Wiedereintritt verschiebt, denn ob ich jetzt meinen Resturlaub gleich nach dem 13. Lebensmonat vom Kind anhänge oder erst dann um das 23. Lebensmonat müsste doch egal sein und beide male fange ich erst später wieder zu arbeiten an oder? gibt es sonst bei beiden Varianten irgendwelche Vor-und Nachteile?

    hoff ihr versteht was ich meine.

    danke, lg
  • Hallo. Habe eine frage. . Stimmt es wenn ich das 12 *2 Modell nehme und mein Partner auch daheim bleibt und wir ein Monat überschneiden; dass ich dann mit 23.lebensmonat vom Kind wieder arbeiten muss und nicht erst mit 24? Warum ist das so und wo steht das?

    U was wenn wir nicht überschneiden. .muss ich dann mit 22. arbeiten gehen?
  • @willeinbaby @ilovemybaby ist grundsätzlich ganz einfach erklärt ;-)
    wenn ihr ein monat überschneidend karenz nehmt, verkürzt sich die gesamtdauer der arbeitsrechtlichen karenz auf 23 monat laufzeit, weil eines ja doppelt ist.
    also angenommen - dein kind wurde am 1.1.2015 geboren, du gehst bis 31.12.2015 in karenz mit kbg bezug, dein partner geht ab 1.12.2015 bis 31.1.2016 in karenz, du bist dann wieder ab 1.2.16 bis 30.11.16 in karenz
    rein aus arbeitsrechtlicher sicht!
    du kannst mit deinem arbeitgeber natürlich auch eine längere karenz vereinbaren, hast dann aber ab dem 1.12.2016 keinen kündigungsschutz mehr und er müsste dich nicht zurück nehmen.


  • Ah ok Danke. Aber meine dienstzeitabhängigen Ansprüche gehen nicht verloren ab fiktiv 1.12.16 oder?

    War deshalb mit 23.monat verwirrt weil ja überall steht dass das Modell karenzgeldbezug mit der arbeitsrechtlichen Situation nix zu tun hat
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