Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • @Jeca auch hier gilt wieder, förderungen und so abziehen und nur den tatsächlichen betrag reinschreiben :)
  • Danke ! ☺️
  • @rdb2011 ja na das wusste ich, man kann schlecht was zurückverlangen was man nicht selber bezahlt hat :) nochmal dankee :D
  • HILFEEEEEEE

    @rdb2011

    Ich hoffe, du kannst mir nochmal helfen!!

    Ich habe den Bescheid meine Mannes am Mittwoch online abgeschickt! Nun ist mir aber ein ordentlicher Fehler unterlaufen :-(
    Mein Mann hat von 2 Firmen Gehalt bekommen. Also von 2 auszahlenden Stellen. Ich hab aber nur "1" angegeben!!
    Was mach ich jetzt? Kann ich einen Antrag auf Änderung stellen?
    Was passiert wenn die restlichen lohnzettel der 2. Firma eintreffen?
  • @Lebkuchenherz26 du hast 2 möglichkeiten (evtl auch 3 - kommt auf den kollegen an)
    1. du hast bzw dein mann kann schriftlich seinen antrag zurückziehen - mit einer kurzen begründung, dass unbeabsichtigter weise fehlerhafte angaben gemacht wurden.
    2. du machst nix, es kommt vl ein guthaben raus, und sobald der 2. lohnzettel am finanzamt eingeht wird das verfahren von amtswegen aufgenommen und neu berechnet. bzw. wenn beide lohnzettel schon am finanzamt liegen kommst du wegen "nicht übereinstimmender lohnzettel" auf eine händische bearbeitungsliste.
    (3. du rufst an und erklärst, dass den vorfall, die können den auch so zurückweisen - vor allem, wenn du ihn online gemacht hast - müssen sie aber nicht)
  • Nochmal vielen Dank @rdb2011

    Ich glaube, ich versuche es mal telefonisch bzw lasse meinen Mann dort anrufen.

    Falls ich den Antrag schriftlich zurückziehen muss:
    Muss ich dies dann schriftlich einreichen und auf Post vom Finanzamt warten und kann ich DANN erst einen neuen Antrag stellen?!
  • @Lebkuchenherz26 hast ihn online gemacht? dann bekommst dort eine benachrichtigung in die databox. sonst bekommst normal ein schreiben - muss aber nicht sein. am einfachsten ists aber wennsts mal mit anrufen versuchst
  • @rdb2011
    Wann kann man eigentlich die Pendlerpauschale abschreiben?
    Mein Mann arbeitet am Bau, sie haben ein Firmenauto und er samt Kollegen fahren täglich ca 2 Std nach Wien & am Abend dann 2 Std retour . 5 mal die Woche . Ganzes Jahr über, ..
    Da es ja unzumutbar ist, mit öffentlichen Verkehrsmittel und die Distanz 150 km mindestens beträgt könnte er ja die große abschreiben ?!
    Aber kann er das überhaupt?!
    Weiß nicht wie ich mich ausdrücken soll, dass es verständlich rüberkommt.
    Und was ist "Pendler Euro ?!"

    Danke !!!
  • Also Pendlerpauschale gilt zum arbeitsort, der ist der firmensitz. Also für fahrten dahin evtl. darüber hinaus also zur Baustelle nicht weil es 1. bezahlte Arbeitszeit ist und zum 2. ein firmenwagen zur Verfügung steht. Nutzt er den firmenwagen privat also fährt er von der baustelle bis vor die Haustüre steht auch keine Pendlerpauschale zu, da er keine eigenen mittel aufwenden muss, da der AG ja den dienstwagen zur Verfügung stellt.

    Ob es ihm zusteht bzw zumutbar ist und wieweit kann und ich ohne genauen arbeitssitz nicht sagen. Aber erfahrungsgemäß bekommt niemand, dem ein firmenauto zur Verfügung gestellt wird ein Pendlerpauschale. Max eben für die Fahrt von zu hause zum dienstort/dienstwagen.

    Der pendlereuro steht nur zu wenn eine Pendlerpauschale zusteht. Hier handelt es sich um einen absetzbetrag der sich kmx2 errechnet.
  • Also das ist sehr kompliziert, ich sehe.

    Laut Pendlerrechner steht ihm die Pendlerpauschale mit dem Betrag von 3672 € zu; da unzumutbar.

    Er selbst hat kein Firmenauto, fährt lediglich mit den Kollegen mit zur Arbeitsstätte . Aber eben mit dem Firmenauto. Er steigt auf einem Parkplatz zu.

    Also steht ihm das zu, ooooder?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 24. 01. 2015, 19:06
    Nein. Da er vom firmenauto geholt wird und ihm kein aufwand entsteht. Von zu hause zum parkplatz möglicherweise. Und weil ich aus erfahrung sagen kann das diese fahrt bereite als Arbeitszeit zählt.

    Kompliziert nicht:
    1. Es müssen tatsächlich kosten entstehen - tut es nicht max bis zum parkplatz
    2. Es muss mit dem eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln sein - fährt er mit dem Auto zum parkplatz oder geht er zu Fuß?
    3. Es dürfen keine zuwendungen (Anrechnung als Arbeitszeit, dienstwagen, etc) zur Verfügung gestellt werden - was aber passier.

  • @rdb
    Herzlichen Dank für die Erklärung :-)) Dankeschön!!
  • Ich hätte auch eine frage bzgl pendlerpauschale:
    Ich bin von jahresanfang bis april 2014, also volle 3 monate von oö nach salzburg (150km pro strecke) 5mal die woche mit dem auto gependelt, da ich bis april noch meinen hauptwohnsitz in oö hatte und ab dann nach sbg gezogen bin.
    Die pendlerpauschale wurde von meinem ag nicht berücksichtigt, also kann ich die tatsächlichen fahrtkosten absetzen, die mir entstanden sind?
    Wird das finanzamt ein fahrtenprotokoll o.ä. verlangen? Ich hab leider keins geführt..
  • Tatsächliche kosten gibt es beim normalen pendeln nicht... du kannst Pendlerpauschale beantragen (rechne aber mit einer genauen Überprüfung)
    Aber eben nur für die vollen monate...
    was und wieviel genau berechnest du bitte über: https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/


    Ich möcht gern wissen, wie man darauf kommt bzw. wo das herkommt das man tatsächliche kosten absetzen kann...
    maxi
  • @rdb2011 alles klar danke!
  • @ifmamkl89 wie kommst du drauf bzw woher hast du, dass du tatsächliche kosten absetzen könntest?
  • Ich glaub da kommt viel aus den Medien :-(
  • Ich glaub (will aber keinem was unterstellen), dass es am nicht (richtig) lesen liegt bzw am richtigen zuhören... bzgl. Reisekosten und Pendlerpauschale...
    aber ja die medien sind selten hilfreich, weil sie die Umstände nicht kennen und einfach mal so sachen raushauen wie "jeder schenkt dem Staat mind. 50-200€"... und dann kommens und bekommen nix - erklär dann mal warum? - es hört dir dann keiner zu und es heißt sofort "die sind gemein, die wollen mir mein geld nicht geben, aber die auf der ak/bh/medien haben gesagt..."
  • @rdb2011 genau das mein ich ...
    war gestern ein Artikel in der krone/heute/österreich (meist sind es diese Zeitungen) weißt genau dass am nächsten Tag 3 leut da stehen im Büro und wissen wollen wieso das bei uns anders is und wieso sie das nicht kriegen ... Usw.

    Aber deshalb find ich gut dass es dich hier gibt! :-)
  • @claudsch1980 dankeschön :) das kann ich nur zurückgeben!
  • Hallo, hätte auch eine Frage, vielleicht hat jemand Zeit zum Beantworten.

    Und zwar habe ich im Jahr 2014 Jänner und Februar Vollzeit gearbeitet und ab 4.3. KBG bezogen.

    Für diese 2 Monate kann ich doch auch einen Steuerausgleich machen?

    Meine eigentliche Frage bezieht sich aber auf das Pendlerpauschale. Laut Pendlerrechner steht mir das kleine PP zu also 58/Monat, 696/ Jahr.

    Kann ich für diese beiden Monate nun auch eine Pendlerpauschale beantragen und muss ich dann nur einen Betrag für 2 Monate absetzen?
    Im Internet habe ich folgendes gefunden:

    "Das PP steht auch während Urlauben und Krankenständen zu, ebenso bei nicht über ein Kalenderjahr hinausgehenden Karenzurlauben."

    Heißt das nun ich kann den Jahresbetrag hinein nehmen??

    Ich hoff man versteht was ich damit mein!! ;-)

    danke

  • @sunshine2013
    Frage 1: wie kann man von einem volldienstverhältnis direkt in den KBG bezug gehen? meines wissens nach ist das rechtlich nicht möglich!

    Frage 2: "Das PP steht auch während Urlauben und Krankenständen zu, ebenso bei nicht über ein Kalenderjahr hinausgehenden Karenzurlauben." hast du dir schon rausgesucht... lies nochmal satz für satz wort für wort, dann hättest dir wahrscheinlich die frage erspart...
    was heißt das? naja wie lang ist das kalenderjahr? - der logikhalber bis zum 31.12.2014 wenn du also am 31.12. wieder gearbeitet hast (im gleichen arbeitsausmaß - also vollzeit), kannst du fürs ganze jahr PP beantragen
    - da ich aber annehme, dass du nach wie vor in karenz bist, ist das sowieso hinfällig...
    sonst... zur vervollständigung, würde es sich wahrscheinlich nur für die maßgeblichkeit der einkünfte - dh wenn dein partner alleinverdiener beantragt, du wochengeld beziehst, fiktiv abgezogen, um evtl unter die grenze zu fallen...

    ja für die 2 monat die du gearbeitet hast, kannst du einen steuerausgleich machen und bekommst die dafür gezahlten lohnsteuern zurück. du kannst für die 2 monate (wenns dir wirklich zusteht) das pendlerpauschale angeben.
  • sunshine2013sunshine2013

    1,525

    bearbeitet 25. 01. 2015, 16:39
    @rdb2011

    Danke für deine Antwort.

    Mein Mann war 2 Monate in Karenz und ich ihn dieser Zeit Vollzeit beschäftigt. Danach bin ich in Karenz gegangen, rechtlich hatte ich da keine Probleme.
    Mein KBG-Bezug war bis 1.12.2014

    Gut dann gebe ich es für die 2 Monate an.

    Danke

    edit: bei nicht über ein Jahr hinaus gehend stellte sich die frage bei mir weil ich ja nicht ganzes Jahr in Karenz war.
    Aber für Leute vom Fach lest sich das wahrscheinlich logisch, für mich war der Satz nicht klar verständlich.
  • @rdb2011
    So: ich hab nun beim Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert ( weißt scho, mein Mann hat eine Gehaltsauszahlende Stelle statt "2" angegeben.
    Die Dame am Telefon meinte, der Antrag wurde eh noch nicht bearbeitet und sie schreibt es auf und notiert es.

    Kommt diese Info auch wirklich an?
    Kann sie das irgendwie intern am PC oder so vermerken? Weil sie kann ja nicht wissen, wer den Antrag bearbeitet, oder.

    Sie hat ausdrücklich gesagt, dass ich nicht auf den Bescheid warten muss, um dann Einspruch zu legen.
  • Bis wann muss der ag den lohnzettel überweisen?
  • für alle, die Fragen rund um "was kann ich wann wo wie absetzen" gibt es hier das umfangreiche Steuerhandbuch
    https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Steuerbuch_2015_dt.pdf?4prf9f

    bitte nicht abschrecken lassen von dem vielen Text, es ist wirklich hilfreich und überall mit Beispielen erklärt!
  • @Lebkuchenherz26 :-) ja man kann alles vermerken und im Normalfall klappt das auch.
    aber zu deiner Beruhigung:
    Sollte es wirklich nicht funktionieren (was ich aber nicht glaub) - hast du nachdem du dem bescheid bekommst die Möglichkeit für den Einspruch - aber den wirst nicht brauchen :-)
  • @rdb2011 suuuuper vielen lieben Dank!
    Also theoretisch werden sie mit der Bearbeitung warten, bis die anderen Lohnzettel eintreffen, oder?
  • Sorry falls schon mal diskutiert wurde...

    Wie ist es mit einer zahnspange? kann man sich auch da was zurückholen
  • @miKkii
    Es muss sich um krankheitsbedingte Zahnbehandlungskosten handeln, also wenn sie nicht vorsorglich oder rein ästhetisch ist ja... aber eben nur das was man wirklich selbst bezahlt hat, also abzüglich ALLER Leistungen die man von privaten und pflichtversicherungen, oder andere zuschüsse bekommen hat.
  • keakea

    6,901

    bearbeitet 26. 01. 2015, 23:09
    rdb2011 schrieb: »
    Kinderbetreuung:
    Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
    abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
    Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.

    wirklich, ich kann das essen vom Kindergarten absetzen? ich dachte das geht nicht sondern nur die reinen betreuungskosten.
    kann mein freund das auch statt mir absetzen? auch wenn es von meinem Konto bezahlt worden is? wir differenzieren das eigentlich nicht so...

    edit: ok ich hab das jetzt selbst nachgelesen in dem link von @claudsch1980 oben, das mit der Verpflegung steht wirklich so drin. kinderabsetzbetrag bekomme aber ich (anscheinend mit der familienbeihilfe). er zahlt jetzt auch keinen unterhalt. wird mein freund als "partner" akzeptiert weil wir einfach so zusammenleben oder meinen die damit partner im sinne von man muss offiziell verpartnert sein?
  • @kea
    ich erzähl keine märchen :)
    https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Steuerbuch_2015_dt.pdf?4prf9f
    Rz 884a -884k - PDF seite 85 :)

    Falls dir wer was andres erzählen will - zum nachlesen.

    das das abschreiben durch den partner anbelangt, so empfielt es sich zumindest die rechnung auf seinen namen schreiben zu lassen- voraussetzung bitte ist ein gemeinsamer haushalt und das es sein kind ist!
  • ja es is sein kind und gemeinsamer haushalt. würds besser sein wenn er die essensrechnungen ab jetzt von seinem Konto zahlt?

    danke für die infos übrigens, du hilfst wirklich viel! @rdb2011
  • @kea ja weil es dann keinen diskussions/interpretationsanlass gibt... manche kollegen legen es halt anders aus- vor allem wenn die mama einkünfte hat....- ich - aber das ist meine persönliche meinung ist, es ist egal wer es zahlt, solangs nur einer absetzt.
  • LovelyMumLovelyMum

    4,035

    bearbeitet 27. 01. 2015, 00:00
    @kea Also wir habens immer bei ihm in den Ausgleich reingegeben, obwohl ich die Kosten bezahlt hatte und die Rechnung auch auf meinem Namen lautet und hatten nie Probleme. Die AK hat uns das sogar so vorgeschlagen, weil sichs besser auszahlt.

  • @lovelymom ja meist zahlt es sich besser aus wenns der Partner absetzt, aber wenn es zu einer Überprüfung kommt kann (nicht muss) es zu Problemen kommen weil alles auf deinen Namen läuft aber er es berücksichtig
  • @claudsch1980 Auch wennn wie verheiratet sind?
  • @rdb2011 dann werde ich in Zukunft schauen dass wir das von seinem Konto zahlen. für letztes Jahr war es eh nicht viel - nur zwei Monate, die kann ja ich absetzen. relevant is eh mehr ab diesem jahr.
    nochmal danke für die info!
  • Vielen Dank (vor allem @rdb2011 ) daß ihr so geduldig alle Fragen beantwortet! Das ist echt super!
    Hab auch eine Frage: kann man die Zusatzversicherung vom Zwerg (6Monate) auch absetzen?
    Hab von der Versicherung einen Schrieb zur Vorlage beim Finanzamt bekommen, wo meine und seine Beiträge addiert wurden....sonst wäre ich auf das eh nicht gekommen.

    Danke !
  • @Antontschki ja wenn sie die auflagen einer freiwilligen weiterversicherung erfüllen (ich nehm an, sonst hätt dir die Versicherung das nicht zugeschickt, kannst du das machen) - und bitte gerne

    @LovelyMum ja auch bei verheirateten. Bei einer Prüfung kann es evtl probleme geben - vor allem, wenn beide arbeiten!
    Wir in Österreich haben eine personenbezogene steuer, dh jeder kann nur sachen abschreiben, die ihn selbst betreffen oder seine kinder - einzige Ausnahme sind eben einkommensschwache partner ohne einkommen.
    in DE hingegen gibts die familienbesteuerung, dh alles von einer Familie (egal wen es betrifft und wer zahlt) wird in einen Topf geschmissen.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 27. 01. 2015, 12:53
    @lovelymum du bist bei der Steuer eine eigenständige Person - ebenso wie der Partner (egal ob verheiratet oder nicht)
    die Lohnsteuer wird von deinem Einkommen berechnet.
    wenn nun also eine Rechnung auf deinen Namen lautet aber der Partner gibt sie bei seiner Steuererklärung ab, dann muss das zumindest irgendwie belegbar sein, dass tatsächlich er diese bezahlt hat - zb mit Kontoauszug oder ähnlichem
    idealerweise würde aber die Rechnung auf seinen Namen laufen.

    edit @rdb2011 war mal wieder schneller ;-)
  • ok danke euch :-)
  • @rdb2011 mein freund is ja landwirt und somit pauschaliert, kann er dann auch einen steuerausgleich machen? Er meint nein! Ich mein ja. Wie läuft das ab? Steuerberater is uns zu teuer... Mann ich das selbst auch machen?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 29. 01. 2015, 19:13
    Dazu was zu sagen ist schwer, weil ich nicht weiß, welche art pauschalierung er hat... aber grundsätzlich gilt, dass pauschalierungen sich auf den betrieb beziehen und nicht auf persönliche sachen wie zb alleinerverdiener, Versicherungen, etc.

    Und um eine pauschalierung zu erhalten, muss er eine Steuernummer haben für den betrieb und somit besteht eine Steuerpflicht.... der steuerausgleich heißt dann nicht L1 Arbeitnehmerveranlagung sondern E1 Einkommensteuererklärung... hätt ich aber oben schon mal erwähnt gehabt...

    Das mit dem Steuerberater ist naja... jedem seine Entscheidung, aber meines Wissens gibts auf der Landarbeiterkammer/bauernbund/wko Sprechstunden und kostenlose Beratungen...

    Es gibt:
    Vollpauschalierung
    teilpauschalierung
    berufsgruppenpauschalierugen
    ....
  • Wir sind vollpauschaliert, deswegen meint er das geht nicht...
    und danke @rdb2011
  • Vollpauschalierung bedeutet:
    Das im großen und ganzen keine Aufzeichnungen gemacht werden müssen, und Verluste, genaue afa etc nicht gemacht werden müssen.. Die pauschalierung betrifft aber in 98% der Fälle NUR betriebliche Gegenstände... nicht aber unterhaltsabsetzbeträge, alleinverdiener, Lebensversicherungen.
    aber wie gesagt ich würd mir mal einen Beratungstermin holen...
    als kleiner tipp: evtl mal einmal in einen Steuerberater investieren (über finanzonline bleiben die Daten des Vorjahres gespeichert und können somit im folgejahr automatisch eingetragen werden - so muss man nur zb Versicherungsbeiträge anpassen)
  • Ok danke! Versicherungen hat er schon... Werd mich mal bei der Kammer beraten lassen! Danke dir, bist ein Schatz! :)
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