Und wenn wir nicht überschneiden und ich mir zwei Monate Urlaub angespart habe u in dieser Zeit Urlaub nehme während mein Partner daheim is fang i wieder mit 22.oder 24. Lebensmonat an?
@ilovemybaby kbg bezug und arbeitsrechtliche karenz haben auch tatsächlich nix miteinander zu tun, es verkürzt sich eben nur wenn man ein monat überschneidend daheim bleibt.
wenn sich nix überschneidet dann geht die arbeitsrechtliche karenz volle 24 monate lang
wie lange man tatsächlich in karenz geht ist immer ausmachungssache mit dem Dienstgeber - bis zu 2 jahre muss er genehmigen, alles darüber hinaus ist rechtlich nicht gedeckt, kann aber trotzdem vereinbart werden.
I glaub mein Arbeitgeber genehmigt mir trotzdem 2 Jahre auch wenn wir überschneiden denn de Firma weiß des mit 23.lebensmonat net a mal. Blöd wäre nur wenn i dadurch zu keine vorrückungen oder so hab und dienstzeitabhängige Ansprüche verlier wenn ich erst mit 2. Geburtstag zurück komme. Bin im öffentlichen Dienst
@ilovemybaby also ich kenn diese vorrückungen im öffentlichen Dienst nicht ... kann dir nur sagen wie es bei der privatwirtschaft ist - hier werden die kollektivvertrags erhöhungen aufgerechnet, allerdings zählt die zeit der karenz nicht für die dienstzeit dazu außer die ersten 10 monate.
kann aber sein dass das im öffentlichen dienst anders ist, das entzieht sich leider meiner kenntnis.
Liebe @claudsch1980 ich hätte auch eine Frage an dich.
Wenn ich das eKBG nehme aber 2 Jahre Zuhause bleibe und dann wieder schwanger werde wo ich kein KBG mehr beziehe fällt ja das Wochengeld weg. So weit hab ich das aus deinen Erklärungen verstanden
Was ich mich aber jetzt Frage ist, bekommt man dann das KBG, fürs 2. Baby, schon ab der Geburt oder auch erst 4 Wochen danach?
@happy89 sofern es sich nicht ausgeht dass du noch während dem Bezug von ekbg schwanger wirst, aber trotzdem nicht wieder arbeiten gehst und somit keinen Anspruch auf wochengeld hast bekommst du das neue kbg ab geburt
Ich hoffe, ich darf mich da gleich mit meiner Frage dranhängen:
Kann ich in von Happy89 geschildertem Fall dann beim zweiten Kind wieder das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen - auch wenn ich eben zwischen 1. und 2.Kind nicht arbeiten war? @claudsch1980
@jolie hier mal die lange Version :-)
Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.
Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
a) die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
Vereinfacht heißt das:
Sofern du von einer karenz in die nächste kommst, also innerhalb der gesetzlichen 2 Jahre der neue Mutterschutz beginnt dann kannst du wieder das Einkommensabhängige wählen vorausgesetzt du hattest vorher ansrouch drauf und das Dienstverhältnis ist immer noch aufrecht.
Und zur zweiten frage - ja! Wenn du vorher ansrpuch auf wochengeld hattest und schwanger wirst solang du noch ekbg bekommst und dann weiter in karenz daheim bist, gibts erneut wochengeld
@willeinbaby da gibts diese 3 Jahres Frist, das heißt es muss ein Jahr ohne kbg Bezug sein, dann wird dieses genommen, oder wenn in allen 3 Jahren kbg Bezug war dann wird das drittletzte genommen
@rdb2011 kommt auf die variante an des gewählten kbg bezugs beim ersten kind an
wenn du für Kind1 eine pauschalvariante gewählt hast dann wird bei kind2 14,53 um 80% erhöht, hast du das eakbg dann wird der betrag vom ekbg um 25% erhöht
gilt alles nur bei der gkk - irgendwo hab ich schon mal gelesen, dass andere krankenkassen besser auszahlen
@schnurline_28 784€ - denn das ist das was mir passiert ist...
weil wochengeld nicht gleich wochengeld ist...
ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich während des kbg bezugs (20+) wieder in mutterschutz gehe bekommt ich das wochengeld, dass ich vorher hatte... so wurd es mi auch gesagt... naja nix da...
Wie ist das, wenn man einen Teil der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht und einen Teil aus unselbststänsiger Erwerbstätigkeit (alles SV - pflichtig und über den Steuergrenzen)!? Kann ich das eakbg dann überhaupt nehmen und bekomme ich dann einen Teil von der SVA und einen Teil von der GKK?
@schnurline_28 Voraussetzungen fürs Wochengeld wenn KBG bezogen wird/wurde: Vor KBG bezug muss Wochengeld anspruch bestanden haben.
die schutzfrist während des kbg beginnt
der beginn der schwangerschaft während des kbg bezugs eingetreten ist und die schutzfrist vor dem 2. Geburtstags des 1 kindes eintritt und sich die mutter noch in einem aufrechten arbeitsverhältnis ist
diese 3 sachen wären für dich ausschlaggebend.
wochengeldanspuch hattest du ja,
wenn ich richtig rechnet, so beginnt die schutzfrist vor dem 2. geburtstag des vorigen kindes
jetzt kommts darauf an ob du mit deinem AG 2 jahre karenz vereinbart hast oder nicht.
@claudsch1980 hab gestern mit einer freundin gesprochen, die bekam die gleiche auskunft...
Ja ich habe mit meinen arbeitgeber schon 2 jahre vereinbart also verlängerd! Was heist das jetzt? Bekomme ich kein wochegeld? Ja ich hatte wochengeld vor der 1 geburt und bin auch in einen arbeitsverhältniss
@marie86 eakbg kann man grundsätzlich nur dann beziehen, wenn man wochengeld bezogen hat, dh hast du anspruch auf wochengeld, könntest du eakbg beziehen. - ob sichs auszahlt ist eine andere sache...
da selbständige (kommt drauf an welche art selbständiger) ja kein richtiges wochengeld sonder betriebshilfe bekommen wirds schwer... ich würd mich an deiner stelle an die wko wenden
ich weiß leider nicht in wiefern sich das eine mit dem anderen sperrt, oder ob es da eine "überwiegensrechnung" oder ähnliches gibt.
@schnurline_28 ich denke nicht, da sich die berechnung des wochengelds ja auf die letzen 3 moantsgehälter bezieht... (falls du mehr wochengeld haben möchtest) mehr als die 784 werdens nicht werden...
das einzige was dir passiert ist, dass du aus der karenzierung rausfällst und somit auch keinen anspruch mehr auf die 784 hast...
Danke für die rasche Antwort @rdb2011 werde mich eh an die entsprechenden Stellen wenden müssen, vl weiß @claudsch1980 noch was!? Wie das dann mit dem wochengeld aussähe, wär auch interessant...
@schnurline_28 naja wenn du wieder arbeiten gehst, so trittst du aus der vereinbarten karenz aus - deswegen die frage so wichtig, wie lange du karenz vereibart hast.
dh die voraussetzungen von oben
Voraussetzungen fürs Wochengeld wenn KBG bezogen wird, kommen nicht mehr zum tragen, da du dich wieder in einem aufrechten dienstverhältnis befindest.... da könnt bei einer vollbeschäftigung sein dass du rausrutscht, weil du ja keine bezieherin von kbg mehr bist....
meiner freundin wurde auf der ak davon abgeraten (eltern)teilzeit zwischendrin zu gehen, da diese dann maßgebend für den bezug und die höhe sind... die geringfügigkeitsgrenze berührt hingegen nicht - zumindest was die berechnung der höhe des wochengelds anbelangt...
es ist beim arbeiten zwischendrin 2 sachen einzeln zu betrachten:
das eine ist der verdienst - wirkt er sich aus auf eine wochengeldberechnung
und die arbeitszeit bzw eben der austritt aus der karenz.
Ok ja ich habe mit meinen arbeitgeber 2 jahre vereinbart da das ja gesetzlich so war und mein 1 kind wird im juni 2 jahre alt und der mutterschutz beginnt im april oder früher
@schnurline_28 dann passt das e für die 784 oder was das ist.
bei mir ists ja ähnlich, der große wird ende juni 2 und gesetzlicher muschu würd im feb oder so beginnen. - hab aber individuellen muschu und beziehe somit schon wochengeld
@marie86 nein leider trau ich mich da keine richtige auskunft geben - und ich mag nicht raten bzw geb ungern falschauskünfte weiter :-(
tut mir leid ...
@rdb2011 ja ich bin nicht umsonst ein jahr am wifi gesessen bezüglich arbeitsrecht :-D
aber so hat jeder sein spezialgebiet
@claudsch1980 weißt ich les in meinen job tagtäglich gesetzte, verschiede, mach parteistellung vor gericht, etc und vollziehe die und stell strafanträge, aber das kbgg und das asvg in diesen passagen ist mir ein rätsel....
und ich beweg mich in avog, asvg, avg, eo, bao, avrag, stgb, auslbg, aüg, sozbeg, gspg, vstg, etc... also das tiefste §§blabla
@schnurline_28 bei mir wärs sich um 4 tage nicht ausgegangen, von ende kbg bezug - gesetzlicher mutterschutz - hab aber seit november/dezember bereits vorzeitigen muschu
@marie86 also jetzt rein geraten würd ich meinen du kriegar von 2 stellen wochengeld weil ja das eine nicht mit dem andern zusammenhängt, praktisch würd ich dir aber empfehlen so einen beratungstermin bei der ak zu nehmen, damit auch nix verloren geht!
@rdb2011 siehst für mich ist dafür die bao reinstes blabla :-D hab vor Arbeitsrecht auch ein Jahr lang steuerecht gemacht, furchtbar!
Habe mich gerade mit meiner firma in verbindung gesetzt i bin jetzt von feb bis zum april wo der mutterschutz anfängt vom 2 kind in karenzurlaub? Was heist das? @claudsch1980
Eine frage da ich ja nach kbg bezug vom 1 kind auf karenzurlaub bis zu mutterschutz vom 2 kind bin ! Frage:bekommt man dann im urlaub das gehalr ausbezahlt?
@schnurline_28 also deinen angaben von weiter oben ...
du hast kbg bezug bis februar, bist aber weiterhin in karenz (bis juni) bei deinem arbeitgeber, der neue mutterschutz beginnt im april
wenn sich daran nix geändert hat bist du ganz normal in karenz (deine firma nennts karenzurlaub), halt ohne kbg bezug und bekommst ab april wochengeld
somit bekommst du nichts von deiner firma ausbezahlt
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Kommentare
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wenn sich nix überschneidet dann geht die arbeitsrechtliche karenz volle 24 monate lang
wie lange man tatsächlich in karenz geht ist immer ausmachungssache mit dem Dienstgeber - bis zu 2 jahre muss er genehmigen, alles darüber hinaus ist rechtlich nicht gedeckt, kann aber trotzdem vereinbart werden.
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kann aber sein dass das im öffentlichen dienst anders ist, das entzieht sich leider meiner kenntnis.
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Wenn ich das eKBG nehme aber 2 Jahre Zuhause bleibe und dann wieder schwanger werde wo ich kein KBG mehr beziehe fällt ja das Wochengeld weg. So weit hab ich das aus deinen Erklärungen verstanden
Was ich mich aber jetzt Frage ist, bekommt man dann das KBG, fürs 2. Baby, schon ab der Geburt oder auch erst 4 Wochen danach?
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Kann ich in von Happy89 geschildertem Fall dann beim zweiten Kind wieder das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen - auch wenn ich eben zwischen 1. und 2.Kind nicht arbeiten war? @claudsch1980
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Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.
Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
a) die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
Vereinfacht heißt das:
Sofern du von einer karenz in die nächste kommst, also innerhalb der gesetzlichen 2 Jahre der neue Mutterschutz beginnt dann kannst du wieder das Einkommensabhängige wählen vorausgesetzt du hattest vorher ansrouch drauf und das Dienstverhältnis ist immer noch aufrecht.
Und zur zweiten frage - ja! Wenn du vorher ansrpuch auf wochengeld hattest und schwanger wirst solang du noch ekbg bekommst und dann weiter in karenz daheim bist, gibts erneut wochengeld
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Mir wurd das nämlich damals als ich mich zwecks kbg entschieden hab, anders erklärt und jetzt hab ich den Salat und bekomm grad mal 800€ wochengeld...
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wenn du für Kind1 eine pauschalvariante gewählt hast dann wird bei kind2 14,53 um 80% erhöht, hast du das eakbg dann wird der betrag vom ekbg um 25% erhöht
gilt alles nur bei der gkk - irgendwo hab ich schon mal gelesen, dass andere krankenkassen besser auszahlen
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weil wochengeld nicht gleich wochengeld ist...
ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich während des kbg bezugs (20+) wieder in mutterschutz gehe bekommt ich das wochengeld, dass ich vorher hatte... so wurd es mi auch gesagt... naja nix da...
du bekommst eben diese 14,53 um 80% erhöht....
@claudsch1980 bin bva versichert
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@rdb2011 schade dass du eine falsche auskunft bekommen hast!
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Voraussetzungen fürs Wochengeld wenn KBG bezogen wird/wurde:
Vor KBG bezug muss Wochengeld anspruch bestanden haben.
die schutzfrist während des kbg beginnt
der beginn der schwangerschaft während des kbg bezugs eingetreten ist und die schutzfrist vor dem 2. Geburtstags des 1 kindes eintritt und sich die mutter noch in einem aufrechten arbeitsverhältnis ist
diese 3 sachen wären für dich ausschlaggebend.
wochengeldanspuch hattest du ja,
wenn ich richtig rechnet, so beginnt die schutzfrist vor dem 2. geburtstag des vorigen kindes
jetzt kommts darauf an ob du mit deinem AG 2 jahre karenz vereinbart hast oder nicht.
@claudsch1980 hab gestern mit einer freundin gesprochen, die bekam die gleiche auskunft...
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da selbständige (kommt drauf an welche art selbständiger) ja kein richtiges wochengeld sonder betriebshilfe bekommen wirds schwer... ich würd mich an deiner stelle an die wko wenden
ich weiß leider nicht in wiefern sich das eine mit dem anderen sperrt, oder ob es da eine "überwiegensrechnung" oder ähnliches gibt.
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das einzige was dir passiert ist, dass du aus der karenzierung rausfällst und somit auch keinen anspruch mehr auf die 784 hast...
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bei teilzeit arbeit wäre ich vorsichtig ...
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Aus der karenzierung rausfàllst? Wie meinst das @rdb2011
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dh die voraussetzungen von oben
Voraussetzungen fürs Wochengeld wenn KBG bezogen wird, kommen nicht mehr zum tragen, da du dich wieder in einem aufrechten dienstverhältnis befindest.... da könnt bei einer vollbeschäftigung sein dass du rausrutscht, weil du ja keine bezieherin von kbg mehr bist....
meiner freundin wurde auf der ak davon abgeraten (eltern)teilzeit zwischendrin zu gehen, da diese dann maßgebend für den bezug und die höhe sind... die geringfügigkeitsgrenze berührt hingegen nicht - zumindest was die berechnung der höhe des wochengelds anbelangt...
es ist beim arbeiten zwischendrin 2 sachen einzeln zu betrachten:
das eine ist der verdienst - wirkt er sich aus auf eine wochengeldberechnung
und die arbeitszeit bzw eben der austritt aus der karenz.
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bei mir ists ja ähnlich, der große wird ende juni 2 und gesetzlicher muschu würd im feb oder so beginnen. - hab aber individuellen muschu und beziehe somit schon wochengeld
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wie @rdb2011 richtig gesagt hat :-)
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tut mir leid ...
@rdb2011 ja ich bin nicht umsonst ein jahr am wifi gesessen bezüglich arbeitsrecht :-D
aber so hat jeder sein spezialgebiet
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Aber bei dir @rdb2011 ist sich das ja perfekt ausgegangen wie bestellt.
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und ich beweg mich in avog, asvg, avg, eo, bao, avrag, stgb, auslbg, aüg, sozbeg, gspg, vstg, etc... also das tiefste §§blabla
@schnurline_28 bei mir wärs sich um 4 tage nicht ausgegangen, von ende kbg bezug - gesetzlicher mutterschutz - hab aber seit november/dezember bereits vorzeitigen muschu
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@rdb2011 siehst für mich ist dafür die bao reinstes blabla :-D hab vor Arbeitsrecht auch ein Jahr lang steuerecht gemacht, furchtbar!
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@claudsch1980
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@claudsch1980
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du hast kbg bezug bis februar, bist aber weiterhin in karenz (bis juni) bei deinem arbeitgeber, der neue mutterschutz beginnt im april
wenn sich daran nix geändert hat bist du ganz normal in karenz (deine firma nennts karenzurlaub), halt ohne kbg bezug und bekommst ab april wochengeld
somit bekommst du nichts von deiner firma ausbezahlt
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