Für den Lohnsteuer Ausgleich braucht man ein Lohnsteuer pflichtiges einkommen, ams Geld oder kbg Geld ist nicht lohnsteuerpflichtig und da kommt somit leider nix raus :-(
@claudsch1980 aufpassen! Auch wenn man keine Steuern zahlt, fällt man in die Negativ-Steuer rein und bekommt trotzdem etwas raus. Wars bei mir halt immer so.
Also muss ich jetzt dieses Jahr auf meinen steuerausgleich pfeifen? !
Aber was ist mit meinen Zusatzversicherungen? Die haben ja mit der Lohnsteuer nix zu tun oder?
Ich war gestern beim finanzamt die hat gesagt ich kann meine versicgerungen ohne weiteres beim partner mit hinein schreiben!
Aber da hab ich eben vergessen zu fragen ob ich eine negativsteuer bekomme!
Nein wir sind nicht verheiratt und meine lebensversicherung zbsp läuft auf meinen namen! Allerdings haben wir ein gemeinsames konto ich weiß nicht ob das was ändert!
@lovelymum ich hab "lohnsteuerpflichtig" geschrieben und nicht dass man Lohnsteuer zahlen muss!
das ist ein großer unterschied!
Sobald ich mehr als geringfügig arbeite habe ich ein lohnsteuerpflichtiges einkommen, obwohl ich keine Lohnsteuer zahle, die kommt ja erst so ab 1.000 Euro etwa zum Abzug ...
wie is das mim lohnsteuerausgleich - der Arbeitgeber muss den jahreslohn melden, und die GKK das KBG. bis wann muss das alles beim Finanzamt sein? kann ich vorher schon den lohnsteuerausgleich machen?
Ich blick jetzt irgendwie nimmer durch... Kann mir wer bitte erklären was ich alles anhaken\ reinschreiben kann? Kirchenbeitrag hab ich schon. Wie ist das mit dem alleinerzieher/ Alleinverdiener? Wann darf ich das angeben? Sind nicht verheiratet leben aber im gemeinsamen Haushalt!
Ich blick jetzt irgendwie nimmer durch... Kann mir wer bitte erklären was ich alles anhaken\ reinschreiben kann? Kirchenbeitrag hab ich schon. Wie ist das mit dem alleinerzieher/ Alleinverdiener? Wann darf ich das angeben? Sind nicht verheiratet leben aber im gemeinsamen Haushalt!
Du nicht
Ev dein LG kann Alleinverdiener beanspruchen
Ist Sohn vor 1.7.2014 geboren ?
Habt ihr 2014 mindestens 7 Monate gemeinsamem Haushalt?
Hast du max. 6000 Einkünfte 2014?
Wenn alle Fragen mit ja beantwortet werden, dann kann LG den Alleinverdiener beantragen und erhält dien Absetzbetrag.
Steuerfreie Einkünfte wie beispielsweise Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen werden nicht berücksichtigt. Dieses gilt allerdings nicht für das Wochengeld, welches angerechnet wird.
@kea ja kannst du, aber wennsts online machst, nur ohne vorberechnung.
frist geht bis 31.3. und dann hat das amt noch zeit zu prüfen. Je nach dem wann alle LZ, etc eingemeldet sind, kann den ausgleich schon am 31.1. fertig sein oder eben erst irgendwann im april/mai...
Die Begriffsdefinitionen sind für laien schwer, denn zb der mann kann die Unterhaltszahlungen sehr wohl in die Erklärung mitreinnehmen, es gilt aber nicht als einkommen der frau. Laufend wiederkehrende Bezüge sind fast alle steuerpflichtig (zb gewinn bei dem rubbellos "ein leben lang") das heißt aber nicht, dass man dafür steuer zahlt... anders aber auch wenn man mehrere "kleine" jobs hat, für jeden einzeln keine Steuer zahlt, kann aber sein, dass in der Gesamtheit zu einer lohnsteuer führen.
Grundsätzlich gilt, was den partner und dessen Versicherung folgendes: sie können abgesetzt werden, wenn er sie bezahlt (zahlt der mann deine Versicherung, darf er sie abschreiben).
Hoff das waren jetzt alle "offenen" fragen der letzten Zeit.
@carry mein freund kann keinen steuerausgleich machen, er ist landwirt...
97% der österreichischen Landwirte sind pauschaliert - und das ist im Grunde sicher kein Nachteil - aber da muss doch eine besondere Einkommenserklärung abgegeben werden...
Er soll sich informieren, wie er diese Familienbegünstigung bekommt.
@kisskiss dein mann kann nicht dein mann muss einen steuerausgleich machen! Bei ihm heißt das Einkommensteuererklärung (E1) und die beilage c (wenn ich mich nicht ganz irre...
das E1 was dein mann ausfüllt ist ziemlich das gleiche was du ausfüllen könntest. In Bezug auf; Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und angaben zu kindern (L1K) und partnern ident mit dem von "Angestellten". Die Tatsache, dass er pauschaliert ist, macht dem alleinverdiener und anderen auagaben außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten etc nix an...
Dh er kann wenn die oben genannten punkte erfüllt sind den alleinverdiener absetzen!
@rdb2011
Hallo-
Jetzt hab ich eine Frage.
War u.A. Beim Ams gemeldet - arbeitslos.
Dies wird aber bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtig - oder ?!
Meinst bei den bezugsauszahlenden stellen? Allgemein? fürn alleinerzieher?
Du musst mir sagen was du dir damit "erhoffst"
Hast du nur AMS Bezüge, dann ist eine Veranlagung sinnlos.
hast du aber zb lohn/gehalt, wochengeld, krankengeld, etc bekommen dann "bringt" es sich im normalfall was...
Es gilt an sich: man muss steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben um was zurückzubekommen.
@rdb2011 danke, hab jetzt gar net dran dacht, dass er das machen muss! Ist es dann besser er nimmt den kinderabsetzbetrag in die Erklärung oder ich? Hab vor der Geburt auch nicht schlecht verdient...
Es geht immer um "was ist in diesem jahr passiert"
Wenn du 2014 nur kbg bezogen hast dann ist besser dein mann nimmt alles was geht. Hast du steuerpflichtiges einkommen würd ich es immer teilen (zb kinderfreibetrag jeder 132, statt einer 220), weil da in der Regel unterm strich mehr rauskommt.
Also der unterschied zwischen echten absetzbeträgen zb alleinverdiener und einem freibetrag ist:
Ein absetzbetrag vermindert die tatsächliche steuer.
ein freibetrag die steuerbemessungsgrundlage.
Boah das is soooo kompliziert!!! Und dann auch noch gleich soooo einfach erklärt auf der help.gv Seite... *ironieoff*
danke @rdb2011dann werd ma den teilen und ich Nehm alle Sachen mal mitrein! Kennst du dich auch aus, wie das is wenn ich dann auch zhaus angemeldet bin? Dh. Wenn er mich am Betrieb anmeldet? Was da dann besser wär und so?
Das problem sind die Begriffe...die meisten werden umgangssprachlich falsch verwendet und somit hat man dann eine falsche Vorstellung vom begriff...
Prinzipiell würde ich mich auskennen, aber ich glaub, dass dir da ein Steuerberater für LuF besser helfen kann, denn ich bräucht um wirklich eine treffende Antwort zu geben alle unterlagen, von der einheitswertbemessung über übliche Löhne in der region, Versicherungssätze der SVB, etc.
@kisskiss das war vor allem zur Hilfe für die begriffe gedacht, dass man die auseinander haltet und nicht vermischt und was einem überhaupt wann zusteht ...
Ein kinderabsetzbetrag ist etwas anderes als ein Kinderfreibetrag.
Und wenn man das grundlegende versteht dann sind die Expertinnen gern bereit hier näher Auskunft zu geben ;-)
Grad in der ländlicheren Gegend ist man gern bereit & gewillt zu helfen.
Im übrigen: das neue steuerbuch ist seit voriger woche auf allen Finanzämtern kostenlos abzuholen, dort werden glaub ich alle allgemeinen Fragen mit beispielen geklärt & erklärt.
Des weiteren gibt es das ganze jahr verteilt in vielen gemeinden "Schwerpunkt aussendiensttage" - dh das thema lautet: Familie: dann kann man mit all seinen sachen hin und sich beraten lassen.
in der uno-city, osce usw arbeiten ja ausländische diplomaten die ja einen wohnsitz in ö haben....müssen die steuern bezahlen? habe inmal gehört nein, aber das verstehe ich nicht ganz warum...haben ja den wohnsitz in ö...oder verstehe ich da was falsch
@veky boah eine sehr detailierte frage, die pauschal nicht zu beantworten ist.... aber grundsätzlich gilt >6monate aufenthaltin Ö= steuerpflicht (deswegen zb wechseln diese rumänischen pflegerinnen ja nach 5monaten und x tagen... dass sie keine volle steuerpflicht haben (was ich davon halt, sag ich besser nicht, sonst werd ich wieder gesteinigt und als ausländerfeindlich beschimpft)....
bei diplomaten ist das so... meist wohnen die ja in botschaften und botschaften sind nicht österreichisches gebiet ( Exterritorialität), somit tritt keine steuerpflicht in österreich ein... vergleichbar mit einem vlbg der in DE arbeitet.
ich hoff ich konnt das irgendwie verständlich machen.
Falls du dich ins detail einlesen möchtest, so findest du das in § 3.4.2 EStG 1988 ff Einkommensteuerbefreiung der Angehörigen der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Österreich und den damit verbundenen Richtlinien.
hmmm ja...und dass mit den rumänischen pflegerinnen verstehe ich jetzt warum die jeden zweiten monat heimfahren hätte es sonst nie gecheckt
aber es gibt ja welche die einen ausländischen pass haben und in ö leben, aber für diese vereine tätig sind, sprich kriegen das gehalt von einem ausländischem land wohnen aber in ö....dass muss doch dann auch versteuert werden...die kriegen ja alles brutto ausbezahlt, oder gibt es da wie bei politikern extraregeln die uns normalsterblichen nicht einsehbar sind
naja es gibt sowas wie doppelbesteuerungsabkommen, dh man darf nicht 2x für etwas steuern zahlen... wenn das geld von vereinen (vereine sind immer ganz ganz schwierig, da gibts im FA eigene experten, weils da auf die schichtung, aufteilung, den zweck des vereins etc ankommt) aus dem ausland kommt, dann wären die im ausland steuerpflichtig. und weils dort steuer zahlen, brauchens das in ö nicht...
zum vergleichen ist das mit jemanden der in DE arbeitet und auch dort gewohnt hat, bekommt ja pension (irgendwann mal), auch wenn er dann nach Ö zieht. DE & Ö haben zb. so ein abkommen (grundsätzlich die ganze EU + GB, CH) die melden uns, dem finanzamt, wenn derjenige bezüge in ihrem land hat... DE weist das geld brutto an und in Österreich kommt es dann zu einer Pflichveranlagung und einer dementsprechenden nachversteuerung.
bei diplomaten ists so, alles was sie im auftrag des staates machen ist in österreich steuerfrei, weil sie bezüge von ihrem land -gehalt netto - beziehen. und würden sie in Ö jetzt nochmal steuern zahlen müssen, so wäre das eben eine doppelbesteuerung. aber sollte der diplomat zusätzlich privat etwas machen (was sie ja nicht nötig haben) dann wären sie beschränkt steuerpflichtig (eben mit genau diesem einkommen das nicht im ausland versteuert wird) in österreich.
Hallo!
Ich hab mal ne Frage:
- muss ich die Apothekenrechnungen fürs Kind irgendwo gesondert angeben oder mit meinen zusammen?
- ich war im Jahr 2014 bei einem Anwalt für arbeitsrecht und musste auch ne satte Rechnung bezahlen, da es um MEINEN Exchef ging. Also muss ich das absetzen oder kann das mein Mann absetzen? Ist die Rechnung überhaupt absetzbar?!
Daaaaanke im Voraus!
@Lebkuchenherz26 die rechnung für deinen anwalt kannst weder du noch dein mann absetzen...
deine apothekenrechnungen und evtl selbstbehalte (brille,etc), vorausgesetzt es handelt sich um verschreibungspflichtiges oder als dauermedikament verordnete medikas (also keine wundcreme, babyluuv, etc) gehören unter die Kennzahl 730 - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt, 11.1 Krankheitskosten - außer du hast eine Behinderung
Die von deinem Kind gehören in die Beilage L1k (in diesem formular finden sich alle dinge deines kindes wieder) unter 5. Außergewöhnliche Belastungen - 5.2 Außergewöhnliche Belastung für ein Kind ohne Behinderung (z.B. Krankheitskosten)
bitte alle kostenersätze, die erhalten wurden abziehen! (also auch rezeptgebührenbefreiung)
Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.
genau das steht dort - bin jetzt grad eingestiegen und hab geschaut. (ich vermute, dass nur der erste teil des ersten satzes gelesen wurde.
Die häufigsten Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (auch Steuerausgleich,etc.) genannt: Ab wann kann ich ihn machen und wie lange?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 01.01. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Dh für 2014 kann ich ihn am 1.1.2015 machen.
Bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Dh den Antrag für 2014 kann ich bis zum 31.12.2019 abgeben (Postweg beachten) Wo bekomm ich den Antrag her?
Entweder man holt sich das Fomular am Finanzamt oder man holt sich einen Zugang für Finanzonline (der auch den Vorteil bietet, dass wenn mein Lohnzettel vom AG übermittelt wurde ich eine Vorberechnung sehen kann – sprich ich seh was ich bekomme –vorausgesetzt die Angaben sind richtig) Muss ich dem Antrag gleich Rechnungen oder Bestätigungen beilegen?
Nein, sollte das Finanzamt irgendwelche Unterlagen brauchen, so meldet es sich schriftlich entweder per Post oder bei finanzonline in der Databox (nachschauen nicht vergessen) Wie lange muss ich dann auf das Geld warten bzw. warum bekommt mein Mann, Bruder, Vater, etc. vor mir Geld?
Meistens liegt es am Arbeitgeber. Der hat bis 25.2.Zeit die Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt euch eine Nachfrist von einem in Härtefällen auch zwei Monaten. Dh aller aller spätestens ist auch der letzte Lohnzettel am Finanzamt eingegangen. Von dort weg kann es sehr schnell gehen oder 1 Monat und mehr. – wenn es solang dauert, liegt es meistens daran, dass Unterlagen fehlen! Deswegen in die Databox schauen, im Zweifelsfall auch ins Finanzamt anrufen. – aber bitte nicht vor 16.3., denn davor ists relativ sinnlos.
Warum ganz einfach: der AG schickt die Lohnzettel exakt am 25.2. zwei Wochen Bearbeitungszeit vor allem bei Erstanträgen, Änderungen (zb. Erstmaliger Antrag von Pendlerpauschale, etc) sind mehr als normal, da alles händisch überprüft werden muss.
Hat man aber einen AG der die Lohnzettel sehr schnell abgibt, zb. Am 20.1. und alle Eingaben sind gleich geblieben und glaubwürdig bzw überprüft, so ist der Bescheid am 22.1. fertig und das Geld am 26.1. bereits am Konto. Wann ist es sinnvoll, wenn ich einen Steuerausgleich mache?
Wenn ich keine steuerfreie Leistungen beziehe. Dh zahl ich keine Steuer, kann ich auch bringt es sich nichts, wenn ich einen Ausgleich mache.
Steuerfreie Leistungen sind: Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, sowie Kinderbetreuungsgeld
Was kann ich alles angeben?
Sonderausgaben:
Bestimmte Renten, freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten, Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie den Charakter einer Krankenversicherung oder einer Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit haben, Beiträge zu Pensionskassen, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (Achtung nur bestimmte Leistungen), Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten, div Spenden an anerkannte Vereine
Anmerkung meinerseits: bei den Versicherungen fragt bitte den, bei den ihr sie abgeschlossen habt, ob sie wirklich gehen…
Werbungskosten:
Jedem AKTIVEN Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132€ zu die automatisch berücksichtigt werden. Es bringt sich also nur was, wenn man über diese 132€ ausgegeben hat. In die Werbungskosten fällt (wenn nicht vom Arbeitgeber bezahlt: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Betriebsratsumlage, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, und ähnliches…
Außergewöhnliche Belastungen:
Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen – soweit der Gesetzestext.
was heißt das?
Was ist außergewöhnlich? – was was nicht jeder hat, zB eine Behinderung
was ist zwangsläufig erwachsen? – ich hatte keine Schuld daran
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit? – dh ich hab Aufwendungen, die mir viel Geld kosten
das häufigste sind Krankheitskosten.
Darf mein Mann/Partner was von mir absetzen?
Grundsätzlich sind Krankheitskosten von dem erkrankten selbst zu tragen. Werden Krankheitskosten für den Partner gezahlt, stellt das nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Aufwendungen den erkrankten so sehr belasten würde, dass er unter das steuerliche Existenzminimum von 11.000€ fällt (Achtung – keine steuerpflichtigen Einkommen = kein Existenzminimum)
Was sind Krankheitskosten? – Außergewöhnliche Belastungen MIT Selbstbehalt
Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfähig, dies gilt z.B. auch für homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe,Hörgeräte usw.), Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (z.B. Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen), Entbindungskosten
Allfällige Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind abzuziehen.
Sonderregelungen gibt es für krankheitsbedingte Diäten und Behinderungen. Da bitte einen Experten im Finanzamt, der AK, etc. fragen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen OHNE Selbstbehalt?
Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
div. Voraussetzungen, eine davon ist, dass diese Berufsausbildung in der Nähe nicht möglich ist
Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.
Wie müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?
Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, gortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen zusätzlich den Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, b ei pädagogisch qualifizierten Personen, Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und den Nachweis der pädagogischen Qualifikation und den Rechnungsbetrag
sowie Behinderungen ab 25% und Unterhaltsleistungen an Kinder im Ausland
Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag kann entweder einer – dann 220€ oder beide Elternteile je 132€ absetzen. – Mein Tipp: wer keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, soll der Partner (sofern gemeinsamer Haushalt) die 220€ nehmen.
Alleinverdiener/Alleinerzieher:
Voraussetzungen:
>6 Monate Familienbeihilfebezug
>6 Monate getrennt (Alleinerzieher) bzw gemeinsamer Wohnsitz (Alleinverdiener)
Partnereinkommen <6000€ (Alleinverdiener)<br>
Maßgeblich für die 6000€ sind die steuerpflichtigen Einkünfte und das Wochengeld (genaue Berechnung mach das Finanzamt gern, sofern beide LZ schon übermittelt sind)
Wer jetzt sagt boaaaaaaaaaaaaaaaaah ich bekomm nie soviel, dem sei noch gesagt, dass es Beträge gibt, die direkt die Steuer kleiner machen (wie zb. Der Alleinverdiener) und Beträge die die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern (zb. Kinderbetreuung).
Ich hoff ich hab jetzt alle relevanten Fragen die vor allem Mamas trifft beantwortet.
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
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Kommentare
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981
10,139
4,035
834
http://www.geldmarie.at/steuern/negativsteuer.html
981
Aber was ist mit meinen Zusatzversicherungen? Die haben ja mit der Lohnsteuer nix zu tun oder?
834
Aber da hab ich eben vergessen zu fragen ob ich eine negativsteuer bekomme!
981
Laufen die Versicherungen auch wirklich auf deinen Namen? ?
834
10,139
das ist ein großer unterschied!
Sobald ich mehr als geringfügig arbeite habe ich ein lohnsteuerpflichtiges einkommen, obwohl ich keine Lohnsteuer zahle, die kommt ja erst so ab 1.000 Euro etwa zum Abzug ...
6,846
3,114
4,035
653
Du nicht
Ev dein LG kann Alleinverdiener beanspruchen
Ist Sohn vor 1.7.2014 geboren ?
Habt ihr 2014 mindestens 7 Monate gemeinsamem Haushalt?
Hast du max. 6000 Einkünfte 2014?
Wenn alle Fragen mit ja beantwortet werden, dann kann LG den Alleinverdiener beantragen und erhält dien Absetzbetrag.
3,918
894
Steuerfreie Einkünfte wie beispielsweise Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen werden nicht berücksichtigt. Dieses gilt allerdings nicht für das Wochengeld, welches angerechnet wird.
3,390
frist geht bis 31.3. und dann hat das amt noch zeit zu prüfen. Je nach dem wann alle LZ, etc eingemeldet sind, kann den ausgleich schon am 31.1. fertig sein oder eben erst irgendwann im april/mai...
Die Begriffsdefinitionen sind für laien schwer, denn zb der mann kann die Unterhaltszahlungen sehr wohl in die Erklärung mitreinnehmen, es gilt aber nicht als einkommen der frau. Laufend wiederkehrende Bezüge sind fast alle steuerpflichtig (zb gewinn bei dem rubbellos "ein leben lang") das heißt aber nicht, dass man dafür steuer zahlt... anders aber auch wenn man mehrere "kleine" jobs hat, für jeden einzeln keine Steuer zahlt, kann aber sein, dass in der Gesamtheit zu einer lohnsteuer führen.
Grundsätzlich gilt, was den partner und dessen Versicherung folgendes: sie können abgesetzt werden, wenn er sie bezahlt (zahlt der mann deine Versicherung, darf er sie abschreiben).
Hoff das waren jetzt alle "offenen" fragen der letzten Zeit.
3,390
3,114
653
97% der österreichischen Landwirte sind pauschaliert - und das ist im Grunde sicher kein Nachteil - aber da muss doch eine besondere Einkommenserklärung abgegeben werden...
Er soll sich informieren, wie er diese Familienbegünstigung bekommt.
3,390
das E1 was dein mann ausfüllt ist ziemlich das gleiche was du ausfüllen könntest. In Bezug auf; Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und angaben zu kindern (L1K) und partnern ident mit dem von "Angestellten". Die Tatsache, dass er pauschaliert ist, macht dem alleinverdiener und anderen auagaben außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten etc nix an...
Dh er kann wenn die oben genannten punkte erfüllt sind den alleinverdiener absetzen!
1,098
Hallo-
Jetzt hab ich eine Frage.
War u.A. Beim Ams gemeldet - arbeitslos.
Dies wird aber bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtig - oder ?!
3,390
ALG ist nicht steuerpflichtig, dh es ist kein wirkliches Einkommen.
1,098
Also nicht das Einkommen vom AMS. :-)
So meinte ich das
Danke
3,390
Du musst mir sagen was du dir damit "erhoffst"
Hast du nur AMS Bezüge, dann ist eine Veranlagung sinnlos.
hast du aber zb lohn/gehalt, wochengeld, krankengeld, etc bekommen dann "bringt" es sich im normalfall was...
Es gilt an sich: man muss steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben um was zurückzubekommen.
3,114
3,390
Wenn du 2014 nur kbg bezogen hast dann ist besser dein mann nimmt alles was geht. Hast du steuerpflichtiges einkommen würd ich es immer teilen (zb kinderfreibetrag jeder 132, statt einer 220), weil da in der Regel unterm strich mehr rauskommt.
2,407
3,390
Ein absetzbetrag vermindert die tatsächliche steuer.
ein freibetrag die steuerbemessungsgrundlage.
10,139
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080720.html
@schnurline_28 nein! Er mindert dein lohnst.pfl. Einkommen um diesen Betrag, wie die pendlerpauschale zb!
3,114
danke @rdb2011dann werd ma den teilen und ich Nehm alle Sachen mal mitrein! Kennst du dich auch aus, wie das is wenn ich dann auch zhaus angemeldet bin? Dh. Wenn er mich am Betrieb anmeldet? Was da dann besser wär und so?
3,390
Prinzipiell würde ich mich auskennen, aber ich glaub, dass dir da ein Steuerberater für LuF besser helfen kann, denn ich bräucht um wirklich eine treffende Antwort zu geben alle unterlagen, von der einheitswertbemessung über übliche Löhne in der region, Versicherungssätze der SVB, etc.
3,114
3,390
10,139
Ein kinderabsetzbetrag ist etwas anderes als ein Kinderfreibetrag.
Und wenn man das grundlegende versteht dann sind die Expertinnen gern bereit hier näher Auskunft zu geben ;-)
3,390
Im übrigen: das neue steuerbuch ist seit voriger woche auf allen Finanzämtern kostenlos abzuholen, dort werden glaub ich alle allgemeinen Fragen mit beispielen geklärt & erklärt.
Des weiteren gibt es das ganze jahr verteilt in vielen gemeinden "Schwerpunkt aussendiensttage" - dh das thema lautet: Familie: dann kann man mit all seinen sachen hin und sich beraten lassen.
Hier zum downloaden:
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html
4,163
in der uno-city, osce usw arbeiten ja ausländische diplomaten die ja einen wohnsitz in ö haben....müssen die steuern bezahlen? habe inmal gehört nein, aber das verstehe ich nicht ganz warum...haben ja den wohnsitz in ö...oder verstehe ich da was falsch
3,390
bei diplomaten ist das so... meist wohnen die ja in botschaften und botschaften sind nicht österreichisches gebiet ( Exterritorialität), somit tritt keine steuerpflicht in österreich ein... vergleichbar mit einem vlbg der in DE arbeitet.
ich hoff ich konnt das irgendwie verständlich machen.
Falls du dich ins detail einlesen möchtest, so findest du das in § 3.4.2 EStG 1988 ff Einkommensteuerbefreiung der Angehörigen der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Österreich und den damit verbundenen Richtlinien.
4,163
aber es gibt ja welche die einen ausländischen pass haben und in ö leben, aber für diese vereine tätig sind, sprich kriegen das gehalt von einem ausländischem land wohnen aber in ö....dass muss doch dann auch versteuert werden...die kriegen ja alles brutto ausbezahlt, oder gibt es da wie bei politikern extraregeln die uns normalsterblichen nicht einsehbar sind
3,390
zum vergleichen ist das mit jemanden der in DE arbeitet und auch dort gewohnt hat, bekommt ja pension (irgendwann mal), auch wenn er dann nach Ö zieht. DE & Ö haben zb. so ein abkommen (grundsätzlich die ganze EU + GB, CH) die melden uns, dem finanzamt, wenn derjenige bezüge in ihrem land hat... DE weist das geld brutto an und in Österreich kommt es dann zu einer Pflichveranlagung und einer dementsprechenden nachversteuerung.
bei diplomaten ists so, alles was sie im auftrag des staates machen ist in österreich steuerfrei, weil sie bezüge von ihrem land -gehalt netto - beziehen. und würden sie in Ö jetzt nochmal steuern zahlen müssen, so wäre das eben eine doppelbesteuerung. aber sollte der diplomat zusätzlich privat etwas machen (was sie ja nicht nötig haben) dann wären sie beschränkt steuerpflichtig (eben mit genau diesem einkommen das nicht im ausland versteuert wird) in österreich.
4,163
3,390
1,838
3,390
Edit:
Jetzt sind vl 1% der Lohnzettel schon da....
1,838
193
Ich hab mal ne Frage:
- muss ich die Apothekenrechnungen fürs Kind irgendwo gesondert angeben oder mit meinen zusammen?
- ich war im Jahr 2014 bei einem Anwalt für arbeitsrecht und musste auch ne satte Rechnung bezahlen, da es um MEINEN Exchef ging. Also muss ich das absetzen oder kann das mein Mann absetzen? Ist die Rechnung überhaupt absetzbar?!
Daaaaanke im Voraus!
3,390
deine apothekenrechnungen und evtl selbstbehalte (brille,etc), vorausgesetzt es handelt sich um verschreibungspflichtiges oder als dauermedikament verordnete medikas (also keine wundcreme, babyluuv, etc) gehören unter die Kennzahl 730 - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt, 11.1 Krankheitskosten - außer du hast eine Behinderung
Die von deinem Kind gehören in die Beilage L1k (in diesem formular finden sich alle dinge deines kindes wieder) unter 5. Außergewöhnliche Belastungen - 5.2 Außergewöhnliche Belastung für ein Kind ohne Behinderung (z.B. Krankheitskosten)
bitte alle kostenersätze, die erhalten wurden abziehen! (also auch rezeptgebührenbefreiung)
3,390
Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.
genau das steht dort - bin jetzt grad eingestiegen und hab geschaut. (ich vermute, dass nur der erste teil des ersten satzes gelesen wurde.
3,390
Ab wann kann ich ihn machen und wie lange?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 01.01. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Dh für 2014 kann ich ihn am 1.1.2015 machen.
Bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Dh den Antrag für 2014 kann ich bis zum 31.12.2019 abgeben (Postweg beachten)
Wo bekomm ich den Antrag her?
Entweder man holt sich das Fomular am Finanzamt oder man holt sich einen Zugang für Finanzonline (der auch den Vorteil bietet, dass wenn mein Lohnzettel vom AG übermittelt wurde ich eine Vorberechnung sehen kann – sprich ich seh was ich bekomme –vorausgesetzt die Angaben sind richtig)
Muss ich dem Antrag gleich Rechnungen oder Bestätigungen beilegen?
Nein, sollte das Finanzamt irgendwelche Unterlagen brauchen, so meldet es sich schriftlich entweder per Post oder bei finanzonline in der Databox (nachschauen nicht vergessen)
Wie lange muss ich dann auf das Geld warten bzw. warum bekommt mein Mann, Bruder, Vater, etc. vor mir Geld?
Meistens liegt es am Arbeitgeber. Der hat bis 25.2.Zeit die Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt euch eine Nachfrist von einem in Härtefällen auch zwei Monaten. Dh aller aller spätestens ist auch der letzte Lohnzettel am Finanzamt eingegangen. Von dort weg kann es sehr schnell gehen oder 1 Monat und mehr. – wenn es solang dauert, liegt es meistens daran, dass Unterlagen fehlen! Deswegen in die Databox schauen, im Zweifelsfall auch ins Finanzamt anrufen. – aber bitte nicht vor 16.3., denn davor ists relativ sinnlos.
Warum ganz einfach: der AG schickt die Lohnzettel exakt am 25.2. zwei Wochen Bearbeitungszeit vor allem bei Erstanträgen, Änderungen (zb. Erstmaliger Antrag von Pendlerpauschale, etc) sind mehr als normal, da alles händisch überprüft werden muss.
Hat man aber einen AG der die Lohnzettel sehr schnell abgibt, zb. Am 20.1. und alle Eingaben sind gleich geblieben und glaubwürdig bzw überprüft, so ist der Bescheid am 22.1. fertig und das Geld am 26.1. bereits am Konto.
Wann ist es sinnvoll, wenn ich einen Steuerausgleich mache?
Wenn ich keine steuerfreie Leistungen beziehe. Dh zahl ich keine Steuer, kann ich auch bringt es sich nichts, wenn ich einen Ausgleich mache.
Steuerfreie Leistungen sind: Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, sowie Kinderbetreuungsgeld
Was kann ich alles angeben?
Sonderausgaben:
Bestimmte Renten, freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten, Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie den Charakter einer Krankenversicherung oder einer Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit haben, Beiträge zu Pensionskassen, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (Achtung nur bestimmte Leistungen), Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten, div Spenden an anerkannte Vereine
Anmerkung meinerseits: bei den Versicherungen fragt bitte den, bei den ihr sie abgeschlossen habt, ob sie wirklich gehen…
Werbungskosten:
Jedem AKTIVEN Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132€ zu die automatisch berücksichtigt werden. Es bringt sich also nur was, wenn man über diese 132€ ausgegeben hat. In die Werbungskosten fällt (wenn nicht vom Arbeitgeber bezahlt: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Betriebsratsumlage, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, und ähnliches…
Außergewöhnliche Belastungen:
Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen – soweit der Gesetzestext.
was heißt das?
Was ist außergewöhnlich? – was was nicht jeder hat, zB eine Behinderung
was ist zwangsläufig erwachsen? – ich hatte keine Schuld daran
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit? – dh ich hab Aufwendungen, die mir viel Geld kosten
das häufigste sind Krankheitskosten.
Darf mein Mann/Partner was von mir absetzen?
Grundsätzlich sind Krankheitskosten von dem erkrankten selbst zu tragen. Werden Krankheitskosten für den Partner gezahlt, stellt das nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Aufwendungen den erkrankten so sehr belasten würde, dass er unter das steuerliche Existenzminimum von 11.000€ fällt (Achtung – keine steuerpflichtigen Einkommen = kein Existenzminimum)
Was sind Krankheitskosten? – Außergewöhnliche Belastungen MIT Selbstbehalt
Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfähig, dies gilt z.B. auch für homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe,Hörgeräte usw.), Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (z.B. Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen), Entbindungskosten
Allfällige Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind abzuziehen.
Sonderregelungen gibt es für krankheitsbedingte Diäten und Behinderungen. Da bitte einen Experten im Finanzamt, der AK, etc. fragen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen OHNE Selbstbehalt?
Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
div. Voraussetzungen, eine davon ist, dass diese Berufsausbildung in der Nähe nicht möglich ist
Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.
Wie müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?
Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, gortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen zusätzlich den Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, b ei pädagogisch qualifizierten Personen, Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und den Nachweis der pädagogischen Qualifikation und den Rechnungsbetrag
sowie Behinderungen ab 25% und Unterhaltsleistungen an Kinder im Ausland
Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag kann entweder einer – dann 220€ oder beide Elternteile je 132€ absetzen. – Mein Tipp: wer keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, soll der Partner (sofern gemeinsamer Haushalt) die 220€ nehmen.
Alleinverdiener/Alleinerzieher:
Voraussetzungen:
>6 Monate Familienbeihilfebezug
>6 Monate getrennt (Alleinerzieher) bzw gemeinsamer Wohnsitz (Alleinverdiener)
Partnereinkommen <6000€ (Alleinverdiener)<br> Maßgeblich für die 6000€ sind die steuerpflichtigen Einkünfte und das Wochengeld (genaue Berechnung mach das Finanzamt gern, sofern beide LZ schon übermittelt sind)
Wer jetzt sagt boaaaaaaaaaaaaaaaaah ich bekomm nie soviel, dem sei noch gesagt, dass es Beträge gibt, die direkt die Steuer kleiner machen (wie zb. Der Alleinverdiener) und Beträge die die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern (zb. Kinderbetreuung).
Ich hoff ich hab jetzt alle relevanten Fragen die vor allem Mamas trifft beantwortet.
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