Gehaltsabhängige Karenzmodell und erneut Schwanger

bearbeitet 12. 01. 2015, 07:22 in Karenz & Rechtliches
Meine Karenz endet mit 05/15, gehe dzt wieder geringfügig Arbeiten...bin jetzt erneut Schwanger, kann ich mich nach Beendigung der Karenz aufgrund einer Risikoschwangerschaft freistellen lassen? Dh das ich nach Beendigung der Karenz nicht arbeiten gehen kann und bis September freigestellt bin...
Wie schaut es finanziell aus?

Kommentare

  • Das kommt in erster Linie darauf an, ob du wirklich freigestellt wirst.... -mit zb 35+ ist man auch "risikoschwanger" bedeutet aber nicht, dass du freigestellt wirst....

    Zu unterscheiden ist karenz und kbg bezug - das sind 2 verschiedene Dinge.

    Karenz ist dass, was du mit deinem Arbeitgeber ausgemacht hast, wann du wieder kommst und nicht wann dein kinderbetreuungsgeld endet.

    Aber @claudsch1980 ist da die Spezialistin :-)
    Melody
  • @rdb2011 danke ;-)

    @cookie2000 wie schon rdb2011 richtig gesagt hat - eine risikoschwangerschaft heißt nicht gleich eine freistellung, dafür gibt es gesetzlich festgelegte gründe, die kann dir dein Frauenarzt sicher genau erklären!

    da du scheinbar das gehaltsabhängige modell hast - wie lang warst du denn jetzt in karenz? ein jahr oder länger?
    wenn du die 2 jahre arbeitsrechtliche karenz nicht voll ausgeschöpft hast, kannst du einmalig die karenz verlängern, bis diese 2 jahre erreicht sind, dann hättest du trotzdem anspruch auf neuerliches wochengeld und müsstest dich jetzt für die zeit ohne kbg bezug beim partner mitversichern lassen
    solltest du schon die 2 jahre ausgeschöpft haben, kannst du entweder arbeiten gehen oder die karenz - in vereinbarung mit deinem arbeitgeber - verlängern, hast dann aber ebenfalls wieder kein einkommen und musst dich beim partner mitversichern lassen.
    ob eine freistellung möglich ist muss dein arzt abklären!
  • Danke, echt super :-*
  • Bin nur ein Jahr in Karenz...heisst das wenn ich verlängere kann ich trotzdem die gehaltsabhängige karenz noch einmal wählen und bekommt soviel wie jetzt?
  • @cookie2000 die Karenz kannst du verlängern aber das ist unabhängig vom kinderbetreuungsgd. Wenn dein Zwerg 12 Monate ist dann bekommst du kein Geld mehr, auch wenn nicht wenn du noch daheim bleibst.
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