Mir raucht der Kopf seit ich mir gemeinsam mit meinem Mann über Schwangerschaft und Finanzielles meine Gedanken mache :-S
Ich habe bereits die help.gv.at Seite durch sowie hier einige Threads, dennoch bleiben einnige Fragen iffen:
Werdeb beim Wochengeld auch Sonderzahlungen abgesehen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld berücksichtigt? Konkret meine ich Nachtzulagen und Feiertagszulagen. Es heißt doch immer Wochengeld darf nicht weniger als monatliches Gehalt sein? Demach musste das auch berücksichtigt werden oder?
Und von diesem Wochengeld werden 80% genommen und ergeben das eKBG?
Danke im voraus für eure Antworten
Kommentare
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Zur Berechnung des wochengelds musst du wissen was du in den letzten 3 vollen monaten vor antritt an laufenden Bezügen ausbezahlt bekommen wirst.
Das kann man von jedem lohnzettel rauslesen (meist im unteren teil wo die abgaben stehen)
Und ja vom wochengeld werden 80% als eakbg berechnet, außer du hast in den 3 Jahren davor mehr verdient.
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Ich habe leider keine Ahnung was sonst noch unter Bezüge fällt.
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Das Urlaubs/Weihnachtensgeld wird mittels Prozentsatz berücksichtigt.
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Normalerweise hast du auf deinem lohnzettel unten wo stehen "bemessungsgrundlage lfd Bezüge" für die sozialversicherung (nicht Lohnsteuer) und da siehst du was von deinem monatlichen Bruttogehalt ein laufender Bezug ist, und das wird zur Berechnung des WochenGeldes herangezogen
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Bei uns darf man auch nur bis zum 2. Geburtstag in Karenz wozu gibt es dann aber das Modell mit den 30 Monaten?
Und wo bekommt man später all die Formulare und bis wann muss das erledigt sein? Karenz bei AG bis wann? KGB Krankasse innerhalb des Wochengeldes beantragen?
@patz21 Da bin ich schon beruhigter Danke!
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du kannst Karenz mit deinem Arbeitgeber auch für zb 5 jahre vereinbaren, werden halt die wenigsten drauf einsteigen ... und so gibt dir der Staat die Möglichkeit maximal 2 jahre auf jeden fall beim Kind daheimbleiben zu können (man kann ja auch kürzer wenn man will/muss)
Karenz musst du beim Arbeitgeber bis spätestens zum ablauf der Schutzfrist melden (also bei einer normalen Geburt spätestens 8 Wochen nach Geburt)
das kbg kannst du ebenfalls erst nach Geburt ansuchen, gleich nach der familienbeihilfe (denn nur wenn du Anspruch auf familienbeihilfe hast bekommst kbg)
ums wochengeld kümmert sich der Arbeitgeber, du musst der gkk dann nur eine Bestätigung über den errechneten geburtstermin geben.
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Das heißt 2 Jahre müssen sozusagen alle gewähren. ..kenn mich aus fürs erste.
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In "normalen" Firmen muss sich der Vater normal Urlaub nehmen bzw. kriegt für die Geburt zusätzlich 1-3 Tage frei - je nach kollektivvertrag
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Schau mal hier - da hab ich nen Link gefunden wo es bissl erklärt steht:
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680517
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sonst habe ich noch nachgelesen, dass man 1 Tag SU hat. Nur wie weiß ich vorher den genauen Geburtstermin der entscheidet sich ja spontan Und 1 Tag ist doch recht wenig wenn man mal davon ausgeht, dass man auch über 29 h und mehr in den Wehen liegen kann.
Auch mit dem Urlaub nehmen wird das schwer oder akzeptiert das der AG kurzfristig. Also quasi ab Geburt Hausnummer 3 Wochen und man gibt nur unerfahren Zeitraum also um EGT an?
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2 mal vor der Geburt und dann 2 mal danach
@delali mein Mann hat meinem Geburtstermin damals im Büro bekannt gegeben und konnte so dann variabel den Urlaub beginnen.
Machen sicher die meisten Chefs, und im Normalfall kann sichs ja höchstens um 2 Wochen verschieben ... denke da sagen die meistens Chefs bzw. Kollegen ok dazu!
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ja wenn ihr euch die Karenz teilt, du also weiterhin nach dem Teil deines Mannes in Karenz bist - dann bekommst du Wochengeld - vorausgesetzt du wurdest noch während deinem Bezug vom kbg schwanger
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da aber viele ein kürzeres modell wählen und trotzdem 2 jahre daheim bleiben gilt in diesen Fällen:
wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes eingetreten ist und die Schutzfrist noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt und sich die Mutter in einem nach dem MSchG karenzierten noch aufrechten Arbeitsverhältnis befindet.
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Wenn ich das eKBG nehme und 20 Mon daheim bleibe kann dann mein Mann wie bei 20+4 Pauschalvariante auch noch nach mir in Karenz gehen? Und müssen es dann 4 Monate sein oder können es auch nur 2 sein? Und er darf dazu verdienen sprich 2 Tage die Woche z.b. arbeiten gehen?
Wäre bei uns eine Überlegung da ich Schichtdienst arbeite und er zwar daheim ist wenn ich wieder beginne aber an freien Tagen könnte er ins Büro falls Chef darauf bestehen würde.
Und dann bezieht er das KGB oder ich weiter?
Später ist er regelmäßig mit Kind alleine da kann er den Ernst üben
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Ich habe zudem andere Kasse als mein Mann, wo man eh überlegen sollte bei wen es besser mitversichert wird
Und dann hat der Mann gar keinen Anspruch beim eKBG finde ich auch hart bzw nicht gerade die Papakarenz förderlich.
Von diesen Fällen habe ich leider auch shcon gehört. Mein Mann hat aber ein gutes Verhältnis zum Chef und wurde ja trotzdem so 2 Tage die Woche arbeiten.
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Also das man automatisch mitversichert ist glaube ich nicht. Ich war als Kind auch nur bei Papa mitversichert. Muss mich da dann erkundigen wie das ist. Man hat ja Termine gleich nach der Geburt beim KIA wenn das mit den Formularen so lange dauert wie alles in Ö toll
Hmm das heißt beim eKGB hat mein Mann keine Chance auf Karenz? Bestenfalls nach den 12 Monaten oder da auch nicht wenn ich länger daheim bin?
Auskünfte dazu bekomme ich bei der AK oder?
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@hendlpo90 also bei der wgkk kann man auch mitversichert sein wenn man im gleichen Haushalt wohnt (glaub wenn man länger als mind. 10 oder 12 Monate zusammengewohnt hat)
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Und falls du kurzfristig eine frage hast schick mir eine pn wenn du magst!
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wenn ich bis august noch kbg bekomme und bis jänner 16 in karenz bin,bekomm ich ,wenn ich das richtig verstanden habe,kein wochengeld,sollte ich nach august schwanger werden,da ich ja kein kgb mehr bekomme?hab ich das richtig verstanden ?
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Und wer informiert einen zwecks Schichtdienst und Schwangerschaft? Bin mir da noch immer so unsicher zwecks Meldung an AG und möglichen Konsequenzen? Ist da Gewerkschaft Ansprechpartner?
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@delali die Gewerkschaft gibt nur dann Auskunft, wenn du Mitglied bist, also zahlst! Bei der ak ist jeder Arbeitnehmer automatisch dabei und die sollten theoretisch in allen belangen Auskunft geben!
Gehaltszettel mitnehmen, dann können die dir auch alles vorrechnen.
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und wenn sichs jetzt nicht so ausgeht,könnt ich eigentlich die gesetzliche karenz (bin ja 2 jahre in karenz) verlängern?sagen wir es geht sich so doof aus,dass ich vl 1 monat od so arbeiten müsst,dass man da die karenz irgendwie verlängert?od verliere ich dann alle ansprüche,kündigungsschutz,elternteilzeit anspruch?
denn urlaub und überstunden hab ich alles aufgebraucht vor der karenz
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Somit fallen auch die gesetzlich festgelegten rechte weg, also wenn du länger als 2 Jahre daheim bist muss dich der Arbeitgeber nachher nicht zurück nehmen, außer ihr vereinbart das gleich mit.
Wenn sich aber ein fließender Übergang ausgeht dann bleiben alle Ansprüche gewahrt :-)
Oder falls es doch länger dauern sollte bis du schwanger bist - einfach per elternteilzeit arbeiten gehen und dann erneut in karenz.
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Die wissen wohl besser alles zwecks Schichtdienst und Schwanger und ob Tagdienst oder frühzeitiger Schutz. Den leider alle bisher bei uns bekommen haben..und eben wleches Geld man dann bekommt usw. Wenn ich nämlich in Tagdienst wechsle ohne Zulagen und von dort das Wochengeld berechnet wird steige ich schlechter aus als bei frühzeitigen Mutterschutz und dann eben von da an wochengeld aber eben berechnet von normalen Gehalt
Dann macht später melden und dann daheim bleiben mehr Sinn denke ich.
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ich habe wieder mal eine Frage zur einkommensabhängigen Variante.. habe von der AK eine Auskunft erhalten und möchte wissen, ob das stimmt.
und zwar wissen mein Partner und ich bereits dass wir das 12 plus 2 Modell wählen. und 1 Monat nehmen wir überscheidend. also 11 Monat beziehe ich KBG, im 12. Monat sind wir überscheidend daheim (auch hier beziehe ich und nicht er) und im 13. Monat ist er zu Hause und ich nehme Urlaub. habe mir extra genug angespart!
nun stellt sich für mich eine Urlaubsfrage.. und zwar habe ich mehr als 1 Monat angespart.. circa 30 Tage und für 1 Monat Urlaub brauche ich ja nur weniger. Also gäbe es meines Erachtens 2 Varianten:
Entweder ich lasse mir alle meine Urlaubstage auszahlen, also auch über das eine Monat hinaus.. also sprich Urlaub im 13. Lebensmonat vom Kind und die paar Tage danach auch noch Urlaub.. so hätte ich halt noch etwas Verdienst, denn sonst bekomme ich ja dann bis zum 23. Lebensmonat, an dem die Karenz endet, kein Geld mehr.
oder ich nehm nur genau einen Monat von meinem angesparten Urlaub und bleibe dann bis zum 23. Lebensmonat in Karenz und kann ja dann, wenn der Wiedereintritt vor der Tür steht, den Resturlaub auch noch verbrauchen. (Habe in meiner Firma nachgefragt, beides würden sie akzeptiert und der Urlaub verfällt auch nicht)
Nun habe ich von der AK erfahren, dass bei der ersten Variante ich wieder mit 23.Lebensmonat vom Baby arbeiten gehen muss und bei der zweiten Variante sich der Wiedereintritt verschiebt. ich frag mich nur, wieso sich nicht auch bei der ersten Variante mein Wiedereintritt verschiebt, denn ob ich jetzt meinen Resturlaub gleich nach dem 13. Lebensmonat vom Kind anhänge oder erst dann um das 23. Lebensmonat müsste doch egal sein und beide male fange ich erst später wieder zu arbeiten an oder? gibt es sonst bei beiden Varianten irgendwelche Vor-und Nachteile?
hoff ihr versteht was ich meine.
danke, lg
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U was wenn wir nicht überschneiden. .muss ich dann mit 22. arbeiten gehen?
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wenn ihr ein monat überschneidend karenz nehmt, verkürzt sich die gesamtdauer der arbeitsrechtlichen karenz auf 23 monat laufzeit, weil eines ja doppelt ist.
also angenommen - dein kind wurde am 1.1.2015 geboren, du gehst bis 31.12.2015 in karenz mit kbg bezug, dein partner geht ab 1.12.2015 bis 31.1.2016 in karenz, du bist dann wieder ab 1.2.16 bis 30.11.16 in karenz
rein aus arbeitsrechtlicher sicht!
du kannst mit deinem arbeitgeber natürlich auch eine längere karenz vereinbaren, hast dann aber ab dem 1.12.2016 keinen kündigungsschutz mehr und er müsste dich nicht zurück nehmen.
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War deshalb mit 23.monat verwirrt weil ja überall steht dass das Modell karenzgeldbezug mit der arbeitsrechtlichen Situation nix zu tun hat